Zwang zum Auszug (Wohnung)

H
Benutzer228852  (34) Ist noch neu hier
  • #1
Guten Morgen Community!

Mein Ex und ich sind seit etwa 3 Monaten getrennt, die Trennung kam von mir, aufgrund seiner psychischen Situation (welche dem Umfeld bekannt ist.) Die letzen 2-3 Jahre hatten wir schon keine Beziehung mehr, sondern waren allenfalls eine WG. Er entzog mir jeglichen Körperkontakt, keine gemeinsamen Unternehmungen oder andere gemeinsame Paarzeit, usw.

Gleichzeitig machte es ihn wütend, wenn ich von ihm unabhängig war und trotzdem Lebensfreude hatte, und Interessen, die mir Spaß machten, usw. Ich durfte zu Hause und in seiner Anwesenheit quasi nicht mehr ich selbst sein. Ich habe ihm die Zeit, Möglichkeit und Unterstützung gegeben die Kurve zu bekommen. Etwas für die Beziehung machen wollte er nicht und ich wollte meine nicht endlose Lebenszeit auch nicht länger in so einem Leben verbringen.

Mein Problem ist, dass ich mich leider damals habe überreden lassen mit ihm in eine Wohnung zu ziehen die seinen Eltern gehört. Was natürlich/leider auch wieder eine gewisse Kontrolle und Einmischerei, usw. mit sich bringt. Die Eltern hatten schon mal angekündigt, im Nachhinein bin ich mir nicht sicher, ob es in Richtung Erpressung ging, dass bei einer Trennung ich zu gehen habe. Oder sie dann eben dafür sorgen, dass ich hier ausziehen müsste.

Ich habe schon frühzeitig angefangen online Suchagenten zu nutzen, bin aber hauptsächlich durch meinen Job etwas begrenzt bei den Angeboten wegen der Entfernung. Und als Einzelperson in Teilzeit auch bei der Höhe der Kaltmiete. Meinen Job kündigen zu müssen um irgendwo hin umzuziehen wäre nicht meine bevorzugte Lösung.

Kann denn der Vermieter, egal ob das jetzt Familie ist oder jemand fremdes, entscheiden nur einen von zwei Mitern aus der Wohnung raus haben zu wollen? Wir sind noch verheiratet und so wie ich gelesen habe, besteht bis zur Scheidung ein Anrecht in der gemeinsamen "Ehewohnung" bleiben zu können. Die Eltern meinen aber mit ihrer Wohnung tun und lassen zu können, was sie sich vorstellen.

Natürlich möchte ich hier auch nicht länger als nötig bleiben, aber ich möchte auch meinen Job behalten. Ich bin deshalb zur Zeit etwas unruhig, was meine Zukunftssicherheit betrifft und besorgt, wie es weiter geht. Und habe die Hoffnung, dass mir hier jemand vielleicht aus eigener Erfahrung dazu weiterhelfen kann. Für mich ist es die erste Scheidung und die erste gemeinsame Wohnung.
 
Sweet Connoisseur
Benutzer200615  (46) Öfter im Forum
  • #2
Wer ist denn laut Vertrag Mieter der Wohnung?

Die Eltern meinen aber mit ihrer Wohnung tun und lassen zu können, was sie sich vorstellen.
Ganz so ist das nicht. Ein Irrglaube, dem einige Vermieter unterliegen, wenn sie sich ihrer Rechte und Pflichten nicht bewusst sind.
 
T
Benutzer228096  (38) Klickt sich gerne rein
  • #3
Solang es einen Mietvertrag gibt und euch die Wohnung nicht nur so temporär zur Nutzung überlassen ist, dürften die Eltern als Vermieter bei der Entscheidung recht wenig zu sagen haben erstmal. Und selbst dann wäre die Sache vor Gericht vermutlich nicht aussichtslos. Stehst du im Mietvertrag explizit mit drinnen, kann ohne dein EInverstänndnis ohenhin nichts am Mietvertrag geändert werden.

Das Nutzungsrecht während der Trennungszeit ist in § 1361b BGB geregelt. Absatz 1 hält hier fest:

"Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine unbillige Härte kann auch dann gegeben sein, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Steht einem Ehegatten allein oder gemeinsam mit einem Dritten das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zu, auf dem sich die Ehewohnung befindet, so ist dies besonders zu berücksichtigen; Entsprechendes gilt für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht und das dingliche Wohnrecht."

So wie du deine Situation hier dargestellt hast, dürftest du daher gute Chancen haben, dass ein Gericht dir ein Nutzungsrecht zubilligt. Der Punkt an der Sache ist nur: Gegen den Willen des Ex und der Vermieter (die auch noch Eltern sind) ein temporäres Nutzungsrecht an der Wohnung einzuklagen, dürfte halt ziemlich viel Lebenskraft rauben.

Ab besten wäre es hier sicherlich, wenn du zu einer einvernehmlichen Lösung mit deinem Noch-Ehemann kommen würdest und ihr dies den Eltern als Vermieter dann gemeinsam klar kommuniziert. Ansonsten würde ich persönlich an deiner Stelle nochmal überlegen, welche Alternativen es für dich gibt. Denn mittelfristig möchtest du ja auch auf eigenen Beinen dann stehen.
 
Weseraue
Benutzer192870  (54) Verbringt hier viel Zeit
  • #4
Wie sieht denn dein Zeitfenster aus, mit welcher Spanne rechnest du denn mit dem Auszug? Da du ja nur in TZ arbeitest, wirst du vermutlich über kurz oder lang eh einen neuen Job benötigen.
 
D
Benutzer209496  (48) Sorgt für Gesprächsstoff
  • #5
Ein Irrglaube, dem einige Vermieter unterliegen, wenn sie sich ihrer Rechte und Pflichten nicht bewusst sind.
Ja - aber die Frage ist, ob die TE und der Ex die Wohnung wirklich gemietet haben (zu normalen Mietkonditionen) oder ob die Wohnung von den Schwiegereltern kostenlos (oder gegen Nebenkostenerstattung) zur Verfügung gestellt wurde.

So wie du deine Situation hier dargestellt hast, dürftest du daher gute Chancen haben, dass ein Gericht dir ein Nutzungsrecht zubilligt.
Mit der gleichen Argumentation kann aber auch der Ex das alleinige Nutzungsrecht vor Gericht beantragen. Er kann seine "psychische Situation" (was auch immer das sein mag) in die Waagschale werfen.
Und das Argument, dass die Wohnung "seinen" Eltern gehört, zählt viel - sie der oben erwähnte Gesetzestext.

Kann denn der Vermieter, egal ob das jetzt Familie ist oder jemand fremdes, entscheiden nur einen von zwei Mitern aus der Wohnung raus haben zu wollen?
In der Theorie: nein
In der Praxis kann ihn niemand daran hindern, beide Mieter rauszuschmeißen und am nächsten Tag einen von beiden wieder einziehen zu lassen.
Ob er beide rausschmeißen kann, hängt wieder daran, ob wirklich kein Mietverhältnis vorliegt.

Da Rechtsberatung hier verboten ist, will ich das auch nicht weiter vertiefen.

Die Priorität muss darauf liegen, eine Wohnung zu finden.
In eine WG ziehen (gibt es auch für Berufstätige), selbst eine WG aufmachen (mit mehreren Leuten kann man sich eher eine Wohnung leisten), die Teilzeitstelle auf Vollzeit umstellen, um mehr Geld zu haben.

Mit irgendwelchen Winkelzügen einen längeren Verbleib in der Wohnung zu erstreiten, erscheint mir wenig sinnvoll (und auch nicht erfolgversprechend).
 
T
Benutzer228096  (38) Klickt sich gerne rein
  • #6
Mit der gleichen Argumentation kann aber auch der Ex das alleinige Nutzungsrecht vor Gericht beantragen. Er kann seine "psychische Situation" (was auch immer das sein mag) in die Waagschale werfen.
Und das Argument, dass die Wohnung "seinen" Eltern gehört, zählt viel - sie der oben erwähnte Gesetzestext.
Da nach Aussage der TE die beiden seit mehreren Jahren in einem WG-ähnlichem ZUstand wohnen, bezweifel ich, dass das Gericht der Argumentation folgen wird. Da wir aber ja nichtmals wissen, um was es hier genau geht, ist das halt alles ziemlich Spekulation. Letztlich sind das alles EInzelfallentscheidungen natürlich.

Aber grundsätzlich ist es nunmal nicht so, dass - ein ordentliches Mietverhältnis vorrausgesetzt - man die TE insofern beruhigen kann, dass man sie eben nicht einfach so auf die Straße setzen kann, nur weil die Eltern das so fordern - und sie dann ab morgen obdachlos wäre. Der Gesetzgeber hat diese Situation nicht umsonst im BGB explizit geregelt.

Dass man aber die Energie eher darein stecken solte eine langfristige Lösung der Wohnsituation zu finden, da sind wir uns ja einig - und zwar je früher, desto besser. Die eigene Wohnung ist bei einer Trennung eben eine elementarer Schritt - sowohl aus rechtlicher Sicht als auch aus psychischer.
 
Weseraue
Benutzer192870  (54) Verbringt hier viel Zeit
  • #7
Die Wohnsituation war ja bekannt, da finde ich es etwas verwunderlich, mich erst zu trennen und mir dann Gedanken zu machen.
 
S
Benutzer152906  (47) Beiträge füllen Bücher
  • #8
finde ich es etwas verwunderlich, mich erst zu trennen und mir dann Gedanken zu machen.

Ich finde es verwunderlich, aufgrund der Faktenlage:

Ich habe schon frühzeitig angefangen online Suchagenten zu nutzen,

eine derartige Aussage zu treffen. Oder wo genau liest Du da heraus, das sie ZUERST die Trennung ausgesprochen hat und sich erst danach nach Wohnungen umgeschaut hat?
 
Weseraue
Benutzer192870  (54) Verbringt hier viel Zeit
  • #9
Ich finde es verwunderlich, aufgrund der Faktenlage:



eine derartige Aussage zu treffen. Oder wo genau liest Du da heraus, das sie ZUERST die Trennung ausgesprochen hat und sich erst danach nach Wohnungen umgeschaut hat?
Hat sie denn schon eine Wohnung? Klüger wäre es gewesen, diese erst einmal zu haben und dann die Trennung auszusprechen.
 
S
Benutzer152906  (47) Beiträge füllen Bücher
  • #10
Hat sie denn schon eine Wohnung?

Nein! Das ist aber auch überhaupt nicht der Punkt. Außerdem gibt es auch noch niemanden, der sie zum Verlassen der Wohnung aufgefordert hat.

Klüger wäre es gewesen, diese erst einmal zu haben und dann die Trennung auszusprechen.

Wie lange hätte sie denn "offiziell" noch in der Beziehung bleiben sollen?

"Haben wir noch eine Chance?" ... "Ich habe mich innerlich schon vor 3 Jahren getrennt ... hatte nur noch keine Wohnung und habe es Dir daher nie gesagt".
 
H
Benutzer228852  (34) Ist noch neu hier
  • Themenstarter
  • #11
Wer ist denn laut Vertrag Mieter der Wohnung?
Das sind wir beide.

Ab besten wäre es hier sicherlich, wenn du zu einer einvernehmlichen Lösung mit deinem Noch-Ehemann kommen würdest
Für ihn wäre es gar nicht so das Problem, dieses Verhalten geht hauptsächlich von den Eltern aus. Die mich sowieso schon immer für ungeeignet für ihren Sohn gehalten haben und daher vermutlich froh sind, mich schnellstmöglich los zu werden. Aber er würde sich da auch nie gegen seine Eltern stellen.

In der Praxis kann ihn niemand daran hindern, beide Mieter rauszuschmeißen und am nächsten Tag einen von beiden wieder einziehen zu lassen.
So weit habe ich gar nicht gedacht, stimmt natürlich.

Wie sieht denn dein Zeitfenster aus, mit welcher Spanne rechnest du denn mit dem Auszug? Da du ja nur in TZ arbeitest, wirst du vermutlich über kurz oder lang eh einen neuen Job benötigen.
Sobald sich eine geeignete Wohnung findet. Finanziell habe ich mich schon bei der Behörde erkundigt, da kann ich Wohngeld zur Miete dazu bekommen.
 
sanspoil
Benutzer146280  (55) Meistens hier zu finden
  • #12
Das sind wir beide.


Für ihn wäre es gar nicht so das Problem, dieses Verhalten geht hauptsächlich von den Eltern aus. Die mich sowieso schon immer für ungeeignet für ihren Sohn gehalten haben und daher vermutlich froh sind, mich schnellstmöglich los zu werden. Aber er würde sich da auch nie gegen seine Eltern stellen.


So weit habe ich gar nicht gedacht, stimmt natürlich.


Sobald sich eine geeignete Wohnung findet. Finanziell habe ich mich schon bei der Behörde erkundigt, da kann ich Wohngeld zur Miete dazu bekommen.
Tritt mal beim Mieterschutzbund ein, kostet nicht viel und die machen auch erste Rechtsberatung.
 
Weseraue
Benutzer192870  (54) Verbringt hier viel Zeit
  • #13
Nein! Das ist aber auch überhaupt nicht der Punkt. Außerdem gibt es auch noch niemanden, der sie zum Verlassen der Wohnung aufgefordert hat.



Wie lange hätte sie denn "offiziell" noch in der Beziehung bleiben sollen?

"Haben wir noch eine Chance?" ... "Ich habe mich innerlich schon vor 3 Jahren getrennt ... hatte nur noch keine Wohnung und habe es Dir daher nie gesagt".
Dann wäre es auf ein paar Wochen auch nicht mehr angekommen.
Und wenn keiner Druck macht, würde es ja kein Problem geben.
 
S
Benutzer152906  (47) Beiträge füllen Bücher
  • #14
Dann wäre es auf ein paar Wochen auch nicht mehr angekommen.

Glaskugel? Oder woher nimmst Du, das es nur ein paar Wochen dauern wird?

Und wenn keiner Druck macht, würde es ja kein Problem geben.

Zeig mir den Punkt, aus dem hervor geht, das es bereits Druck gibt? Ich kann an den Posts der TE noch nicht einmal erkennen, ob die Eltern des Mannes überhaupt schon von der Trennung erfahren haben.
 
S
Benutzer152906  (47) Beiträge füllen Bücher
  • #15
Tritt mal beim Mieterschutzbund ein, kostet nicht viel und die machen auch erste Rechtsberatung.

Hmmm ... ob die eine Rechtsberatung machen bzgl. eines Problems, das schon vor dem Eintritt entstanden ist?
 
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Diania
Benutzer186405  (53) Beiträge füllen Bücher
  • #26
Zu dem Thema scheint eine fachliche Beratung schon sinnvoll und notwendig zu sein, damit man dann nicht vor solchen Überraschungen steht.
Zu diesem Themenpunkt ist allerdings der Mieterverein nicht der richtige Ansprechpartner. Da würde ich mich bspw. an einen Sozialverband wenden, z.B. Caritas o.ä., die haben nicht nur Schuldnerberatungen, sondern auch Beratung zu solchen Behördenfragen.

Dir steht dein Gehalt und Erwerbsminderungsrente zur Verfügung? Das wäre ja schon mehr/besser als nur das Gehalt.
 
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MoniBonboni
Benutzer223196  Sorgt für Gesprächsstoff
  • #42
Aber sie werden nicht kündigen können mit der Begründung, ihr Sohn solle dort einziehen, da er ja schon drin wohnt.
Das habe ich auch nicht geschrieben. Sie selbst, anderes Kind, Schwiegereltern usw. könnten als Begründung dienen.
 
T
Benutzer228096  (38) Klickt sich gerne rein
  • #43
Der Vermieter kann unter bestimmten Voraussetzungen auch wegen Eigenbedarf kündigen: wenn man die Wohnung für sich selbst, für Kinder, Eltern, Enkel, für Geschwister, Schwiegereltern oder Pflege benötigt.

Ist die Wohnung so günstig, dass du diese alleine zahlen kannst?

Ist es fair, dass du dort wohnen bleibt und deren Sohn ausziehen muss?
Bei EIgenbedarfskündigung gelten trotzdem Kündigungsfristen. Auch das ist keine "Du musst morgen raus sein" Situation. Davon abgesehen müsste ihr Sohn dann ja auch ausziehen, sonst wäre es sehr auffällig, wenn die TE bei der Wohnungsübergabe eine nicht leere Wohnung übergeben würde...

Was die Moralfrage über den Sohn-Auszug soll, ist mir jetzt gar nicht klar. Das stand ja gar nicht zur Debatte bislang.
 
MoniBonboni
Benutzer223196  Sorgt für Gesprächsstoff
  • #44
Bei EIgenbedarfskündigung gelten trotzdem Kündigungsfristen.
Ich habe nichts anderes behauptet.
Auch das ist keine "Du musst morgen raus sein" Situation. Davon abgesehen müsste ihr Sohn dann ja auch ausziehen, sonst wäre es sehr auffällig, wenn die TE bei der Wohnungsübergabe eine nicht leere Wohnung übergeben würde...
Richtig. Und das können sie einige Monate durchziehen.
Was die Moralfrage über den Sohn-Auszug soll, ist mir jetzt gar nicht klar. Das stand ja gar nicht zur Debatte bislang.
Das Schöne an Forum ist das man nicht vorgegebene Fragen beantwortet wie bei Günther Jauch, sondern selbst neue Aspekte anspricht. Wenn ich die Tochter wäre und dies Wohnung meiner Eltern fände ich es äußerst schräg, wenn mein Ex in Immobilie meiner Eltern bleibt und ich auf der Straße lande.
 
T
Benutzer228096  (38) Klickt sich gerne rein
  • #45
Das Schöne an Forum ist das man nicht vorgegebene Fragen beantwortet wie bei Günther Jauch, sondern selbst neue Aspekte anspricht. Wenn ich die Tochter wäre und dies Wohnung meiner Eltern fände ich es äußerst schräg, wenn mein Ex in Immobilie meiner Eltern bleibt und ich auf der Straße lande.
Ich weiß nicht, ich dachte eigentlich es ginge hier darum, dass ein Problem vorliegt und User Gedanken dazu besteuern, was man in dieser Situation tun kann. Eine moralphilosophische Debatte über ein Nicht-Vorhandenes Problem zu führen, ist da wenig zielführend.

Die TE schrieb nirgendswo bisher, dass sie von ihrem Noch-Mann erwartet auszuziehen - im Gegenteil: Sie sucht aktiv eine Wohnung Und der Noch-Mann sieht das Thema zusammenleben auch lockerer als seine Eltern, scheint alsi auch nicht von sich aus kurzfristig ausziehen zu wollen. . Das Problem ist die Sorge der TE, dass die Eltern versuchen könnten sie innerhalb relativ kurzer Zeit aus der Wohnung rauszuschmeißen.
 
jeko2007
Benutzer186762  (54) Verbringt hier viel Zeit
  • #46
Ich weiß nicht, ich dachte eigentlich es ginge hier darum, dass ein Problem vorliegt und User Gedanken dazu besteuern, was man in dieser Situation tun kann. Eine moralphilosophische Debatte über ein Nicht-Vorhandenes Problem zu führen, ist da wenig zielführend.

Völlig richtig, genauso wenig zielführend wie den § 1361b BGB in den Ring zu werfen für eine Situation, die überhaupt nicht besteht.
 
S
Benutzer152906  (47) Beiträge füllen Bücher
  • #47
Aber sie werden nicht kündigen können mit der Begründung, ihr Sohn solle dort einziehen, da er ja schon drin wohnt.

Doch! Also das er aufgrund der Trennung die Wohnung jetzt wieder alleine bewohnen will. Aber die wissen von der Trennung ja noch nicht.

Also du bist Mieterin dieser Wohnung, stehst im Mietvertrag und zahlst Miete. Da können die dich genausowenig einfach so nach Gutdünken kurzfristig rausschmeißen wie jeden anderen Mieter. Kann sein, dass die dich gerne weghaben wollen und kann auch sein, dass sie (fälschlicherweise) denken "ich kann ja mit meiner eigenen Wohnung jederzeit machen was ich will". Das ist aber ein Irrtum.

Es ist allerdings nicht unwahrscheinlich, das:


zutreffen könnte. Dann brauch es keine besondere Begründung, wobei es dann natürlich darauf ankommt, was Du unter "kurzfristig" verstehst. Normale Kündigungsfrist plus 3 Monate würde ich persönlich jetzt auch nicht gerade als kurzfristig ansehen.
 
S
Benutzer152906  (47) Beiträge füllen Bücher
  • #48
Völlig richtig, genauso wenig zielführend wie den § 1361b BGB in den Ring zu werfen für eine Situation, die überhaupt nicht besteht.

Zumal diese Vorschrift die Waagschale eher in Richtung des Ehemannes kippen lassen würde. :zwinker:
 
MoniBonboni
Benutzer223196  Sorgt für Gesprächsstoff
  • #49
Ich weiß nicht, ich dachte eigentlich es ginge hier darum, dass ein Problem vorliegt und User Gedanken dazu besteuern, was man in dieser Situation tun kann. Eine moralphilosophische Debatte über ein Nicht-Vorhandenes Problem zu führen, ist da wenig zielführend.
Die „Debatte“ löst du allein aus, worauf ich nicht weiter eingehe.
Ich lasse mich von gewissen moralischen Prämissen in meinem täglichen Handeln leiten und käme somit nicht auf die Idee zu überlegen, in der Wohnung von Eltern meines Ex-Mannes alleine wohnen zu bleiben, was zumindest in einem Satz von TE angedeutet würde.
Die TE schrieb nirgendswo bisher, dass sie von ihrem Noch-Mann erwartet auszuziehen - im Gegenteil
Die TE schreibt:
So lange ihr Sohn hier wohnt ist die Wohnung günstig, sobald sich die Verhältnisse ändern werden sie die Miete anziehen. Das war damals schon die Ankündigung, mit den Worten "dann kannst du gucken, wie du das gezahlt bekommst."
Somit beende ich die Nebendiskussion, da nicht zielführend.
 
H
Benutzer228852  (34) Ist noch neu hier
  • Themenstarter
  • #50
Nein, ich habe bestimmt nicht vor, hier alleine wohnen zu bleiben.

Sobald die Scheidung eingereicht ist, wird es aber auch zu einer getrennten Lebensführung kommen (müssen) was auch dazu führen wird, dass die Eltern zumindest mich betreffend die Miete erhöhen werden.

Ich würde vermuten Eigenbedarf würden sie, wenn man es darauf ankommen lassen würde, vor Gericht nicht durchbringen. Da nachzuweisen ist, dass der Sohn schon vorher hier gewohnt hat.

Richter und Anwälte werden solche Spielchen von anderen Vermietern nicht das erste Mal bearbeiten.

Es geht mir im Grunde auch nur darum, wie ich für mich mögliche negative Folgen für mich abwenden kann. Eben Themen wie Jobverlust, fianzielle Situation, etc. Aber dazu werde ich mich beraten lassen.

Natürlich möchte ich sobald wie möglich ausziehen, aber eben sobald es möglich ist und nicht vorab durch irgendwelche Hinterlistigkeiten zum Auszug genötigt werden.

Ich bin noch über die "Härtefallklausel" gestolpert, die besagt, dass durch die Kündigung vom Vermieter keine erhebliche Beeinträchtigung (wie Jobverlust, fianzielle Schwierigkeiten, etc.) verursacht werden darf.

Mal sehen wie das weiter geht, Anregungen habe ich ja einige bekommen.
 
MoniBonboni
Benutzer223196  Sorgt für Gesprächsstoff
  • #51
Sobald die Scheidung eingereicht ist, wird es aber auch zu einer getrennten Lebensführung kommen (müssen) was auch dazu führen wird, dass die Eltern zumindest mich betreffend die Miete erhöhen werden.
Ihr seid beide vertragliche Mieter? Man kann nicht nur einer Vertragspartei die Miete erhöhen.
Ich würde vermuten Eigenbedarf würden sie, wenn man es darauf ankommen lassen würde, vor Gericht nicht durchbringen. Da nachzuweisen ist, dass der Sohn schon vorher hier gewohnt hat.
Richter und Anwälte werden solche Spielchen von anderen Vermietern nicht das erste Mal bearbeiten.
Ich meinte damit nicht deinen Mann.
Sondern einen anderen Grund für Eigenbedarf, das kommt öfter vor. Der Deutsche Mieterbund (DMB) schätzt, dass rund 80.000 Kündigungen wegen Eigenbedarf pro Jahr ausgesprochen werden.
Ich bin noch über die "Härtefallklausel" gestolpert, die besagt, dass durch die Kündigung vom Vermieter keine erhebliche Beeinträchtigung (wie Jobverlust, fianzielle Schwierigkeiten, etc.) verursacht werden darf.
In einigen Fällen gilt das, betrifft meist schwere Erkrankungen, sehr hohes Alter, Schwangere, Mietdauer über Jahrzehnte.
Mal sehen wie das weiter geht, Anregungen habe ich ja einige bekommen.
Lass dich rechtlich beraten und halte Ausschau nach WGs und auch Sozialwohnung.
 
S
Benutzer152906  (47) Beiträge füllen Bücher
  • #52
Sobald die Scheidung eingereicht ist, wird es aber auch zu einer getrennten Lebensführung kommen (müssen) was auch dazu führen wird, dass die Eltern zumindest mich betreffend die Miete erhöhen werden.

Hier kommt es vermutlich auf die Höhe der Miete an. Wenn ihr "aus familiären Gründen" besonders günstig wohnt, dürfte eine Erhöhung auf ein "übliches Maß" möglich sein. Ist die Miete jetzt schon "normal", dann wohl eher nicht.

Ich würde vermuten Eigenbedarf würden sie, wenn man es darauf ankommen lassen würde, vor Gericht nicht durchbringen. Da nachzuweisen ist, dass der Sohn schon vorher hier gewohnt hat.

Ich glaube, da irrst Du Dich:


Wohnung gehörte der Mutter der Ehefrau, die nach der Trennung Eigenbedarf geltend machte und der (noch) Ehemann musste gehen.

Natürlich möchte ich sobald wie möglich ausziehen, aber eben sobald es möglich ist und nicht vorab durch irgendwelche Hinterlistigkeiten zum Auszug genötigt werden.

Die Schwiegereltern können Dich rechtlich völlig sauber aus der Wohnung bekommen. Das hat mit Hinterlistigkeiten nichts zu tun. Einzig ein kurzfristiger "Rauswurf" ist nicht möglich.
 
Theoderich
Benutzer107327  (40) Planet-Liebe Berühmtheit
  • #53
Das sind doch alles ungelegte Eier, blanke Spekulation, viel Halbwissen und alles hypothetisch.
Das über mir verlinkte Beispiel passt m. E. auch nicht, da es sich ja explizit auf einen Fall bezieht, bei dem der getrennte Ehepartner eben KEINEN normalen Mietvertrag mit Miete mit seiner Schwiegermutter hatte und bei dem die Schwiegermutter Eigenbedarf geltend gemacht hat.

Du siehst (TS) es gibt da viel gutgemeintes NIcht- bis Halbwissen und auch einige selbsternannte bzw. vermutete Experten, ein Grund mehr sich vernünftig beraten zu lassen. Insgesamt spricht weiterhin sehr viel dafür möglichst viel zu unternehmen um möglichst rasch auszuziehen und dabei ggf. auch bereit zu sein, eine Kröte zu schlucken.

Könnte sonst auf eine Situation rauslaufen, in der du zwar ggf. juristisch im Recht bist, aber es dennoch für dich einfach extrem unangenehm ist, und das muss man sich ja nicht reinziehen.
 
H
Benutzer228852  (34) Ist noch neu hier
  • Themenstarter
  • #54
Man kann nicht nur einer Vertragspartei die Miete erhöhen.
Das weiß ich, aber es ist denkbar, dass sie offiziell die Miete erhöhen (damit ich mehr bezahlen muss) und der Sohnemann dann hintenrum wieder was zurück bekommt.

Das gute bei ihnen ist, dass ich über die Jahre Erfahrung mit ihrem Verhalten sammeln konnte und mich einigermaßen auf die Eventualitäten vorbereiten kann.

Die Schwiegereltern können Dich rechtlich völlig sauber aus der Wohnung bekommen.
Der Vermieter darf nur mit Grund kündigen, ein vorgetäuschter Eigenbedarf funktioniert rechtlich nicht.
 
D
Benutzer209496  (48) Sorgt für Gesprächsstoff
  • #55
ein vorgetäuschter Eigenbedarf funktioniert rechtlich nicht.
Spätestens wenn der Sohn der Vermieter eine neue Partnerin hat, braucht doch nichts vorgetäuscht werden. Eigenbedarf für Sohn und dessen neue Partnerin ...
 
Theoderich
Benutzer107327  (40) Planet-Liebe Berühmtheit
  • #56
Das gute bei ihnen ist, dass ich über die Jahre Erfahrung mit ihrem Verhalten sammeln konnte und mich einigermaßen auf die Eventualitäten vorbereiten kann.
Ja. Und dass dein Ehemann dir zuliebe noch nichts von der Trennung sagt. Ich vermute, nachdem ihr jetzt getrennt seid, wird er sich ggf. vielleicht weniger für dich ins Zeug legen um dich vor seinen Eltern zu schützen - oder vielleicht war das auch schon immer ein Thema, wer weiß..
Wenn es so dermaßen schlimm ist, dann ist ja klar, was zu tun ist.
Dir die Beratung holen, die du ggf. brauchen wirst und ansonsten Energie in die Wohnungssuche (und Beratung welche Möglichkeiten es gibt mit Wohngeld und wie das praktisch klappen kann) stecken. Das ist überhaupt nicht einfach, aber natürlich kein Grund eine Beziehung weiterzuführen, die du nicht mehr willst.
Bringt dir sicher mehr, als wenn sich hier alle die Köpfe heißreden bzw. einhauen zu ihrem jeweiligen Wissensstand im Thema Mietrecht..
 
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