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Wohnungsrenovierung beim Auszug: macht ihr sie selber?

Wohnungsrenovierung beim Auszug: macht ihr sie selber?

  • Ich renoviere selber. Ich male astrein, so dass auch mein Vermieter damit zufrieden wäre.

    Stimmen: 5 45,5%
  • Ich mache zuerst selber, frage den Vermieter und evtl. beauftrage ich einen Maler.

    Stimmen: 2 18,2%
  • Ich mache die Renovierung zusammen mit Freunden, die es besser können als ich.

    Stimmen: 3 27,3%
  • Ich beauftrage einen Malermeister mit der Renovierung.

    Stimmen: 1 9,1%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    11
Status
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Theresamaus
Benutzer56624  (35) Benutzer gesperrt
  • #1
Wenn in eurem Mietvertrag drinstehen sollte, dass ihr beim Wohnungsauszug eure Wohnung renovieren sollt (Wände streichen usw.), würdet ihr es selber machen? Oder einen Maler damit beauftragen, weil euer Vermieter einen schwierigen Eindruck macht :kopfschue und sich mit eurer laienhaften Malerei nicht zufrieden geben könnte? Der Vermieter darf ja eigentlich nicht verlangen, dass die Renovierung von einem Malermeister durchgeführt wird. Aber er kann verlangen, dass die Wandmalerei astrein und nicht laienhaft aussieht. Wie löst ihr dieses Dilemma?
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #2
Zunächst kläre ich beim Mieterbund ab, ob die Mietvertragsklausel gültig ist. Dann überlege ich, ob ich einen Nachmieter suche, und kläre das mit dem Vermieter ab. Eine Vereinbarung mit dem Nachmieter, dass er die Wohnung übernimmt wie gesehen und meine vertraglichen Pflichten bezüglich Schönheitsreparatur übernimmt, gehört natürlich dazu.

Da ich schon viel Erfahrung im Renovieren habe, wärs ansonsten kein Problem, das selbst anzugehen - lästig, aber ggf. kostengünstiger, als einen Maler zu beauftragen. Bei einer vorigen Renovierungsaktion habe ich fürs Tapezieren jemanden über eine studentische Jobvermittlung beauftragt, da ich mir das Tapezieren von 3,80 hohen Räumen nicht zutraute. Den Rest habe ich selbst erledigt - mit Hilfe von Freunden. Ich kenne kaum wen, der noch nicht selbst renoviert hat, und Dispersionsfarbe auf Rauhfaser zu verteilen, ist keine extrem komplizierte Sache.

Die Schönheitsreparaturen müssen nicht "astrein" ausgeführt werden, auch nicht "fachmännisch", sondern fachgerecht. Und das kann man auch als Laie durchaus hinkriegen, ggf. lässt man sich eben zeigen, worauf zu achten ist, damit es keine heftigen Lacknasen oder wolkigen Anstrich gibt.
 
Theresamaus
Benutzer56624  (35) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #3
Das ist nur die Theorie. In der Praxis ist es evtl. billiger und unaufwändiger, einen Malermeister damit zu beauftragen, als ewig mit dem Vermieter, Nachmieter usw. zu verhandeln, mit falscher Farbe viel Geld in den Sand zu setzen usw. Es kommt immer auf den Vermieter an.
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #4
Nö, das ist nicht nur die Theorie. Das ist Praxis.

Falsche Farbe? Weiße Dispersion von vernünftiger Qualität ist sicherlich nicht falsch. Das kann ich aus Erfahrung sagen. Ich hab schon mehrere Wohnungen renoviert, eigene und die von Freunden - und Du? Auch mit potentiellen Nachmietern habe ich schon Gespräche geführt.

Ein Besuch beim Mieterbund zwecks Klärung, ob die Schönheitsreparaturenklausel überhaupt gültig ist, ist auch nicht Theorie, sondern praktisch angewandt.
 
Theresamaus
Benutzer56624  (35) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #5
Sowas muss man doch vor der Vertragsunterzeichnung klären. Niemand sollte den Mietvertrag unterschreiben bevor er sich mit dem Inhalt einverstanden erklärt. Wenn er sich damit einverstanden erklärt, gilt der Vertrag. Es ist doch fies, hinterher zu argumentieren, diese oder jene Klausel sei fraglich.
 
M
Benutzer30735  Sehr bekannt hier
  • #6
So eine Klausel ist nicht zulässig, also würde ich gar nichts machen (es sei denn ich habe die Wandfarbe verändert also zB blau angemalt, dann muss ich sie natürlich wieder in den ursprünglichen Zustand zB weiß bringen. Und das würde ich selbst machen).
Ich glaube sogar, in einem Mietvertrag (den ich nicht unterschrieben habe) stand, dass das eine Firma machen müsse :ratlos:q

---------- Beitrag hinzugefügt um 20:48 -----------

Sowas muss man doch vor der Vertragsunterzeichnung klären. Niemand sollte den Mietvertrag unterschreiben bevor er sich mit dem Inhalt einverstanden erklärt. Wenn er sich damit einverstanden erklärt, gilt der Vertrag. Es ist doch fies, hinterher zu argumentieren, diese oder jene Klausel sei fraglich.

Nein, der Vermieter darf nicht einfach etwas in den Mietvertrag schreiben, was vom Mietrecht nicht gedeckt wird. Selbst wenn ich das unterschreibe, wird das nicht wirksam, also kann ich sehr wohl so argumentieren.
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #7
Ich habs bei meinem Auszug letztes Jahr selbst gemacht bzw. mit meinem Freund zusammen. Auch aus der Wohnung davor bin ich ausgezogen und habe selbst weiß gestrichen. Beide Wohnungen waren unter 30qm groß, da hielt sich die Arbeit in Grenzen.
Die ERgebnisse waren immer top, da hatte noch nie jemand was zu meckern.
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #8
Theresamaus, mir scheint, Du hast von der Praxis keine Ahnung. Klar lese ich mir einen Vertrag vor Unterzeichnung durch - und ich geh sogar mit dem Vertrag vor Unterzeichnung zum Mieterschutzbund. Gab einen Fall, indem ich schon vor Unterzeichnung wusste, dass die Klausel zu den Schönheitsreparaturen beim Auszug nicht wirksam sein wird. Natürlich habe ich den Vermieter darauf NICHT hingewiesen. Er kann sich ja auch anwaltlich beraten lassen, bevor er seinen Mietern einen Vertragsentwurf vorlegt.

Selbstverständlich gibt es individuelle vertragliche Absprachen - aber bestimmte Klauseln aus Formularmietverträgen, die sehr häufig zur Anwendung kommen, sind nicht wirksam, ganz egal, ob sie in dem Vertrag so drinstehen oder nicht. Unterschrieben heißt nicht automatisch GÜLTIG.

Selbstverständlich gibt es Mietverträge mit Klauseln, die man zwar unterschrieben hat, die aber trotzdem so eben gesetzlich NICHT gelten, Stichwort "starre Fristenregelung". Bestimmte Klauseln können unwirksam sein, was aber nicht unbedingt den ganzen Vertrag unwirksam werden lässt, sondern eben nur Teile davon.
Und um das im EINZELFALL abzuklären, kann man als Mitglied eines Mieterschutzvereins die Rechtsberatungsangebote des Mieterschutzvereins in Anspruch nehmen. Sollte man auch. FIES ist daran nix.
 
Theresamaus
Benutzer56624  (35) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #9
Einen Mietvertrag, wo man von vorne weiß, dass bestimmte Teile eurer Ansicht nach ungültig sind, sollte man erst gar nicht unterschreiben. Das ist eine fiese Masche seitens der Mieter. Man sollte vom Mietvertrag zurücktreten und anderen Interessenten den Vortritt lassen. Das gebietet der Anstand :jaa:
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #10
Soso, sollte "man" das nicht. Der Anstand, aha. Übrigens nicht meiner Ansicht nach, sondern nach Ansicht des Rechtsexperten. Pech für den Vermieter, wenn er keine gültigen Vertragsklauseln zustandebringt. Es gebietet der Anstand, dass er sich vom Rechtsbeistand beraten lässt, um einen gültigen Vertrag zu formulieren.

Mädel, in welcher Welt lebst Du? Wie viele Wohnungen hast Du schon gemietet, zurückgegeben, renoviert?
 
Theresamaus
Benutzer56624  (35) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #11
Man sollte bedenken, dass auch Vermieter einen Anwalt habn können. Es ist ja nicht so, dass es immer der Mieter ist, der einen Anwalt hat.
 
M
Benutzer30735  Sehr bekannt hier
  • #12
Nur wenn der Vermieter ungültige Klauseln in seinem Vertrag hat, wird ihm ein Anwalt auch nicht helfen können.
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #13
Man sollte bedenken, dass auch Vermieter einen Anwalt habn können. Es ist ja nicht so, dass es immer der Mieter ist, der einen Anwalt hat.
Ach echt? Darauf wär ich ja niiiiie gekommen. :rolleyes:

Wär sogar sehr sinnvoll, sich als Vermieter Rechtsbeistand zu holen, wenn Mieter zum Beispiel Vertragsklauseln anfechten. Hab ich nichts gegen. Wenn ein Vermieter darauf verzichtet, ist das nicht mein Problem.
 
S
Benutzer24126  (37) Meistens hier zu finden
  • #14
Ich würde selber malern. Kann man viel Geld mit sparen.
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #15
Ist für mich als Mieter doch ein großer Vorteil, wenn der Vermieter seine Rechte nicht kennt. Warum sollte ich deswegen nicht unterschreiben?
Ich mach das ja nicht in böser Absicht und will auch niemanden über den Tisch ziehen. Aber wenn einem Vermieter die Vermietung einer Wohnung nicht wichtig genug ist, um sich mal zu erkundigen, bevor er einen Vertrag aufsetzt und mir zum Unterzeichnen vorlegt, dann ist das doch sein Problem und nicht meins.
 
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Theresamaus
Benutzer56624  (35) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #16
Selten erfindet ein Vermieter irgendwelche Vertragsklauseln selber. Meistens übernimmt er Formulare, die im Handel erhältlich isnd. Dann muss man doch nicht jedem einzelnen Vermieter etwas vorwerfen, sondern den ganzen Verlagen, die vorgefertigte Mietvertragsformulare drucken und verkaufen. Häufig stammen aber die vorgefertigten Mietvertragsformulare vom Mieterbund der Stadt selber. :jaa: Ist es nicht peinlich für den Mieterbund?:grin:
Es ist doch höchst ineffektiv, wenn ein Anwalt, Mieterbund usw. zu jedem Mietvertrag sagt, diese oder jene Klausel sei ungültig.
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #17
Von was für einem "Mieterbund der Stadt" sprichst Du?

Wie auch immer: Da Du allen Fragen bezüglich eigener Erfahrungen ausweichst, scheints mir so, als würdest Du ausschließlich die Theorie kennen.
Daher sehe ich keinen Sinn darin, mit Dir über Mietverträge und unwirksame Klauseln zu sprechen. Viel Spaß beim Malern, solltest Du je so eine praktische Erfahrung machen, statt nur mehr oder weniger realitätsferne Umfragen zu erstellen.
 
Theresamaus
Benutzer56624  (35) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #18
Das ist nicht realistätsfern, sondern neutral. Du vertrittst die Mietersicht, die Vermietersicht vertritt niemand hier, und ich vertrene eine neutrale Sicht. Muss auch mal sein :zwinker:
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #19
Nö, meine Eltern sind selbst Vermieter, ich hab sie schon bezüglich ihres Vertragsentwurfs beraten und sie auf genau die Gefahr einer ungültigen Klausel hingewiesen. Und ihnen geraten, den Vertrag noch rechtlich prüfen zu lassen, da ich keine Anwältin bin.

Und ob viele Deiner Umfragen bzw. Antwortvorgaben realitätsfern sind, das macht sie ja so unterhaltsam.

Von den tatsächlichen Erfordernissen bei der Rückgabe einer Mietsache in vertragsgemäßem Zustand scheinst Du jedenfalls nur theoretische Kenntnisse zu haben.
 
S
Benutzer97974  (34) Verbringt hier viel Zeit
  • #20
müssen wir nicht...
 
Theresamaus
Benutzer56624  (35) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #21
Nö, meine Eltern sind selbst Vermieter, ich hab sie schon bezüglich ihres Vertragsentwurfs beraten und sie auf genau die Gefahr einer ungültigen Klausel hingewiesen. Und ihnen geraten, den Vertrag noch rechtlich prüfen zu lassen, da ich keine Anwältin bin.

.
Das ist ja ein Widerspruch. Du bist keine Anwältin und trotzdem deine Eltern 'beraten' was das auch heißen mag. Vielleicht stellt sich ja raus, dass deine Eltern recht behalten.
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #22
Nö, keinerlei Widerspruch vorhanden. Meine Beratung bestand darin, ihren Entwurf durchzulesen und ihnen zu sagen, dass Klausel X aus bestimmten Gründen problematisch sein könnte und dass sie zum Anwalt gehen sollten, um sich abzusichern. :grin:
Das ist mittlerweile zwei Jahre her - die Anwältin, die meine Eltern dann aufgesucht haben, hat meine unfachmännische, aber aufgrund von Erfahrungen als Mieter bestehende berechtigte Skepsis bestätigt und eine andere Formulierung vorgeschlagen.
Inzwischen ist ein Mieter aus- und der nächste eingezogen - ohne rechtliche Probleme.
 
Theresamaus
Benutzer56624  (35) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #23
Dann ist die Wortwahl 'Beratung' unglücklich formuliert. Beraten haben dich deine Eltern, nicht du.
 
Dreizehn
Benutzer20579  (39) Planet-Liebe ist Startseite
  • #24
Häufig stammen aber die vorgefertigten Mietvertragsformulare vom Mieterbund der Stadt selber. Ist es nicht peinlich für den Mieterbund?
Der Bundesgerichtshof ändert seine Rechtsprechung zu Mietvertragsklauseln alle paar Monate. Das kann man in jeder Zeitung lesen, wenn es einen interessiert. Die Leute, die solche Standardmietverträge rausgeben, haben morgen früh einen veralteten. Die können gar nicht richtig sein und komplett gültig.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Klauseln, die in meinem Mietvertrag stehen, beim Auszug noch rechtlich wirksam sind, halte ich für sehr gering. Deswegen werde ich gar nichts renovieren.

Davon abgesehen muss ich in dieser Wohnung eh nicht renovieren, da ich das beim Einzug gemacht habe. In allen anderen Wohnugen davor habe ich nie renoviert und würde es auch in Zukunft grundsätzlich nicht tun.

Ich halte es für Unsinn, dass derjenige, der auszieht, eine Wohnung renoviert, in der er nicht mehr wohnen möchte. Ich habe bei Besichtungstouren oft genug gesehen, wie dann renoviert wird. :schuettel: Da renoviere ich mir lieber die Wohnung, in die ich ziehe, so, wie ich sie haben möchte oder ziehe in eine, die schon renoviert ist.

Ich kenne auch Vermieter, die selbst renovieren lassen, damit es anständig aussieht und jeder zahlt beim Ein- oder Auszug eine Pauschale. Damit kann ich auch leben, dann sieht es wenigstens anständig aus und ich muss mich nicht am schlampigen Arbeiten anderer Leute stören. Das habe ich in meiner jetzigen Wohnung schon beim Einzug zwei Monate lang beseitigt.
Off-Topic:
Lachsfarbene Wände überall, Marmorputz, der nicht zu überstreichen war, dunkelrot auf dem Putz (!), wo man erst streichen und dann tapezieren musste, Löcher mit Silikon (!) aufgefüllt... Neneee.... :ratlos:


Ich achte beim Unterschreiben eines Mietvertrags gar nicht auf Klauseln zu Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen, da ich mich diesbezüglich an der Rechtsprechung orientiere. Ausnahmen bilden nur private Verträge, die ich mit den Leuten persönlich aushandele - aber die meisten Mietverträge sind ja vorformuliert.
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #25
Off-Topic:
Dann ist die Wortwahl 'Beratung' unglücklich formuliert. Beraten haben dich deine Eltern, nicht du.
Theresamaus und die deutsche Sprache...ein ewiger Kampf. :grin:

Nö, meine Eltern haben mich nicht beraten.
Meine Eltern haben sich nach einer Unterhaltung mit mir noch von einem Anwalt beraten lassen, nachdem ich ihnen den Rat gegeben hatte, genau das zu tun. Mein inhaltlicher Rat bezüglich der Formulierung wurde vom Rechtsexperten bestätigt. Na sowas.
 
A
Benutzer Gast
  • #26
Ich renovierte bislang immer selbst und freute mich über Hilfe von Freunden, die gerne Streichen und das auch entsprechend gut konnten. Ich selbst bin zwar zufrieden mit dem, was ich so anmale, aber ich kann's nciht leiden ;-)

@Theresa: ich habe auch immer die Verträge samt Klauseln unterschrieben - warum auch nicht. Schließlich ist der Vermieter selbst Schuld, so denn die Rechtslage bekannt ist. Ich habe mittlerweile die Seiten gewechselt und vermiete selbst eine Wohnung - der Mietvertrag war für mich so wichtig, dass ich mir beim Erstellen dessen prof. Hilfe geholt habe, damit ich rechtlich auf der sicheren Seite bin (und ebenso der Mieter).
 
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