• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Urlaub, Mutterschutz, Erziehungszeit, Austausch über Arbeitszeiten

M
Benutzer30735  Sehr bekannt hier
  • #1
Die Unterhaltung wurde aus dem Thread Kugelbauch-Plauderthread 16 hierher verlegt.
Bitte beachtet das Verbot von Rechtsberatung hier im Forum.


sanguina sanguina du hast ja von deinem prall gefüllten Urlaubskonto gesprochen, wäre es nicht sinnvoll, wirklich einiges mit Urlaub jetzt abzudecken?
Kann ja in der Adventzeit tatsächlich ganz nett sein, frei zu haben :smile:
Was passiert eigentlich mit deinem noch nicht verbrauchten Urlaub in der Karenz? Würde mich generell interessieren... also man kumuliert den dann einfach oder?
 
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Moonlightflower
Benutzer78363  Meistens hier zu finden
  • #2
M manhattan nicht verbrauchten Urlaub nimmt man in der Regel einfach mit, allerdings wurde mir z. B. geraten ihn noch zu verbrauchen, wenn man vorhat in Teilzeit zurückzukehren, da der Urlaub dann weniger "wert ist", da er ja auch TZ umgerechnet wird. (sprich 1 Tag Urlaub sind dann nicht mehr 8 Stunden sondern nur mehr 4 oder 5 jenachdem und man bekommt dementsprechend halt auch weniger Geld dafür)
 
M
Benutzer30735  Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #3
Moonlightflower Moonlightflower stimmt, guter Punkt bzgl. Wertigkeit des Urlaubs Vollzeit im Vergleich zu Teilzeit.
 
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sanguina
Benutzer149155  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #4
sanguina sanguina du hast ja von deinem prall gefüllten Urlaubskonto gesprochen, wäre es nicht sinnvoll, wirklich einiges mit Urlaub jetzt abzudecken?
Ich bin da schon am Planen und koordinieren. Aber Urlaub muss auch genehmigt werden :zwinker: Zu Weihnachten würde ich jedenfalls gut zwei Wochen verprassen und dann dank meines BVs wohl nicht mehr wieder kommen.

Urlaub verfällt nicht, der Verfall wird durch die Karenz gehemmt. Ich kann dann also bspw. offiziell VZ zurückkommen, aber nur TZ arbeiten und den Rest auf VZ nach und nach den Urlaub konsumieren. Dann wird der Urlaub auch nicht in TZ umgerechnet, wie von Moonlightflower Moonlightflower erwähnt. Dadurch kann ich erst später eine Elternkarenz starten und habe auch erst später den Einkommensverlust. Wenn man nicht länger als 4 Monate mit dem Beginn der Elternteilzeit wartet, ist man auch schon zur Zeit der VZ-Tätigkeit (mit Urlaubskonsum) kündigungsgeschützt.

Außerdem finde ich es gerade mit Blick auf die Eingewöhnung und das erste Kita-Seuchenjahr praktisch, ein gut gefülltes Urlaubskonto zu haben: Mit 10 Tagen kindkrank, wie es in Ö üblich ist, kommt man ja nicht besonders weit.
 
Dreizehn
Benutzer20579  (39) Planet-Liebe ist Startseite
  • #5
M manhattan nicht verbrauchten Urlaub nimmt man in der Regel einfach mit, allerdings wurde mir z. B. geraten ihn noch zu verbrauchen, wenn man vorhat in Teilzeit zurückzukehren, da der Urlaub dann weniger "wert ist", da er ja auch TZ umgerechnet wird. (sprich 1 Tag Urlaub sind dann nicht mehr 8 Stunden sondern nur mehr 4 oder 5 jenachdem und man bekommt dementsprechend halt auch weniger Geld dafür)
Also das empfinde ich aber als Verarsche. Bei uns gibt es ein Stundenkonto und das wird aus der Zeit umgerechnet, aus der es entstanden ist. Ich habe für jeden Urlaubstag von vor der ersten Schwangerschaft 8:12 Stunden bekommen und es hieß ausdrücklich, dass das extra so gemacht wird, damit ich nichts durch Teilzeit verliere.

Anders ist es, wenn es in Tage umgerechnet wird- aber da sind dann auch die Stunden egal, weil es um die Tage geht, die man in der Woche arbeitet. Als ich von 3 Arbeitstagen auf 4 Tage erhöht habe, habe ich auch anteilig für das verbleibende Jahr mehr Tage bekommen, damit ich gleich viele Wochen frei machen kann.

Mein Urlaubskonto von vor den Kindern läuft davon unabhängig, das ist fix und kann verbraucht werden, bis das jüngste Kind 12 Jahre alt ist. :smile:
 
Moonlightflower
Benutzer78363  Meistens hier zu finden
  • #6
In meiner Firma ist es leider so, dass Urlaub ohnehin nicht mitgenommen werden darf - Maximal 3 Tage dürfen ins nächste Jahr mitgenommen werden. Also müsste ich den Urlaub sowieso in dem Jahr konsumieren wo ich wieder zu Arbeiten beginne.
Ich finds auch doof, aber ist halt so. Dafür habe ich sonst ziemlich gute Arbeitsbedingungen.
 
Dreizehn
Benutzer20579  (39) Planet-Liebe ist Startseite
  • #7
In meiner Firma ist es leider so, dass Urlaub ohnehin nicht mitgenommen werden darf - Maximal 3 Tage dürfen ins nächste Jahr mitgenommen werden. Also müsste ich den Urlaub sowieso in dem Jahr konsumieren wo ich wieder zu Arbeiten beginne.
Ich finds auch doof, aber ist halt so. Dafür habe ich sonst ziemlich gute Arbeitsbedingungen.
Das ist richtig, aber im Bereich Mutterschutz und Elternzeit gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen, von denen der Arbeitgeber nicht abweichen darf. Mutterschutzgesetz und Urlaubsgesetze usw., an die muss er sich halten, das ist nicht verhandelbar. Zum Thema Resturlaub von vor der Elternzeit habe ich eben beim googeln Folgendes gefunden: "Nach der Rechtsprechung des EuGH ist eine nachträgliche Umrechnung von Urlaubsansprüchen, die ein Mitarbeiter in einer Zeit der Vollzeitbeschäftigung erworben hat, jedoch nicht zulässig."

Ich würde das daher in der Personalabteilung/ GleiB / Betriebsrat oder dergleichen einschütten, sofern es da was gibt.
 
Moonlightflower
Benutzer78363  Meistens hier zu finden
  • #8
Dreizehn Dreizehn ich bin aus Österreich, da ist alles etwas anders als bei euch ;-)

Edit:und der Urlaub ist ja eh schon weg.
 
sanguina
Benutzer149155  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #9
Aber die EuGH-Rechtsprechung muss auch in Österreich berücksichtigt werden, EU-Mitglied ist EU-Mitglied, egal ob Deutschland, Österreich oder Ungarn.
 
Dreizehn
Benutzer20579  (39) Planet-Liebe ist Startseite
  • #10
Moonlightflower
Benutzer78363  Meistens hier zu finden
  • #11
Stimmt.
Die Frage ist von wann das EuGH Urteil ist - ich bin ja seit 2019 durchgehend in Elternkarenz.
 
Moonlightflower
Benutzer78363  Meistens hier zu finden
  • #13
Ich habs jetzt nur überflogen - die Tage wären ja bei mir gleich geblieben, aber die Bezahlung dafür weniger. Also angenommen ich verdiene VZ am Tag 100 Euro und TZ 50 Euro ist der Urlaubstag dann nur mehr 50 Euro wert. Außer man macht es so wie sanguina sanguina sagt und kehrt Vollzeit zurück und macht dann erst die Elternteilzeit. Aber da man bei uns den Urlaub nur tageweise und nicht stundenweise nehmen kann müsste ich dann halt auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen sein, dann zuerst den Urlaub zu nehmen und dann die Elternteilzeit zu beginnen und das würde mir wohl kaum genehmigt.
 
Dreizehn
Benutzer20579  (39) Planet-Liebe ist Startseite
  • #14
Moonlightflower Moonlightflower Meinst du, wenn du dir Urlaub auszahlen lässt? Oder allgemein von der Bezahlung her?
 
Moonlightflower
Benutzer78363  Meistens hier zu finden
  • #15
Allgemein von der Bezahlung her
 
Ishtar
Benutzer158340  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #16
Das ist richtig, aber im Bereich Mutterschutz und Elternzeit gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen, von denen der Arbeitgeber nicht abweichen darf. Mutterschutzgesetz und Urlaubsgesetze usw., an die muss er sich halten, das ist nicht verhandelbar. Zum Thema Resturlaub von vor der Elternzeit habe ich eben beim googeln Folgendes gefunden: "Nach der Rechtsprechung des EuGH ist eine nachträgliche Umrechnung von Urlaubsansprüchen, die ein Mitarbeiter in einer Zeit der Vollzeitbeschäftigung erworben hat, jedoch nicht zulässig."

Ich würde das daher in der Personalabteilung/ GleiB / Betriebsrat oder dergleichen einschütten, sofern es da was gibt.
Da verstehst du das Urteil aber falsch :zwinker: Hab kurz gegoogelt, und in dem von dir erwähnten Urteil ging es um den Gesamturlaubsanspruch in Tagen, weil ein Mitarbeiter statt 5 Tage nur noch 3 gearbeitet hat und der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch entsprechend auf 3/5 kürzen wollte.
Da geht es explizit NICHT um irgendwelche Stundenanzahlen.

Es ist ja auch so, dass du, wenn du beispielsweise Mo-Do mehr arbeitest, um dafür am Fr dann um 12 schon Schluss zu haben, trotzdem einen VOLLEN Urlaubstag nehmen musst, wenn du mal einen Freitag freihaben willst, und nicht nur einen halben :zwinker:

Urlaub wird grundsätzlich NIE in Stunden angegeben und IMMER in Tagen.
Wenn du vorher 30 Tage Urlaub hattest, hast du hinterher also immernoch 30 Tage Urlaub. Aber die Arbeitsstunden, die du dadurch einsparst, können unterschiedlich eben sein :zwinker:

(Das "Auszahlen von Urlaubstagen" ist da rechtlich schon viel eher problematisch, da Erholungsurlaub in der Regel ja eben zum erholen genutzt werden soll und nicht als finanzieller Anreiz missverstanden werden soll :zwinker: )

Es lohnt sich also tatsächlich, Urlaubstage auch zu nehmen und nicht vor sich herzuschieben (denn ein Teil davon darf tatsächlich auch verfallen, wenn er nicht genommen wird, auch da gibt es drölfzig Regelungen dazu). Überstunden abzubummeln hingegen ist tatsächlich beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit dann in Teilzeit sinniger, wenn man das Maximum an freier Zeit rauskitzeln will.
Da Schwangere aber sowieso keine Überstunden machen dürfen, ist das eh... eher theoretisch.
 
rowan
Benutzer39498  Planet-Liebe ist Startseite
  • #21
Urlaub wird grundsätzlich NIE in Stunden angegeben und IMMER in Tagen.
Mein Urlaub wird in Stunden angegeben und auch stundengenau abgerechnet. Ich kann auch 2 Stunden Urlaub nehmen oder eine halbe wenn ich das will :upsidedown:

Hab grade Urlaub für die Winterschließzeit eingereicht und nächstes Jahr habe ich dann bis zum Mutterschutz noch 8 Tage Urlaub offen (wir bekommen den Urlaubsanspruch tatsächlich jeden Monat aufs Konto geschrieben, nicht am Anfang des Jahres). Könnte ich meinen gesamten Jahresurlaub (leider nur 24 Tage) vor dem Mutterschutz nehmen, wäre ich tatsächlich Ende Februar/Anfang März auch fertig mit Arbeiten. Muss ich mal abklären :hmm:
 
Rory
Benutzer65998  Sehr bekannt hier
  • #22
rowan rowan In der Elternzeit erwirbt man in der Regel keinen Urlaubsanspruch, das wäre eigentlich sehr ungewöhnlich, wenn du dann trotzdem die vollen 24 Tage nehmen könntest.
 
Ishtar
Benutzer158340  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #23
Dann, rowan rowan , sollte sich dein AG mal etwas näher mit dem Bundesurlaubsgesetz befassen. Da steht eindeutig "Werktage", und nicht "Stunden" :zwinker:
(Und dass du nur das absolute, gesetzliche Minimum an Urlaubstagen kriegst, ist auch jetzt kein Prädikat.)
 
M
Benutzer30735  Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #25
Ich kenne das mit Urlaub in Stunden konsumieren auch nur aus anderen (Nicht EU) Ländern; in Ö ist es nicht so, war während meiner TZ Tätigkeit dann auch oft doof, wegen eines 4 Std Tages einen Urlaubstag zu "opfern".
 
sanguina
Benutzer149155  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #26
Und mein Arbeitgeber in Ö rechnet den Jahresurlaubsanspruch in Stunden um und man konsumiert gemäß dem Dienstplan die Anzahl an Stunden, die für den jeweiligen gewünschten Urlaubstag hinterlegt sind.
 
cr4nberry
Benutzer68557  (33) Sehr bekannt hier
Redakteur
  • #27
Ishtar Ishtar und all: aus wissenschaftlicher Sicht ist das alles doch sehr komplex, weil das EU-Recht diese starre Tagesbetrachtung nicht kennt. Mein letzter Stand vor der Elternzeit war, dass der EuGH über die Frage der Urlaubsberechnung bei Stundenänderung noch nicht entschieden hat. Wäre ein schönes Promotionsthema :upsidedown:
Das Problem haben wir beim Thema Kurzarbeit rauf und runter behandelt, da gibt es aktuell keine „richtige“ Lösung. Insoweit finde ich den Ansatz von rowan rowan s Arbeitgeber schon sehr vernünftig, auch wenn die Tagesbetrachtung geschröpft wird.
 
rowan
Benutzer39498  Planet-Liebe ist Startseite
  • #28
rowan rowan In der Elternzeit erwirbt man in der Regel keinen Urlaubsanspruch, das wäre eigentlich sehr ungewöhnlich, wenn du dann trotzdem die vollen 24 Tage nehmen könntest.
Aber im Mutterschutz? Das sind ja immerhin 2 Monate nach der Geburt = 4 Urlaubstage bei mir.
 
rowan
Benutzer39498  Planet-Liebe ist Startseite
  • #29
Dann, rowan rowan , sollte sich dein AG mal etwas näher mit dem Bundesurlaubsgesetz befassen. Da steht eindeutig "Werktage", und nicht "Stunden" :zwinker:
(Und dass du nur das absolute, gesetzliche Minimum an Urlaubstagen kriegst, ist auch jetzt kein Prädikat.)
Ich würde nicht wollen das es anders ist und finde es total praktisch so 😅
 
J4DE
Benutzer168370  (29) Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #30
Off-Topic:
während meiner TZ Tätigkeit dann auch oft doof, wegen eines 4 Std Tages einen Urlaubstag zu "opfern".
Off-Topic:

Aber dann war ein normaler Arbeitstag auch nur 4 Stunden, oder? Ich verstehe Urlaubstage so, dass man die Menge an Freizeit geschenkt bekommt, die man normalerweise Stunden für einen Arbeitstag im Büro sitzen würde. Wenn jemand Teilzeit drei Tage die Woche arbeitet, dann bedeutet fünf Wochen Urlaub im Jahr nur 15 Tage Urlaub. Wenn jemand Teilzeit fünf Tage mit reduzierter Stundenzahl arbeitet, dann bekommt man 25 Tage á red. Stundenzahl Jahresurlaub. Also letztendlich kommt es auf gleiche Stundenzahl im Jahr im Büro raus bei gleichem Anstellungsgrad.
 
Ishtar
Benutzer158340  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #31
Ich würde nicht wollen das es anders ist und finde es total praktisch so 😅
Glaub ich dir. Dann solltest du aber Daumen drücken, dass es bei euch in der Firma darum nie einen Rechtsstreit gibt, denn den würde dein Arbeitgeber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlieren. Denn korrekt ist es halt totzdem nicht :zwinker:

Und ich hab grad mal versucht, durchzusteigen, was für Gesetze es dazu in Österreich gibt. Himmel, ich hab's nicht kapiert. Ich glaube, das hier ist das entsprechende Gesetz: RIS - Urlaubsgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 18.11.2022
Und da steht zumindest auch "Werktage". (Allerdings steht da auch 36 Tage Urlaub Mindestanspruch, und ich will grad deshalb spontan nach Österreich ziehen) Keine Ahnung, mein Google spuckt naturgemäß nur irgendwelche Urteile und dergleichen zu Deutschland aus.
 
M
Benutzer30735  Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #32
J4DE J4DE ja, das stimmt schon, aber meine Wochenarbeitszeit war unterschiedlich verteilt, ich hatte zB eben den einen ganz kurzen Tag und auch lange, "normale" Tage.
Und da war es für mich irgendwie immer reizvoller mit 4 h Zeitausgleich einen freien Tag zu bekommen als mit 1 Urlaubstag.
Aber am Ende kommt es aufs selbe raus, ja.
 
sanguina
Benutzer149155  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #33
In Österreich beträgt der Mindesturlaubsanspruch 25 Tage bei einer 5-Tage-Woche und 30 Tage bei einer 6-Tage-Woche. Nach 25 Dienstjahren (vereinfacht gesagt, da gibt's gewisse Regeln) bekommt man noch eine Woche dazu.

Ich habe 5 Wochen Jahresanspruch und mein Mann, in Deutschland berufstätig, 6 Wochen. :zwinker:
 
Rory
Benutzer65998  Sehr bekannt hier
  • #34
Aber im Mutterschutz? Das sind ja immerhin 2 Monate nach der Geburt = 4 Urlaubstage bei mir.
Ja, im Mutterschutz vor und nach der Geburt erwirbst du in jedem Fall deinen vollen Urlaubsanspruch. Und auch für 'angefressene' Monate Elternzeit, also wenn diese anschließend z.B. zu einem 5. des Monats beginnt.
 
J4DE
Benutzer168370  (29) Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #35
Off-Topic:
Kommt vielleicht auch darauf an, welches Zeiterfassungs-Modell man hat. Wenn man fixe Anwesenheitszeiten hat, ist ein Urlaubstag ein Urlaubstag. Wenn man freie Zeiteinteilung hat mit Jahresarbeitszeit, dann nimmt man zu einem bestimmten Zeitpunkt so viele Stunden Urlaub, wie man nicht arbeiten will. In unserem Zeiterfassungssystem wird ein eingetragener Urlaubstag auch immer mit einer Stundenzahl hinterlegt, die dann den Zeitsaldo ergänzt wie Arbeitszeit, nur dass man sie eben nicht gearbeitet hat. Und diese Stundenzahl kann man anpassen. Und man kann auch ganz offiziell halbe Urlaubstage eintragen, also vormittags arbeiten und nachmittags frei oder umgekehrt. Lebe allerdings auch nicht mehr in der EU :grin:
 
rowan
Benutzer39498  Planet-Liebe ist Startseite
  • #36
Ja, im Mutterschutz vor und nach der Geburt erwirbst du in jedem Fall deinen vollen Urlaubsanspruch. Und auch für 'angefressene' Monate Elternzeit, also wenn diese anschließend z.B. zu einem 5. des Monats beginnt.
Danke, dann habe ich nächstes Jahr immerhin noch 14 Tage Urlaub ☺️
 
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