• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Nach der Geburt - Wie geht's weiter?!

S
Benutzer20693  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hallöchen,

die Suche ergab irgendwie keine richtigen Ergebnisse,deswegen frage ich mal und hoffe ich bin im richtigen subforum :ratlos:

Also,wie einige ja vielleicht wissen erwarten wir in einigen Monaten unser 1.Kind,dementsprechend fällt momentan alles über uns herein und jeder musss seinen Senf dazu geben. So und nun zu meinen Fragen:

1.) Da wir noch nicht zusammen wohnen wollen wir uns nun gemeinsam eine Wohnung suchen und sind am Rätseln wieviel Geld wir dann später zur Verfügung haben werden. Ich kann mir halt einfach so einige Dinge nicht vorstellen,z.B. das wenn wir offiziell zusammen wohnen weniger Geld zur Verfügung hätten als wenn wir getrennt wohen,bzw. ich mich nicht mit anmelde.

2.) Da sie ja in diesen Erziehungsurlaub gehen wird (2Jahre)bekommt sie dann kein Geld? Oder werden dann auch diese 13€ pro Tag + dem Gehalt um auf's Netto zu kommen gezahlt? Sie meint nämlich das wird nur 8 Wochen vor 4 Wochen nach der Geburt gezahlt?!

3.) Gibts es denn eigentlich noch dieses Stillgeld von der Krankenkasse oder ist das nur so ein Gerücht?

Ja,das waren erstmal so dringsten Fragen. Wir werden auch noch eine Schwangerschaftsberatung (falls es sowas gibt) aufsuchen und uns dort nochmal genauer informieren,nur das o.g. will ich halt so schnell wie möglich wissen!Vielen Dank für eure Hilfe und Unterstützung!

cheers

PS: T'schuldigung wenns das falsche Forum ist :schuechte
 
Ceraphine
Benutzer21309  (44) Verbringt hier viel Zeit
  • #2
also in der elternzeit gibt es das erziehungsgeld also 2 jahre lang.

und nein stillgeld gibt es nicht mehr. meine oma hat es damals bekommen,
aber es gibt von der krankenkasse geld wenn sie im mutterschutz ist. dass heisst 4 wochen vor und 6 wochen nach der geburt (war doch so???)
 
Beastie
Benutzer2160  Beastialische Beiträge
  • #3
zu 1.
äähhmm.... also ich kann dir nicht empfehlen, dich nicht anzumelden, denn ich denke mal, du sprichst von harz IV?
wenn du dich nich mit anmeldest, ist das betrug.
wenn du dich da ständig aufhälst, wohnst du quasi da und ihr werdet doch zusammen berechnet.

ob man unbedingt weniger geld zur verfügung hat, würde ich nich unbedingt sagen. kommt halt drauf an, wieviel man vorher hatte
und das kind hat dann ja auch noch nen ''regelsatz''

zu 2.
deine freundin hat recht.... es gibt nix im erziehungsurlaub.
außer eben erziehungsgeld
manche arbeitgeber (wie meiner auch) zahlen anteilig was zur krankenkasse. aber dazu brauch man auch nen arbeitgeber :zwinker:

zu3.
ich kenn nich mal das gerücht :cool1:
da würd ich einfach mal bei der KK anrufen.
aber ich glaub eher nich, dass es sowas noch gibt
 
F
Benutzer35153  (38) Benutzer gesperrt
  • #4
Wir werden auch noch eine Schwangerschaftsberatung (falls es sowas gibt) aufsuchen und uns dort nochmal genauer informieren,nur das o.g. will ich halt so schnell wie möglich wissen!
für so ne Beratung könnt ihr zu pro familia gehen!!!

der Rest wurde ja schon soweit gesagt (bzw. ich hab da keine Ahnung ;-) )
 
S
Benutzer20693  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #5
zu 1.
äähhmm.... also ich kann dir nicht empfehlen, dich nicht anzumelden, denn ich denke mal, du sprichst von harz IV?
wenn du dich nich mit anmeldest, ist das betrug.
wenn du dich da ständig aufhälst, wohnst du quasi da und ihr werdet doch zusammen berechnet.

Hää? den ersten Satz raff ich nicht,also wir beide sind angestellt und haben und hatten noch nie was mit hartz 4 oder so zu tun.
und wenn ich mich nicht anmelde wohne ich wieder bei meinen eltern?!Prozentual habe ich mich ja dort die meiste zeit aufgehalten :zwinker:
 
Sylphinja
Benutzer15104  (46) Verbringt hier viel Zeit
  • #6
.) Da wir noch nicht zusammen wohnen wollen wir uns nun gemeinsam eine Wohnung suchen und sind am Rätseln wieviel Geld wir dann später zur Verfügung haben werden. Ich kann mir halt einfach so einige Dinge nicht vorstellen,z.B. das wenn wir offiziell zusammen wohnen weniger Geld zur Verfügung hätten als wenn wir getrennt wohen,bzw. ich mich nicht mit anmelde.

Was ihr genau an Geld brauch kann euch eigentlich keiner sagen, es ist auch sehr abhängig davon ob sie stillen kann oder net, (damit spart man einiges an geld die ersten Monate)
Das teuerste ist eigentlich die Austattung, aber hier empfehle ich ehrlich Ebay, gerade was Klamotten oder so betrifft bekommt man es net günstiger als da.

2.) Da sie ja in diesen Erziehungsurlaub gehen wird (2Jahre)bekommt sie dann kein Geld? Oder werden dann auch diese 13€ pro Tag + dem Gehalt um auf's Netto zu kommen gezahlt? Sie meint nämlich das wird nur 8 Wochen vor 4 Wochen nach der Geburt gezahlt?!

Also das Erziehungsgeld hat nix mit den 13 €/Tag zu tun, das ist das Geld das sie von der Krankenkasse bekommt während der Muttschutzzeit (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt)
Das Mutterschutzgeld gibts aber nur wenn sie momentan am arbeiten ist. Ist sie Schülerin oder so fällt da flach.

Erziehungsurlaub da bekommt sie Erziehunsgeld, das ist Einkommensabhängig.
Weis jetze nur nicht wie das gerechnet wird, wenn ihr nicht verheiratet seit. Da am besten googlen nach Erziehungsgeld
Es gibt auch Tabellen wo man sich das berechnen lassen kann.

3.) Gibts es denn eigentlich noch dieses Stillgeld von der Krankenkasse oder ist das nur so ein Gerücht?

Gibts nichtmehr, genausowenig wie Entbindungsgeld

Kat
 
S
Benutzer20693  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #7
na toll,

ich dachte junge rentenkassenzahler werden gefördert?!
Mhm,na denn sollt ich schon mal zu sehen das ich noch nen 2.job finde... :ratlos:
 
Beastie
Benutzer2160  Beastialische Beiträge
  • #8
Hää? den ersten Satz raff ich nicht,also wir beide sind angestellt und haben und hatten noch nie was mit hartz 4 oder so zu tun.
und wenn ich mich nicht anmelde wohne ich wieder bei meinen eltern?!Prozentual habe ich mich ja dort die meiste zeit aufgehalten :zwinker:

achso.. weil du von weniger geld als vorher gesprochen hast und von geld bekommen usw da dachte ich, ihr bekommt vll sozialhilfe bzw eben jetz harz IV
das waren deine worte...
Ich kann mir halt einfach so einige Dinge nicht vorstellen,z.B. das wenn wir offiziell zusammen wohnen weniger Geld zur Verfügung hätten als wenn wir getrennt wohen,bzw. ich mich nicht mit anmelde.
deswegen kam ich drauf

na toll,

ich dachte junge rentenkassenzahler werden gefördert?!
Mhm,na denn sollt ich schon mal zu sehen das ich noch nen 2.job finde... :ratlos:
du würdest ja das kind auf deine lohnsteuerkarte nehmen, da kommt dann auch ein bischen was wieder rein
dazu das erziehungsgeld...

naja.. es is definitiv natürlich nich mehr so viel wie vorher, wenn beide verdient haben
 
Sylphinja
Benutzer15104  (46) Verbringt hier viel Zeit
  • #9
@Steinbock was denskt du warum seit Jahren in Deutschland die Geburtenraten sinken.

Kat
 
S
Benutzer50973  (52) Verbringt hier viel Zeit
  • #10
1. Wen Du den Gedanken hast, Du würdest in irgendeiner Weise ein finanzielles Plus machen, vergiß es komplett. Im Gegenteil das was wie ein staatlicher Zuschuß aussieht oder andere Förderungen werden Dir über Gebühren, Abzüge, Steuern usw. wieder aus der Tasche gezogen. Im neuen Spiegel ist zu lesen : Selbst wer alles Mögliche wie Erziehungsgeld, Kindergeld usw. vom Staat bekommt bezahlt an diesen am Ende trotzdem etwa 80.000 € über Sozialversicherungen etc. MEHR zurück. Ein Kind ist im Prinzip der Ruin. Es ist es aber trotzdem wert.

2. Seid Ihr beide angestellt, gibts Kindergeld auf jeden Fall. Wenn Deine Frau Ihre Arbeit nach der Geburt behalten kann ist Erziehungsgeld sinnlos, 450€(1J)/300€(2J) max pro Monat, einkommensabhängig. Bekommt sie EZG, darf sie aber nicht arbeiten, sagt ja auch der Name. Da ist jeder Job der ein Kind erlaubt besser.
Baukindergeld und Eigenheimzulage sind ab 01.06 auch fürn Eimer, es sei denn Ihr hattet vorher Wohneigentum, dann gibts noch Baukindergeld.

3. Es gibt einen Kinderfreibetrag, der auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wird und beim zuständigen FA beantragt werden muß.

4. Landeserziehungsgeld, falls nicht abgeschafft und im richtigen Bundesland wohnend.

5. Bist Du der Vater und erkennst dies offiziell an, musst Du Unterhalt zahlen je nach BL mind. 111 €/Monat. Wohnt Ihr in einem gemeinsamen Haushalt entfällt dies rein formaljuristisch.

6. Seid Ihr nicht verheiratet wars das.

7. Es gibt noch Möglichkeiten, auf andere Weise den Staat an der Kindererziehung zu beteiligen, diese sind zwar nicht verboten aber gehören nicht offiziell diskutiert.

LG Staubsauger
 
Beastie
Benutzer2160  Beastialische Beiträge
  • #11
2. Seid Ihr beide angestellt, gibts Kindergeld auf jeden Fall. Wenn Deine Frau Ihre Arbeit nach der Geburt behalten kann ist Erziehungsgeld sinnlos, 450€(1J)/300€(2J) max pro Monat, einkommensabhängig. Bekommt sie EZG, darf sie aber nicht arbeiten, sagt ja auch der Name. Da ist jeder Job der ein Kind erlaubt besser.
kindergeld gibts auch, wenn beide arbeitslos sind und man darf sehr wohl im erziehungsurlaub arbeiten
400 eurojobs werden nicht angerechnet und du musst unter 31 WOCHENstunden bleiben


4. Landeserziehungsgeld, falls nicht abgeschafft und im richtigen Bundesland wohnend.
gibts erst ab dem 3. lebensjahr
 
S
Benutzer20693  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #12
naja,dieses Landeserziehungsgeld gibts doch nur in bayern,sachsen und sachsenanhalt,oder?
hier in bln gibbets das glaub ich nicht...

das mit dem finanz. ruin macht mir angst,so mal ich irgendwo gelesen hab das wir schon nach 6monaten nich mehr die vollen bezüge kriegen da wir mit unseren gehältern über irgendner netto jahres lohn grenze liegen...

7. Es gibt noch Möglichkeiten, auf andere Weise den Staat an der Kindererziehung zu beteiligen, diese sind zwar nicht verboten aber gehören nicht offiziell diskutiert.
dann schick ne pn :zwinker:
naja,ne gemeinsame freundin von uns hat ja auch erst letztes jahr nen kind bekommen und der scheints einklich janz jut zu gehen,sagte irgendwas von 800€ auf die hand,wenn dem so ist wäre das ja fast noch okay *malrechnengeht*
 
Beastie
Benutzer2160  Beastialische Beiträge
  • #13
irgendwie versteh ich voll nich, wovon du eigentlich redest :grin:

du sprichst von euren bezügen, geht deine freundin denn weiter arbeiten?
dann kann es sein, dass ihr sowieso kein erziehungsgeld bekommt, weil da eben die grenzen eingehalten werden müssen

ansonsten kann es sein, dass ab dem 7. lebensmonat das erziehungsgeld gekürzt (so wars bei uns) oder eben gestrichen wird.
aber dann verdient ihr auch genug (wenn man jemals genug verdienen kann :zwinker:)

sagte irgendwas von 800€ auf die hand
na das würde mich auch mal interessieren.. aber bist du sicher, dass es nich sozialhilfe bzw harz IV is?
 
S
Benutzer20693  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #14
okay,ich probier mich zu sortieren:

Also noch gehen wir beide arbeiten.
ich werde das auch weiterhin tun.
meine freundin wird dann eben 6wochen vor und 8 wochen nach der geburt nich arbeiten und geht dann in diese "erziehungsjahre-urlaub",k.a. wie das genau heisst,jedenfalls wird sie dann definitiv nicht vollzeit arbeiten. da wir beide den selben arbeitgeber haben wird es wahrscheinlich so sein das sie dann teilzeit hier arbeiten wird innerhalb, dieser 2jahre,das muss und will sie, da sie leitende angestellte ist und unsere chefin sie auch nicht einfach so abschiessen wird.ich für mein teil werde dann nach ner gehaltserhöhung "betteln",die ich wahrscheinlich auch bekommen werde,sprich im günstigsten fall wären würde sich da kaum was verändern...*hoff*

@Beastie: Zu den 800€,naja,irgendwas mit wohngeld,kindergeld,unterhalt kam sie auf sowas,vielleicht liegts auch daran das sie "staatdienerin" ist wie ich immer zu sagen pflege...
 
Beastie
Benutzer2160  Beastialische Beiträge
  • #15
wohngeld könnt ihr natürlich auch noch beantragen, klar *klatschvordiestirn*

der erziehungsurlaub heußt nun elternzeit *g*, da auch du ihn theoretisch nehmen kannst, wenn deine freundin zb sehr viel mehr verdient.
der dauert übrigens drei jahre, wenn man ihn so lange nehmen will

das muss und will sie, da sie leitende angestellte ist und unsere chefin sie auch nicht einfach so abschiessen wird.
also sie MUSS überhaupt nich arbeiten, auch als leitende angestellte nich... ihre chefin kann ihr da gar nichts!!

Zu den 800€,naja,irgendwas mit wohngeld,kindergeld,unterhalt kam sie auf sowas,vielleicht liegts auch daran das sie "staatdienerin" ist wie ich immer zu sagen pflege...
mit wohngeld, kindergeld und unterhalt kann das vll schon so hinkommen..
 
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S
Benutzer20693  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #16
also sie MUSS überhaupt nich arbeiten, auch als leitende angestellte nich... ihre chefin kann ihr da gar nichts!!

Das muss war in dem Fall eher so gemeint,das wenn sie nicht da ist es einfach drunter und drüber läuft,oder noch ganz anders gesagt will sie ja auch,mit unserer chefin hat das gar nix zu tun :zwinker:
im gegenteil,die ist richtig nett auf einmal zu uns...

Naja,das wohngeld kriegt sie ja aber (lt.ihrer Freundin) nur dann bewilligt wenn sie alleine dort wohnt,das ist es ja eben... :kopfschue
 
Beastie
Benutzer2160  Beastialische Beiträge
  • #17
das stimmt doch gar nich

auch wenn ihr beide da wohnt, habt ihr anspruch auf wohngeld, wenn euer einkommen nich hochgenug is

und das baby wird dann ja auch noch eingerechnet, ihr wohnt dann also mit 3 personen da
 
S
Benutzer20693  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #18
mhm,und ab wann ist das einkommen nicht hoch genug? Bzw. wird das dann nicht nach qm berechnet,hab irgendwo mal was von angemessen gelesen,wären denn 90qm angemessen für 3personen?
oh man,ich bin so uniformiert,musst mich halt nie wirklich damit auseinander setzen da ich sowas zum glück noch nie gebraucht habe,trotzdem würde ich mich sicherer fühlen wenn ich das alles genau wüsste und so einigermaßen planen könnte...
 
Sylphinja
Benutzer15104  (46) Verbringt hier viel Zeit
  • #19
Eben Wohngeld hat nix damit zu tun, ob du da mit wohnst oder net.

Es wird nur ein Verhältniss aufgestellt zwischen euren Einnahmen und Ausgaben für Miete usw.
Dann wird geschaut auf wieviele Personen dieses Verhältniss gerechnet werden muss, in eurem Fall dann drei, durch das Kind.

Ob ihr dann welches bekommt, kann ich dir jetze zwar net sagen, weil ich die Grenzen auch net genau kenne. Aber nen Antrag stellen sobald das Kleine da ist, hat noch keinen was gekostet)

Im dümmsten Fall bekommt ihr nix, und im besten Fall bekommt ihr was, und wenns nur 50 € sind.
Aber beim Wohngeld gibts soweit ich weis auch net die krassen Vorgaben wie bei der Sozialhilfe, das die WOhnung nur X m² groß sein darf.

Was ihr auch machen könnt, nach Sozialzuschüssen für die Erstausttung fürs Kind und die Mutter fragen. Einmalzahlungen vom Sozialamt sind unabhängig davon ob man einen generellen Anspruch auf Sozialhilfe hätte oder hat.

Kindergeld (also diese 154€) bekommt ihr sowieso, sobald die Maus da ist)
Für die zeit des Mutterschutzes bekommt deine Freundin pro Tag 13€ von der Krankenkasse und den dann verbleibenden Rest zu ihrem eigentlichen Nettolohn vom Arbeitgeber.
Erkundigt euch da am besten nur eher wie das bei euch sowohl Krankenkasse, als auch Arbeitgeber machen.

Ich kenne Kassen die zahlen das für die ersten 6 Wochen vor der Geburt erst am Ende der 6 Wochen, so das man da erstmal weniger Geld hat.
Und ich hab auch letzens nen krassen Fall von einer mitbekommen, wo der Chef das so macht, sprich er zahlt ihr das Gehalt für die kompletten 6 Wochen erst am Ende der 6 WOchen.
Dann könnt ihr monatlich schonmal was auf die hohe Kante legen für diese Zeit.
Würd ich euch davon abgesehen eh empfehlen und wenns jeden Monat nur 50 € sind. Am Ende der 10 Monate sind das auch 500€)

Wegen dem Erziehungsgeld must du wirklich mal nach Onlinerechnern googeln, das kann man online auch berechnen lassen, dann sieht man wenigstens ob man überhaupt welches bekommt.

Es gibt da auch 2 Möglichkeiten, entweder man sagt man nimmt die 2-3 Jahre in Anspruch, dann bekommt man die ersten 6 Monate meist mehr, und den Rest weniger.
Oder aber man sagt man nimmts sowieso nur 1 Jahr in ANspruch und erhält nen Regelsatz (sind glaub ich 400 oder 450 €).

Allerdings muss in beiden Fällen die Einkommensgrenze berücksichtigt werden. Müst ihr halt mal schauen wies bei euch aussieht.

Was ihr auch machen könnt, ist das Kind auf der Lohnsteuerkarte teilen. Dann habt ihr beide etwas mehr raus. Sollte man vielleicht auch mal ausrechnen lassen (machen die Personalabteilungen sicher gerne)), was sich dann eher rechnet, obs einer ganz drauf nimmt, oder jeder von euch halbe/halbe.

Dann sind noch so Punkte wegen der Schwangerschaft auch hier solltet ihr berücksichtigen, das nichtmehr alle Leistungen von der KAsse übernommen werden.
1. trotz der Werbung der Kassen, werden alle 1/4 Jahre die Praxisgebühr fällig, sind also immer 10€.
2. bestimmte Untersuchungen werden von der KAsse nicht übernommen, solltet ihr wissen, falls ihr die machen wollt.
Dazu gehören u.a. Toxoplasmosescreening, Bluttest auf Schwangerschaftsdiabetis, HIV Test, Nackenfaltenmessung, Fruchtwasseruntersuchung, 3-D Ultraschall.
Wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, dann müst ihr da die Kosten selber tragen.

Je nachdem wo ihr entbinden wollt kanns auch Unterschiede geben. Entbindung im Geburtshaus werden normalerweise von den Kassen übernommen (mit mehr oder weniger Disskusion vorweg) aber meist müst ihr in Vorkasse treten (sind zwischen 400-750 € je nach Geburtshaus und Bundesland).
Generelle Rufbereitschaft der Hebamme (auser die 3 Wochen vor und 2 Wochen nach errechnetem Termin) kosten auch extra (zwischen 100-300€ auch wieder je nach Bundesland und Hebamme)

Vorsorgen könnt ihr aber auch bei der Hebamme machen lassen, das spart die Praxisgebühr und (finde ich zumindest) ist um einiges schöner als beim Gynäkologen.
Die Kosten dafür rechnet die Hebie direkt mit der KAsse ab.
Ebenso wie für Vorbereitungskurse.
Wenn du an dem GV Kurs mitmachen willst, must du deinen Anteil auch selbst tragen, sind zwischen 30-50 € für den gesamten Kurs.

Ja das wäre so das was mir eben noch eingefallen ist.)

Kat

Kat
 
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