• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Roman Polanskis Flucht vor der Justiz

squarepusher
Benutzer54457  (38) Sehr bekannt hier
  • #1
hallo!

ich habe gerade die geschichte von polanskis dunkler vergangenheit gelesen,

(er hat in den siebzigern in den usa ein 13jähriges mädel für eine modezeitschrift fotografiert und ihr im zuge dessen alkohol gegeben. darüber, was dann passiert ist, gibt es zwei versionen: sie: er hat sie vergewaltigt. er: es fand in gegenseitigem einverständnis sex statt.

es gab eine anklage und eine art "vorverhandlung", in der polanski einen deal machen wollte: er begibt sich psychiatrische behandlung und muss dafür keine unbedingte haftstrafe absitzen. polanski ging in die psychiatrie, aber dann ist durchgesickert, dass der richter auf die haftstrafe nicht verzichten würde - polanski floh aus den usa und lebt seitdem in frankreich und polen.

er hat sowohl die französische als auch die polnische staatsbürgerschaft und kann deswegen nicht an die usa ausgeliefert werden. auf die art lebt er seit dreißig jahren straflos und ohne prozess.),

und wundere mich jetzt, dass da juristisch nichts geht. kann die usa nicht hergehen und in frankreich den prozess gegen polanski führen? dass frankreich seine staatsbürger nicht in die welt ausliefert kann ich verstehen, aber warum da sonst nichts geht leuchtet mir nicht ganz ein. gibt's da keine kooperationen?

würd mich interessieren, liebe juristen, informierte und leut mit meinung dazu..
 
BABY_TARZAN_90
Benutzer9517  (33) Benutzer gesperrt
  • #2
Was damals schief gelaufen ist, kann man kaum mehr korrigieren.

Was geschehen ist, ist umstritten, aber jedenfalls strafbar. Ein Prozess nach drei Jahrzehnten würde zur Wahrheitsfindung nichts mehr beitragen, schon weil das mögliche Opfer anscheinend gar kein Interesse mehr an Polanskis Verurteilung hat.

Und der Täter stellt für niemand mehr eine Gefahr dar. So bleibt für mich einfach das ungute Gefühl, dass ein möglicherweise schweres Verbrechen keinen Richter gefunden hat.
 
Bondage
Benutzer53338  Meistens hier zu finden
  • #3
Mh, warum sollte der Taeter denn keine Gefahr mehr darstellen?


Ich weiss nicht wie die Verjaehrungsfrist in den USA ist. Sollte sie aehnlich gegenueber der deutschen sein, dann ist ein Prozess jetzt, so viel ich weiss, sowieso unmoeglich.

Es gibt ja noch mehr Verbrecher, die ins Ausland geflohen sind und so ihrer Strafe entkommen konnten. Aber mich wuerde auch mal interessieren, warum das genau moeglich ist.
 
S
Benutzer15054  (43) Benutzer gesperrt
  • #4
Was für ein übler Typ. Dabei mag ich den Film 'Rosemaries Baby'.
 
Daucus-Zentrus
Benutzer472  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #5
und wundere mich jetzt, dass da juristisch nichts geht. kann die usa nicht hergehen und in frankreich den prozess gegen polanski führen? dass frankreich seine staatsbürger nicht in die welt ausliefert kann ich verstehen, aber warum da sonst nichts geht leuchtet mir nicht ganz ein. gibt's da keine kooperationen?
Kann es sein, dass du den Sinn, dass Frankreich seine Staatsbürger nicht ausliefert, nicht verstanden hast? Wie bitte kann man sich wünschen, dass die USA in einem fremden Land Prozesse führen darf?:grin:
 
brainforce
Benutzer26398  (41) Beiträge füllen Bücher
  • #6
Kann es sein, dass du den Sinn, dass Frankreich seine Staatsbürger nicht ausliefert, nicht verstanden hast? Wie bitte kann man sich wünschen, dass die USA in einem fremden Land Prozesse führen darf?:grin:
hmm ganz ehrlich blicke ich da auch nicht wirklich durch warum Herr Polanski nicht ausgeliefert wird bzw. wurde... Staatsbürger hin oder her... - normalerweise gibt es doch da Abkommen zwischen (westlichen) Staaten bei im Ausland begangenen Verbrechen... alternativ hätte es doch möglich sein sollen das ihm vor einem französischen Gericht der Prozess gemacht wird (wohlgemerkt nicht von den USA sondern von Frankreich).:ratlos:

BABY_TARZAN_90 schrieb:
Und der Täter stellt für niemand mehr eine Gefahr dar. So bleibt für mich einfach das ungute Gefühl, dass ein möglicherweise schweres Verbrechen keinen Richter gefunden hat.
sorry aber diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen.

Woher weißt du das dieser Mann keine Gefahr mehr darstellt? - offensichtlich hat er phädofile Neigungen... anders jedenfalls kann ich mir kaum erklären warum eine über 40jähriger Sex mit einer 13jährigen hat - noch dazu weil das Mädchen von Vergewaltigung sprach und keinesfalls von gegenseitigem Einvernehmen...
 
squarepusher
Benutzer54457  (38) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #7
Kann es sein, dass du den Sinn, dass Frankreich seine Staatsbürger nicht ausliefert, nicht verstanden hast? Wie bitte kann man sich wünschen, dass die USA in einem fremden Land Prozesse führen darf?:grin:

blah? nicht "die usa" führt den prozess, sondern die usa darf in frankreich eine anzeige machen. justiz-zusammenarbeit auf internationaler eben gibt es schon lange, der gedanke muss niemandem die hosen ausziehen. "ausliefern" wäre ganz was anderes. er hat auch nach französischem recht eine straftat begangen.
 
Daucus-Zentrus
Benutzer472  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #8
Off-Topic:
blah? nicht "die usa" führt den prozess, sondern die usa darf in frankreich eine anzeige machen.
Soll dein "Blah" bedeuten, dass man deine Worte hier grundsätzlich nicht mehr ernst nehmen soll? Lies vll. noch mal nach, was du geschrieben hast.:cool1:

Jeder kann in Frankreich eine Anzeige machen, aber im Gegensatz zu den USA fühlen sich die meisten Länder für Delikte in anderen Ländern meist nicht zuständig.

hmm ganz ehrlich blicke ich da auch nicht wirklich durch warum Herr Polanski nicht ausgeliefert wird bzw. wurde... Staatsbürger hin oder her... - normalerweise gibt es doch da Abkommen zwischen (westlichen) Staaten bei im Ausland begangenen Verbrechen... alternativ hätte es doch möglich sein sollen das ihm vor einem französischen Gericht der Prozess gemacht wird (wohlgemerkt nicht von den USA sondern von Frankreich).:ratlos:
"Normalerweise" gibt es hier gar nichts: Deutschland würde beispielsweise niemanden in die USA ausliefern, dem dort die Todesstrafe droht. Verkehrsdelikte, die von Deutschen in den Niederlanden begangen wurden, konnten jahrelang nicht verfolgt werden, wenn die Person nach Deutschland "flüchtete" usw. Herr Schreiber konnte sich lange erfolgreich gegen seine Auslieferung von Kanada nach Deutschland wehren.
 
squarepusher
Benutzer54457  (38) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #9
Off-Topic:

Soll dein "Blah" bedeuten, dass man deine Worte hier grundsätzlich nicht mehr ernst nehmen soll? Lies vll. noch mal nach, was du geschrieben hast.:cool1:

solltest du vielleicht auch. großspurig über den sinn von nichtauslieferung zu reden, den andere nicht verstehen.. aber die nichtauslieferung der eigenen staatsbürger ist eigentlich nicht dasselbe wie etwas dagegen zu haben, dass der prozess stellvertretend im "anderen" land geführt wird. natürlich heißt das nicht, dass die usa in paris ein haus mietet und ein usa-gericht aufmacht. wer kommt auf sowas.

mein blah zielt darauf ab. und es bleibt natürlich gültig.

Jeder kann in Frankreich eine Anzeige machen, aber im Gegensatz zu den USA fühlen sich die meisten Länder für Delikte in anderen Ländern meist nicht zuständig.

und doch gibt es internationale zusammenarbeit der justiz. es geht da nicht um zuständigkeit oder nicht. zuständig ist natürlich das land mit der gewalthoheit, mal ganz brachial gesagt. das schließt aber zusammenarbeit nicht aus. siehe interpol, europol, ..

wenn du dich da auskennst, schreib eine antwort, dann subtrahiere die großkotzigkeit, poste das, und ich bin perfectly happy, ..

"Normalerweise" gibt es hier gar nichts: Deutschland würde beispielsweise niemanden in die USA ausliefern, dem dort die Todesstrafe droht. Verkehrsdelikte, die von Deutschen in den Niederlanden begangen wurden, konnten jahrelang nicht verfolgt werden, wenn die Person nach Deutschland "flüchtete" usw. Herr Schreiber konnte sich lange erfolgreich gegen seine Auslieferung von Kanada nach Deutschland wehren.

die auslieferung ist hier vom tisch, darum gehts nicht. sondern um eine grundsätzliche justizzusammenarbeit, um den überführten polanski zu verurteilen. oder jeden anderen z.b. europäer, der in den usa vergewaltigt und dann heimfliegt und unbehelligt leben will.

es geht (mir) um die grundsätzliche möglichkeit, einen täter in so einem szenario zu belangen. über die auslieferung der eigenen staatsbürger in die gerichtsbarkeit anderer länder eher nicht.

schlußendlich ist das gefügigmachen und die vergewaltigung minderjähriger in den meisten ländern uneingeschränkt ein harter straftatbestand, woran also scheitert es? dass menschen im ausland straftaten begehen, dann schnell heimflüchten, weil ihnen dann weder der prozess gemacht wird noch sie ausgeliefert werden, kanns eigentlich nicht sein (und ist in realität auch sicher nicht so, mal schauen, ob hier jemand weiß, wie das so ist. preferrably jus studenten :smile:)
 
squarepusher
Benutzer54457  (38) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #11
Was meinst du mit "überführt"?:eek:

:eek:
Off-Topic:

ach komm, wenn du was zu sagen hast, (überführt ist der falsche ausdruck?) dann sags einfach - die große lippe passt nur leuten, die auch wirklich was dahinter haben. ich will dir gern glauben, dass du dich auskennst, aber dafür musst du etwas mehr liefern.

überführt genug, dass absehbar war, dass er eine haftstrafe ausfassen würde. das hat der richter in einer art vorverhandlung zuerst offen gelassen, dann aber klargestellt, deswegen ist polanski aus den usa geflohen.
 
Daucus-Zentrus
Benutzer472  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #12
Das Rechtssystem in den USA ist nicht mit dem von mitteleuropäischen Staaten zu vergleichen: Das, was du "vorverhandlung" genannt hast, ist das übliche Prozedere bei amerikanischen Strafprozessen (wie auch Zivilprozessen). Es geht dabei nie um Wahrheitsfindung (welches weder Aufgabe von Staatsanwald noch Richter dort ist), sondern es ist immer ein Wettbewerb. Dass Polanski vor dem Prozess geflohen ist, heißt nicht, dass er schuldig ist, sondern dass der Staatsanwalt Argumente vorgelegt hat, die Polanski fürchten ließen, verurteilt zu werden. Dabei kann es sich beispielsweise um den Hinweis gehandelt haben, man habe eine Zeugin oder sonst ein Beweismittel für irgendwas. Das muss nicht mal mit der Sache zu tun haben.

Off-Topic:
:eek:
Off-Topic:

ach komm, wenn du was zu sagen hast, (überführt ist der falsche ausdruck?) dann sags einfach - die große lippe passt nur leuten, die auch wirklich was dahinter haben. ich will dir gern glauben, dass du dich auskennst, aber dafür musst du etwas mehr liefern.
Und nein, man kann er warten, dass jeder Staatsbürger unterscheiden kann zwischen der Tatsache, ob jemand überführt ist, seine Schuld also festgestellt wurde, oder ob es nur einen dringenden Tatverdacht gibt. Zweites ist bei Polanski der Fall, der die nötige Feststellung (Prozess) für erstes hat es nicht gegeben. Das hat nichts mit auskennen zu tun, sondern beruht rein auf dem Bekenntnis zur Unschuldsvermutung und allgemeiner zum Rechtsstaat.
 
BABY_TARZAN_90
Benutzer9517  (33) Benutzer gesperrt
  • #13
sorry aber diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen.

Woher weißt du das dieser Mann keine Gefahr mehr darstellt? - offensichtlich hat er phädofile Neigungen... anders jedenfalls kann ich mir kaum erklären warum eine über 40jähriger Sex mit einer 13jährigen hat - noch dazu weil das Mädchen von Vergewaltigung sprach und keinesfalls von gegenseitigem Einvernehmen...

So abseitig ist meine Meinung nicht. Dass von Polanski keine Gefahr mehr ausgehe, habe ich allerdings aus der Zeitung - aber woran soll ich mich sonst halten?

Und wenn Polanski dauerhaft gefährlich bliebe, dann müsste man ihn auf unbestimmte Zeit verwahren. Kaum zu erreichen bei einem Mann, der jetzt offenbar einige Jahrzehnte zwar nicht schuldlos, aber klaglos gelebt hat.
 
brainforce
Benutzer26398  (41) Beiträge füllen Bücher
  • #14
So abseitig ist meine Meinung nicht. Dass von Polanski keine Gefahr mehr ausgehe, habe ich allerdings aus der Zeitung - aber woran soll ich mich sonst halten?

Und wenn Polanski dauerhaft gefährlich bliebe, dann müsste man ihn auf unbestimmte Zeit verwahren. Kaum zu erreichen bei einem Mann, der jetzt offenbar einige Jahrzehnte zwar nicht schuldlos, aber klaglos gelebt hat.
Sicherlich kannst du ihn nicht "einfach so" wegsperren.
Mir ging es eben darum das du geschrieben hast: Zitat: "Und der Täter stellt für niemand mehr eine Gefahr dar."
Diese Aussage ist es die ich kritisiere... das ist nämlich kein Argument gegen eine Bestrafung. Wenn ja dürfte man viele Verbrechen gar nicht ahnten da die "Verbrecher" oft nur auf eine Tat aus wahren und anschließend auch keine Gefahr mehr darstellen...:ratlos:
 
squarepusher
Benutzer54457  (38) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #15
Off-Topic:

Und nein, man kann er warten, dass jeder Staatsbürger unterscheiden kann zwischen der Tatsache, ob jemand überführt ist, seine Schuld also festgestellt wurde, oder ob es nur einen dringenden Tatverdacht gibt. Zweites ist bei Polanski der Fall, der die nötige Feststellung (Prozess) für erstes hat es nicht gegeben. Das hat nichts mit auskennen zu tun, sondern beruht rein auf dem Bekenntnis zur Unschuldsvermutung und allgemeiner zum Rechtsstaat.

zwischen schuld, verdacht und so weiter zu unterscheiden ist nicht dasselbe wie die einschlägige wortbedeutung von "überführt" zu kennen. vielleicht können wir uns abseits von hinweisen auf sprachliche unschärfen um das thema bemühen.

ich denke auch nicht, dass die forderung, dass polanski der prozess gemacht wird, mit unschuldsvermutung und anderen rechtsstaatlichen prinzipien unvereinbar ist, weil dergleichen schon lange institutionalisiert gemacht wird (interpol, afaik auch das prozessmachen im anderen land). es gibt justizzusammenarbeit. es gibt ein gewisses vertrauen(/abkommen?) in die fähigkeit ausländischer polizei, ermittlugnsarbeit zu leisten, aussagen aufzunehmen, etc. ich glaube nicht, dass ein franzose heute in den usa straftaten begehen und dann schnell heimflüchten könnte, um dort dann unbehelligt zu leben. oder doch?

vielleicht findet sich ja noch wer, der sich da auskennt und ein bisschen licht in die sache bringen kann.
 
Manche Beiträge sind ausgeblendet. Bitte logge Dich ein, um alle Beiträge in diesem Thema anzuzeigen.
BABY_TARZAN_90
Benutzer9517  (33) Benutzer gesperrt
  • #16
Sicherlich kannst du ihn nicht "einfach so" wegsperren.
Mir ging es eben darum das du geschrieben hast: Zitat: "Und der Täter stellt für niemand mehr eine Gefahr dar."
Diese Aussage ist es die ich kritisiere... das ist nämlich kein Argument gegen eine Bestrafung. Wenn ja dürfte man viele Verbrechen gar nicht ahnten da die "Verbrecher" oft nur auf eine Tat aus wahren und anschließend auch keine Gefahr mehr darstellen...:ratlos:

Strafen können Verbrechen nur verhindern, indem sie abschreckend auf eventuelle Täter wirken. Dazu hat die Strafe das Ziel, dem Opfer zu zeigen, dass die Gesellschaft das, was es erlitten hat, ernst nimmt. Darüber hinaus kann es den Täter selber mit der Gesellschaft versöhnen. Darum kann man Strafen nicht nach bloßer Zweckmässigkeit aussprechen oder sein lassen. Das ist für mich selbstverständlich. Nebenbei schützt die Strafe die Gesellschaft auch vor einem gefährlichen Täter - aber nur solange die Einsperrung andauert. Darum gibt es für dauernd gefährliche Typen das Mittel der Verwahrung.

Im Fall von Polanski müsste nun nach über dreissig Jahren erst mal der Prozess stattfinden. Ob man die Wahrheit nach so langer Zeit noch herausfinden kann, ist mehr als zweifelhaft. Wenn das damalige Opfer diesen Prozess will, dann sollte sich Polanski nicht auf irgend einen Täterschutz berufen können. Aber nur einem reinen Prinzip zuliebe die ganze Geschichte neu aufzurollen und damit auch die Wunden des Opfers neu aufzureissen, halte ich für nicht sinnvoll. Wenn ich mit dieser Meinung allein wäre, gäbe es wohl keine Verjährungsfristen. (Das wäre aber ein Thema für sich.)
 
G
Benutzer31418  (43) Sehr bekannt hier
  • #17
Wenn das damalige Opfer diesen Prozess will, dann sollte sich Polanski nicht auf irgend einen Täterschutz berufen können. Aber nur einem reinen Prinzip zuliebe die ganze Geschichte neu aufzurollen und damit auch die Wunden des Opfers neu aufzureissen, halte ich für nicht sinnvoll. Wenn ich mit dieser Meinung allein wäre, gäbe es wohl keine Verjährungsfristen. (Das wäre aber ein Thema für sich.)
Ich weiß nicht, wie aktuell das ist, deswegen unter Vorbehalt: Das damalige Opfer hat inzwischen öffentlich gesagt, dass sie Polanski "verziehen" habe und sich dafür eingesetzt, dass er wieder unbehelligt einreisen darf.
 
squarepusher
Benutzer54457  (38) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #18
Wenn ich mit dieser Meinung allein wäre, gäbe es wohl keine Verjährungsfristen. (Das wäre aber ein Thema für sich.)

hi, verjährung hat nichts mit irgendeiner art von pietät gegenüber den opfern zu tun - manch schwerwiegende verbrechen verjähren zb. nicht. noch heute werden prozesse gegen leute geführt, die in der nazizeit juden ermordet haben. (unlängst ist von einem österreichsichen geschichte-studenten ein deutscher nazi-kriegsverbrecher per zufall "ausgegraben worden", er war bei der ermordung von einer gruppe juden in irgendeinem zusammenhang direkt beteiligt - ihm wird jetzt in deutschland der prozess gemacht) - mord ist afaik zb. etwas, das nicht verjährt. aber ich weiß es nicht.
 
BABY_TARZAN_90
Benutzer9517  (33) Benutzer gesperrt
  • #19
hi, verjährung hat nichts mit irgendeiner art von pietät gegenüber den opfern zu tun - manch schwerwiegende verbrechen verjähren zb. nicht. noch heute werden prozesse gegen leute geführt, die in der nazizeit juden ermordet haben. (unlängst ist von einem österreichsichen geschichte-studenten ein deutscher nazi-kriegsverbrecher per zufall "ausgegraben worden", er war bei der ermordung von einer gruppe juden in irgendeinem zusammenhang direkt beteiligt - ihm wird jetzt in deutschland der prozess gemacht) - mord ist afaik zb. etwas, das nicht verjährt. aber ich weiß es nicht.
In der Schweiz st die Verjährung nur für Völkermord aufgehoben (wo eben die Ausrottung der Juden dazu gehört) - und neuerdings auf Grund einer Verfassungsinitiative auch für Sexualverbrechen an Kindern, was aber noch konkret im Gesetz formuliert werden muss. Praktisch heisst das: wenn ein Kind vergewaltigt wird, verjährt die Tat nicht, aber wenn es anschliessend ermordet wird, kann der Täter nach Ablauf der Verjährungsfrist für den Mord nicht mehr bestraft werden...

Schwere Straftaten werden immer von Amtes wegen verfolgt. Da kann es schon mal zum Schutz des Opfers sein, wenn die Sache nicht nach Jahrzehnten (mit allen noch möglichen Zeugenbefragungen!) vor Gericht kommen muss.
 
Oben
Heartbeat
Neue Beiträge
Anmelden
Registrieren