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Schimmel in der Wohnung- fristloser Kündigungsgrund!?

B
Benutzer56700  (42) Meistens hier zu finden
  • #1
Hallo Zusammen,
ich hab mal kurz ne Frage an die Juristen unter uns. Auf welchen Zeitraum kann man eine Wohnung kündigen, wenn es an der Decke schimmelt?
Folgender Sachverhalt. Ich habe meine alte Wohnung ganz regulär gekündigt, und wohne auch schon in der neuen Wohnung. Vor ein paar Monaten haben sich in der alten Wohnung Schimmelflecken am Eck an der Decke, und an der Tür gebildet. Es war eine Kellerwohnung, mit direktem Zugang von außen, also eine "feuchte" Tür war im Winter normal.
Heute bei der Wohnugsübergabe hält mir der alte Vermieter vor, ich sei für die Schimmelbildung verantwortlich, da ich nicht gelüftet habe- und diese selbst beseitigen solle. Allerdings kann der Grund nicht stimmen, ich hatte selbst im Winter immer mindestens ein Fenster offen.
Wie sieht das rechtlich aus? Hätte ich die Wohnung aufgrund des Schimmels ohne Einhaltung von Fristen kündigen können? Kann ich da noch rückwirkend etwas veranlassen?
Danke schonmal für Eure Tipps.
 
Sternschnuppe_x
Benutzer10736  (40) Benutzer gesperrt
  • #2
Wofür willst du fristlos kündigen, wenn du schon lange fristgemäß gekündigt hast und aus der Wohnung raus bist? :ratlos_alt:

Ansonsten: Ab zum Mieterschutzbund bzw. zum Anwalt!
 
B
Benutzer56700  (42) Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #3
Wofür willst du fristlos kündigen, wenn du schon lange fristgemäß gekündigt hast und aus der Wohnung raus bist? :ratlos_alt:

Ansonsten: Ab zum Mieterschutzbund bzw. zum Anwalt!

Nein, es geht mir ums Prinzip. Ich habe auch nicht aufgrund des Schimmels gekündigt, sondern weil ich eine schönere Wohnung gefunden habe. Die Schimmelstelle ist nicht groß, daher hab ich dieser nie weitere Beachtung geschenkt.
Ich werde allerdings nun dafür verantwortlich gemacht, und soll die Wohnung streichen- daher will ich da nun Gegenmaßnahmen einleiten, und suche Argumente um die Vermieter klar zu machen, dass ich aufgrund des Schimmels auch anders hätte kündigen können.
Mir ist es nicht Wert wegen dieser kleinen Sache nun meinen Anwalt zu beauftragen.
 
Sternschnuppe_x
Benutzer10736  (40) Benutzer gesperrt
  • #4
Nein, es geht mir ums Prinzip. Ich habe auch nicht aufgrund des Schimmels gekündigt, sondern weil ich eine schönere Wohnung gefunden habe. Die Schimmelstelle ist nicht groß, daher hab ich dieser nie weitere Beachtung geschenkt.
Ich werde allerdings nun dafür verantwortlich gemacht, und soll die Wohnung streichen- daher will ich da nun Gegenmaßnahmen einleiten.
Eine irgendwie geartete Kündigung ist da aber meines Erachtens ziemlicher Quatsch, denn du HAST ja schon gekündigt. Wärst du jetzt noch in der Wohnung und wolltest wissen, ob du fristgemäß kündigen mußt oder auch fristlos kündigen kannst, dann hätte ich die Frage noch irgendwie verstanden, so ist sie einfach sinnlos.

Wie gesagt, geh zum Mieterschutzbund und/oder zum Anwalt und laß dich beraten, was in dem Fall geeignete "Gegenmaßnahmen" sind und wie du am besten weiter vorgehst!

Mir ist es nicht Wert wegen dieser kleinen Sache nun meinen Anwalt zu beauftragen.
Dann streich die Wohnung oder weigere dich und verlange ohne zu streichen deine Kaution zurück - wenn der Vermieter sich weigert, wirst du so oder so einen Anwalt einschalten müssen, jedenfalls wenn du selbst dich in Sachen Mietrecht nicht auskennst.

Ansonsten: Seit wann hilft Streichen gegen Schimmel? :ratlos_alt:
 
B
Benutzer56700  (42) Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #5
:kopfschue
Eine irgendwie geartete Kündigung ist da aber meines Erachtens ziemlicher Quatsch, denn du HAST ja schon gekündigt. Wärst du jetzt noch in der Wohnung und wolltest wissen, ob du fristgemäß kündigen mußt oder auch fristlos kündigen kannst, dann hätte ich die Frage noch irgendwie verstanden, so ist sie einfach sinnlos.

Wie gesagt, geh zum Mieterschutzbund und/oder zum Anwalt und laß dich beraten, was in dem Fall geeignete "Gegenmaßnahmen" sind und wie du am besten weiter vorgehst!


Dann streich die Wohnung oder weigere dich und verlange ohne zu streichen deine Kaution zurück - wenn der Vermieter sich weigert, wirst du so oder so einen Anwalt einschalten müssen, jedenfalls wenn du selbst dich in Sachen Mietrecht nicht auskennst.

Ansonsten: Seit wann hilft Streichen gegen Schimmel? :ratlos_alt:

Das frage ich mich auch...:kopfschue Meines Erachtens nach ist "Pfusch am Bau" die Ursache des Schimmels. Zudem haben die Vermieter einen Sauberkeitstick, die haben öfter die Wände des Hauses (ja, richtig verstanden!) mit dem Hochdruckreiner gereinigt....:kopfschue
Mir geht es nur um passende Argumente, und um die Rechtslage.

Ich werde erst den Anwalt beuftragen wenn es mit der Auszahlung der Kaution Probleme gäbe.
 
T
Benutzer7078  Sehr bekannt hier
  • #6
:kopfschue

Das frage ich mich auch...:kopfschue Meines Erachtens nach ist "Pfusch am Bau" die Ursache des Schimmels.
es ist nicht immer gleich alles pfusch am bau. häuser haben im laufe der zeit eben auch mal mängel. da geht mal die außendrenage kaputt oder ist verstopft etc. sowas kann nunmal passieren.

Zudem haben die Vermieter einen Sauberkeitstick, die haben öfter die Wände des Hauses (ja, richtig verstanden!) mit dem Hochdruckreiner gereinigt....:kopfschue
das werden sie aber sicherlich nicht im tiefsten winter gemacht haben. und grundgenerell passiert auch dabei nichts.

Mir geht es nur um passende Argumente, und um die Rechtslage.
bei gravierendem schimmelbildungen, die auf bauliche mängel zurück zuführen sind hat man durchaus ein sonder kündigungsrecht. aber wenn du sagst, du hast dem schimmel weiter keine bedeutung beigemessen kann es so schlimm nicht sein. und der umfang des schimmels steht durchaus etwas mit den rechten des mieters in zusammenhang.

problematisch ist, das du es nie angesprochen hast, sondern es erst bei der wohnungsübergabe bemerkt wurde. somit kann man fast davon ausgehen, das du etwas verschweigen wolltest und dementsprechend ist auch die schlußfolgerung des vermieters die erste, das du ihn verursacht hast. verstehst du was ich damit sagen will? wenn ein mieter schimmel in der wohnung hat und dieser (vermutlich) auf bauliche mängel zurück zuführen ist, dann geht man eigentlich sofort los und reklamiert das, bzw. bittet um beseitigung.
bei kleineren schimmelflecken steht vielleicht die eigene ursachen forschung oder auch die bemühung dem ganzen erstmal selber herr zu werden.
reklamiert man den fleck aber nicht, ist das quasi wie ein schuldeingeständnis zu sehen.

hier gilt es jetzt erstmal mit dem vermieter zu reden, das es nicht durch dich verursacht wurde. wobei ein permanent offenes fenster im winter ein nicht korrektes lüftungsverhalten deinerseits darstellt.
einziger vorschlag in diese richtung ist einen gutachter zu beauftragen, der eindeutig klärt, welche ursache der schimmel hat, wenn der vermieter darauf beharrt, das du der verursacher bist.

streichen hilft gegen schimmel überhaupt nicht, das überdeckt in der ersten zeit nur optisch den schimmel, der schimmel kommt aber wieder durch und die sporen etc. ebenfalls. ist quasi nur eine schönheitsreparatur.
 
B
Benutzer56700  (42) Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #7
es ist nicht immer gleich alles pfusch am bau. häuser haben im laufe der zeit eben auch mal mängel. da geht mal die außendrenage kaputt oder ist verstopft etc. sowas kann nunmal passieren.


das werden sie aber sicherlich nicht im tiefsten winter gemacht haben. und grundgenerell passiert auch dabei nichts.


bei gravierendem schimmelbildungen, die auf bauliche mängel zurück zuführen sind hat man durchaus ein sonder kündigungsrecht. aber wenn du sagst, du hast dem schimmel weiter keine bedeutung beigemessen kann es so schlimm nicht sein. und der umfang des schimmels steht durchaus etwas mit den rechten des mieters in zusammenhang.

problematisch ist, das du es nie angesprochen hast, sondern es erst bei der wohnungsübergabe bemerkt wurde. somit kann man fast davon ausgehen, das du etwas verschweigen wolltest und dementsprechend ist auch die schlußfolgerung des vermieters die erste, das du ihn verursacht hast. verstehst du was ich damit sagen will? wenn ein mieter schimmel in der wohnung hat und dieser (vermutlich) auf bauliche mängel zurück zuführen ist, dann geht man eigentlich sofort los und reklamiert das, bzw. bittet um beseitigung.
bei kleineren schimmelflecken steht vielleicht die eigene ursachen forschung oder auch die bemühung dem ganzen erstmal selber herr zu werden.
reklamiert man den fleck aber nicht, ist das quasi wie ein schuldeingeständnis zu sehen.

hier gilt es jetzt erstmal mit dem vermieter zu reden, das es nicht durch dich verursacht wurde. wobei ein permanent offenes fenster im winter ein nicht korrektes lüftungsverhalten deinerseits darstellt.
einziger vorschlag in diese richtung ist einen gutachter zu beauftragen, der eindeutig klärt, welche ursache der schimmel hat, wenn der vermieter darauf beharrt, das du der verursacher bist.

streichen hilft gegen schimmel überhaupt nicht, das überdeckt in der ersten zeit nur optisch den schimmel, der schimmel kommt aber wieder durch und die sporen etc. ebenfalls. ist quasi nur eine schönheitsreparatur.

Ist mir bekannt...:smile: Allerdings habe ich es schon zuvor mal der Frau des Vermieters gesagt, da meinte sie beiläufig dass es gut sein kann da auf dem Balkon über mir eine Fließe kaputt gewesen sei. Zudem hat der Vermieter gestern gesagt dass die Wohnung schon vor mir ein Schimmelproblem hatte. Was er dagegen getan hat- wenn er streichen als Lösung des Problems sieht- kann man sich denken...:kopfschue

Nunja ich bin heute nochmal dort, da die Nachmieterin wohl doch früher einziehen will. Allerdings werde ich das nur zulassen, wenn ich dann die- aufgrund der Kündigungsfristen- bis 30.06. gezahlte Miete ab dem Zeitpunkt zurückerstattet bekomme.

Hoffentlich ist dieser Mist bald mal erledigt.....:kopfschue
 
C
Benutzer66733  Benutzer gesperrt
  • #8
twinkeling-star schrieb:
reklamiert man den fleck aber nicht, ist das quasi wie ein schuldeingeständnis zu sehen

Nichts gegen dich, aber ich sage ja immer, Juristen haben keine Logik.

Warum soll das ein Schuldeingeständnis sein ? Es kann genauso gut sein, dass ihm der Schimmelfleck egal war. Oder er hat ihn gar nicht gesehen/beachtet. Oder er wollte erst reklamieren, aber hatte dann andere, wichtigere Probleme.

Von daher muss das überhaupt kein Schuldeingeständnis sein. Juristen gehen meiner Meinung nach oft von falschen Denkansätzen aus. Naja.
 
brainforce
Benutzer26398  (41) Beiträge füllen Bücher
  • #9
reklamiert man den fleck aber nicht, ist das quasi wie ein schuldeingeständnis zu sehen.
naja als so gravierend seh ichs jetzt nicht, aber es ist besser die Mängel zu melden sobald sie auftauchen (dazu ist man meines Wissens auch verpflichtet, denn manche Schäden werde mit der Zeit auch größer, Schimmel gehört wohl dazu).

Warum soll das ein Schuldeingeständnis sein ? Es kann genauso gut sein, dass ihm der Schimmelfleck egal war. Oder er hat ihn gar nicht gesehen/beachtet.
wie gesagt es ist kein Schuldeingeständnis - aber es ist ein (wenn auch unverschuldeter) Schaden am Besitz eines anderen! und dann sollte man das eben auch melden, der Besitzer hat ja sonst kaum eine Möglichkeit dies zu erfahren (da er im Regelfall die Wohnung nicht von innen sieht...).

Gesehen hat der Threadstarte das Problem - er schreibt selbst die Decke war betroffen, und das seit Monaten... sowas MUSS man eigentlich den Vermieter melden...

Und sorry: Schimmel kann extrem gesundheitsschädigend sein - wem das egal ist der tut mir leid. V.a. bezahlt er volle Miete obwohl die Wohnung nicht 100% ok war.

Deshalb die Schäden möglichst bald melden. Dann ist evtl. eine Mietminderung drin bzw. lenkt man die Verdachtsmomente schon von sich wenn man den Schaden selbst und baldmöglichst meldet...

Oder er wollte erst reklamieren, aber hatte dann andere, wichtigere Probleme.
also sorry aber die Aussage ist ja wohl an den Haaren herbeigezogen - irgendwann wird jeder wohl mal 5 Minuten Zeit für ein Telefonat übrig haben...
 
T
Benutzer7078  Sehr bekannt hier
  • #10
Nichts gegen dich, aber ich sage ja immer, Juristen haben keine Logik.

Warum soll das ein Schuldeingeständnis sein ? Es kann genauso gut sein, dass ihm der Schimmelfleck egal war. Oder er hat ihn gar nicht gesehen/beachtet. Oder er wollte erst reklamieren, aber hatte dann andere, wichtigere Probleme.

Von daher muss das überhaupt kein Schuldeingeständnis sein. Juristen gehen meiner Meinung nach oft von falschen Denkansätzen aus. Naja.
wie kommst du auf juristen?

und die logik ist nicht falsch, wenn etwas gravierendes, gesundheitsgefährdendes (und das ist schimmel nunmal) besteht, dann gibt es im prinzip nichts wichtigeres zu tun (außer es ist einem die eigene gesundheit scheißegal) als dies umgehend zu reklamieren und man kann nicht sagen, das man in 2-3 monaten nicht einmal 5 minuten zeit übrig hat um zur not einen brief zu verfassen oder anzurufen.

da schimmel aber nunmal zu den dingen gehört die durch zweierlei ursachen entstehen können, bauliche oder durch altern entstandene mängel oder eben unsachgemäße nutzung des mieters sollte man es eben sofort melden, um die schuldursache frühzeitig zu klären und schlußfolgerungen in die verkehrte richtung zu vermeiden.

Deshalb die Schäden möglichst bald melden. Dann ist evtl. eine Mietminderung drin bzw. lenkt man die Verdachtsmomente schon von sich wenn man den Schaden selbst und baldmöglichst meldet...
das ist genau der punkt.
die verdachtsmomente gehen in die verkehrte richtung.
deswegen habe ich auch ein "quasi" in meinem satz eingefügt.
 
brainforce
Benutzer26398  (41) Beiträge füllen Bücher
  • #11
@Threadstarter:
an deiner Stelle würde ich keine schweren Geschütze ausfahren wenn du keine perfekte Ahnung von der Materie hast und zudem noch eine gewisse Eigenschuld trägst (keine rechtzeitige Meldung...).
Dein Vermieter scheint ja eher von der "einfachen Sorte" zu sein wenn er meint das Schimmel mit überstreichen weg ist.:tongue:

Die Wohnung hättest du doch eh streichen müssen oder? Was will der Vermieter von dir? Das du die komplette Wohnung streichst wg. des Schimmels an einer Decke?
Wie ist das im Mietvertrag festgelegt...

Wenn dein Vermieter wirklich von der einfachen Sorte ist würd ich persönlich für 5 Euro ein Schimmelmittel kaufen aufsprühen und dann drüberstreichen wenn der Vermieter damit zufrieden wäre und du eh streichen musst.
 
T
Benutzer7078  Sehr bekannt hier
  • #12
Ist mir bekannt...:smile: Allerdings habe ich es schon zuvor mal der Frau des Vermieters gesagt, da meinte sie beiläufig dass es gut sein kann da auf dem Balkon über mir eine Fließe kaputt gewesen sei. Zudem hat der Vermieter gestern gesagt dass die Wohnung schon vor mir ein Schimmelproblem hatte. Was er dagegen getan hat- wenn er streichen als Lösung des Problems sieht- kann man sich denken...:kopfschue
hast du das gespräch oder eines der gespräche unter zeugen deinerseits geführt?
denn im zweifel (falls dein vermieter dir ärger machen will) steht dann aussage gegen aussage und es muß wirklich erst ein gutachter rangezogen werden.

Nunja ich bin heute nochmal dort, da die Nachmieterin wohl doch früher einziehen will. Allerdings werde ich das nur zulassen, wenn ich dann die- aufgrund der Kündigungsfristen- bis 30.06. gezahlte Miete ab dem Zeitpunkt zurückerstattet bekomme.
rein von der rechtlichen seite betrachtet, bleibst du bis zum ende der kündigungsfrist hauptmieter, sofern dein mietvertrag nicht durch einen neuen mit exakter datumangabe, per heute oder morgen ersetzt wird.
da solltest du zwingend drauf achten, das der neue mietvertrag nicht das datum des 01.07 enthält. denn wenn dem so ist dann bleibst du voll haftbar für alles, was in der zwischenzeit in der wohnung passiert.
das bedeutet auch, das die neue mieterin keine miete zahlen braucht an den vermieter und du dich an die mieterin wenden mußt, um den anteiligen mietbetrag zu erhalten.

wie gesagt bestehe darauf, das ein neuer mietvertrag mit korrekter datumsangabe abgeschlossen wird.
dann bist du aus allen pflichten entlassen, der vermieter hat aber die pflicht dir die anteilige miete zu erstatten.
 
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