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wohnungszuschuss wenn berufstätig?

M
Benutzer23021  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • #1
hallo,

mein freund hatte gestern einen hammerstreit mit seinem vater. nun muss er ausziehen.

problem: er verdient aber bloß ca. 450 €.
die Miete in einer kleinen blockwohnung würde ca. 220 € kosten. dann kommen ja noch laufende kosten von versicherung usw. dazu.
hat man als berufstätiger Anspruch auf wohnungszuschuss oder wohnungsgeld?
Arbeitslose bekommen ja (normalerweise) auch sowas. aber Berufstätige?
wenn ja, wie wird das dann gehandhabt? was muss man wissen usw.?

war jemand schon in so einer lage, bzw. kennt jemand so eine situation?

lg
mädi
 
Numina
Benutzer32811  (36) ...!
  • #2
Sofern er mit seinen Einkünftgen unter dem Sozialhilfeniveau liegt, kann er sowiet ich weiss zusätzliche Unterstützung bekommen. Wohnheld gibts ja nur noch in Verbindung mit Hartz IV. Meine Mutter studiert grad, arbeitet nebenbei 20 Stunden und bekommt auch noch Geld dazu.
Ist er eigentlich noch in der Ausbildung oder sowas?
 
M
Benutzer23021  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
danke für die schnelle antwort.

nein er ist keiner ausbildung.

er arbeitet bei den amerikanern.
das ist halt nur ein job von ca 20 oder 25 std. nichts für immer, nur übergangsweise.

an wen müsste man sich wenden, arbeitsamt oder sozialamt?

lg mädi
 
Numina
Benutzer32811  (36) ...!
  • #4
Arbeitsamt oder BAgIS.
Ist meist im selben Gebäude, zumindest hier in Bremen. Sollte er da falsch sein können die ihn jedoch weiterleiten :smile:
 
M
Benutzer23021  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #5
Was ist BAgIS?
 
Numina
Benutzer32811  (36) ...!
  • #6
Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales
So heisst das bei uns, wird sosein, dass das gleiche Amt dann in eurer Stadt einen anderen Namen hat. Aber ist immer mit dem Arbeitsamt verbunden.
 
M
Benutzer23021  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #7
ach sozialamt wahrscheinlich.

ich hab immer gedacht das sozialamt ist nur für menschen, die nicht erwerbstätig sind!?

und dass das arbeitsamt die miete bei arbeitslosen zahlt weiß ich.

was soll man zuerst regeln? beim amt über zuschüsse nachfragen und wenn ja ne wohnung suchen oder wie?
wenn sie nix zahlen, was dann? ausziehen muss er auf jeden fall...
oder zuerst wohnung und dann fragen ob sie was übernehmen?

boah, das ist voll die verzwickte situation...
 
Aurelie
Benutzer12370  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • #8
Darf ich mal fragen, wie alt dein Freund ist? :smile:
 
M
Benutzer23021  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #9
hallo,

wir sind beide 20.

das ganze problem hätten wir nicht, wenn ich mit einziehen würde. ich verdiene gut und hab nen feste stelle, aber wir sind halt auch erst 1 1/2 jahre zusammen und da will ich nicht alles hinschmeißen bzw. er will sich nicht von mir abhängig machen.

weder ich noch er haben schonmal waren schon mal in so einer situation. man weiß einfach nicht, wie man das handhaben soll, an wen man sich wenden kann usw.

lg mädi
 
Aurelie
Benutzer12370  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • #10
Wenn er "erst" 20 ist, sind seine eltern noch unterhaltspflichtig. Da kann ihn sein Vater 10x rausschmeißen, das bringt nichts. Bei den 450€ bekommen die eltern bzw. sein vater ja auch eigentlich noch kindergeld. Das müss er ihm auf jeden fall geben und wenns nicht reicht, noch mehr.

Off-Topic:
du verdienst gut als bürokauffrau? Wieso gibt es hier keine solchen jobs.... :frown:
 
M
Benutzer23021  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #11
bis zu welchem alter bekommt man kindergeld? meine mum kriegt kein kindergeld mehr, weil ich ja schon voll verdiene, dass weiß ich. wie hoch ist denn der satz?

müssten dann seine eltern ihm unterhalt zahlen?
wie lange?

man sind das viele fragen, aber danke, dass ihr mir weiterhelft, obwohl ihr kein a-amt oder sozialamt seid.

DANKE
 
Aurelie
Benutzer12370  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • #12
Kindergeld kann man ziemlich lange (ich mein sowas bis 27 ??) beziehen. Die Grenze liegt bei etwa 7000 Euro pro jahr, was man dazuverdienen darf. Wobei da das bruttogehalt gezählt wird (also auch das, was dein freund nicht rausbekommt, sofern er abgaben bezahlt) Das mit dem "job bei den amis" hab ich leider nicht wirklich verstanden. 400euro job isses ja keiner...
 
M
Benutzer23021  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #13
hallo

wo wir wohnen gibt es ein lager. das ist ein stützpunkt von den amerikanern in deutschland. da gibt es ein paar in deutschland. die army ist hier stationiert und macht ihre schießübungen
das ist wie eine eigene stadt.dort leben teilweise auch die familien von den amerikanern die hier stationiert sind.mit läden, restaurants, schulen, ärzte usw. alles abgeschirmt.
in dieser "stadt" arbeitet er. er wird auch von den amerikanern bezahlt. dort kann man auch als deutscher fast überall arbeiten.

ich hoff ich hab das jetzt alles verständlich und richtig erklärt.
 
G
Benutzer19708  (43) Verbringt hier viel Zeit
  • #14
@Aurelie

Kindergeld bekommt man nur bis entweder man 18 ist oder die Erst(!!!)Ausbildung beendet hat. Je nachdem was später eintritt. EIn STudium ist eine Erstausbildung. Der Kindergeldfreibetrag liegt wie gesagt, bei etwa 7000€ im Jahr. Wenn man mehr verdient, obwohl man z.B. in der Ausbildung ist, kriegt man Kindergeld nur gegen die Anrechnung von Werbungskosten.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist ihr Freund mit der Ausbildung fertig und macht diesen Job übergangsweise. Da steht ihm leider kein Kindergeld und kein Unterhalt zu. Da wäre wirklich das Arbeitsamt gefragt.
 
M
Benutzer23021  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #15
nein.

er hat keine ausbildung gemacht. er arbeitet dort schon seitdem er mit 18 aus der schule raus ist.
wenn du dort arbeitest, kannst du als küchenhelfer anfangen und sozusagen immer weiter aufsteigen, als supervisor, manager usw. ohne irgendwelchen referenzen.
zur zeit arbeitet er nur 15 - 20 Stunden, aber die bewerbungen für andere Stellen laufen noch. (bei denen kann die bewerbungsdauer bis zu einem jahr dauern).

also sollte er unter 7000,00 € brutto pro jahr kommen könnte er das kindergeld noch kriegen, weil er ja noch keine ausbildung gemacht hat, oder?
hab ich das jetzt richtig verstanden?

lg mädi
 
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Aurelie
Benutzer12370  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • #16
@Gilead: Nach deiner Definition würde ich kein KiGeld mehr bekommen, meine "Erstausbildung" als Bürokauffrau hab ich abgeschlossen. Bin jetzt wieder auf der schule um das fachabi zu machen und bekomm es (wie fast alle anderen in meiner klasse) aber trotzdem.

Weiß er denn, ob seine eltern KiGeld für ihn beziehen? Da würd ich mal nachfragen. Das mit der Unterhaltspflicht gilt jedenfalls. Die kann er "notfalls" sogar einklagen. Allerdings ist eine gütliche einigung (gerade im familiären bereich) wesentlich besser. Vielleicht überlegt sich das der vater dann doch noch mal.
 
Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • #17
Aurelie schrieb:
Wenn er "erst" 20 ist, sind seine eltern noch unterhaltspflichtig. Da kann ihn sein Vater 10x rausschmeißen, das bringt nichts. Bei den 450€ bekommen die eltern bzw. sein vater ja auch eigentlich noch kindergeld. Das müss er ihm auf jeden fall geben und wenns nicht reicht, noch mehr.

Genauso ist es. Bis zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit (also in der Ausbildung) sind deine Eltern Unterhaltsverpflichtet, ob sie wollen oder nicht, musst du dann einklagen.

Off-Topic:
du verdienst gut als bürokauffrau? Wieso gibt es hier keine solchen jobs.... :frown:

In Berlin bekommst du mindestens 100 € mehr (im 3. Ausbildungsjahr).

Kindergeld kann man ziemlich lange (ich mein sowas bis 27 ??) beziehen. Die Grenze liegt bei etwa 7000 Euro pro jahr, was man dazuverdienen darf. Wobei da das bruttogehalt gezählt wird (also auch das, was dein freund nicht rausbekommt, sofern er abgaben bezahlt)

Du bekommst bis 27 Kindergeld, es sei denn, du bist Arbeitslos, dann bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres... Ja, das ist ein Mist, dass das Brutto gezählt wird. :mad:

Gilead schrieb:
]Kindergeld bekommt man nur bis entweder man 18 ist oder die Erst(!!!)Ausbildung beendet hat.

Falsch! Bis 27!-Und hierbei sielt dann nur die Einkommensgrenze eine Rolle. Und wenn du 2 Ausbildungen machst, dann bekommst du weiterhin Kindergeld! Und so wie du geschrieben hast, bekommt man unter 18 gar kein Kindergeld? :ratlos: Es steht dir sowieso nicht zu, sondern deinen Eltern. Du kannst es dann auf dein Konto laufen lassen, wenn du ausgezogen bist, insofern deine Eltern das wollen!!!

Wenn man mehr verdient, obwohl man z.B. in der Ausbildung ist, kriegt man Kindergeld nur gegen die Anrechnung von Werbungskosten.

Auch teilweise falsch! Selbst wenn die Werbungskosten zugerechnet werden und man immer noch drüber liegt, bekommt man KEIN Kindergeld! Ich habe 3 Ausbildungsjahre nix bekommen.

@Threadstarterin!
Hartz IV besagt, dass du mindestens 345 + Unterkunft bekommen musst. Das wäre in deinem Fall 345 + 220 (Unterkunft) = 565. Dein Freund verdient nur 450 €, also hätte er einen Anspruch von 115 €! Er kann ergänzendes Wohngeld beantragen. Es sei denn, er ist in der Ausbildung, dann müssen die Eltern zahlen. :smile:

LG
 
M
Benutzer23021  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #18
hab ihn gestern mal gefragt, ob seine eltern noch kindergeld bekommen. er meint ja.
aber bekommt er als "kind" das kindergeld?
das ist doch auch für die eltern oder?

zu meinem verdienst:
bin großhandelskauffrau. ist ziemlich das gleiche wie bürokauffrau, nur der verdienst ist eben besser. :smile:

greetz mädi
 
B
Benutzer43870  Verbringt hier viel Zeit
  • #19
ichbins'snur schrieb:
Es steht dir sowieso nicht zu, sondern deinen Eltern. Du kannst es dann auf dein Konto laufen lassen, wenn du ausgezogen bist, insofern deine Eltern das wollen!!!

Die ist auch nicht richtig, das Kindergeld steht dem Kind zu, wenn es nicht mehr zu Hause lebt. Wichtig ist das man das Kindergeld für sich selber beantragt, stimmen die Eltern zu ,geht es schneller mit dem Antrag. Falls sie dagegen sind, gibt es eine Anhörung um die Sachlage zu klären.

Besonders wichtig ist es, das Kindergeld selber zubeantragen, wenn ein Elternteil Hart IV Empfänger ist.
 
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