• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Wirtschaftlicher Totalschaden nach Unfallflucht, jetzt Vorladung wegen vortäuschen einer Straftat.

Schattenkind
Benutzer150734  Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hallo liebe Leute, ich muss meinem Ärger mal Luft machen und bin dankbar über Meinungen und evtl. Erfahrungsberichte.
Vor knapp 2 Wochen bin ich morgens zu meinem Auto gegangen um zur Arbeit zu fahren und musste sehen, dass es vollkommen zerstört ist. Die gesamte Front war zerdellt und der Reifen 5 cm vorgeschoben, meine Felge demoliert und zusammengefaltet an mehreren Stellen und der Reifen platt. Ich war völlig schockiert und habe die Polizei gerufen. Die haben alles aufgenommen, aber gleich gesagt, dass sie den Verursacher wohl eher nicht finden werden und ich mir keine großen Hoffnungen machen soll. Die waren vor Ort schon mehr als unfähig, die haben die Fotos nicht richtig hinbekommen, sie haben mein Geburtsdatum falsch notiert und meine Handynummer auch und den Unfall vollkommen unlogisch rekonstruiert.
Im Haus gab es "Zeugen", es hat niemand etwas gesehen, aber alle haben es gehört (außer uns). Laut mindestens 3 Nachbarn gab es um viertel nach 8 einen riesen Knall. Als die besagten Personen rausschauten war nichts mehr sichtbar.
Der eine Nachbar wurde als Zeuge vorgeladen, er berichtete es so und die Polizei lies durchklingen, dass sie ihm nicht glauben. Sie unterstellten, dass der Schaden so nicht entstanden sein könnte etc.
Da ich aber nichts mehr gehört habe und dachte dass das Verfahren jetzt eingestellt wird, habe ich nichts unternommen. Vorgestern kam dann der Brief, in dem ich vorgeladen werde als Beschuldigte wegen Vortäuschen einer Straftat.
Ich bin so entsetzt, ich bin eh schon völlig am Ende mit den Nerven, weil das Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden hat und ich nur eine Haftpflichtversicherung habe und kein Geld für die Reparatur habe.
Wieso sollte ich den Unfall vortäuschen, wenn ich keine Vollkasko habe? Ich bleibe ja eh drauf sitzen. Außerdem war das Auto nicht mehr fahrbereit, ich hätte es gar nicht da hinstellen können, nachdem ich den Schaden selber verursacht habe.
Ich bin einfach so fassunglos, dass ich die Polizei um Hilfe bitte und jetzt dafür die Strafe kriegen könnte. Einfach mal vom Opfer zum Täter, wieso sollte ich denn jemals wieder die Polizei informieren, wenn das nur Stress gibt.
Ich überlege jetzt die ganze Zeit was ich tun soll. Ich habe nach dem Unfall mit einem Gutachter gesprochen, der den Unfall rekonstruiert hat, aber nur mündlich für mich. Wenn ich ein richtiges schriftliches Gutachten will, bin ich ja mal locker 500 Euro los...

Ist euch so was auch schon mal passiert? So was soll mein "Freund und Helfer" sein??
 
Tischtaenzerin
Benutzer114808  (37) Beiträge füllen Bücher
  • #2
Was sagt deine KfZ-Versicherung? Auch bzgl. Gutachten?
Hast du eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung? Ab zum Anwalt.
 
K
Benutzer11466  Beiträge füllen Bücher
  • #3
Ist euch so was auch schon mal passiert?
Nicht so schlimm - aber ich habe mich auch schon über die Männchen in Blau gewundert.

Mal abgesehen davon, daß hier Rechtsberatung verboten ist - hier hätte wohl niemand das Wissen, Dir fundiert zu helfen.

Nur zwei Hinweise:

1. Polizeiliche Vorladungen sind Einladungen - die kann man ignorieren und als Beschuldigter muß man außer Angaben zur Person nichts machen und sagen. Wenn Du höflich bist, teilst Du der Polizei kurz mit (Anruf reicht), daß Du nicht gedenkst zu erscheinen und keine Angaben zur Sache machen wirst. Du kannst der Polizei bei der Gelegenheit auch in höflicher Form sagen, daß Du Ihr Verhalten und ihre Unterstellungen für reichlich bizarr hältst. Zur Staatsanwaltschaft muß man; muß aber als Beschuldigter auch nichts sagen.
Freundlicher Hinweis

2. Such Dir schleunigst 'nen Anwalt!
 
Zuletzt bearbeitet:
J
Benutzer120063  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #4
Genau "sowas" ist mir nicht passiert. Ein Freund von mir hatte allerdings mal einen Fahrradunfall, infolge dessen er von einem Unfallbeteiligten, der sich verletzt hatte, angezeigt wurde (wegen Körperverletzung) - er hat ein ähnliches Schreiben wie du bekommen. Allerdings bat man ihn, sich (schriftlich) zur Sache zu äußern, was er auch getan hat. Er wusste, dass er sich - ganz im Gegenteil zu den anderen ordnungsgemäß verhalten hat und hat das auch so dargestellt. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Im ersten Moment hat er natürlich trotzdem Angst gehabt vor dem, was auf ihn zukommt.

Ermittlungen bedeuten zum Glück nicht sofort, dass eine Verurteilung schon sicher ist. Versuch, dich zu beruhigen und such dir ggf. einen Antwalt.
 
Schattenkind
Benutzer150734  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #5
Was sagt deine KfZ-Versicherung? Auch bzgl. Gutachten?
Hast du eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung? Ab zum Anwalt.


Gar nichts weil die das nicht zahlen, hab nur ne normale Haftpflicht und auch keine Rechtschutzversicherung :frown:
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Nicht so schlimm - aber ich habe mich auch schon über die Männchen in Blau gewundert.

Mal abgesehen davon, daß hier Rechtsberatung verboten ist - hier hätte wohl niemand das Wissen, Dir fundiert zu helfen.

Nur zwei Hinweise:

1. Polizeiliche Vorladungen sind Einladungen - die kann man ignorieren und als Beschuldigter muß man außer Angaben zur Person nichts machen und sagen. Wenn Du höflich bist, teilst Du der Polizei kurz mit (Anruf reicht), daß Du nicht gedenkst zu erscheinen und keine Angaben zur Sache machen wirst. Du kannst der Polizei bei der Gelegenheit auch in höflicher Form sagen, daß Du Ihr Verhalten und ihre Unterstellungen für reichlich bizarr hältst. Zur Staatsanwaltschaft muß man; muß aber als Beschuldigter auch nichts sagen.
Freundlicher Hinweis

2. Such Dir schleunigst 'nen Anwalt!

Danke aber wenn ich nicht erscheine wirkt es ja noch komischer oder?

Nen Anwalt kann ich wirklich nicht bezahlen...
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Genau "sowas" ist mir nicht passiert. Ein Freund von mir hatte allerdings mal einen Fahrradunfall, infolge dessen er von einem Unfallbeteiligten, der sich verletzt hatte, angezeigt wurde (wegen Körperverletzung) - er hat ein ähnliches Schreiben wie du bekommen. Allerdings bat man ihn, sich (schriftlich) zur Sache zu äußern, was er auch getan hat. Er wusste, dass er sich - ganz im Gegenteil zu den anderen ordnungsgemäß verhalten hat und hat das auch so dargestellt. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Im ersten Moment hat er natürlich trotzdem Angst gehabt vor dem, was auf ihn zukommt.

Ermittlungen bedeuten zum Glück nicht sofort, dass eine Verurteilung schon sicher ist. Versuch, dich zu beruhigen und such dir ggf. einen Antwalt.

Danke auch dir, Ist ja Wahnsinn was da deinem Freund passiert ist.
 
Schattenkind
Benutzer150734  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #7
K
Benutzer11466  Beiträge füllen Bücher
  • #9
Danke aber wenn ich nicht erscheine wirkt es ja noch komischer oder?
Das kann Dir gerade egal sein. Du mußt nicht erscheinen und Dich schon gar nicht zur Sache äußern. Wenn die Bullerei ernsthaft glaubt, Anhaltspunkte für Ihre hasenhirnige Annahme zu haben, gibt sie's an die Staatsanwaltschaft weiter. (Nochmal: Falls die Dich vorladen, mußt Du hingehen, aber nix sagen.)

Wahrscheinlich ist aber, daß die Sache eingestellt wird.

Nen Anwalt kann ich wirklich nicht bezahlen...
Kann Dir niemand was pumpen?
 
girl_next_door
Benutzer96776  Beiträge füllen Bücher
  • #10
Wow ganz schön harter Tobak :eek:

Mir als Laie würde in so einer Situation auch nicht mehr einfallen, als einen Versuch zu starten, den Sachverhalt klarzustellen.
Sollte das nicht klappen, muss wohl doch ein Anwalt bzw. ein Sachverständiger herhalten, das kanns ja wohl echt nicht sein :what:
Tut mir echt leid für dich, wie das Ganze ablief!

Oft ist einem gar nicht bewusst, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist und die ist auch gar nicht sonderlich teuer - kleiner Tipp für die Zukunft...
 
Schweinebacke
Benutzer78484  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #11
Oft ist einem gar nicht bewusst, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist und die ist auch gar nicht sonderlich teuer - kleiner Tipp für die Zukunft...
Off-Topic:
Ist jetzt trotzdem beim besten Willen nicht elementar, zahlt oft nicht und kündigt fix nach Schadensfällen (und man bekommt dann auch meist keine neue mehr...). Ist also mitnichten so, als könnte man damit jedes Risiko absichern.
Gerade in so einem Fall hier sollte man sich dreimal überlegen, direkt die RSV einzuschalten. Wer sich keine anwaltliche Erstberatung leisten kann, kommt da auch mit einer RSV nicht weit (und so spotbillig sind die, wenn man wenig Geld hat, auch nicht).
 
banane0815
Benutzer44981  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #12
Mehr als den Gang zum Anwalt kann man dir hier einfach nicht raten.
Das Honorar für eine Erstberatung ist auch nicht mal ganz so hoch. Mit etwas Glück bleibt man da noch im zweistelligen Euro-Bereich.
 
LULU1234
Benutzer107106  Planet-Liebe ist Startseite
Redakteur
  • #13
Gibt es als Geringverdiener oder Sozialhilfeempfänger nicht die Möglichkeit beim Gericht einen Beratungsschein zu beantragen... Ich hab keine Ahnung wie das heisst, aber vielelicht wissen das ja die Juristen hier. Tischtaenzerin Tischtaenzerin zb.
 
Tischtaenzerin
Benutzer114808  (37) Beiträge füllen Bücher
  • #14
Off-Topic:
Ich hab keine Ahnung wie das heisst, aber vielelicht wissen das ja die Juristen hier. Tischtaenzerin Tischtaenzerin zb.
Danke für die Lorbeeren - mein Rechtsgebiet hat damit leider nix zu tun und von tatsächlicher Juristerei hab ich keine Ahnung. Aber ich frag meine bessere Hälfte gerne.
 
C
Benutzer136306  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #15
Off-Topic:
Oft ist einem gar nicht bewusst, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist und die ist auch gar nicht sonderlich teuer - kleiner Tipp für die Zukunft...

Die einem beim Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat aber auch nicht weiterhilft.
 
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S
Benutzer159772  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • #16
Es kam ja schon der Hinweis, dass man bei der Polizei nicht zu erscheinen braucht.
Allerdings unterlaufen auch einem Sachbearbeiter mal Fehler durch Vorgangsdruck.
Ich kann dir nur sagen, wie ich mich verhalten würde: auf deiner Vorladung steht die Telefonnummer des Sachbearbeiters. Ruf dort an und frag erst mal unverbindlich, ob das alles so seine Richtigkeit hat. Ggf. ist es auch ein Irrtum, der sich leicht aufklärt und du ersparst dir einiges an Lauferei. Nebenbei würde ich auch kurz erwähnen, dass du eh nicht versichert bist und das auch gerne nachweist. Du hättest also gar nichts davon, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort anzuzeigen.
Hinzu kommt, dass du dich nur auf die mündlichen Angaben des Knallzeugen verlassen hast, die dieser angeblich bei der Polizei gemacht hat. Wer weiß, was der da erzählt hat, dass der Sachverhalt jetzt diese Wendung nimmt. Das ist auch eher selten und unüblich.

Klar kann man jetzt auch auf stur schalten und zum Anwalt rennen, wenn man dafür aber eh kein Geld hat und nicht versichert ist, kommt man anders herum vielleicht bequemer weiter.
 
H
Benutzer98820  Sehr bekannt hier
  • #17
Nebenbei würde ich auch kurz erwähnen, dass du eh nicht versichert bist und das auch gerne nachweist. Du hättest also gar nichts davon, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort anzuzeigen.
Naja, doch. Irgendwann hätte ja die beschuldigte Person als Unfallverursacher herauskommen können. Damit wäre diese Person verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Oder habe ich diesen Teil der Geschichte falsch verstanden?
 
FinalChapter83
Benutzer49550  (40) Beiträge füllen Bücher
  • #18
Naja, doch. Irgendwann hätte ja die beschuldigte Person als Unfallverursacher herauskommen können. Damit wäre diese Person verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Oder habe ich diesen Teil der Geschichte falsch verstanden?
Nicht falsch verstanden aber den Post von Sally nicht zuende gedacht.

Was hätte die TS davon - sofern sie den Schaden selbst verursacht hat - diesen bei der Polizei anzuzeigen. Natürlich gar nichts, es kann ja niemand anderer rauskommen und da sie nicht versichert ist hätte sie dies dann auch nicht anzeigen müssen.
Da der Schaden aber fremd verursacht wurde ist die Anzeige natürlich der richtige Weg :zwinker:
 
Schattenkind
Benutzer150734  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #19
Danke euch allen.
Hab mit der Polizistin telefoniert, es hat laut ihr seine Richtigkeit. Ein Anwalt hat jetzt netterweise für mich die Akte angefordert. Wenn die da ist, sehe ich weiter. Zum Termin gehe ich nicht.
 
S
Benutzer159772  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • #20
Dann bin ich ja mal gespannt, was daraus bzgl. der Angaben deines Nachbarn heraus kommt.
Irgendwo muss dort ja ein Haken sein!
 
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