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Schweigepflicht Krankenkasse?

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LaLune
Benutzer111004  Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hallo ihr Lieben,

es geht um folgendes...
da ich ja noch Studentin bin und nebenbei als Werkstudentin für eine Firma arbeite, also einen befristeten Arbeitsvertrag habe, der demnächst ausläuft, habe ich nur meine Chefin auf meiner Etage informiert, dass ich schwanger bin, jedoch nicht Mutterschutz beantragen will (also es nicht offiziell angegeben), aus Angst gekündigt zu werden (wenn man befristet ist, darf der Arbeitgeber ja die Befristung trotz Schwangerschaft wahrnehmen und kündigen).
Meine Chefin hat meiner Verlängerung schon zugestimmt und mir 6 Wochen Urlaub versprochen. Da ich nur 10 Std./ Woche von zuhause aus arbeite, kann das klappen (natürlich weiß ich noch nicht, wie anstrengend die Kleine sein wird, aber ich rechne erst mal damit, dass 10 Std. in Ordnung sind). -Soweit so gut!
Meine Chefin wollte darauf hin beim Betriebsrat meine Verlängerung beantragen, die immer nur für ein halbes Jahr genehmigt wird.
Allerdings habe ich nun ein Schreiben von der Arbeit (nicht von der Chefin meiner Etage) bekommen, dass die Krankenkasse sie über eine bestehende Schwangerschaft informiert hätte :eek: und ich bitte dazu Stellung nehmen soll, bzw. eine ärztliche Bescheinigung vorlegen soll...:ratlos:
Daraufhin habe ich die Krankenkasse angerufen und zur Rede gestellt, da sie meiner Meinung nach, auch eine Schweigepflicht einzuhalten haben!? Diese streitet jedoch ab, die Information an den Arbeitgeber weitergegeben zu haben...
Was ist nun der richtige Weg trotz Schwangerschaft eine Verlängerung zu erzielen, da die Schwangerschaft das Arbeiten von zuhause ja nicht einschränkt...?? Offiziell erklären, dass ich den Mutterschutz nicht wahrnehmen möchte und die Schwangerschaft/ Geburt keine Einschränkung meiner Tätigkeit darstellt, in der Hoffnung nicht gekündigt zu werden??
Und weiß jemand, ob man die KK theoretisch verklagen könnte, wenn ich deshalb meinen Job verliere??
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #2
Such doch einfach das Gespräch mit der Chefetage. Erkläre ihnen, dass du dir zutraust, von zuhause aus zu arbeiten und keinen Mutterschutz beantragen möchtest.

Was die KK betrifft, kenn ich mich nicht 100%ig aus. Evtl. muss ein Arbeitgeber für eine schwangere Mitarbeiterin andere Beiträge abführen und wird deshalb informiert... Aber was ganz genaues weiß ich dazu nicht.
 
LaLune
Benutzer111004  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Mir ging es darum, dass ich ja rechtlich nicht verpflichtet bin meinen Arbeitgeber davon zu informieren, sollte die Angst bestehen gekündigt zu werden.
Aber wahrscheinlich gibt es keinen Weg mehr drumherum, als die Arbeitsstelle offiziell zu informieren, bzw. dazu Stellung zu beziehen und dann nur darauf zu hoffen nicht gekündigt zu werden...:frown:

Kann man überhaupt den Mutterschutz beantragen, wenn man befristet ist und die Befristung vor dem Mutterschutz auslaufen würde? Ich denke nicht...welcher Arbeitgeber will dann schon verlängern..?
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #4
Wie lang läuft dein Vertrag denn eigentlich?

In deiner Signatur wird Mai als Entbindungstermin angegeben, also musst du ja schon im 4.Monat sein. Sieht man da optisch nicht ohnehin schon was?
Ewig kannst du die SS ja sowieso nicht verschweigen und fairer ist es einfach, den Arbeitgeber zu informieren - sobald man von der SS erfährt. Zumal evtl. Ersatz gesucht werden muss. Wenn du das absichtlich lange verschweigst, kann es Probleme geben (auch bei einem befristeten Vertrag).
 
LaLune
Benutzer111004  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #5
Ich arbeite ja die ganze Zeit von zuhause aus, wie oben beschrieben. Also sieht das theoretisch niemand. Ich bin jetzt im 7.Monat.
Meine für mich verantwortliche Chefin ist eingeweiht und hatte auch nicht vor die Chefetage zu informieren, weil sie die gleichen Bedenken hatte. Und direkt ausfallen werde ich nicht, da ich meinen Jahresurlaub für die Zeit um die Geburt "opfere".
Mein Vertrag läuft Ende März aus. Mutterschutz würde Mitte April beginnen.
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #6
Aber warum sollte man dich dann vorab kündigen?
Der Vertrag läuft doch ohnehin bald aus und solange du einfach gut und zuverlässig arbeitest, besteht doch kein Kündigungsgrund. Zumal du aufgrund deiner SS ja nicht ausfällst, es sei denn, es kommt noch irgendwas dazwischen, was ja aber niemand ahnen kann.
Und bis Ende März sinds nicht mal mehr 2 Monate. Ich glaube eher, der Arbeitgeber nutzt die Zeit bis dahin, um ggf. einen Nachfolger zu finden, wenn abzusehen ist, dass die Stelle weiterhin bestehen bleibt. Und bis dahin arbeitest du eben noch weiter.
Für eine vorzeitige Kündigung seh ich da keinen Grund.
 
Firebird
Benutzer38570  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #7
Natürlich bist Du verpflichtet, Deinen Arbeitgeber zu informieren und Du kannst auch nicht auf den Mutterschutz verzichten. Ein Blick ins Mutterschutzgesetz würde Deine Fragen beantworten.

Letztlich kannst Du nur drauf hoffen, dass Dein Arbeitgeber Dich trotz Schwangerschaft weiter beschäftigt, allerdings wäre das betriebswirtschaftlich gesehen unsinnig. Wenn eine meiner Mitarbeiterinnen während der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrages schwanger wird, würde ich den Vertrag definitiv auslaufen lassen.

Dass die Krankenkasse Deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert hat, halte ich für unwahrscheinlich - dazu haben sie keinen Grund, außer es kommt das U2-Umlageverfahren zur Anwendung - aber in der Regel von Arbeitgeberseite aus. Ich vermute eher, dass die "Etagenchefin" da nicht dicht gehalten hat - und da hat sie sich auch richtig verhalten. Eine Schwangerschaft verheimlicht man nicht. Davon abgesehen schützt ein Verschweigen letztlich auch nicht vor einem Auslaufen oder einer Kündigung, da Du damit Deinen Arbeitgeber täuschst.
 
ViolaAnn
Benutzer76802  (33) Verbringt hier viel Zeit
  • #8
Ich frage mich warum du keiin Mutterschutz haben willst.. nur weil du angst hast gekündigt zu werden?
Als schwanger hat man rechte. wüsste nicht das es da ein unterschied gemacht wird, welche art von arbeitsvertrag man hat.

Vom gesetz her ist mutterschutz 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt. die zeit würde ich auch aufjedenfall warhnehmen und nicht mit urlaub decken. denn die zeit steht dir zu.

aber musst du schlussendlich wissen.
 
cr4nberry
Benutzer68557  (33) Sehr bekannt hier
Redakteur
  • #9
Das ist schon echt ein prekäres Thema. Prinzipiell darf dein Arbeitgeber dir solche Frage nicht stellen, geschweigedenn dich um eine Stellungnahme auffordern. Du könntest also einfach sagen, dass du nicht schwanger bist und wärest damit rechtlich gesehen auf der sicheren Seite.
Nur irgendwann lässt sich deine schwangerschaft wahrscheinlich nicht mehr verheimlichen und dann ist die Frage, ob sie dich weiter beschäftigen werden :frown:
Das mit der KK ist natürlich totaler Müll. Ich glaube nicht, dass die sowas sagen dürfen!!!
Ich kann dir echt nix raten =/
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