• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Sorgerecht und Namensgebung bei nichtverheirateten Eltern

V
Benutzer8457  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Bearbeitet von Apfelbäckchen:

Hier dürft ihr jetzt über die Namensgebung und Sorgerecht diskutieren. Mir ist das im anderen Thread zu unübersichtlich geworden.

Ich schätze mal, ihr seid damit einverstanden. :zwinker:
 
V
Benutzer8457  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #2
huhu!
wie ich gesagt hab...fehlalarm! :grin:

ich hab heute nacht sehr gut geschlafen.

meine ärztin meinte dass vermehrter flüssigkeitsabgang jetzt normal ist aber es sei kein fruchtwasser. der befund ist auch so geblieben.
heute hat sie wieder us gemacht und die kleine wiegt ungefähr 3300g.

aber ich hab trotzdem zwischendruch immer ein ziehen im unterleib und im rücken, wie regelblutung. die fa meinte dass es für senkwehen eigentlich schon zu spät ist und dass man die nur bis zu 37ssw hat....

ja ich lass mich mal überraschen!

ich hab noch eine frage an die "nichtverheirateten" eltern:
und zwar meinte die hebamme gestern, dass wenn mein freund in der geburtsurkunde der kleinen mit eingetragen werden soll muss er bevor die kleine da ist noch zum standesamt und die vaterschaft offiziell anerkennen!
wieso denn vorher? kann man das nicht in einem machen wenn wir die kleine maus anmelden?
 
P
Benutzer Gast
  • #3
so weit ich weiß, KANNST du es vorher machen, um dir einen weg zu ersparen, musst du aber nicht. das ganze machst du beim jugendamt (nicht beim standesamt) und kannst dort gleich auch das gemeinsame sorgerecht beantragen. das hat mit dem standesamt auch gar nichts zu tun. den antrag für die geburtsurkunde macht das krankenhaus fertig, die fragen auch, wer da drin stehn soll. ebenso den antrag fürs kindergeld etc.

ich gebe keine garantie für diese info ab, aber so wurde es mir mitgeteilt. wir haben schon vor, das vor der geburt zu machen, weil wir dann nachher einen weg mit baby weniger haben. ich muss ja dann auch noch zur botschaft und so :smile:

ansonsten bin ich schon neugierig, wies bei dir weitergeht :smile:
 
G
Benutzer Gast
  • #4
Du musst das nicht vorher erledigen. Ich war bei meinem ersten Kind auch nicht verheiratet. Als ich aus dem KH entlassen wurde sind wir gemeinsam zum Standesamt und haben den Papierkram erledigt.
 
L
Benutzer35546  Meistens hier zu finden
  • #5
Du MUSST nicht, aber du KANNST! Wir haben es gemacht und zwar vor der Geburt und wirklich im Standesamt. Vaterschaftsanerkennung, da mein Kind den Nachnamen des Vaters haben sollte! Wenn ihr das wollt, dann müsst ihr das vorher machen, denn sonst heißt dein kind automatisch so wie du! Das gemeinsame Sorgerecht hben wir dann nachträglich gemacht, da haben wir beide einen Brief vom Jugendamt bekommen und wurden beraten!

Lillaja
 
L
Benutzer79140  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • #6
wir haben es hinterhergemacht und sie hat auch den namen vom vater....
den gang kannste dir sparen.
wir haben im krankenhaus gesagt dass sie den nachnamen vom vater kriegen soll und dann war das so. du gehst ja sowieso recht zeitnah dann zum amt hin.
jugendamt geht sowieso immer erst hinterher mit dem sorgerecht
 
P
Benutzer Gast
  • #7
das sorgerecht kannst du auch schon vor der geburt erledigen!
 
L
Benutzer79140  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • #8
ja? ok da kenn ich mich nicht so wirklich gut aus.
 
T
Benutzer8865  (37) Meistens hier zu finden
  • #9
Jap, man kann beides schon vorher regeln.

Wir haben die Vaterschaftsanerkennung bei der Anmeldung des Kindes gemacht, das war kaum mehr Aufwand und er stand gleich mit in der Urkunde.

Sorgerecht war auch kein großer Akt. Haben wir aber auch erst danach machen lassen.
 
V
Benutzer8457  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #10
hat denn die mutter automatisch das alleinige sorgerecht wenn man das gemeinsame vorher nicht beantragt?
also heißt es nach der geburt anmelden und geburtsurkunde beim standesamt machen und dann zum jugendamt wegen dem sorgerecht?

oder zuerst jugendamt wegen der vaterschaftsanerkennung?
 
Engelchen85
Benutzer69081  (38) Beiträge füllen Bücher
  • #11
Solange ihr nicht verheiratet seid, hast du das alleinige Sorgerecht. Auch die Vaterschaftsanerkennung ändert da nichts dran, das müsst ihr schon extra beantragen.
 
V
Benutzer8457  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #12
hab ich das jetzt richtig aufm schirm dass man also die kleine aufm standesamt anmelden muss um die geburtsurkunde zu erhalten und darauf steht auch der vater und dann dackelt man weiter zum jugendamt wo mein freund die vaterschaft anerkennen muss und dann müssen wir da das sorgerecht beantragen?
oder zuerst jugendamt mit vaterschaftsanerkennung, dann standesamt und dann wieder jugendamt wegen dem sorgerecht?
 
T
Benutzer8865  (37) Meistens hier zu finden
  • #13
Du holst ja nach der Geburt die Geburtsurkunde beim Standesamt ab und meldest das Kind an, da kann man dann die Vaterschaftsanerkennung machen.

Die Sorgeerklärung muss dann beim Jugendamt abgegeben werden.

Edit:
Der Vater steht nur auf der Urkunde, wenn er auch die Anerkennung gemacht hat.
 
L
Benutzer35546  Meistens hier zu finden
  • #14
Also wie gesagt, bei uns ist die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt und die Sache mit dem Sorgerecht beim Jugendamt! Wir mussten da ein Beratungsgespräch machen, bekamen dann einen neuen Termin und eine andere Bearbeiterin hat mit uns die Unterlagen besprochen *total umständlich*
Ja und wenn ihr nicht verheiratet seid, hast erstmal automatisch du das Sorgerecht!

Wir haben vorher im Standesamt gefragt - ohne Vaterschaftsanerkennung vorher hätte Finja nicht den Nachnamen ihres Vaters bekommen können, scheint also auch überall anders gemacht zu werden!

Lillaja
 
P
Benutzer Gast
  • #15
also wir machen das auch demnächst mit vaterschaftserkennung und sorgerecht, kann euch dann ja genaueres berichten, zumindest was berlin betrifft...
 
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V
Benutzer8457  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #18
Echt? Wie jetzt?
Wenn ich bis jetzt noch keine hatte, bekomm ich auch keine mehr?
Off-Topic:
Gott sei Dank hab ich in einer Stunde meinen FA-Termin, da muss ich endlich wissen ob die Kleine schon tief im Becken ist...


irgendwie hab ich auf diese reaktion von dir schon gewartet :grin:
also meine fa meinte dass senkwehen zwischen der 36 und 37ssw auftreten und danach nciht mehr, aber das ist natürlich auch von frau zu frau verschieden. jetzt mach dich bitte nicht verrückt :zwinker:
also ehrlich gesagt so richtige senkwehen als "wehen" hab ich auch nie gespürt. ich hab immer auf diesen ablauf gewartet dass es ist wie eine "welle" :leichter anfang mit höhepunkt und wieder abklingen...
ich hatte immer nur das übliche zwicken und zwacken zwischendurch im unterleib. aber das hatte ich auch schon vorher mal zwischendurch, also ob das wirklich senkwehen waren, ich weiß ja nicht...

Es sprechen zwei Punkte dafür, den "Behördengang" vorher zu machen.
- Damit der Vater auf der Geburtsurkunde steht muss er die Vaterschaft vorher anerkannt haben

- Wenn das Baby erst mal da ist hat man andere Sachen im Kopf :smile:

Zum Nachnamen:
Ich würde mir als nichtverheiratete Frau immer vor Augen halten:
Angenommen dein Partner und du, ihr trennt euch (klar, man denkt da jetzt zur Zeit natürlich nicht dran, gerade wenn man ein Baby zusammen bekommt) das das Baby dann heisst wie der Vater und es auch nach der Trennung dann so heisst.
Von daher finde ich persönlich es besser, wenn das Kind erst mal den Namen der Mutter hat. Wenn man dann sowieso vorhat in den nächsten 5 Jahren zu heiraten, dann wird der Nachname automatisch mit übernommen.

Wir haben uns auch entschieden, das Hannah erst mal meinen Namen bekommt. Ich würde mir irgendwie komisch vorkommen, wenn ich z.B. zum Arzt gehe und das Kind heisst anders. Und letzendlich macht das ja meistens die Mutter.
Aber das muß natürlich jeder selber wissen.
Mein Freund fand das okay, hätte er nun ein Problem damit gehabt, dann hätte er mich sicher auch davon überzeugen können, das sie gleich seinen Namen bekommt.

Ich habe eine Bekannte, dessen Kinder wie der Vater heissen und die haben sich getrennt und total den Krieg. Nun ärgert sie sich natürlich, das die Kinder nie ihren Namen haben werden.

Letzendlich finde ich es auch wichtiger, das Sorgerecht abzuklären.

also muss mein freund doch bevor die kleine da ist zum jugendamt und die vaterschaftserkennung machen (vor oder nach der geburt) bervor wir die geburtsurkunde holen?
also um den nachnamen geht es ja gar nicht, die kleine soll aus den von euch genannten gründen auch erst meinen namen kriegen. wir sind uns auch nicht sicher welchen namen wir nehmen wenn wir mal heiraten da er einen sehr komplizierten namen hat und der überhaupt nicht in frage kommt. von seiner und auch von meiner seite aus!
ich mach mich im moment nur mit diesen behördengängen verrückt...irgendwie kann ich im moment auch nicht mehr so richtig logisch denken, also bitte verzeiht wenn ich etwas schwer von begriff zur zeit bin!
aber dieser ganze kram mit vaterschaftsanerkennung wie und wann und wo und dann geburtsurkunde wie und wann und wo und dann sorgerecht, kindergeld beantragen, krankenversicherung anmelden, steuerkarte (auf wessen karte soll die maus...)

das alles übersteigt im moment irgendwie meine fähigkeiten, obwohl ich ja aus dem büro komme :grin: und mein freund brauch ich damit eh nicht beauftragen, der hat mit diesem kram gar nichts am hut!
ich will ja uach das alles richtig läuft und ich mir im kh nicht mehr so viel gedanken machen muss und genau bescheid weiß. mein horror ist es nachher beim standesamt zu stehen und mein freund steht nicht mit auf der geburtsurkunde und alle son mist...

(kurze anekdote zu gestern abend die mich mal wieder dermaßen aufregt: mein freund und ich saßen im wohnzimmer und ich hab ihm das alles geschildert mit den behörden und da meinte er doch stumpf ich solle mich nicht so verrückt machen, mit dem sorgerecht und der urkunde wäre doch alles nicht so sclimm. sorgen tun wir eh beide (das rechltliche mal außer acht gelassen) und die urkunde ist nur ein stück papier und wenn die kleine später nachfragt können wir ihr die situation von damals bzw heute schildern.

Was ist das denn bitte fürn scheiß....ein bisschen mehr "vaterschaftsehre" hätte ich von ihm erwartet, wie kann er da so locker mit umgehn???? ich bin fast vom stuhl gefallen! grrrr männer)
 
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P
Benutzer Gast
  • #24
*unterschreib* ganz genau unsere/meine meinung!
 
L
Benutzer79140  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • #25
so ist es....

zu dem sorgerecht und namenswechsel kann ich nur sagen, dass mein mann schon einen fast erwachsenen sohn hat und dort hatte er die ganze zeit kein geteiltes sorgerecht.
er heißt wie seine oma weil seine mutter geheiratet hat und es führt immer zu problemen.
seit zwei jahren wohnt er bei uns und hat mit seiner mutter kaum noch kontakt. seitdem er hier wohnt hat mein mann das sorgerecht beantragt und da halt die möglichkeit bekommen das der junge seinen namen annehmen kann.
diesen zeitraum wo man das problemlos machen kann haben beide verpennt. und jetzt kommt es je nach beamten drauf an wieviel es kostet kann von 50 euro bis 1500 euro kosten.
 
L
Benutzer25279  (45) Verbringt hier viel Zeit
  • #26
Jo, gemeinsames Sorgerecht haben wir auch :smile:
Das finde ich auch gut.

Ist ja auch dann wichtig, wenn der Mutter was passieren sollte.

(Wovon ich natürlich auch nicht ausgehe)
 
L
Benutzer35546  Meistens hier zu finden
  • #27
- gelöscht -
 
Zuletzt bearbeitet:
A
Benutzer25178  (38) Verbringt hier viel Zeit
  • #28
Wegen der Vaterschaftsanerkennung und dem Sorgerecht:

Schnapp die deinen Mann und den Mutterpass, dackel zum Amt und mache es am besten schon vor der Geburt. Es ist stressfreier als wenn der wurm schon da ist. das ist auch keine große sache. geht ratz fatz. ich weiß ja nicht wie es ist wenn mit dem kind was sein sollte ob er dann ohne vaterschaftsanerkennung auskunft bekommen würde???

natürlich hoffe ich nicht das irgendetwas sein sollte aber es kann ja was sein
 
V
Benutzer8457  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #29
also ich hab die lösung:
ich rufe morgen einfach mal beim standesamt und beim jugendamt an und erkundige mich wie das in niedersachsen gehandhabt wird und dann sind wir alle schlauer :grin:

aber vielen dank für die ganzen tips und hilfen!!! das thema ist ja ganz schön schwierig
 
V
Benutzer8457  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #30
ok, um dann man licht ins dunkle zu bringen, ich hab grad mit dem standesamt telefoniert:

also die vaterschaftsanerkennung bei nichtverheirateten eltern sowie das gemeinsame sorgerecht empfiehlt sich vor der geburt des kindes zu beantragen, vor allem wenn das kind den namen des vaters bekommen soll. dann kann der vater das kind auch alleine anmelden, sonst muss natürlich die mutter zur einwilligung der vaterschaft etc mit dabeisein. ("und es erleichtert der dem amt die arbeit" , so wortwörtlich die standesbeamtin)

aber man kann auch die vaterschaftsanerkennung erst bei der anmeldung machen und das kostet auch nichts extra, außer man lässt im nachhinein den namen auf den namen des vaters ändern (17 oder 70 euro, ich habs leider nicht ganz verstanden)

das gemeinsame sorgerecht kann vorher oder später beim jugendamt beantragt werden, wirkt sich aber nicht auf die geburtsurkunde aus.
 
Beastie
Benutzer2160  Beastialische Beiträge
  • #31
Das war für uns auch ein argument, denn wenn ich alleiniges Sorgerecht hätte, würde, im Falle eines Falles, das Jugendamt eine Fürsorge suchen (sicher würden die jemanden aus der Familie nehmen und wahrscheinlich auch den vater...aber man weiß ja nie!)
Und so weiß ich, dass wenn mir was passiert, Finja bei ihrem Papa bleiben kann!

Lillaja
finja kann auch so bei ihrem papa bleiben, ihr wohnt schließlich zusammen und niemand würde auf die idee kommen, sie gerade nach einem schweren verlust (also dir) auch noch aus ihrer gewohnten umgebung zu reißen

meine güte, was habt ihr alle nur für eine schlechte meinung vom JA oder gerichten.

(mein text soll jetzt übrigens nich bedeuten, dass ich gegen das gemeinsame sorgerecht bin. bin schon dafür, würde es auch so machen, wenn ich nicht verheiratet wäre)
 
SottoVoce
Benutzer11686  (41) Sehr bekannt hier
  • #32
du musst aber auch bedenken,dass wenn ihr euch trennt und das kind deinen namen hat, du einen anderen neuen mann heiratest, dein kind weder wie mutter noch vater heißt. sondern wie oma und opa!
außer das kind kriegt den neuen namen auch,was ich aber für nicht so gut halte

und genau aus diesem grund (man weiß ja wirklich nie was kommt, und ich hoffe dieser fall wird nie eintreten) heißt svea wie ihr papa

Tja, genau das war der Grund, weshalb mein Sohn heißen sollte wie sein Erzeuger (wir waren bei der Geburt ja noch glücklich miteinander).

Inzwischen kümmert sich der Vater aber überhaupt nicht mehr, mein Sohn hat keine Erinnerung an ihn, so früh hat er uns verlassen. Mein Sohn hat einen Namen, zu dem er keinerlei Bezug hat und einfach so ändern kann man das leider auch wieder nicht.. Wir hatten gemeinsames Sorgerecht, was der größte Mist von allem war, weil der Vater einfach WEG war. Und als ich seine Unterschrift für eine dringend notwendige OP mal brauchte, hat er sie einfach verweigert und ich hatte die schlimmsten Wochen meines Lebens, weil ich das übers Gericht einklagen musste, während mein Sohn kränker und kränker wurde und der Arzt nichts tun konnte, weil die OP nicht LEBENSNOTWENDIG war... Inzwischen hab ich mir das alleinige Sorgerecht eingeklagt, aber was mich das Nerven gekostet hat... Hätte ich nie, nie, NIE vom Erzeuger gedacht früher, NIE.

Jetzt heiraten mein jetziger Freund und ich nächstes Jahr. Für meinen Freund ist der Kleine wie ein wirklicher Sohn, er kümmert sich, er liebt ihn, er erzieht ihn. Und mein Sohn liebt ihn total, für ihn ist das der "Papa". Jetzt heiraten wir, ich werde seinen Namen annehmen. Hätte ich sowohl das alleinige Sorgerecht (was ich ja habe) UND mein Sohn MEINEN Nachnamen, könnte ich durch Einbenennung seinen Namen ändern, damit wir die Chance haben, eine "echte" Familie zu sein. Aber das geht nicht, weil mein Sohn nicht meinen Namen hat und für die Einbenennung der Vater zustimmen müsste - was er mit 100%iger Sicherheit nicht tun wird... Genausowenig wie er einer Adoption zustimmen wird.

Fazit: Nie wieder. Weder gemeinsames Sorgerecht noch Nachnamen des Vaters!!! Nicht mal dann, wenn die Beziehung perfekt und das beste vom besten wäre. Wenn wir später mal heiraten würden, wäre das gemeinsame Sorgerecht dann eh automatisch da und die Einbenennung wäre auch kein Problem. Und wenn wir NICHT heiraten, sondern uns trennen sollten, wäre alles auch gar kein PRoblem .

Just my 2 cents. Ein gebranntes Kind scheut das Feuer.
 
L
Benutzer35546  Meistens hier zu finden
  • #33
- gelöscht -
 
Zuletzt bearbeitet:
L
Benutzer79140  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • #34
finja kann auch so bei ihrem papa bleiben, ihr wohnt schließlich zusammen und niemand würde auf die idee kommen, sie gerade nach einem schweren verlust (also dir) auch noch aus ihrer gewohnten umgebung zu reißen

meine güte, was habt ihr alle nur für eine schlechte meinung vom JA oder gerichten.

(mein text soll jetzt übrigens nich bedeuten, dass ich gegen das gemeinsame sorgerecht bin. bin schon dafür, würde es auch so machen, wenn ich nicht verheiratet wäre)
da gabs doch auch erst letztes jahr wieder so einen fall in den medien.... familie ohne trauschein, sie alleiniges sorgerecht, sie tödlich verunglück, kind kommt trotzdem und ohne besonderen grund zu den großeltern. glaube das ganze ging vor gericht. bin mir aber nicht mehr sicher.
 
Beastie
Benutzer2160  Beastialische Beiträge
  • #35
da gabs doch auch erst letztes jahr wieder so einen fall in den medien.... familie ohne trauschein, sie alleiniges sorgerecht, sie tödlich verunglück, kind kommt trotzdem und ohne besonderen grund zu den großeltern. glaube das ganze ging vor gericht. bin mir aber nicht mehr sicher.
... und niemand weiß, was der vater für dreck am stecken hatte, dass er das kind nicht behalten sollte....
 
L
Benutzer79140  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • #36
... und niemand weiß, was der vater für dreck am stecken hatte, dass er das kind nicht behalten sollte....
er hatte ja nichts... die großeltern haben sich auch dafür ausgesprochen und die mutter zu lebzeiten auch.... war polizeilich nicht bekannt nichts....
 
S
Benutzer75314  (38) Verbringt hier viel Zeit
  • #37
maya trägt meinen nachnamen und momentan habe ich noch das alleinige sorgerecht
über's heiraten haben wir zwar oft "scherzend" geredet,aber ansonsten ist es bei uns vorerst noch kein ernstes thema..was auch für die nächsten 2-3 jahre so bleiben wird.und eigentlich will ich meinen nachnamen auch behalten :tongue:
 
V
Benutzer8457  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #38
maya trägt meinen nachnamen und momentan habe ich noch das alleinige sorgerecht
über's heiraten haben wir zwar oft "scherzend" geredet,aber ansonsten ist es bei uns vorerst noch kein ernstes thema..was auch für die nächsten 2-3 jahre so bleiben wird.und eigentlich will ich meinen nachnamen auch behalten :tongue:

ja so siehts bei uns eigentlich auch aus. ich würde ihn zwar gerne heiraten aber das läuft uns ja nciht weg und damit rumzustessen wäre weiß gott falsch. also wenn mein freund in den nächsten 3-4 jahren soweit ist (dann hat er es nämlich geplant) dann wird schön geheiratet, er wünscht sich nämlich ne schöne große hochzeit und will bis dahin auch fein sparen damit wir uns einen tollen tag machen können...diese lieben gedanken machen das warten dann acuh wieder gut...
 
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