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Sie 14, er 22. Was soll/muss/darf Vater dagegen tun?

PC-Junky
Benutzer63857  (60) Sehr bekannt hier
  • #1
Ja hallo den mal. Ich habe da ein Problem, mit meiner Tochter und deren Freund. Und ich bin mir leider nicht so ganz sicher, was ich mit der Sache anfangen soll. Ich weiss nur, dass ich ziemliche Bauchschmerzen habe, deswegen.

Also folgendes.......

Gestern war ich, gleich nach meiner Arbeit, bei meiner Ex-Frau und habe etwas abgeholt. Den angebotenen Kaffee, schlug ich natürlich nicht aus. Dabei wurde mir der neue Freund, meiner Tochter (14) vorgestellt. Tja so weit ja nichts ungewöhnliches aber....

Warum zog der seinen Kopf ein und bekam einen hoch, roten Kopf, als er mir in die Augen sah? Hmmmm......

Als wir dann am Tisch sassen, habe ich ihn nach seinem Alter gefragt. Antwort: Äh.... Warum? Dabei schaute er wider runter, fummelte Verlegen mit seinem Handy rum und kratze sich hinter dem Ohr. Hmmmmmm...... Letztlich antwortete dann meine Tochter für ihn und sagte mir, er wäre 8 Jahre älter, Also 22.

So und warum, leuchten bei mir einige Alarmlichter? Sehe ich es einfach nur zu eng oder ist er es, der es gerne eng und knackig mag?

Weil mal ganz ehrlich Leute.....

Er ist 22 und so um die 2m gross. Gut gebaut und mir ganz sicher auch körperlich überlegen. So und son Kerl, der kneift den Schwanz ein, wenn Papa auf der Matte steht und schaft es nicht, mir in die Augen zu sehen. Ausserdem, was wollen die beiden voneinander? Also bei meiner Tochter käme ich noch dahinter aber wass will der mit ner 14 jährigen?

Als Frau ist sie ja wohl noch nicht wirklich zu gebrauchen. Also im Sinne einer Frau für eine echte Partnerschaft. So richtig eben, wie es zwischen Lebenspartnern eben sein sollte. Er wird so etwas wohl auch eh noch nicht im Kopf haben, denn eigentlich will er sich sicher mal noch erst die "Hörner abstossen". Also was bleibt denn da wohl noch übrig?

Jep, ich glaube ich sollte mir den Burschen nochmal greifen und ihm mal so richtig auf den Zahn fühlen. Ich denke der machts keine halbe Stunde, dann wird er meiner Tochter gestehen, dass er sie nur zum Bumsen haben wollte. Jede Wette. Da habe ich als Vater wohl nicht nur das Recht etwas dagegen zu unternehmen, sondern wohl auch die gesetzliche Pflicht.

Ich weiss auch echt mal wieder nicht, warum nicht schon meine Ex-Frau etwas dagegen unternahm? Was sagte sie noch.....? Ist doch egal, ob da ein gleichaltriger rumgrabbelt oder ein 22 jähriger. Aaaaaaaaaha! Aber die sieht ja eh alles erheblich lockerer. Wenn ich da nur an ihre Kiff.... Aber lassen wir das.

Ich wäre da echt für ein paar Gedanken von euch dankbar. Obwohl ich eigentlich ja wohl keine Alternative habe und die Sache wohl beenden muss. Ach und meine Ex und ich, haben das Sorgerecht zu gleichen Teilen, für beide Kinder (Sohn lebt bei mir, Tochter bei meiner Ex.). Es wurde lediglich festgelegt, wo welches Kind wohnen/leben soll. Sonst ist alles zu gleichen Teilen.


So was meint ihr den nun dazu, also wegen der Motive beider und im besonderen von dem Kerl und ob ich das unterbinden muss/soll/darf oder nicht? So richtig sicher bin ich mir leider nicht.


Danke mal schon
PC-Junky
 
C
Benutzer Gast
  • #2
seit wann ist es gesetzlich geregelt das 'nur sex haben' verboten ist?

also ich kann verstehen, das du dich um die tochter sorgst, aber mit 14 ist man nunmal schon sehr selbständig und man sollte wissen was man tut, ich kann nur aus meiner erfahrung sprechen.

im endeffekt solltest du nur reden und wenn es deine tochter nunmal will, dann will sie es, wenn du es ihr 'verbieten' willst dann wird sie warscheinlich nur wütend sein, sie muss ihre eigenen erfahrungen machen und da gehört auf die schnauze fallen nunmal auch dazu.

aber es muss nicht unbedingt bedeuten, das er sie nur zum poppen will...es kann durchaus sein das er sie mag.

nun im endeffekt ist es deine entscheidung, ich bin einfach der meinung, das die eltern solche beziehungen nix angeht.

ich bin daher froh das sich mein eltern da völlig raushalten :zwinker:
 
P
Benutzer Gast
  • #3
....
 
Ike
Benutzer13521  (42) Verbringt hier viel Zeit
  • #4
So was meint ihr den nun dazu, also wegen der Motive beider und im besonderen von dem Kerl und ob ich das unterbinden muss/soll/darf oder nicht? So richtig sicher bin ich mir leider nicht.
Off-Topic:
Und normalerweise bekommt man hier nur die Beiträge der 22jährigen zu lesen. ^^


Was findet ein 22jähriger an einer 14jährigen? Gute Frage. Wenn ich an Mädchen dieses Alters denke, kommen mir die meisten noch sehr jung vor, auch wenn sie optisch sicher recht lecker aussehen. Aber ab und zu gibt es dann doch die eine oder andere, die recht erwachsen wirkt. Mit diesen Fällen könnte ich mir dann evtl. schon was vorstellen, auch wenn es noch nie dazu gekommen ist, und ich nicht weiß wie es laufen würde. Dass ich mit ihren Freunden (ihres Alters) nicht warmwerden würde weiß ich jetzt schon.
Du solltest dich also fragen:

- Ist deine Tochter für ihr Alter relativ erwachsen? Wirkt sie denn auch so, könnte ihr Freund z. B. sagen dass er sie auf den ersten Blick für älter gehalten hat?
Oder ist es von ihrer Seite her nur ein Teenie-Schwarm?
- Red ruhig mal mit dem Jungen, ist dein gutes Recht als Vater. Aber nimm ihn nicht zu hart ran, denn auch der junge Mann kann durchaus noch nicht auf die ewige Beziehung mit Heirat und Kindern aus sein, sondern einfach erstmal nur auf der Suche nach einer Freundin. Wenn er sich trotz seines "hohen" Alters austoben will (in dem Alter hätte ich auch noch nicht an eine lange Beziehungen denken wollen), warum nicht.
 
B
Benutzer Gast
  • #5
hallo junky!

was den freund deiner tochter betrifft, so scheint er nicht wirklich reif zu sein, wenn er dir nicht in die augen gucken kann. aber nur weil er 22 jahre alt ist, verurteil ihn nicht als einen der deine tochter nur flachlegen will. such das gespräch mit ihm, aber schüchtere ihn nicht ein. lad ihn auf ein bier oder so ein. und sag deiner ex das sie mit deiner tochter zm frauenarzt gehen soll und sich dir pille verschreiben lassen soll.

Ich denke das wäre eine gute Vorgehensweise! :smile:
 
PC-Junky
Benutzer63857  (60) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #6


Danke dir Cherry, da war ich auch schon aber ich hatte ziemlich lange danach gesucht und genau wegen dem dort geschriebenen, bin ich ziemlich verunsichert. Weil das ist sowas von schwammig, dass man selbst schneller in der Patsche sitzt, als man Schaden abwenden konnte.


ich kann verstehen das dir da als vater die nackenhaare hochgehen. ich hab ne kleine schwester und schieb auch schon panik.

das was du deiner tochter mit auf den weg geben solltest, außer dem ratschlag es nicht zuüberstürzen ist ne packung kondome. denn auch deine tochter könnte sex wollen.


Na wenn man den Aussagen meiner Tochter glauben schenken würde, dann wär sie am liebsten schon Mutter.


was den freund deiner tochter betrifft, so scheint er nicht wirklich reif zu sein, wenn er dir nicht in die augen gucken kann. aber nur weil er 22 jahre alt ist, verurteil ihn nicht als einen der deine tochter nur flachlegen will. such das gespräch mit ihm, aber schüchtere ihn nicht ein. lad ihn auf ein bier oder so ein. und sag deiner ex das sie mit deiner tochter zm frauenarzt gehen soll und sich dir pille verschreiben lassen soll.


Bitte nicht falsch verstehen, Cherry. Aber als Elternteil, da gibts so Momente, da weiss man einfach etwas ohne es erklären zu können. Naja und dann nicht vergessen, "ich gehöre zu seiner Art". Ich bin auch ein Frauenjäger. Na oder besser ich wars halt mal. Und ich bin mir 100%tig sicher, er weiss, dass ich weiss was er von meiner Tochter will. Und genau darum konnte er mir nicht in die Augen sehen.

Ich hatte meine Ex-Frau schon vor einer Weile geraten, unserer Tochter die Pille zu besorgen. Aber bisher ist da nichts geschehen. Ich habe ja auch so gut wie gar keine Steuerungsmöglichkeiten. Es wird immer alles geblockt. Wenn ich denn überhaupt mal etwas erfahre. Sie hat sich schon so viele gravierende Patzer geleistet, dass sie sehr aufpassen muss, damit sie nicht mal richtig böse eines vom Jugendamt reingeballert bekommt. Daher wird alles unter den Tepig gekehrt, wenn ich mal da bin. Wenn der Freund meiner Tochter nicht zufällig auch da gewesen wäre, dann wüsste ich das bis heute noch nicht. Ich erfahre immer nur alles so rein zufällig.

Und wenn ich dann regulierend eingreife, dann bin ich das Arschloch und solle mich gefälligst aus ihren Leben heraushalten. Ja danke auch. Nur komisch, dass die Ämter immer meiner Meinung sind.
 
Ike
Benutzer13521  (42) Verbringt hier viel Zeit
  • #7
Na wenn man den Aussagen meiner Tochter glauben schenken würde, dann wär sie am liebsten schon Mutter.
Das spricht ehrlich gesagt nicht gerade für besondere Reife deiner Tochter...

Und wenn ich dann regulierend eingreife, dann bin ich das Arschloch und solle mich gefälligst aus ihren Leben heraushalten. Ja danke auch. Nur komisch, dass die Ämter immer meiner Meinung sind.
Vorschreiben würde ich mir in dem Alter auch ungern was, das kann ich nachvollziehen.
Aber die Pille verschreiben (kannst du das nicht allein veranlassen?) wäre für deine Tochter doch eigentlich positiv, wie wärs wenn du ihr das mal selber vorschlägst?
 
Texterin
Benutzer68293  (42) Benutzer gesperrt
  • #8
Hi PC-Junky!
Obwohl ich noch keine Kinder habe kann ich sehr gut verstehen das Du Panik hast. Was Du gegen diese nicht ganz alltägliche Verbindung tun kannst mußt du dir von einem Rechtsverdreher erklären lassen. Da muß ich leider passen! Nach meinem Rechtsempfinden kannst und mußt Du etwas dagegen tun, ob Du das in Einklang mit deiner Ex hinbekommst ist fraglich. Ein Gespräch mit dem Freund Deiner Tochter halte ich für eine existenzielle Angelegenheit, steht Dir auch als Vater zu. Dabei kannst Du ihn auch ruhig fragen ob er gerne mit "Kindern" ins Bett steigt! Vielleicht kommt ja dann ein Rädchen bei ihm in Bewegung? Dann kommt natürlich ein klärendes Gespräch mit Deiner Tochter, sie ist schließlich die Hauptperson in diesem Drama. Aber das Allerwichtigste ist, das Du und deine Ex in dieser Angelegenheit an einem Strang zieht!!
 
PC-Junky
Benutzer63857  (60) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #9
Chosylämmchen;2817381 schrieb:
seit wann ist es gesetzlich geregelt das 'nur sex haben' verboten ist?

also ich kann verstehen, das du dich um die tochter sorgst, aber mit 14 ist man nunmal schon sehr selbständig und man sollte wissen was man tut, ich kann nur aus meiner erfahrung sprechen.

im endeffekt solltest du nur reden und wenn es deine tochter nunmal will, dann will sie es, wenn du es ihr 'verbieten' willst dann wird sie warscheinlich nur wütend sein, sie muss ihre eigenen erfahrungen machen und da gehört auf die schnauze fallen nunmal auch dazu.

aber es muss nicht unbedingt bedeuten, das er sie nur zum poppen will...es kann durchaus sein das er sie mag.

nun im endeffekt ist es deine entscheidung, ich bin einfach der meinung, das die eltern solche beziehungen nix angeht.

ich bin daher froh das sich mein eltern da völlig raushalten :zwinker:


Bitte nicht böse sein aber darf ich dich nur mal kurz bitten, deinen Kopf zu benutzen? hast du schon mal in Erwägung gezogen, welche Steuerungsmöglichkeiten ein 22 jähriger gegenüber einer 14 jährigen hat, wenn sie ihm geistig vielleicht nicht ganz gewachsen ist, im vertraut, sich bei im in Sicherheit wähnt und die rosarote Brille trägt?

Kannst du dir nur so ungefähr mal ausmalen, wie ein solches "auf die Schnauze fallen" da ganz leicht aussehen kann? Nicht? Na dann geh mal ganz schnell zu dem Thread! Aber ganz schnell. Und wenn du den gelesen hast, dann überdenke deinen Post hier nochmal.

Off-Topic:
Ich bin ja wirklich dankbar für jeden Gedanken aber ich hoffte eigentlich auf Gedanken, die auch wirklich gut durchdacht sind und nicht nur einfach so spontan rausgehauen. Sorry wenns etwas grob klingt aber vielleicht denkt ja mal einer etwas weiter als nur bis morgen. Als Elternteil muss man das nämlich und da kommt man dann ganz schnell auf sehr viele und sehr unagenehme Möglichkeiten. Und man ist immer verpflichtet, den schlimstmöglichen Fall in betracht zu ziehen und seine Handlungen entsprechend vorzubereiten. Auch wenn, es sich dann nicht bewahrheiten sollte.


Ike;2817491 schrieb:
Das spricht ehrlich gesagt nicht gerade für besondere Reife deiner Tochter...


Vorschreiben würde ich mir in dem Alter auch ungern was, das kann ich nachvollziehen.
Aber die Pille verschreiben (kannst du das nicht allein veranlassen?) wäre für deine Tochter doch eigentlich positiv, wie wärs wenn du ihr das mal selber vorschlägst?


Erste Hürde:

Meine Tochter müsste damit einverstanden sein. Und leider haben wir nicht gerade ein ideales Vater Tochter Verhältnis. Aber das auszuführen wäre ein Buch für sich.


Zweite Hürde:

Hier greift wieder das gemeinsame Sorgerecht. Meine Ex-Frau müsste dem auch zustimmen, und wenn ihr daran gelegen wäre, dann hätte sie unserer Tochter schon längst die Pille besorgt.

Texterin;2817492 schrieb:
Hi PC-Junky!
Obwohl ich noch keine Kinder habe kann ich sehr gut verstehen das Du Panik hast. Was Du gegen diese nicht ganz alltägliche Verbindung tun kannst mußt du dir von einem Rechtsverdreher erklären lassen. Da muß ich leider passen! Nach meinem Rechtsempfinden kannst und mußt Du etwas dagegen tun, ob Du das in Einklang mit deiner Ex hinbekommst ist fraglich. Ein Gespräch mit dem Freund Deiner Tochter halte ich für eine existenzielle Angelegenheit, steht Dir auch als Vater zu. Dabei kannst Du ihn auch ruhig fragen ob er gerne mit "Kindern" ins Bett steigt! Vielleicht kommt ja dann ein Rädchen bei ihm in Bewegung? Dann kommt natürlich ein klärendes Gespräch mit Deiner Tochter, sie ist schließlich die Hauptperson in diesem Drama. Aber das Allerwichtigste ist, das Du und deine Ex in dieser Angelegenheit an einem Strang zieht!!


Daran leider wird es klemmen. Denn meine Tochter ist Argumenten von mir prinzipiel ablehnend eingestellt. Und meine Ex sieht das ganz gelassen. (Zitat von meiner Ex, von dem Tag.) "Ist doch egal, ob ein gleichaltriger an ihr rumgrabbelt oder ein 22 jähriger."

*Ich wünschte, ich dürfte solche Äusserungen aufzeichnen und sie dann bei Ämtern/Gerichten verwenden. Aber is leider nicht.*
 
R
Benutzer49666  Verbringt hier viel Zeit
  • #10
Was willst du denn letztlich tun? Den Umgang verbieten? Viel Erfolg ... :zwinker:

Ich kann durchaus verstehen, dass dir das Ganze sauer aufstößt, aber was hast du denn für Alternativen? Wenn sie den Typ sehen will, wird sie es auch gegen dein Verbot tun (zumal du es ja ohnehin kaum kontrollieren kannst) und wenn sie mit ihm schlafen will, tut sie auch das.
Ich bin selbst 22 und grds. würde ich sagen wäre mir 14 zu jung. Nur steht dass nicht dran, wenn man jmd. kennenlernt und heute sehen viele 14jährige eben schon wesentlich älter aus. Dazu kommt dann noch ihr Verhalten. Frauen entwickeln sich ja angeblich schneller.
Vielleicht dachte der Typ auch schon dass du solche Vorurteile (?) hast, und war deshalb etwas zurückhaltend.
Was seine Absichten sind, kannst du daraus nicht schlussfolgern und wenn ich du wäre, würde ich mit meiner Tochter ein ernstes Gespräch führen, und dann hoffen, dass meine Tochter das Richtige tut. Mit Verboten erreichst du bei vielen Jugendlichen ohnehin nichts.
 
xRagex
Benutzer32370  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #11
Frauen entwickeln sich ja angeblich schneller.

Frauen entwickeln sich kein Stück schneller, sie kommen früher in die Pubertät, das macht sie aber bei weitem nicht weiter...

Mit 14 ist man gerade mal kein KIND mehr ! Haltet Ihr euch das eigentlich mal vor Augen hier ?
Tut mir leid, aber für sowas hab ich absolut kein Verständniss... Langsam aber sicher glaube ich bei uns geht es schon los wie in Holland :kopfschue
Als ich 14 war, fast 10 Jahre ist es her da hätte es sowas unter Garantie nicht gegeben, und es ist eine Schande das unsere Gesellschaft in der Zeit so tief gesunken zu sein scheint.
Wäre sie 13 oder 12 hätte dann jemand was dagegen ? Mit Sicherheit würden dann auch Antworten kommen wie "Wenn sie sich lieben..." aber sry ein 12,13,14 jähriges KIND kann soetwas noch nicht wirklich beurteilen. Nur weil sich ein 14 jähriges Mädchen nen Tanga und Enge Tops anzieht, heisst das noch lange nicht das sie auch Erwachsen sind. Mir fehlen da echt die Worte...

Im übrigen sind in Deutschland sexuelle Beziehungen zu Kindern gesetzlich verboten, UND bis sie zumindest 16 ist können Ihre Eltern sehr wohl sagen mit wem Sie sich treffen darf und mit wem nicht. Wenn Sie IHM den Umgang mit Ihrer Tocher, auf dem Hintergrund einer Beziehung, verbieten dann hat er sich daran zu halten. Ansonsten macht er sich auch damit Strafbar, sollten sie Ihn anzeigen.
 
Mr. Poldi
Benutzer2610  Meistens hier zu finden
  • #12
UND bis sie zumindest 16 ist können Ihre Eltern sehr wohl sagen mit wem Sie sich treffen darf und mit wem nicht.
Auf Grund welchen Gesetzesparagraphen wenn ich fragen darf?
 
O
Benutzer6910  (46) Verbringt hier viel Zeit
  • #13
Mal vorweg: mit 14 ist niemand wirklich schon selbstständig genug, um sowas richtig einzuschätzen. Sorry. Ist einfach so. Mit 14 oder ein wenig später hätt ich da auch logischerweise vehement widersprochen, ändert aber nichts an der Tatsache an sich. Kenn ich doch aus der Perspektive des mehr als doppelt so alt sein von mir selber zu gut.

Ansonsten kann ich Dich gut verstehen. Hör auf Dein Bauchgefühl, ich würd in so einer Situation das gleiche denken. Ganz sicher. Vermutlich weil ich auch kein Kind von Traurigkeit bin: man bekommt ein Gespür dafür, worum es geht. Anders gesagt: ich würd auch im Dreieck ticken. Und das ist auch die Pflicht der Eltern.

Hm... wenn ich das richtig rauslese, sind Deine Möglichkeiten, regulierend einzugreifen ja nicht allzu hoch.

Ihr irgendwas vorzuschreiben, dürfte nicht nur nichts bringen, sondern ziemlich sicher das Gegenteil erreichen. Ich denke mal, das einzige, was momentan Sinn macht, ist wirklich mal den Freund Deiner Tochter auf ein Bier zu entführen und zu sehen, was sich entwickelt. Besser auch ein Bier als auf einen Kaffee übrigens :zwinker: Fühl ihm mal richtig auf den Zahn (wie schon vorgeschlagen) und lass das auch ruhig durchblicken - als Vaters solltest Du schließlich Respektsperson bleiben. Auf der anderen Seite durchaus ernsthaft zuhören, was er zu sagen hat. Ihm auch eine Chance geben.

Zusammengefasst: Gespräch auf Kumpelebene aber mit der nötigen Distanz, falls Du verstehst, was sich meine :smile:

Auf der anderen Seite - das Verhältnis zu Deiner Tochter scheint ja nicht das allerbeste zu sein. Trotzdem schnapp sie Dir mal alleine und red in Ruhe mit ihr - und halt Dich erstmal mit Ratschlägen zurück und hör einfach mal nur zu. Und wenn Ratschläge, dann als Vorschläge und nicht als Verbot oder Festsetzung. Wenn überhaupt, kommst Du damit am weitesten. Ist halt eine Frage der Ansprache ihr gegenüber - vielleicht bietet sich da ja ein Weg, die Distanz zwischen euch mal zu durchbrechen? Das weißt Du sicher am besten, wer kann das hier schon wirklich beurteilen, aber das wichtigste an Kindern und Jugendlichen ist, dass man sie im Gespräch gleichberechtigt zu sich selber behandelt. Und eben nicht auf die klassische Ebene des Vater (oben) und Tochter (unten) Verhältnisses rutscht - mit Ratschlägen auf gleicher Augenhöhe kommt man da eigentlich immer weiter.

Wie gesagt, Du kannst das selber am besten beurteilen, aber das wären aus der Ferne meine Gedanken dazu.
 
PC-Junky
Benutzer63857  (60) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #14
Auf Grund welchen Gesetzesparagraphen wenn ich fragen darf?


Kirby, hier!


Regelung und Überwachung des Umgangs (persönlich, brieflich, telefonisch) des Kindes mit anderen Personen liegen im Grenzbereich zwischen Erziehung und Beaufsichtigung. Den Eltern steht das Recht zu, den Umgang des Kindes mit Wirkung für und gegen Dritte durch Gebote und Verbote zu bestimmen (§ 1632 II BGB). Der Verkehr mit Dritten wird i. d. R durch Umgangsverbote unterbunden.

Zu der Frage, wann Umgangsverbote zulässig sind, schweigt das Gesetz. Die Rspr. sieht das Recht der Eltern insoweit durch das Verbot des Sorgerechtsmißbrauchs begrenzt.

Unter Sorgerechtsmißbrauch versteht man das Ausnutzen der elterlichen Sorge zum Schaden des Kindes (§ 1666 I BGB). Teilweise fordert sie auch im Hinblick auf die wachsende Selbstbestimmung des Kindes das Vorliegen triftiger oder zumindest doch plausibler Gründe. Dem betroffenen Dritten gegenüber muß das Umgangsverbot nicht begründet werden.


Über Streitigkeiten zwischen Eltern und Dritten wegen des Umgangsrechts entscheidet das Familiengericht auf Antrag (§ 1632 III BGB).


Quelle des Textes
 
xRagex
Benutzer32370  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #15
Auf Grund welchen Gesetzesparagraphen wenn ich fragen darf?
Art. 6 II und III GG

War ich etwas langsam mein Vorredner hat grad schon etwas gepostet :zwinker: Ich stütze mich allerdings eher auf die unmittelbare Pflicht der Eltern für das Wohl Ihrer Kinder Sorge zu tragen. In so einem Fall 14/22 würde ich das Wohl meines Kindes direkt bedroht sehen, und nach dem notwendigsein von Handlungsbedarf meine Handlungen darauf stützen. Zumal ich denke die Polizei redet auch so gerne mal mit Erwachsenen, die mit Kindern "Beziehungen" führen...

"Es war dem gesetzgeber ein großes Anliegen, Minderjährige vor sexueller Gewalt durch Erwachsene zu schützen, weshalb sexuelle Handlungen eines Erwachsenen mit Kindern unter 14 Jahren (in einigen Fällen unter 16 Jahren) als Straftat gelten. Mit anderen Worten: Das Gesetz geht davon aus, dass ein Kind unter 14 Jahren nicht fähig ist, sexuelle Beziehungen mit Einwilligung zu haben. Jedoch kann der Minderjährige mit vollendetem 13. Lebensjahr sexuelle Beziehungen mit Gleichaltrigen oder mit Jugendlichen unterhalten, die nicht mehr als 3 Jahre älter sind.

Der §176 des Strafgesetzbuches (StGB) schreibt vor, wer mit wem Sex haben darf. Ziel dieses Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch durch Erwachsene zu schützen.
Durch diese Bestimmungen werden jedoch teilweise auch sexuelle Kontakte Jugendlicher untereinander verboten.

Auch eine sexuelle Beziehung zwischen einer Person, die unter 16 Jahre alt und einer, die 21 oder älter ist, ist strafbar.
Nimmt jemand Anstoß an dieser sexuellen Beziehung und erstattet Anzeige, kann es zu einer Strafverfolgung kommen, wobei immer derjenige bestraft wird, der der ältere ist, egal ob es sich um eine "Verführung" durch den jüngeren Partner handelt."

Auszüge von www.Kinder.de

Schöne Grüße, Ich hoffe mit deiner Frage hast du keinen Grund gesucht um so etwas zu rechtfertigen :zwinker:
 
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PC-Junky
Benutzer63857  (60) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #57
Da sie auch Erziehungsberechtigte ist.

@TS:
Ja, Liebe baut einzig und allein auf Sex, Nahrungsbeschaffung und Lebensstandard auf.
Wer das nicht bieten kann, den kann man nicht lieben.
Ich teile zu 100% deine Ansicht, und wer dies nicht tut, der hat noch nicht richtig geliebt. :kopfschue

Vielleicht will er nur Sex, vielleicht haben sich aber auch zwei gefunden.


So ganz ernsthaft kann ich dein Post nicht finden und wird es wohl auch nicht sein. Na gut denn....


Tja liebe Leute dann setzt euch noch mal in die Schulbank und lernt etwas über die menschliche Evolutionsgeschichte. Der Mensch wie wir ihn heute kennen war ja so nicht bei seinem ersten Auftreten auf diesem Planeten. Er war ein Tier unter anderen und hatte ganz einfache Instinkte und Bedürfnisse. Und oh ja, wie verblüffend, genau Nahrungsbeschaffung, Unterkunft und Fortpflanzung waren die wichtigsten davon. Das mit dem Luxus kamm noch etwas später erst aber wurde dadurch nicht unwichtiger.

So und nun nehmen wir doch mal son Menschenweibchen. Sicher sie kann sich alleine Versorgen. Aber nur so lange sie nicht hoch trächtig ist. Mit zunehmender Trächtigkeit, ist sie in ihrer Nahrungsbeschaffung eingeschränkt. Sie hat also weniger Nahrung aber sie bräuchte eigentlich mehr Nahrung. So was ist nach der Entbindung? Sie ist geschwächt. Sie hat sich eventuell infiziert und liegt im Kindbettfieber. Ja schade denn auch aber das wars denn für Mutter und Kind. By by! Tja und wenn sie die Entbindung überlebt haben sollte, dann hat sie ein anderes Problem.

Sie hat nun ein Kind zu versorgen. Das schränkt ihre Nahrungsbeschaffung ziemlich ein. Denn sie kann nur in einem Umkreis von ein paar Stunden jagen und oder sammeln. Und das für viele Jahre. Tja sieht nicht so wirklich gut aus oder? Ziemlich scheisse so gar.


OK, kommen wir zum Menschenmänchen. Schwanger werden ist nicht bei ihm. Also ist seine Jagdfähigkeit, dadurch nicht eingeschränkt. Er kann also auch mal ein paar Tage in der Wildnis verbringen und in besseren Jagdgründen jagen. Ausserdem ist er recht wehrhaft und kampferfahren. Was fehlt ihm? Richtig, ein Weibchen. Hmmm.... Gut dann schaun wir noch mal nach unserem Menschenweibchen.


So sie kann sich und das Kind also ganz gut noch so ernähren. Sie ist zwar nicht gänzlich kampfunfähig aber so richtig was drauf hat sie auch nicht. Ihre stärkste Verteidigung liegt in der Flucht. Hach ist ja doof. Da ist wieder dieses Balg im weg. Das muss sie ja mitschleppen und ist daher nicht so beweglich und schnell. Eigentlich ist sie sehr Standort gebunden. Sie braucht ja auch einen Schutz für die Nacht. Eine Höhle oder so. Na ja es gibt ja noch icht so viele Menschen und daher ist an jeder Ecke was frei. Ach ne. Höhlen sind doch eher rar. Hausbauen? Ist noch nicht so wirklich im Programm des menschlichen Gerhirns drin.

Also was haben wir jetzt? Ein Menschenweibchen braucht was genau, um ihre niedrigsten bedürfnisse zu befriedigen? Nahrung, Unterkunft, Fortpflanzung und Schutz. Unterkunft könnte klar gehen. Schutz und Nahrung ist so eine Sache. Na und die Unterkunft bedarf eigentlich auch einem Schutz denn es gibt so viele ja auch nicht davon. Also von diesen Fertigbauten eben.


Also muss ich das jetzt wirklich noch weiter ausführen oder rafft es jetzt auch jeder so schon? Ich denke es sollte jedem auch so klar sein um was es geht.

So und nun der Mensch von heute. Hat sich an den Grundbedürfnissen etwas geändert? Nahrung? Wird benötigt. Unterkunft? Wird benötigt. Schutz? Wird benötigt. Fortpflanzung? Wird benötigt aber wird auch gerne nur eben mal so praktiziert. Mir Empfängnisschutz um eine Fortpflanzung zu verhindern. Jedenfalls ungewollt.

So also Nahrung ist heute für Männlein und Weiblein kein wirkliches Thema mehr. Unterkunft? Naja da kanns schon etwas eng werden. Weil das muss man sich ja mal erst leisten können. Gut Nahrung auc aber wenn man es kann dann bedarf sie keiner grossen Jagdanstrengung. So und Schutz? Naja der ist eigentlich noch wichtig aber heute brauchs dazu nicht mehr unbedingt einen Mann.


So also halten wir fest...... Grundbedürfnisse: Nahrung, Unterkunft, Schutz und Fortpflanzung sind weiterhin von bedeutung. Das heisst die Instinkte hierzu sind noch immer aktiv. Sie werden nur mehr und mehr vom Verstand überlagert. Jedoch muss dieser Verstand mal erst reifen. Und zwar über das ganze Leben eines Menschen. Mit erreichen der Zeugungsfähigkeit jedoch treten die Urinstinkte in den Fordergrund. Eine heranwachsende Frau hat also sehr wohl noch nicht genug Verstand um ihre Urinstinkte zu überlagern. Und ein heranwachsender Mann natürlich auch nicht. Ein Mädchen sucht also nach Schutz, nach Nahrung, nach Unterkunft und nach Fortpflanzungsmöglichkeiten. Ein Junge auch aber da hat er noch nicht wirklich was zu bieten. Ein Junger Mann aber schon.

Er hat eine Unterkunft, kann schon selbstständig für Nahrung sorgen, er hat sich körperlich entwickelt und entsprechend Kraft aufgebaut um für seinen Schutz zu sorgen. Und ja er kann sich bereits Fortpflanzen. Also was liegt denn da näher, als dass sich eine Mädchen an den hält, der alle ihre Urinstinkte befriediegen kann? Also sucht sie nach einem jungen Mann und nicht nach einem Jungen. So aber was kann den nun das Mädchen von alledem? Kann sie schon Arbeiten um geld zu verdienen und damit Nahrung, Unterkunft und Schutz zu erkaufen? Nö! Jedenfalls nicht mit 14.

Also macht sie sich an den jungen Mann ran und der nimmt sie natürlich gerne. Sie kann zwar nicht Nahrung beschaffen, sie kann keinen Schutz geben und sie kann auch keine Unterkunft besorgen. Aber das braucht sie ja nicht, denn das hat der junge Mann ja bereits. Hmmmm...... Tja..... Also was soll er eigentlich mit nem Mädchen, dass so rein gar nichts erbringen kann? Einzig zum Poopen ist sie zu gebrauchen denn das kann sie schon oder sie ist eben dabei es zu lernen. Und dafür wird der junge Mann schon sorgen, dass sie es lernt.

Und wenn sie später selber für sich sorgen kann, dann ist sie nicht mehr so auf den jungen Mann angewiesen und kann ´sich ihm auch mal verweigern. Denn schmeisst er sie deshalb raus, so kann sie sich ja heute recht leicht selbst versorgen. Hmmmm.... Ja da klingt doch so was wie eine gewisse abhängigkeit durch. Jedenfalls mal zeitweilig.
 
PC-Junky
Benutzer63857  (60) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #83
So also meine Entscheidung steht jetzt fest.

Es bleibt dabei, ich lasse alle drei kommen und dann soll er meinetwegen versuchen mich zu überzeugen. Auch dann, wenn mir mein Bauchgefühl und mein Instinkt raten die Beziehung der beiden möglichst schnell zu beenden.


Ich muss leider bemerken, dass sich so einige Poster nicht bewusst sind, wie die Rechtslage aussieht. Bis zu einem gewissen Alter hat der Gesetzgeber automatismen vorgesehen die die Eltern nicht beeinflussen können. Hier greift der Statt von sich aus regulieren ein. Ab einem gewissen Alter geht der Gesetzgeber zwar noch von einer Unfähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung aus, setzt hier aber keinen Automatismus mehr ein. Er gibt aber jedem Bürger die Möglichkeit, sich hier auf der Seite des Rechts für eine augenscheinliche Ausnutzung der unfähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung, einzugreifen. Hier von werde ich nötigenfalls gebrauch machen.

Weiter scheint es die landläufige Meinung zu sein, dass Fun vor dem Schutz eines Minderjährigen Kindes steht und daher ein eingreifen störend sei. Sicher muss meine Tochter ihre eigenen Erfahrungen sammeln. Doch stehe ich als gesetzlich Erziehungsberechtigter in der Pflicht dafür zu sorgen, dass dies in einem Rahmen geschieht, der den zu erwartenden Fähigkeiten des Kindes entspricht. Wenn ich mir vor Augen halte, dass selbst erfahrene Frauen durch ausnutzung ihres Vertrauens in Situationen von Vergewaltigung, Missbrauch und sexueller Nötigung geraten, so ist es nur richtig, wenn ich einem 14 jährigen Mädchen aberkenne eine sexuelle Selbsbestimmung ausüben zu können, wenn sie mit einem 8 Jahre älteren Mann eine Beziehung pflegt. Da sich genau dieser Mann in genau dieser Altergruppe befindet, die hier so lauthals Fun vor Schutz propagiert, muss ich ebenfalls davon ausgehen das ihm offensichtlich die nötige Reife fehlt eine mögliche Überschreitung von zulässigen, gesetzlichen Grenzen zu erkennen.

Wenn ich bei meiner Tochter keine ausreichende Fähigkeit der sexuellen Selbsbestimmung erkennen kann und bei ihrem Freund davon ausgehen muss, dass er nicht die nötige Reife hat, eine mögliche Überschreitung der gesetzlichen Grenzen zu erkennen, dann muss ich hier von einer ernsten Gefährdung meiner Tochter ausgehen. Selbst auf die Möglichkeit hin, dass ich mich hier im Irtum befinden könnte, muss ich meine kunftigen Handlungen so ausüben, dass ich in der Lage bin die grösste anzunehmende Gefahr noch von meiner Tochter abwenden zu können.

Ich werde daher meine Ex-Frau, meine Tochter und deren Freund, zu einem Gerspräch einladen und versuchen seine Motive zu ergründen. Bitte er soll es versuchen, mich von der aufrichtigkeit seiner Liebe zu meiner Tochter zu überzeugen.

Ich habe wärend der Thread hier lief, eine PN von einer jungen Frau mitte 20 erhalten. Darin teilt sie mir schon recht persönliche begebenheiten ihres Lebens mit und wenn ich denn ihre PN richtig verstanden habe, so hätte sie sich sehr jemanden gewünscht, der sich so fürsorglich gezeigt hätte, wie ich es hier mache und in den nächsten Tagen auch tun werde. Ihr wären dann nämlich einige Dinge erspart geblieben, die sie nun in ihrem Leben herumtragen muss und die noch immer einen recht grossen Einfluss auf ihr Leben haben. Auch Thomas möchte ich hier danken, denn durch sein Posting wurde mir das Schiksal seiner Tochter nochmal in Erinnerung gerufen. Welches mir vergegenwärtigte, dass auch das Vertrauen eines älteren Mädchens von einem älteren Mann dazu misbraucht werden kann, ihr ein grosses Leid zuzufügen und sie sogar in lebensbedrohende Lage bringen könnte. Meine tochter wäre dem ebenso Schutz- und Hilflos ausgeliefert, wie es die Tochter von Thomas war.

Es ist daher meine Pflicht als leiblicher Vater meiner Tochter und auch meine Pflicht gegenüber dem Gesetz, eine erkennbare Gefahr von ihr abzuwenden. Selbst dann, wenn diese Gefahr nur fiktiver Natur wäre. Jedenfalls habe ich dafür zu sorgen, dass ich auch eine fiktive Gefahr noch von ihr abwenden könnte, wenn sie denn zu einer tatsächlichen Gefahr würde.


Auch wenn meine Entscheidung davon nicht mehr beeinflusst wird, so möchte ich doch darum bitten weiter eure Gedanken zum Thema zu posten denn es könnte noch anderen Eltern dienen, die in genau der gleichen Situation sind oder in eine ähnliche Situation sein könnten.


Soweit sei also allen Postern gedankt, mir bei der Entscheidungsfindung geholfen zu haben.

Gruss
PC-Junky
 
PC-Junky
Benutzer63857  (60) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #157
Ja also ich denke, die ganze Diskusion kann dann wohl abgehakt werden.
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(Auszug/Auszüge)

4. Gemeinsame elterliche Sorge

§ 1627 BGB besagt, dass die Eltern die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und im gegenseitigen Einvernehmen zum Wohle des Kindes auszuüben haben. Das bedeutet Folgendes:

* Zunächst wird damit der Grundentscheidung unserer Verfassung Rechnung getragen, die in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes festgelegt hat: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."
* Bei Pflege und Erziehung ihrer Kinder besitzen die Eltern zunächst einmal Vorrang gegenüber allen anderen Erziehungsträgern und somit auch ein diesbezügliches Abwehrrecht (Einschränkungen bestehen allerdings durch die Schulpflicht, das Strafrecht und die Jugendschutzgesetze).
* Jede andere Regelung (insbesondere ein staatlicher Vorrang bei der Erziehung) wäre nicht verfassungsgemäß (vgl. "natürliches Recht").
* Dennoch bleiben Pflege und Erziehung der Kinder den Eltern nicht nach ihrem Belieben völlig frei überlassen, sondern sie haben sich dabei am Wohl ihrer Kinder zu orientieren. Um dies zu gewährleisten, sind die hierfür vorgesehenen staatlichen Organe (d.h. vor allem Jugendamt und Familiengericht) berechtigt wie verpflichtet, das elterliche Verhalten zu überwachen und erforderlichenfalls die Pflege und Erziehung der Kinder sicherzustellen (sog. "staatliches Wächteramt").

Ausnahmen bei sog. nichtehelichen Kindern

§ 1627 BGB schreibt zwar vor, dass die Eltern die elterliche Sorge "in gegenseitigem Einvernehmen" auszuüben haben und bei Meinungsverschiedenheiten versuchen müssen, sich zu einigen. Dies gilt jedoch nur für eheliche Kinder. Denn aus § 1626 a BGB ergibt sich, dass dies für Kinder, deren Eltern bei ihrer Geburt nicht miteinander verheiratet sind (sog. "nichteheliche Kinder"), nur gilt, wenn entweder

* die Eltern später (irgendwann) doch einander heiraten oder
* beide Eltern unter Beachtung der Vorschriften der §§ 1626 b bis 1626 e BGB (irgendwann) eine sog. "Sorge-Erklärung" abgeben, d.h.: beide vor einem Notar oder einem Jugendamt (und zwar ohne "wenn und aber") erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen wollen. 4)

Ist keine dieser beiden Alternativen erfüllt, sind Mütter "nichtehelicher Kinder" Alleininhaber der elterlichen Sorge.

Die Väter dieser Kinder sind somit darauf angewiesen, dass die Mütter zur Abgabe einer gemeinsamen "Sorge-Erklärung" bereit sind. Ansonsten besitzen diese Väter keine elterliche Sorge und haben auch keine Chance, an dieser beteiligt zu werden. Das gilt selbst dann, wenn sie vor Gericht nachweisen könnten, dass es für ihr Kind die bessere Alternative wäre, wenn beide Eltern die elterliche Sorge ausüben würden.

Gemeinsame elterliche Sorge besitzen somit folgende Eltern:

* miteinander verheiratete Eltern,
* unverheiratete Eltern, die eine wirksame Sorge-Erklärung (siehe dazu oben) abgegeben haben.

Ein Zusammenleben der Eltern oder des Kindes mit seinen Eltern ist dabei - jeweils - nicht erforderlich. Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt also auch in folgenden Fällen bestehen:

* Getrenntleben der Eltern,
* Scheidung der Eltern (diese Rechtslage besteht aber erst seit 1.7.1998),
* Kind lebt bei Verwandten, Bekannten, Pflege-Eltern,
* Kind lebt im Heim.

In diesen Fällen üben allerdings die Personen, die mit dem Kind zusammenleben, die sog "Alltagssorge" alleine aus (siehe dazu unter 5.).


5. Alltagssorge

Wenn gemeinsam sorgeberechtigte Eltern (siehe dazu unter 4.) nicht nur vorübergehend getrennt leben oder geschieden sind, bleibt seit 1.7.1998 ihre gemeinsame elterliche Sorge bestehen. Aus Praktikabilitätsgründen schreibt § 1687 Absatz 1 BGB seitdem gegenseitiges Einvernehmen der Eltern (siehe dazu unter 4.) dann aber nur noch bei Angelegenheiten vor, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist. Ansonsten hat der Elternteil, bei dem sich das Kind rechtmäßig (d.h.: mit Einwilligung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung) gewöhnlich aufhält, die alleinige sog. "Alltagssorge". Das bedeutet Folgendes:
In Angelegenheiten des täglichen Lebens, die häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben, hat der allein betreuende Elternteil die alleinige Sorgebefugnis einschließlich der diesbezüglichen gesetzlichen Vertretung.

Beispiele:

* Organisation des täglichen Lebens des Kindes inkl. Freizeitgestaltung und Hausaufgaben, insbesondere Betreuungs- und Erziehungsfragen einschließlich der alltäglichen Entscheidungen im Bereich der schulischen oder beruflichen Ausbildung (wie Nachhilfeunterricht, Teilnahme an schulischen Veranstaltungen etc.);
* Freizeitgestaltung samt Urlaubsfahrten sowie Beitritt in Sport- und andere Vereine;
* Anschaffung von Spielzeug (inkl. Audio-, Video-, PC-Zubehör) und Kleidung;
* Kontakte mit Verwandten, Freunden, Nachbarn etc.;
* Einzahlungen und Abhebungen von Sparbüchern;
* medizinische Behandlungen (mit Ausnahme von Operationen, Zahnregulierungen);
* Verwaltung des Arbeitsverdienstes des Kindes

Bei der Ausübung der "Alltagssorge" hat der betreffende Elternteil alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert (§ 1687 Absatz 1 Satz 4 BGB). Bei Verstößen hiergegen kann das Familiengericht diese Befugnis auf Antrag eines Elternteils oder (bei entsprechender Kenntnis - z.B. durch das Jugendamt) von Amts wegen einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Kindeswohl erforderlich ist (§ 1687 Absatz 2 BGB).

Alleinentscheidungsrecht in Eil- und Not-Fällen

Bei Gefahr im Verzug (z.B. bei Unfällen, Blinddarmdurchbruch o.ä.) ist der betreuende Elternteil seit 1.7.1998 gemäß § 1687 Absatz 1 Satz 5 BGB nun ausdrücklich berechtigt, alle Rechtshandlungen allein vorzunehmen, die zum Kindeswohl notwendig sind, wovon allerdings der andere Elternteil unverzüglich (d.h. gemäß § 121 Absatz 1 BGB: "ohne schuldhaftes Zögern") unterrichtet werden muss.

QUELLE

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Die unter "4." genannte "Gemeinsame elterliche Sorge" ist in meinem Falle zwar gegeben, aber sie wird durch "5." ausgehebelt. Um es genauer zu sagen. Meine Ex-Frau und ich haben zwar ein gemeinsames Sorgerecht aber jeder hat die Altagssorge für das Kind, das beim jeweiligen Elternteil lebt.


Damit bin ich raus aus der Sache. Jedenfalls, bis sich meine Befürchtungen bewahrheiten, dann darf ich meinen Arsch hinhalten und mich fragen lassen, warum ich nichts unternommen habe? Zur Zeit bestünde mein Unternehmungsvermögen jedoch nur darin, meine Sorgen einem Anwalt vorzutragen und diesen zu bitten, ein geeignettes Verfahren vor dem Familiengericht zur erwirken. Sollte eines möglich sein, so würde dies sicher eine nicht unerhebliche Zeit benötigen, ehe es zu einer Verhandlung käme. Bis dahin kann eh alles zu spät sein. Eine "Gefahr in verzug", ist ja scheinbar nicht zu ersehen. Daher gäbe es auch keine Beschleunigung zu einer Verhandlung.

Das lässt mich zwar nicht wirklich ruhiger schlafen aber nun ist devinitiv geklärt, dass ich mich zurücklehnen muss und abwarten muss, bis mir jemand seinen Fuss sowas von weit in den Arsch tritt, dass ich an seinen Fussnägeln kauen kann.

Auf der andere Seite jedoch zeigt mir das ganz deutlich, dass ich vor ein paar Jahren die absolut richtige Entscheidung getroffen habe. Denn ich habe ausgeschlossen, dass es jemals wieder noch weitere Kinder von mir geben wird, die in eine Lage geraten könnten, in der ich ihnen nicht helfen kann, da mir dazu die Hände gebunden sind. :zwinker: Es lebe die Vasektomie!
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PC-Junky
Benutzer63857  (60) Sehr bekannt hier
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  • #161
(Auszug)
Und zu dem gesamten Textkram den Du Dir ausm BGB herausgesucht hast...
Da ist die ganze Zeit von Kindern die Rede. Begreif es doch endlich, Deine Tochter ist kein Kind mehr. Sie ist Jugendlich.


In dem Text ist von Kindern die Rede, im Sinne der Abstammung. Also des Verwandschaftsverhältnisses. Darin gibt es keine Unterscheidung nach Kind, Jungendlicher oder sonst etwas. Das müsste alleine schon daran zu erkennen sein, da dort auch darauf hingewiesen wird, dass die Elterlichesorge auch in Bezug auf die Ausbildungswahl gilt. Das jedoch dürfte wohl für ein Kind, in deinem Sinne nicht zutreffen, oder?

Im Sinne des Verwandschaftsverhältnisses, ist es unerheblich ob jemand 1 Tag, 10 Jahre oder 17 Jahre alt ist. Es bleibt in diesem Sinne immer das Kind der Eltern. Unabhängig von der jeweiligen Altersstufe. "Kind" ist hier also ein Sammelbegriff, der alle Alterstufen eines "Kindes" umfasst.




Mal davon abgesehen, passt der Zusammenhang aus dem Du die Aszüge gerissen hast hier überhaupt nicht.


Och sie passen schon, wenn man weiter denkt. Da ich offensichtlich sonst keinen Ansatzpunkt finden konnte, habe ich mich nach anderen Angriffspukten umgesehen. Und natürlich fällt einem da dann das Sorgerecht ein. Nun meine Ex-Frau und ich, haben ein gemeinsames Sorgerecht, wie es in dem Text beschrieben wird. Mir war das mit der "Altagssorge" nur nicht bekannt gewesen. Das wurde zumindest mir, nicht erklärt und auch nicht bekannt gemacht.

Aber je mehr ich so über diese "Altagssorge" nachdenke......... Da sehe ich doch eine Lücke darin. Ich weiss es wird wohl kaum jemand etwas mit dem Stichwort "Aufsichtspflicht" anfangen können aber das ist auch nicht nötig. Es reicht, wenn ich es kann und zur Not eben auch mein Anwalt. :zwinker: Ach ich geb euch noch einen Tip. Die "elterlichen Aufsichtspflicht", kann zeitweilig an andere Personen übertragen werden. Bei einem Juristen oder so, sollte es da klingeln. Ach und dann ist da auch noch die "elterliche Fürsorgepflicht", die man ja auch an eine andere Person, zeitweilig übertragen kann.
 
PC-Junky
Benutzer63857  (60) Sehr bekannt hier
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  • #163
Weißt Du, was ich so langsam glaube? Dir gehts überhaupt nicht um Deine Tochter als Person.

Dir gehts darum, Deiner Ex eins reinzuwürgen. Die Tochter ist dazu nur die Waffe.


Ja das glaube ich dir gerne, dass du/ihr das gerne so interpretieren wollt. Aber auch das ist mir ja nun nicht fremd. Es ist immer einfacher jemanden mit so einem Gedankenweg abzutun. Das sind so die Standardsprüche bei den Ämtern aber wenn man beharlich bleibt, dann raffen es selbst die und dann werden sie auch tätig. Man darf sich von denen nur nicht abspeisen lassen. Und letzlich, waren meine Beschwerden immer begründet und amtlich annerkannt. Und entscheidend ist für mich letztlich eh nur das Amt. Denke also wie du willst, Hauptsache das Amt gibt mir recht.


Aber ich kann dich nun eh auch beruhigen. Meine Exe rief mich eben zurück, wegen dem Gesprächstermin und wie wir noch so am Reden sind, da stellt sich raus....... Der Typ ist zwar der Freund meiner Tochter aber nicht ein Freund im Sinne einer Beziehung. Naja, wers glaubt....? Jedenfalls werd ichs wohl mal so hinnehmen müssen. Ich vermute ja eher, denen ging jetzt böse die Muffe und sie haben mal eben die "Freundsschaft" umdeklariert. Na ich werd schon sehen was ist, früher oder später. Jetzt weiss ich ja, wo ich ansetzen kann und kann also dann recht schnell auch reagieren. :zwinker:
 
PC-Junky
Benutzer63857  (60) Sehr bekannt hier
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  • #165
Häh? Ein ganz neuer Status? :ratlos_alt:


Naja meine Exe meinte, ich hätte da nur etwas falsch verstanden. Komisch nur, dass der nun gerade wieder bei ihrin der Wohnung hockte. Und unser Sohn, war am letzten WE auch bei seiner Mutter gewesen. Ich fragte ihn, was er von dem halten würde und er sagte nur..... Na wenn sie meint?

Passt nicht so ganz, zu nur nem "Kumpelfreund".

Aber so lange ich nichts anderes nachweisen kann......... Muss ich wohl die Deklaration als "Kumpelfreund" akzeptieren. Denn so lange er nur der "Kumpelfreund" meiner Tochter ist, gibt es ja keinen Anlass zu einem Gespräch.

Eigentlich kann ich ja auch ganz ruhig sein, denn die "Alltagssorge" obliegt ja meiner Exe. Passiert unserer Tochter etwas, wegen dem Kerl, dann ist eh meine Exe am drannsten.

Off-Topic:
Ach und wegen der Pille, hätte sie erst vor ein paar Tagen mit unserer Tochter drüber gesprochen. Jop ist klar, sie hat ja auch nur nen "Kumpelfreund". :zwinker:
 
PC-Junky
Benutzer63857  (60) Sehr bekannt hier
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  • #171
Ich würde nicht immer die Wörter "Pflicht" und "Recht" verwenden, wenn ich keine Ahnung davon habe (was du ja bewiesen hast; du unterstellst hier schließlich teilweise Juristen - wie ich mitbekommen habe - dass sie keine Ahnung von ihrem Job haben).


Zeig mir mal die Stelle/n, wo ich Juristen uns so unterstelle, dass sie keine Ahnung hätten. Kann es sein, dass du mich mit anderen Usern und deren Beiträgen verwechselst?



Zur Pille:
Ich nehme seit meinem 15. Lebensjahr die Pille und bin immer noch Jungfrau. Ein Mädchen dass in die Pubertät kommt, kann die Pille aus völlig verschiedenen Gründen nehmen - also beruhig dich mal wieder was deine Spekulationen angeht.


Wenn meine Tochter die Pille mal nehmen würde, wäre ich mal wenigstens ein gedankliches Problem los.

hallO??? was geht denn bei dir? mal genz ehrlich, denkst du nicht auch dass das langsam zu viel wird? deine tochter hat einen freund, das ist doch schön für sie! er ist zu alt, kann verstehen dass das schwer für dich ist(ich würde mich ähnlich fühlen) ABER das ist kein grund da jetzt irgendwas mit gericht und anwalt zu planen! ihre mutter passt auf sie auf! du hast doch gar nicht sooo einen guten draht zu ihr, also würdest du doch alles nur kaputt machen! außerdem wird sie ihre erfahrungen machen ob du es erlaubst oder nicht, aber diese punkte wurden alle schon genannt!

und nur weil du gesetzlich keine chance hast das irgendwie zu verhindern bist du raus aus der sache? toller vater echt... kannst doch trotzdem mit ihr reden, oder bist du auch raus aus der vaterschaft wenn du kein sorgerecht mehr hättest? also bitte ! komm mal wieder runter!


total paranoid!

aber wie es aussieht haben die befürchtungen sich ja erledigt, wenn sie NUR freunde sind (was ich deiner ex übrigens irgendwie nicht glauben kann)



Ich bin nicht raus aus dem Vater sein, sondern aus der Handlungsfähigkeit, meine väterlichen Pflichten so einzusetzen, dass sie einen Effeckt auf die Sicherheit meiner Tochter bewirken.

An sonsten..... liess den von dir ziterten Text, von mir, noch einmal und zur not auch nochmal. Und vielleicht verstehst du dann ja Worte wie

"Zur Zeit bestünde mein Unternehmungsvermögen jedoch nur darin, meine Sorgen einem Anwalt vorzutragen und diesen zu bitten, ein geeignettes Verfahren vor dem Familiengericht zur erwirken."

auch richtig zu interpretieren.

<ätz>und dann kam stefan, 22, und gab seinem leben wieder einen sinn...</ätz>


Jo. Und was macht deine Mofa so?
 
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PC-Junky
Benutzer63857  (60) Sehr bekannt hier
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  • #179
Deine komplette Darlegung von Gesetzen und Rechten ist, wie hier shcon oft von Juristen in diesem Thread gesagt wurde, falsch. Nichts desto trotz beharrst du darauf im Recht zu sein.
Unterstellt man somit nicht irgendwie Juristen dass du es besser weißt als sie und sie sich somit nicht auskennen? :rolleyes:


Wird wohl schon so sein, nur sehe ich verblendeter es wohl nicht. Es könnte aber auch sein, dass meine Art der Hinterfragung, als Anzweiflung von Fachkundigen Personen angesehen wird. Aber da bin ich leidenschaftslos, dass soll jeder für sich befinden.



Vorhin sahst du das Verschreiben der Pille an deine Tochter als Betsätigung des Problems :ratlos:


Ohmmmmmgmn. Ich erkläre es dir mal, zum mitschreiben.

Bisher war die Pille kein Thema, für meine Tochter. Jetzt, auf einmal, ist sie es. Aber erst jetzt, wo sie einen wesentlich, älteren Freund hat. (So das wars wegen der Bestätigung der augenscheinlichen Beziehung meiner 14 jährigen Tochter, zu einem 22 jährigen Mann.)

Wenn sie aber bereits die Pille nehmen würde, dann hätte ich wenigstens die Sorge einer ungewollten Schwangerschaft, bei meiner Tochter, von der Backe. Und diese Sorge ist gar nicht so weit hergeholt, denn wenn mit einem die Hormone durchgehen, dann denkt man an Verhütung als letztes. Beispiele dafür, findest du in diesem Forum zur genüge. (Und das wars, warum ich wünschte, sie würde die Pille schon nehmen.)

So noch Fragen dazu oder ist es jetzt klar? Das eine schliesst das andere also nicht aus.
 
PC-Junky
Benutzer63857  (60) Sehr bekannt hier
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  • #190
So, jetzt die zweite schwere Antwort für Dich.

Ich nehme Deine Bedenken für diese Beziehung sehr ernst und oute mich auch gerne als Konservativ, für mich kommt eine Beziehung zwischen einer 14-jährigen und einem 22-jährigen nicht in Frage. *Punkt*

So war jedenfalls meine Meinung bevor ich den Thread gelesen habe. Und so ist meine Meinung fast(!) immer noch, aber da gibt es inzwischen einige Bedenken, die ich so vorher nicht gesehen habe. Du hast sie nicht berücksichtigt und ich halte das für einen Fehler. Dabei geht es mir nicht um die Sache, sondern um das Zuhören. Da stellt sich mir mehr als einmal die Frage, warum hast Du Dein Problem hier gepostet, wenn Dich die Meinungen doch nicht interessieren? Speziell die Frau mit dem Katzen-Augen-Avatar hat sehr kluge Dinge gesagt, Du bist nicht darauf eingegangen. Warum nicht? Sie ist jung, hat aber ein Kind, für mich hinreichend qualifiziert. Und es geht hier doch in erster Linie um das Verständnis für Deine Tochter?

Suchst Du überhaupt noch antworten, oder steht Dein Urteil schon fest? Ich habe keine Zeit um ellenlangen Mist zu schreiben, wenn Du schon entschieden hast. Auch in diesem Fall würde ich mir eine klare Ansage wünschen, wenn Du Dich schon in diesem Forum herumtreibst. Wenn Du Dich überwinden kannst Deinen Position zu überdenken, dann kannst Du hier viel heraus ziehen. Aber nicht mit Deinem Habitus und ich hoffe Du weißt, dass ich das als Verständiger sage.


Nun ich suchte hier nach Antworten, ganz klar. Jedoch habe ich eher etwas anderes erhalten. Die Antworten die hier überwiegend gegeben wurden, lassen sich schnell in ihrem Sinn, mit 2 Sätzen zusammenfassen.

"Ich weiss, dass per Anhalter fahren gefährlich ist und ich durchaus an den falschen geraten könnte, ich nicht nur vergewaltigt, missbraucht, mishandelt und was sonst noch alles mit mir passieren könnte. Doch das passiert nur anderen, denn ich kann auf mich aufpassen."

Nun so kann man die überwiegende Zahl der Antworten. sinngemäss zusammenfassen. Eine offensichtliche Gefahr, wird so weit heruntergespielt, bis sie sich verdrängen lässt und so nicht mehr existent ist. Und ich bedaure es keinesfalls, wenn ich dann solche Antworten ignoriere. Denn offensichtlich fehlt es ganz erheblich an der nötigen Weitsicht und dem nötigen Gespühr für mögliche Gefahren.

Mir wurde mehrfach empfohlen, dass meine Tochter ihre eigenen Erfahrungen machen muss. OK. Diese Pauschale Empfehlung schliesst dann aber wohl auch die Erfahrung einer Vergewaltigung, eines Missbrauches und sonstiger, schlimmen Dinge ein. Ich denke aber mal, dass die weitaus grösste Mehrzahl von Mädchen und Frauen, denen dieses wiederfahren ist, eine solche Erfahrung als absolut verzichtbar erklären würden. Allerdings würde ich da bei einer Userin hier, dafür nicht meine Hand ins Feuer legen. Sie könnte locker diese erlittene Erfahrung als wertvoll einschätzen. Sie würde dann also diese Erfahrung als durchaus Erfahrenswert propagieren. Möge sich jeder selbst beantworten, wie er solche Aussage werten möchte. Ich würde zweifel an ihrem Geisteszustand bekommen.

Wenn es mir nicht erheblich zu aufwändig wäre, so würde ich jetzt den Nick der Userin, auf einen Zettel schreiben, ihn in einen Umschlag stecken, den Umschlag versiegeln und ihn an mich selbst adressieren. Wenn dann der Fall eintritt, so würde ich ihn unter den Augen, einiger User aus Berlin öffnen und den Namen bestätigen lassen. Damit dürfte dann geklärt sein, wer von uns beiden der weitsichtigere und vorhersehende ist. Aber das alles ist mir erheblich zu aufwendig. Wer auch nur halbwegs bei klarem Verstand ist, und auch nur über einigermassen Lebenserfahrung verfügt, der gibt mir auch so recht und mehr zuspruch benötige ich nicht. Im übrigen habe ich den hier eh schon erhalten und auch per PN.

Ich schrieb hier ja auch schon, dass mein Entschluss bereits feststünde und ich persönlich, keine weiteren Antworten benötige. Der Thread sollte daher nur noch als eine reine Diskusion als solches dienen. Meine Entscheidung würde es nicht mehr beeinflussen.

Unabhängig von den ganzen Antworten hat sich jedoch etwas anderes ergeben.

Zum einen das:
Beginn, Zitat auszug:
Aber ich kann dich nun eh auch beruhigen. Meine Exe rief mich eben zurück, wegen dem Gesprächstermin und wie wir noch so am Reden sind, da stellt sich raus....... Der Typ ist zwar der Freund meiner Tochter aber nicht ein Freund im Sinne einer Beziehung. Naja, wers glaubt....? Jedenfalls werd ichs wohl mal so hinnehmen müssen. Ich vermute ja eher, denen ging jetzt böse die Muffe und sie haben mal eben die "Freundsschaft" umdeklariert. Na ich werd schon sehen was ist, früher oder später. Jetzt weiss ich ja, wo ich ansetzen kann und kann also dann recht schnell auch reagieren. :zwinker:
Zitat Ende

Es war zwar nicht ihr Rückruf, wie ich fälschlicher Weise schrieb, sondern mein Anruf bei ihr aber das macht im Ergebnis keinen Unterschied.

Und zum anderen das:
Ein paar Tage später, erklärte mir meine Ex-Frau, dass sie eine Reise nicht machen könne, da sie sonst unsere Tochter alleine hier lassen müsse und sie dies nicht verantworten könnte. Sie könnte sie auch, für die Zeit, nicht zu mir geben da sie unsere Tochter für zu abgebrüht hällt. Sie müsste befürchten, dass sie mich ganz böse linken würde und dies unvorhersehbare Konsequenzen haben könnte. Nun das stellt mir zwar ein gewisses Armutszeugnis aus aber man bedenke dabei auch, dass ich nur wenig Kontakt zu meiner Tochter habe und auch sonst nicht viel von ihr erfahre. Ich würde natürlich die Zeit auch nutzen wollen, um unser Verhältnis zu verbessern. Was mich natürlich ein wenig gutgläubiger machen würde, als es gut wäre. Was meine Tochter natürlich begünstigen würde und es wahrscheinlicher macht, dass sie mich linken könnte.

Aber es zeigt auch, dass meine Tochter sich offensichtlich noch nicht wirklich, der möglichen Konsequenzen ihres Handelns (Ich möchte hier nicht auf die Beispiele, die mir meine Ex-frau gab, eingehen.) bewusst ist. Auch war sie sich dem Gefährdungspotenzial ihrer Escapaden nicht bewusst, wie mir die Beispiele zeigten. In dem Punkt, waren sich meine Ex-Frau und ich auch einig. In dem Gespräch zeigte sich auch eine gewisse Anäherung von uns und wenn dies so anhällt, dann kann ich auf eine härtere Gangart auch verzichten. Was mir persönlich auch erheblich lieber wäre, nur in der Vergangenheit blieb mir bisher nur die harte Tour. Ich bin aber absolut nicht darauf versessen, diese Tour mein Leben lang weiter zu reiten. Daher vertraue ich mal darauf, dass sich da etwas erheblich zum positiven wendet. Paralell dazu, werde ich jedoch immer auch die harte Tour in der Reserve halten.

Damit hat sich dieser Thread hier, für mich erledigt. Es bleibt aber jedem ungenommen, hier weiter zu diskutieren. Nur wie gesagt, es hat auf meine Sache nun keinen Einfluss mehr. Vielleicht werde ich hier auch noch das eine oder andere Posten aber dann nur noch als Beitrag zur Diskusion und nicht mehr im ursprünglichen Sinn des Threads.
 
Ike
Benutzer13521  (42) Verbringt hier viel Zeit
  • #191
Die Antworten die hier überwiegend gegeben wurden, lassen sich schnell in ihrem Sinn, mit 2 Sätzen zusammenfassen.

"Ich weiss, dass per Anhalter fahren gefährlich ist und ich durchaus an den falschen geraten könnte, ich nicht nur vergewaltigt, missbraucht, mishandelt und was sonst noch alles mit mir passieren könnte. Doch das passiert nur anderen, denn ich kann auf mich aufpassen."
Für mich hörten sich die Antworten eher so an:

"Deine Tochter ist grundsätzlich alt genug, per Anhalter zu fahren. Du kannst es ihr also nicht verbieten, und die anhaltenden Autofahrer zu bedrohen wird auch nichts bringen. Stattdessen solltest du mit ihr drüber reden nicht gleich bei jedem einzusteigen, und sich die Leute vorher mal anzugucken. Und ihr nen Elektroschocker oder ne Dose Tränengas zu kaufen."

Nun so kann man die überwiegende Zahl der Antworten. sinngemäss zusammenfassen. Eine offensichtliche Gefahr, wird so weit heruntergespielt, bis sie sich verdrängen lässt und so nicht mehr existent ist. Und ich bedaure es keinesfalls, wenn ich dann solche Antworten ignoriere. Denn offensichtlich fehlt es ganz erheblich an der nötigen Weitsicht und dem nötigen Gespühr für mögliche Gefahren.
Mögliche Gefahren. In der Tat. Auf diese sollte man seine Kinder vorbereiten. Aber man kann sie nicht vollkommen von ihnen fernhalten, vor allem wenn sie altersmäßig nunmal das Recht haben, sich diesen Gefahren auszusetzen.

Mir wurde mehrfach empfohlen, dass meine Tochter ihre eigenen Erfahrungen machen muss. OK. Diese Pauschale Empfehlung schliesst dann aber wohl auch die Erfahrung einer Vergewaltigung, eines Missbrauches und sonstiger, schlimmen Dinge ein. Ich denke aber mal, dass die weitaus grösste Mehrzahl von Mädchen und Frauen, denen dieses wiederfahren ist, eine solche Erfahrung als absolut verzichtbar erklären würden. Allerdings würde ich da bei einer Userin hier, dafür nicht meine Hand ins Feuer legen. Sie könnte locker diese erlittene Erfahrung als wertvoll einschätzen. Sie würde dann also diese Erfahrung als durchaus Erfahrenswert propagieren. Möge sich jeder selbst beantworten, wie er solche Aussage werten möchte. Ich würde zweifel an ihrem Geisteszustand bekommen.
Klar, Vergewaltigung oder Mißbrauch will keine Frau erleben. Aber das Problem ist ja: Wir reden bei deiner Tochter gar nicht davon.
Der Kerl scheint bisher keine Anstalten gemacht zu haben, mit Gewalt in die Hose deiner Tochter zu gelangen. Solang er das nicht vollbringt, vergewaltigt er sie nicht, punkt.
Von sexuellem Mißbrauch kann man nur reden wenn deiner Tochter die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt, und das wird ihr, laut den Juristen hier, keiner absprechen.
Was deiner Tochter also passieren kann, kann meiner Meinung nach auch jeder anderen Frau passieren: Ein Kerl kommt an, erzählt ihr wie toll sie aussieht bla bla bla, kriegt sie ins Bett, rutscht ein paar Mal drüber, sagt dann dass keine Gefühle mehr da sind und sucht sich ne andere.
Sowas kann einer etwas naiven 14jährigen passieren, aber auch einem 30jährigen Mauerblümchen. Dass Männer auch Arschlöcher sein können wird sie sowieso irgendwann feststellen, da wirst du auch nichts dran ändern können.
 
PC-Junky
Benutzer63857  (60) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #192
Für mich hörten sich die Antworten eher so an:

"Deine Tochter ist grundsätzlich alt genug, per Anhalter zu fahren. Du kannst es ihr also nicht verbieten, und die anhaltenden Autofahrer zu bedrohen wird auch nichts bringen. Stattdessen solltest du mit ihr drüber reden nicht gleich bei jedem einzusteigen, und sich die Leute vorher mal anzugucken. Und ihr nen Elektroschocker oder ne Dose Tränengas zu kaufen."


Mögliche Gefahren. In der Tat. Auf diese sollte man seine Kinder vorbereiten. Aber man kann sie nicht vollkommen von ihnen fernhalten, vor allem wenn sie altersmäßig nunmal das Recht haben, sich diesen Gefahren auszusetzen.


Klar, Vergewaltigung oder Mißbrauch will keine Frau erleben. Aber das Problem ist ja: Wir reden bei deiner Tochter gar nicht davon.
Der Kerl scheint bisher keine Anstalten gemacht zu haben, mit Gewalt in die Hose deiner Tochter zu gelangen. Solang er das nicht vollbringt, vergewaltigt er sie nicht, punkt.
Von sexuellem Mißbrauch kann man nur reden wenn deiner Tochter die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt, und das wird ihr, laut den Juristen hier, keiner absprechen.
Was deiner Tochter also passieren kann, kann meiner Meinung nach auch jeder anderen Frau passieren: Ein Kerl kommt an, erzählt ihr wie toll sie aussieht bla bla bla, kriegt sie ins Bett, rutscht ein paar Mal drüber, sagt dann dass keine Gefühle mehr da sind und sucht sich ne andere.
Sowas kann einer etwas naiven 14jährigen passieren, aber auch einem 30jährigen Mauerblümchen. Dass Männer auch Arschlöcher sein können wird sie sowieso irgendwann feststellen, da wirst du auch nichts dran ändern können.


Jop und du hast es noch nicht begriffen, verkehrst es ins Gegenteil und spielst es immer noch weiter herunter. Aber es ist OK, ich geb mir da keine Mühe mehr mit. Macht ihr mal, nur heult dann nicht rum. :zwinker:
 
Ike
Benutzer13521  (42) Verbringt hier viel Zeit
  • #193
Jop und du hast es noch nicht begriffen, verkehrst es ins Gegenteil und spielst es immer noch weiter herunter. Aber es ist OK, ich geb mir da keine Mühe mehr mit. Macht ihr mal, nur heult dann nicht rum. :zwinker:
Ich habe nicht das Gefühl, irgendwann rumheulen zu müssen.
 
PC-Junky
Benutzer63857  (60) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #194
Ich habe nicht das Gefühl, irgendwann rumheulen zu müssen.


Schreib dir unsere letzten Post ab, hänge sie an den Spiegel und erinnere dich daran, wenns doch anders kommt. :zwinker:
 
H
Benutzer45372  (38) Verbringt hier viel Zeit
  • #195
Über manche User kann ich auch nur den Kopf schütteln.
Es fällt vielen erheblich schwer sich in die Lage eines anderen zu versetzen. "Was würde ich an seiner Stelle tun?" Dabei kommen in Extremsituationen wirklich bizarre Variationen raus, die aber meist fernab jeglicher Realität liegen.

Den Willen einer jungen Frau kann man als Vater sicher nicht brechen und verarscht wird man von seinen eigenen Kindern sowieso von hinten bis vorne.

Und wer eine potentielle Gefahr sieht und nichts macht, läuft Gefahr es später zu bereuhen.

Alles in Maßen. Auch eine 14jährige kann sich gut genug vertreten (und notfalls auch den anderen hintergehen), um für sich zu sprechen. Und irgendwo in der Mitte trifft man sich dann meist, oder eben nicht. Aber man steht eben nicht nur blöd rum und schaut zu.
 
N
Benutzer18725  Verbringt hier viel Zeit
  • #196
ich lese hier eigentlich nur eins raus:
das größere problem für dich ist, dass deine ex-frau, das sorgerecht hat und du damit deine tochter nur wenig sehen kannst. dir fehlt die bindung zu deiner tochter bzw. ihre bindung zu dir. du versuchst nun über dieses "problem" einfluss auf das verhalten deiner tochter zu nehmen, genauso wie auf das von deiner ex-frau. in beiden fällen wird dir das aber nicht gelingen. ich halte es nicht für "herunterspielen" wenn man den gedanken ablehnt, dass ein 22 jähriger nur eine beziehung mit einer 14 jährigen eingeht, um sie zu vergewaltigen/missbrauchen. sie ist 14 jahre alt u. entdeckt die sexualität. da du sie selten siehst, kannst du gar nicht beurteilen ob sie reif genug ist für diese entdeckung. im übrigen können eltern das sowieso nicht, denn genau das wollen kinder ihren eltern vorenthalten und vor ihnen verstecken.
wie richtig erkannt wurde steht deine entscheidung fest. sie wird das verhältnis zu deiner tochter sicherlich nicht verbessern, denn sie wird dafür zum jetzigen zeitpunkt kein verständnis haben. allerdings könnte sie wirklich später dafür dankbar sein, wenn sie merkt dass du sie vor vergewaltigung/missbrauch schützen wolltest und es wirklich dazu gekommen ist. aber das ist sehr unwahrscheinlich.

gruß nimmersatt
 
D
Benutzer19060  (54) Verbringt hier viel Zeit
  • #197
Danke für Deine Antwort. Ich glaube auch das alle weiteren Ratschläge den Rahmen des Forums sprengen würden und ohne näheren RL-Kontakt sinnlos wären. Was ich nebenbei auch nicht für falsch halte, auch wenn ich Dein Verhalten nicht für richtig halte, aber aus der Ferne läßt sich das auch sicher nicht beurteilen.
Lieben Gruß
 
J
Benutzer69231  Verbringt hier viel Zeit
  • #198
hi

Xxxxxxxxxxx
 
D
Benutzer19060  (54) Verbringt hier viel Zeit
  • #199
ich würd sowas nicht machen aber was mir auffällt ist das die "erwachsenen" sich irgendwie nicht mehr in dieses alter versetzen können.
hehe, das ist einfach richtig.
Danke für Dein Post, ich hoffe der andere alte Sack liest das auch :zwinker:
Und ja, es ist schwierig sich da wieder reinzuversetzen. Wenn wer was anderes behauptet, dann lügt er.
 
M
Benutzer39497  Sehr bekannt hier
  • #200
Es kommt auf die Person an, die sich hinter dieser Alterszahl verbirgt, denn nicht jeder 22-Jährige entspricht einem bestimmen Muster bzw. hat die gleichen Absichten.

Und wie schon gesagt wurde, könnte ein 16-Jähriger das Mädel genauso verarschen, weil er sie nur ins Bett kriegen will.

Ich bin mir auch nicht sicher was rechtlich dagegen sprechen sollte, da sie bereits 14 ist. Es müsste wahrscheinlich sicher gestellt sein, dass er ihre Unerfahrenheit ausnutzt oder ihr sonstigen Schaden zufügt. Trotzdem kann man verstehen, dass du dir Sorgen um deine Tochter machst. Nur ist es fraglich ob Verbote nützlich sind, weil sie sich dann auch heimlich treffen könnten.

Man könnte sich mal dem Klischee bedienen und die Situation dementsprechend durchspielen. Angenommen er hat mit 22 kein richtiges Interesse an ihr, sondern will sie nur rumkriegen, während sie mit 14 noch eine naive Vorstellung von Liebe und Beziehung hat, bzw. in der Experimentierphase steckt.

Nun könnte es ja sein, dass er sie rumkriegt und anschließend verlässt. Dann wäre sie zwar unglücklich, wenn sie verliebt ist, aber vielleicht nur im ersten Moment, da sie in ein paar Wochen sowieso wieder einen anderen hat. Ganz ähnlich könnte es sein, wenn sie sich auf einen 14-jährigen Jungen einlässt, der dem allgemeinen Klischee entspricht. Er würde sie vielleicht auch in ein paar Wochen wieder verlassen, weil er noch nicht reif für eine feste Bindung ist, sondern experimentieren will. Die Situation wäre also ganz ähnlich, weil beide im Endeffekt dasselbe wollten, nur dass die Motivation davor eine andere war.

Nur das "vielleicht" und "möglicherweise" sagt da nichts Konkretes aus, weil man das nicht auf den Einzelfall übertragen kann. Vielleicht sollte sie einfach, wie schon gesagt wurde, diese Erfahrung machen, um aus gemachten Fehlern für später zu lernen.

Off-Topic:
Übrigens könnte ich mir selbst mit 27 durchaus eine Freundschaft mit einer 14-Jährigen vorstellen. Allerdings nicht für Sex und ich hätte schon gar nicht die Absicht sie rumzukriegen und dann fallen zu lassen. Aber auf freundschaftlicher Gesprächsbasis könnte das sehr interessant für mich (und vielleicht auch für sie) werden. Und da ich mich trotz 27 nicht reif für Sex fühle, sie sich mit 14 aber vielleicht schon, könnte die Lage genau andersrum sein. Jedenfalls sollte die Initiative in dieser Richtung von ihr aus gehen, würde ich mich schon allein aus Gründen der Unreife, wenn überhaupt erst dann darauf einlassen, wenn die Zeit, die Situation und das Gesetz es erlauben würden und das könnte durchaus einige Jahre dauern. Höchstwahrscheinlich würde es deshalb nur auf der Basis einer platonischen Freundschaft bleiben, egal ob die Frau 14, 24 oder 34 ist. So unterschiedlich können die Menschen also sein.
 
PC-Junky
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So also heute hatten wir unser Gespräch und es ist erledigt. Ich sags mal kurz, weils sonst zu lang würde und eh nur das Ergebnis zählt.

Kurzes Gespräch aber mir genügend. Kommt ja immer drauf an, was der Inhalt ist und wie sich die Person dabei verhällt. Jedenfalls habe ich mit ihm dann ein symbolisches Bier getrunken (Mit Kaffee, weil ich noch Fahren musste und das mache ich nicht mit Alk im Schädel.). Sie haben also meinen Segen erhalten aber auch den Hinweis, dass ich ein waches Auge auf beide haben werde und besonders auf ihn. Und so weit es da etwas gab und es gab einiges, ahbe ich noch son bischen rechtliches an ihn adressiert. So grob, kennt er jetzt also die Richtung, in der er etwas an Rechtsprechung, erwarten könnte, falls es nötig wäre. :zwinker:
 
J
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P
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....
 
PC-Junky
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hey^^ schön dass ihr das geregelt habt..

ich hab einen link gefunden der dich vielleicht interessieren wird

https://www.planet-liebe.com/portal_index.php?page=altersunterschied

vielleicht kannst du sie und ihn dann besser verstehen :smile:

LG


Jop, danke aber den kannte ich schon. Und keine bange, ich kann beide gut genug verstehen. Und auch ja, ich kann mich noch sehr gut in einen Teene versetzen. Ohne diese Fähigkeit, gäbe es nicht diese viel bestaunte "hellseherische Fähigkeit" eines Elternteils. Jedes Kind und jeder Teen, kennt das zur genüge. Nicht gerade selten, wissen Eltern was gleich passiert und sind zur stelle, weil sie es damals nicht anders gemacht hatten und aus dieser Erfahrung heraus, eben "hellsehen" können. :zwinker:


da ich ja im gegensatz zu den meisten usern die hier gegen dich gewetert haben, auch privat mit dir kontakt habe, sag ich einfach mal: genau das hab ich von dir erwartet.
du sagst es ist okay, aber wirst etwas aufpassen.

du hättest aber das rechtliche hier noch etwas erklären können, sonst wettert man wieder gegen dich. es geht dabei nur um die aufsicht der tochter, nicht um den altersunterschied.


Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass ihm ja die Aufsichts- und Fürsorgepflicht übertragen wird, wenn er mit ihr alleine Unterwegs ist. Also hat er sich dabei an das Jugendschutzgesetzt und andere, relevanten Gesetze zu halten, die dabei in Frage kommen. Damit hat er ja nun eine gewisse Vorgabe. ;-)
 
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