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Benutzer7447
Verbringt hier viel Zeit
- #1
Hey zusammen.
Ich bin gerade wieder beim unliebsamen Thema Steuererklärung angelangt.
Nun wollte ich mit einer Software gerade die meiner Freundin machen, und die müsste allen Ernstes nachzahlen.
Kann das denn sein?
Ich verstehe es nämlich gerade nicht.
Sie hat das ganze Jahr bei einem Arbeitgeber gearbeitet (auf Lohnsteuerkarte) hat zwar nur 2 Km bis zur Arbeit, aber dafür eine Haftpflicht, einen PC und Arbeitsklamotten zum Absetzen.
Im letzten Jahr hat sie 60 Euro wiederbekommen.
Diesmal sollte sie aber 40 Euro nachzahlen lt. Programm.
Auch mit dem was ich absetzen könnte zahlt sie noch 25 Euro nach.
Wie kann das denn sein?
Ich meine sie hat keine Nebeneinkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder so sondern wirklich nur ihr einziges Einkommen.
Und das wird doch normalerweise durch den Arbeitgeber entsprechend versteuert, oder?
Ich bin ratlos.
Unter dne jetzigen Gesichtspunkten würde ich die Erklärung ja elegant nicht abgeben, man hat ja keine Pflicht als Arbeitnehmer ohne Freibeträge und Gewerbe.
Weil so schieße ich mir selbst in den Fuß, das muss ja nicht.
Oder mache ich gerade einen ganz großen Denkfehler?
Gruß
Ich bin gerade wieder beim unliebsamen Thema Steuererklärung angelangt.
Nun wollte ich mit einer Software gerade die meiner Freundin machen, und die müsste allen Ernstes nachzahlen.
Kann das denn sein?
Ich verstehe es nämlich gerade nicht.
Sie hat das ganze Jahr bei einem Arbeitgeber gearbeitet (auf Lohnsteuerkarte) hat zwar nur 2 Km bis zur Arbeit, aber dafür eine Haftpflicht, einen PC und Arbeitsklamotten zum Absetzen.
Im letzten Jahr hat sie 60 Euro wiederbekommen.
Diesmal sollte sie aber 40 Euro nachzahlen lt. Programm.
Auch mit dem was ich absetzen könnte zahlt sie noch 25 Euro nach.
Wie kann das denn sein?
Ich meine sie hat keine Nebeneinkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder so sondern wirklich nur ihr einziges Einkommen.
Und das wird doch normalerweise durch den Arbeitgeber entsprechend versteuert, oder?
Ich bin ratlos.
Unter dne jetzigen Gesichtspunkten würde ich die Erklärung ja elegant nicht abgeben, man hat ja keine Pflicht als Arbeitnehmer ohne Freibeträge und Gewerbe.
Weil so schieße ich mir selbst in den Fuß, das muss ja nicht.
Oder mache ich gerade einen ganz großen Denkfehler?
Gruß