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Benutzer56700 (44)
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Hallo Zusammen,
ich hab mal kurz ne Frage an die Juristen unter uns. Auf welchen Zeitraum kann man eine Wohnung kündigen, wenn es an der Decke schimmelt?
Folgender Sachverhalt. Ich habe meine alte Wohnung ganz regulär gekündigt, und wohne auch schon in der neuen Wohnung. Vor ein paar Monaten haben sich in der alten Wohnung Schimmelflecken am Eck an der Decke, und an der Tür gebildet. Es war eine Kellerwohnung, mit direktem Zugang von außen, also eine "feuchte" Tür war im Winter normal.
Heute bei der Wohnugsübergabe hält mir der alte Vermieter vor, ich sei für die Schimmelbildung verantwortlich, da ich nicht gelüftet habe- und diese selbst beseitigen solle. Allerdings kann der Grund nicht stimmen, ich hatte selbst im Winter immer mindestens ein Fenster offen.
Wie sieht das rechtlich aus? Hätte ich die Wohnung aufgrund des Schimmels ohne Einhaltung von Fristen kündigen können? Kann ich da noch rückwirkend etwas veranlassen?
Danke schonmal für Eure Tipps.
ich hab mal kurz ne Frage an die Juristen unter uns. Auf welchen Zeitraum kann man eine Wohnung kündigen, wenn es an der Decke schimmelt?
Folgender Sachverhalt. Ich habe meine alte Wohnung ganz regulär gekündigt, und wohne auch schon in der neuen Wohnung. Vor ein paar Monaten haben sich in der alten Wohnung Schimmelflecken am Eck an der Decke, und an der Tür gebildet. Es war eine Kellerwohnung, mit direktem Zugang von außen, also eine "feuchte" Tür war im Winter normal.
Heute bei der Wohnugsübergabe hält mir der alte Vermieter vor, ich sei für die Schimmelbildung verantwortlich, da ich nicht gelüftet habe- und diese selbst beseitigen solle. Allerdings kann der Grund nicht stimmen, ich hatte selbst im Winter immer mindestens ein Fenster offen.
Wie sieht das rechtlich aus? Hätte ich die Wohnung aufgrund des Schimmels ohne Einhaltung von Fristen kündigen können? Kann ich da noch rückwirkend etwas veranlassen?
Danke schonmal für Eure Tipps.