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Schutz vor Cyberkriminalität, spoofing

Carignan
Benutzer177399  (41) Öfter im Forum
  • #1
Hallo liebes Forum,
Gestern habe ich einen Artikel gelesen : Ein Mann aus Bern bekam von der Polizei eine Vorladung für eine Aussage, er musste dafür extra nach St. Gallen reisen, die Staatsanwaltschaft muss jetzt über den weiteren Verlauf entscheiden, der Mann ist aber unschuldig. Grund für die Vorladung: Cyberkriminelle hatten mit seiner Telefonnummer Betrügereien begangen, dh bei den Geschädigten erschien seine Nummer, deshalb ist er jetzt der Hauptverdächtige.
Hat jemand von Euch Tipps wie man sich vor solchen Machenschaften schützen kann, zb Apps, Programme oder dergleichen?
 
S
Benutzer202546  (61) Ist noch neu hier
  • #2
Deine Informationen enthalten zu wenig Angaben, um die Situation nur annähernd einschätzen zu können. Ich nehme mal an, dass es sich beim Gebrauch der Telefonnummer um blosses Call-ID-Spoofing handelt, bei welchem durch einen zugeschalteten Computer irgend eine andere Telefonnummer als die der Schurken bei den Rufempfängern angezeigt wird. Da kommt es schon zunehmend vor, dass eine real existierende Nummer verwendet wird, ohne Wissen und Beteiligung des betroffenen Telefonteilnehmers. Anders verhielte es sich beim Hacking, bei dem tatsächlich Fremde unberechtigten Zugriff auf einen Telefonaccount erlangt haben und auch telefonietechnisch Anrufe von diesem Anschluss aus tätigen. Hier muss man sofort Anzeige bei der Polizei erstatten und umgehend Kontakt mit dem Telefondienstanbieter aufnehmen.
Die Vorladung durch die Staatsanwaltschaft muss jedoch nicht zwingend mit einer Beschuldigung zusammenhängen. Es kann sich auch um eine blosse Zeugenaussage handeln. Call-ID-Spoofing ist schon lange alltäglich und Hacking ebenfalls keine Seltenheit. Bei einer Beschuldigung werden aber die Ermittlungsorgane weitergehende Informationen beim Telefondienst des Beschuldigten einholen können bzw. müssen, um Beweismaterial für eine Anklage vorlegen zu können. Allein das Anzeigen der Telefonnummer eines Verdächtigen reicht dazu bei weitem nicht aus. Dies gilt besonders im Fall von Spoofing, bei dem die betroffene Person selber gar keine Anrufe getätigt hat.
Das Bundesamt für Cybersicherheit BACS bietet auf seiner Webseite viele nützliche Informationen über alle aktuellen Bedrohungen und Gefahren sowie Möglichkeiten zum wirksamen Schutz davor. Wobei gegen Spoofing nur sehr begrenzte Mittel zur Verfügung stehen.
 
Carignan
Benutzer177399  (41) Öfter im Forum
  • Themenstarter
  • #3
Deine Informationen enthalten zu wenig Angaben, um die Situation nur annähernd einschätzen zu können.
Da stand noch im Artikel dass man sich in so einem Fall vom Telefonabieter einen Auszug geben lassen kann, damit könne man beweisen dass man die Betrugsanrufe nicht getätigt hat. In dem Fall ging das aber nicht mehr da der Betrug schon 8 Monate her war und die Telefongesellschaft solche Daten nur 3 oder 6 Monate lang speichert. Es geht mir aber eh nicht speziell um diesen einen Fall sonder eher darum dass mich dieser Artikel zum nachdenken bezüglich Cybersicherheit angeregt hat und mich interessiert wie man sich möglichst effektiv davor schützen kann, ich glaube aber schlussendlich wird es nie eine 100% Sicherheit geben, Kriminelle werden immer einen Weg finden Sicherheitssysteme zu umgehen. Was mich persönlich etwas beunruhigt und auch wütend macht, ist dass durch solche Betrügereien unschuldige plötzlich als Täter verdächtigt werden, und diesem Betrügerabschaum ist das völlig egal. Deshalb mache ich mir Gedanken wie man sich möglichst gut absichern kann.
Das Bundesamt für Cybersicherheit BACS bietet auf seiner Webseite viele nützliche Informationen über alle aktuellen Bedrohungen und Gefahren sowie Möglichkeiten zum wirksamen Schutz davor.
Das klingt doch schon mal interessant!
 
S
Benutzer202546  (61) Ist noch neu hier
  • #4
Im Fall einer strafrechtlichen Anklage können Staatsanwaltschaft und Gericht noch viel weiter als 8 Monate zurückliegende Informationen anfordern. Und sollte dies tatsächlich nicht mehr möglich sein, würde das Verfahren letztlich mit einer Einstellung mangels Beweislage enden. Aber lassen wir's gut sein.
Allgemein ist die Möglichkeit sehr gering, durch fremden und unverschuldeten Missbrauch der eigenen Telefonnummer einer Straftat (Antrags- oder Offizialdelikt) bezichtigt und verurteilt zu werden. Es müssen dazu schon weitergehende Verdachtsmomente und -Begründungen als bloss die Telefonnummer vorliegen. Weitaus höher ist das Risiko, als Privatperson selber durch Kriminelle betrogen und geschädigt zu werden.
Eine geklaute Nummer kann auch insofern ärgerlich sein, dass man möglicherweise einer Flut von Rückrufen ausgesetzt ist und im Fall von Hacking noch eine gesalzene Telefonrechnung vorgelegt bekommt, wenn man den Betrug nicht sofort bemerkt.
 
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