• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Mein Freund braucht DRINGEND und SCHNELL Hilfe!

S
Benutzer54078  Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hallo liebes Forum.

Es ist eine sehr verzwickte Situation in der mein Schatz grade steckt.Ich möchte sie euch nahe legen (bitte keine abfälligen Bemerkungen,ich brauche Rat und Hilfe!Danke!)

Mein Freund hat im Oktober 2006 eine Ausbildung zum Krankenpfleger begonnen.Er hatte auch ein Zimmer in dem Wohnheim des KRH.Mit den Leuten (Mädels) aus seiner Etage hatte er ein sehr gutes Verhältnis,sie waren zusammen Party machen,usw.Anfang November 2007 passierte dann folgendes:
Er saß mittags mit einem Mädel in der Gemeinschaftsküche und hat Späße gemacht und sie haben sich geneckt.Dann hat sie nen dummen Spruch los gelassen (auch Scherz!).Mein Freund ist dann zu seinem Zimmer und da muss er an ihrem vorbei.Sie hatte wie immer alle Klamotten aufm Flur liegen.(Wäsche,Handtasche,Schuhe,Geldbörse).Für den dummen Spruch wollte er ihr dann einen Streich spielen und hat (ja,es war verdammt dumm und er hat absolut nich nachgedacht!) ihre Geldbörse genommen und versteckt.Sie hat sie dann überall gesucht und mein Freund ging dann hin und hat ihr grinsend die Börse unter die Nase gehalten.Er hat NICHTS rausgenommen!!!

Sie ist dann wohl direkt zu ihrem Lehrer (beide dutzen sich sogar!) gerannt und hat erzählt,dass er sie absichtlich geklaut hat.Die Schulleitung und alles wurde eingeschaltet und es war einfach nur ein hin und her.Sein Zimmer im Wohnheim wurde gekündigt und er konnte in einem anderen Wohnheim unterkommen,da sein Ausbildungsgeld nicht für ne Wohnung reicht.
Heute nach 4 Monaten(!!!) erhielt er während er in seiner Klasse sa einen Brief.Mit der fristlosen Kündigung!!!Dabei war damals geklärt,dass er nich gekündigt wird und alle glauben das es nur ein dummer Streich war.
Er muß jetzt ausm Wohnheim so schnell wie möglich ausziehen.Steht sozusagen auf der Straße,weil er nirgends unterkommen kann.Ich kann noch nich von zuhause raus,weil es vom Geld nich reicht.Hat keine Arbeit und muss jetzt gucken wo er bleibt!

Hat jemand einen Rat,wo er so schnell wie möglich ne Wohnung her bekommt,bzw. Unterstützung???

Danke!!!
 
G
Benutzer Gast
  • #2
Wurde ihm nur die Wohnung gekündigt oder auch die Ausbildung? Falls ja, ist da noch was anderes vorgefallen? Kommt mir etwas komisch vor!

Falls die Ausbildung gekündigt wurde, auf jeden Fall sofort zum Arbeitsamt, damit er weiter krankenversichert bleibt etc. Da kann er auch nach Möglichkeiten und Unterstützug fragen. Außerdem bietet die Caritas in finanziellen Fragen eine gute Beratung.
 
N
Benutzer52655  Sehr bekannt hier
  • #3
Wurde ihm der Ausbildungsplatz gekündigt?
Wenn ja, ist das nicht zulässig, denn zwischen dem Vorfall, der den Kündigungsgrund darstellt und der fristlosen Kündigung dürfen nicht mehr als 2 Wochen vergehen.
(Wenn es sich um eine rein schulische Ausbildung handelt, könnte das anders sein, das weiß ich nicht.)
Also auf jeden Fall mal einen Anwalt oder die zuständige Kammer befragen und ggf. gegen die Kündigung angehen.
 
Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #4
Ab zum Anwalt
 
S
Benutzer54078  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #5
Also hierbei handelt es sich sowohl um eine schulische als auch um praktische Arbeit auf den einzelnen Stationen.Die komplette Ausbildung wurde gekündigt!!!

Es ist nichts anderes vorgefallen,in dem Brief stand,wegen Diebstahls wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt.

Zum Anwalt geht er auf jedenfall,alleine um dieses Mädel anzuzeigen.Und dagegen anzugehen.

Er war eben beim Amt.Hat morgen einen Termin um Wohnungsgeld,WBS,und Arbeitslosengeld2 zu beantragen.

Was ich nicht verstehe,dass dazwischen 4 Monate liegen und plötzlich sowas kommt.

Wegen den ganzen Vorfällen wollte er sogar das KRH wechseln.Zu dem KRH wo er momentan auch im Wohnheim wohnt.Das Problem ist nur,dass das KRH was ihn gekündigt hat,das andere wo er anfangen wollte im April,von dem Vorfall in Kenntniss gesetzt hat und dadurch auch diese Chance das KRH zu wechseln ins Wasser gefallen ist...Die nehmen ihn jetzt auch nich mehr...

Es war ein dummer Streich,ich hab ihm gesagt,er hätte doch nen Lippenstift nehmen können oder so,denn jetzt steht er als Dieb da,obwohl er keiner ist...:cry:
 
metamorphosen
Benutzer44072  Sehr bekannt hier
  • #6
Die Meinungen aus einem Forum werden ihm da nicht wirklich helfen können. Eine fristlose Kündigung seiner Ausbildung kann ihm auf Dauer alle Chancen versauen.

Also sofort zum Anwalt.
 
S
Benutzer54078  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #7
Ich wollte ja keine Meinungen dazu haben,sondern Tpps und Rat wo er Hilfe bekommen könnte,damit er schnell ne Wohnung bekommt.:geknickt:
 
G
Benutzer Gast
  • #8
Ich würde auch alles weitere mit einem Anwalt klären.
 
CoolBoy
Benutzer41990  (33) Verbringt hier viel Zeit
  • #9
Eigentlich müsste man ja irgendwie beweisen, dass er was rausgenommen hat, was aber natürlich auch wiederum schwer ist.
'N guter Anwalt wird ihn da ziemlich sicher rausboxen :smile: in dubio pro reo...außerdem sieht das mit der Zeit zwischen dem Vorfall und der Kündigung auch nicht ganz sauber aus.
Ich drück' ihm und euch beiden die Daumen :
 
Koyote
Benutzer18846  (45) Verbringt hier viel Zeit
  • #10
Ich wollte ja keine Meinungen dazu haben,sondern Tpps und Rat wo er Hilfe bekommen könnte,damit er schnell ne Wohnung bekommt.:geknickt:
Ja, die bekommt er beim Anwalt für Arbeitsrecht!

Natürlich nur die Hilfe, die Wohnung einfach erstmal behalten, wenn er nicht auszieht, dann müssen sie eine Rämungsklage einreichen, bis das passiert ist, hat der Anwalt erreicht dass die Rechtmässigkeit der Kündigung überprüft worden ist.

Danach ist dann wahrscheinlich alles geklärt, wenn nicht kann er sich dann in Ruhe eine andere Wohnung suchen.

Gruß Koyote
 
D
Benutzer22200  (37) Meistens hier zu finden
  • #11
Na ja... meine juristische Vorbildung ist eher mies...
aber Chancen sind da eher gering als vorhanden.

Wenn die Ausbildung in der 1. 6 Monaten gekündigt wurde, kann eh kein Anwalt was machen.


Er könnte ja erstmal ein wenig bei dir schlafen... und sich dann was neues suchen, oder ist das so ein Problem?

Ja, die bekommt er beim Anwalt für Arbeitsrecht!

Natürlich nur die Hilfe, die Wohnung einfach erstmal behalten, wenn er nicht auszieht, dann müssen sie eine Rämungsklage einreichen, bis das passiert ist, hat der Anwalt erreicht dass die Rechtmässigkeit der Kündigung überprüft worden ist.

Danach ist dann wahrscheinlich alles geklärt, wenn nicht kann er sich dann in Ruhe eine andere Wohnung suchen.

Gruß Koyote

Dadurch werden jede Menge kosten verursacht, Nachzahlungen, Mahnungen, schreiben vom Anwalt etc. die du irgendwann alle begleichen musst, einschließlich der Möglichkeit, dass sie dir einfach das Schloss rausbrechen wenn du nicht da bist, und dich auf die Straße setzen. Dann kannst du zwar klagen, aber ohne Kohle geht auch das recht schlecht und das Problem dass du auf der Straße sitzt, bleibt bis dahin das Selbe.
 
T
Benutzer7078  Sehr bekannt hier
  • #12
Na ja... meine juristische Vorbildung ist eher mies...
aber Chancen sind da eher gering als vorhanden.
Ganz ehrlich, dein Posting, ist laiengeschwafel und nichts anderes und deine Einschätzung, wie die Chancen stehen ebenso.

Wenn die Ausbildung in der 1. 6 Monaten gekündigt wurde, kann eh kein Anwalt was machen.
deine mathematischen Kenntnisse lassen auch zu wünschen übrig.
Oktober 2006 bis März 2008 sind offensichtlich mehr als 6 monate, sondern schon eher 1 1/2 Jahre. das heißt ca. die Hälfte der Ausbildungszeit.
Ach ja und 6 Monate sind kein Fixum, korrekt muß es heißen: Probezeit! die kann unterschiedliche Längen aufweisen, also zb auch nur 3 Monate.

Dadurch werden jede Menge kosten verursacht, Nachzahlungen, Mahnungen, schreiben vom Anwalt etc. die du irgendwann alle begleichen musst, einschließlich der Möglichkeit, dass sie dir einfach das Schloss rausbrechen wenn du nicht da bist, und dich auf die Straße setzen. Dann kannst du zwar klagen, aber ohne Kohle geht auch das recht schlecht und das Problem dass du auf der Straße sitzt, bleibt bis dahin das Selbe.
die Nachzahlungen kann man in deiner Aufzählung getrost vernachlässigen, denn er wohnt ja dann noch da, also reguläre Miete.
und bis sie das Schloss rausbrechen vergeht eine Menge Zeit und nicht eben von heute auf morgen. Mieter haben mittlerweile, teilweise zu viele Rechte.

Auch ohne Geld kann man klagen, Rechtskostenbeihilfe nennt sich der Kram.

Den Anwalt muß der Freund von der TS erstmal eh zahlen oder eben über Rechtskostenbeihilfe, wenn er gegen die Kündigung angeht. Stellt sich das ganze als nicht gerechtfertigt heraus, dann muß der Arbeitgeber die Kosten übernehmen.

Zwischen einem Vorfall und einer fristlosen Kündigung dürfen keine 4 Monate liegen. Eine Kündigung muß zeitnah zum Geschehen bzw. der Kenntnisnahme erfolgen. Das Geschehen, sowie die Kenntnisnahme ist 4 Monate her, das bedeutet es ist nicht mehr zeitnah.
 
S
Benutzer54078  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #13
Also ich will euch mal auf dem Laufenden halten,da er mir so gut behilflich seit.

Heute hat er nen Anruf bekommen,dass er noch heute den Schlüssel seines Zimmers abgeben muss.Miete würde er zurück erstattet bekommen.Mein Freund hat den Leuten erklärt,dass dieses nicht geht,da er nichts hat,wo er seine ganzen Sachen unterstellen kann so schnell.Jetzt haben sie ihm ne Frist bis Mittwoch gegeben.Und er dürfte NICHT mehr in dem Zimmer übernachten bis Mittwoch.:angryfire

Sofort nach dem Vorfall ist er zum Amt und hat sich nen WBS-Schein angefordert und Wohngeld und Arbeitslosengeld.Jetzt hat er schon rumtelefoniert,um ne Wohnung zu finden.Nur bis Mittwoch ist das ein Ding der Unmöglichkeit!!!:kopfschue
 
G
Benutzer Gast
  • #14
Hat er keine Freunde bei denen er unterkommen kann?

Und war er schon beim Anwalt? Da muss man doch irgendwas machen können..
 
metamorphosen
Benutzer44072  Sehr bekannt hier
  • #15
Man kann nachvollziehen, dass das mit der Wohnung gerade ein akutes Problem ist.

Allerdings schreibst Du nichts davon, dass er beim Anwalt war und das er etwas gegen die fristlose Kündigung seines Ausbildungsplatzes unternommen hat.

Anhand des Arbeitszeugnisses erkennt jeder künftige Arbeitgeber, dass er als Azubi fristlos gekündigt wurde. Dafür gibt es ganz klare Regeln und sowas ist nur in den allerschlimmsten Fällen möglich (also eine Gesetzesübertretung wegen der eine weitere Beschäftigung für den Arbeitgeber als unzumutbar anzusehen ist).

Er wird also kaum noch irgendwo einen vernünftigen Job oder eine andere Ausbildung finden können, sein berufliches Leben ist wahrscheinlich ziemlich verpfuscht. Das dürfte also das viel größere Problem sein.
 
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S
Benutzer54078  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #16
Er hat am Montag nen Termin bei seinem Anwalt.

Sein bester Freund ist zu seiner Freundin und deren Sohn gezogen.Da kann er nich bleiben.Das Problem besteht momentan ja auch darin,dass er mit seinen Sachen nicht weiß wohin bis Mittwoch...Können die einen so schnell einfach rauswerfen??:ratlos:
 
Sternschnuppe_x
Benutzer10736  (40) Benutzer gesperrt
  • #17
Nein, wenn er nicht freiwillig geht, dann nicht. Einen Mieter, der nicht aus seiner Wohnung geht, bekommt man im Zweifel nur mit einer Räumungsklage raus. Und die dauert. Und solange darf der Mieter auch dort wohnen bleiben. Also nein, wenn er seinen Schlüssel nicht abgibt, können sie ihn kaum zwingen.

Aber das soll er sich am Montag alles von seinem Anwalt erklären lassen!
 
S
Benutzer54078  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #18
Er will momentan auch freiwillig gar nich da schlafen,weil er sich da nicht mehr wohlfühlt.Kann ich auch verstehen...
 
H
Benutzer67523  Sehr bekannt hier
  • #19
mir kommt die Geschichte komisch vor.

Mit einem Anwalt die Fortsetzung eines Arbeits/Ausbildungsverhaeltnisses durchzusetzen, ist vielleicht moeglich, aber das Klima anschliessend?

Zudem: Das Verfahren/der Vergleich/.... was auch immer wird wohl eine ganze Weile dauern, mindestens das laufende Ausbildungsjahr verpasst er. Mindestens eine Ueberbrueckungsloesung muss so oder so her, geschieht denn nicht ein Wunder.

Ich gehe davon aus, dass die Krankenpflegeschule staatlich ist. Ganz unabhaengig von der Situation: Wie oft gewinnt man einen Rechtsstreit gegen den Staat?

Ich will nicht von rechtlichen Schritten abraten, aber ueberlegt Euch doch auch, was es heisst, die berufliche Karriere und den professionellen Lebenslauf mit einem Rechtsstreit zu beginnen - ist nicht unbedingt das CV, das man haben will. Die Krankenpflege ist eine grosse "Familie", die leitenden Leute kennen sich ueber's ganze Land, wer mal als Querschlaeger gilt, hat es schwer.

Jetzt hat er eher Chancen, etwas anderes anzufangen, muss vielleicht die Kuendigung nicht mal erwaehnen/erklaeren. Wenn er einen Rechtsstreit verlieren und wegen Diebstahl rechtskraeftig verurteilt wuerde, darf er bei einer neuen Bewerbung eine dementsprechende Frage m. W. nicht falsch beantworten.

Ist eine heikle Situation, agiert unbedingt vernuenftig!
Ich halt's fuer sinnvoll, mit einem Anwalt oder einem Arbeitsrechtsspezialisten zu sprechen, um die Chancen abzuklaeren und auch Ideen fuer eine aussergerichtliche Loesung des Problems zu bekommen. Blindlings einen Auftrag fuer einen Prozess zu geben, evtl. sogar irgendwelche Vollmachten zu unterschreiben etc. waere ganz schlecht: Der Anwalt wird's durchfuehren, es ist ein Auftrag und sein Einkommen, Dein Freund gewinnt nicht und erhaelt eine gesalzene Rechnung.

Also:
Klaert unbedingt Kostendaecher ab: Regelt mit dem Anwalt unbedingt schriftlich, wieviel Geld er maximal verrechnen darf fuer den ersten Schritt, wenn das Geld aufgebraucht/die Arbeit erledigt ist, diskutiert ueber die Chancen auf Erfolg und das naechste Budget, etc.
Ihr _muesst_ den Anwalt "an der kurzen Leine" fuehren, sonst kostet's Euch schnell viel zu viel!

Noch ein Punkt: Als in der Krankenpflege Taetiger hat man in aller Regel eine Rechtsschutzversicherung. Diese gilt aber nie fuer Streitigkeiten gegen den eigenen Arbeitgeber.
 
K
Benutzer78489  (40) Sehr bekannt hier
  • #20
Sorry, hurry, aber irgendwie macht das keinen Sinn, was du da geschrieben hast:


mir kommt die Geschichte komisch vor.

Mit einem Anwalt die Fortsetzung eines Arbeits/Ausbildungsverhaeltnisses durchzusetzen, ist vielleicht moeglich, aber das Klima anschliessend?

Das Klima ist jetzt ja erstmal egal, es geht darum, dass der Vertrag nicht gekündigt wird und das der Ruf des Freundes der TS nicht geschädigt wird.
Evtl kann der Freund danach woanders arbeiten, aber die Ausbildung fortführen und er hätte ohne einen entsprechenden Eintrag im Lebenslauf sicherlich bessere Chancen im weiteren Berufsleben.

Zudem: Das Verfahren/der Vergleich/.... was auch immer wird wohl eine ganze Weile dauern, mindestens das laufende Ausbildungsjahr verpasst er. Mindestens eine Ueberbrueckungsloesung muss so oder so her, geschieht denn nicht ein Wunder.

Es ist ja noch gar nicht klar, was alleine schon ein Brief vom Anwalt oder die in Aussichtstellung eines Prozesses bewirken kann. Vielleicht finden sich ja noch andere Lösungen.

Ich gehe davon aus, dass die Krankenpflegeschule staatlich ist. Ganz unabhaengig von der Situation: Wie oft gewinnt man einen Rechtsstreit gegen den Staat?

Es geht gegen den Arbeitgeber oder, wenns tatsächlich der Fall ist, gegen eine einzelne Schule. Wo sollte da ein Problem liegen? Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, dass Schulen irgendeine rechtliche Immunität besitzen?

Jetzt hat er eher Chancen, etwas anderes anzufangen, muss vielleicht die Kuendigung nicht mal erwaehnen/erklaeren. Wenn er einen Rechtsstreit verlieren und wegen Diebstahl rechtskraeftig verurteilt wuerde, darf er bei einer neuen Bewerbung eine dementsprechende Frage m. W. nicht falsch beantworten.

Was soll er denn dem Arbeitgeber sagen, was er anderthalb Jahre gemacht hat? Und was, wenn dieser Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber anruft?
Jetzt gehts ja auch eher um das Arbeitsverhältnis, ob er ne Anzeige wegen Diebstahls bekommt, ist ja wieder was ganz anderes. Und ob da überhaupt ne Verurteilung erfolgen könnte, ist doch auch zweifelhaft, wie soll denn da im nachhinein geklärt werden, ob da irgendwas gestohlen wurde?

Ich will nicht von rechtlichen Schritten abraten, aber ueberlegt Euch doch auch, was es heisst, die berufliche Karriere und den professionellen Lebenslauf mit einem Rechtsstreit zu beginnen - ist nicht unbedingt das CV, das man haben will. Die Krankenpflege ist eine grosse "Familie", die leitenden Leute kennen sich ueber's ganze Land, wer mal als Querschlaeger gilt, hat es schwer.

Für mich klingt das etwas übertrieben. Bzw. am falschen Ende angepackt. Wenn er jetzt mit einer Kündigung wegen Diebstahls da steht, ist das für seine berufliche Laufbahn doch auch mehr als schädlich.

Ich finde, du malst etwas übertrieben schwarz und wirfst alles in einen Topf. Jetzt steht doch erstmal eine Rechtsberatung beim Anwalt an und vielleicht sollte man abwarten, was dabei rumkommt. Ist alle mal besser als still zu halten und sich später zu ägern, dass man nichts unternommen hat.


Gruß,
Kaya
 
C
Benutzer81339  Verbringt hier viel Zeit
  • #21
Hi,
bin selber Anwalt und sehe ganz gute Chancen, dass Dein Freund sowohl die Ausbildung als auch die Wohnung behalten kann. Jedenfalls, wenn Du nichts Wesentliches weggelassen hast.
Die Kündingung kam zu spät und was den angeblichen Diebstahl angeht, wurde er offenbar nicht einmal angehört.

Viel Glück, dass das gut geht. Am Ende kann er der Mädel sogar auch noch eines reinwürgen. Falsche Verdächtigung, Verleumdung, Vortäuschen einer Straftat, ist alles nämlich ebenfalls strafbar.

Also:
Klaert unbedingt Kostendaecher ab: Regelt mit dem Anwalt unbedingt schriftlich, wieviel Geld er maximal verrechnen darf fuer den ersten Schritt, wenn das Geld aufgebraucht/die Arbeit erledigt ist, diskutiert ueber die Chancen auf Erfolg und das naechste Budget, etc.
Ihr _muesst_ den Anwalt "an der kurzen Leine" fuehren, sonst kostet's Euch schnell viel zu viel!
Ich weiß ja nicht, wieviel er verdient. Aber als Azubi kann er wahrscheinlich auch Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
 
metamorphosen
Benutzer44072  Sehr bekannt hier
  • #22
Jetzt hat er eher Chancen, etwas anderes anzufangen, muss vielleicht die Kuendigung nicht mal erwaehnen/erklaeren. Wenn er einen Rechtsstreit verlieren und wegen Diebstahl rechtskraeftig verurteilt wuerde, darf er bei einer neuen Bewerbung eine dementsprechende Frage m. W. nicht falsch beantworten.

Selbst der drögste Depp der in einer Personalabteilung vorstellbar wäre, erkennt das da eine ganz böse Sache gelaufen sein muss.

Aus seinem Arbeitszeugnis wird ganz klar hervorgehen, allein schon am Datum, dass er fristlos gekündigt worden ist. Eine fristlose Kündigung in der Ausbildung weißt auf einen absolut untragbaren Arbeitnehmer hin (die gesetzlichen Vorgaben unter welchen ein Azubi gekündigt werden kann sind sehr streng), der in der freien Wirtschaft kaum noch die Chance auf eine Beschäftigung haben dürfte.

Die Krankenpflege ist eine grosse "Familie", die leitenden Leute kennen sich ueber's ganze Land, wer mal als Querschlaeger gilt, hat es schwer.

Selbst wenn er dann vielleicht nicht mehr als Krankenpfleger arbeiten könnte, hat er immer noch die Chance etwas anderes zu arbeiten oder eine neue Ausbildung in einem anderen Bereich zu beginnen.

Nachdem das ganze so eskaliert ist, werden wohl Gespräche nichts mehr bringen und er sollte so schnell wie möglich alle verfügbaren Mittel ausschöpfen.
 
H
Benutzer67523  Sehr bekannt hier
  • #23
Es geht gegen den Arbeitgeber oder, wenns tatsächlich der Fall ist, gegen eine einzelne Schule. Wo sollte da ein Problem liegen? Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, dass Schulen irgendeine rechtliche Immunität besitzen?
nein, das will ich nicht ernsthaft behaupten. :smile: Vor dem Gesetz sind wie immer alle gleich...
Faktisch ist's aber viel schwieriger, gegen staatl. Institutionen und ihre Angestellten vorzugehen. Ueberleg Dir nur kurz: Wie oft endet z.B eine unklare Situation bei einer Schlaegerei mit einem Polizisten mit einer klaren Niederlage fuer den Polizisten? Wie oft kommen des sexuellen Missbrauch's eigentlich ueberfuehrte Lehrer dennoch sehr gut weg?

Ich finde, du malst etwas übertrieben schwarz und wirfst alles in einen Topf. Jetzt steht doch erstmal eine Rechtsberatung beim Anwalt an und vielleicht sollte man abwarten, was dabei rumkommt. Ist alle mal besser als still zu halten und sich später zu ägern, dass man nichts unternommen hat.
Die erste Haelfte habe ziemlich genau selber so geschrieben...

Ich weiß ja nicht, wieviel er verdient. Aber als Azubi kann er wahrscheinlich auch Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Bin zwar nicht aus Deutschland, aber nach dem, was ich mitbekommen habe, muss man letztere mindestens teilweise zurueckerstatten, es sei denn, man ist wirklich arm (etwa so arm, dass keine Aussicht auf Rueckerstattung besteht.)
Zudem ist ihr Freund, wie sie in einem anderen Beitrag schreibt, 30 Jahre alt. Da hat er evtl. (ist ne Spekulation...) schon was zusammengespart, das seinerseits die Aussicht auf Unterstuetzung durch die PKH schmaelert.
 
X
Benutzer82207  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • #24
es ist jetzt schon ein monat vergangen, und ich weiß nich ob es sich schon geklärt hat, trotzdem hab ich nen kleinen vorschlag. wie schon erwähnt, müsste er erstmal zum arbeitsamt wenn er gekündigt wurde. zum anderem kann ihm vom jugendamt, sofern es von seinen eltern / erziehungsberechtigten vereinbart wurde (abhängig von seinem alter natürlich ) eine betreute wohnung zur verfügung gestellt werden. bei uns heißt das AWO... meine exfreundin hatte soein ähnliches problem. sie wurde von einem moment auf den anderen aus dem haus geschmissen. (waren allerdings ihre adoptiveltern) denn hat sie erst bei ihrem ex gewohnt, war denn eine woche bei mir, denn wieder bei dem exfreund, und ich hab denn gesagt dass sie bei ihm nicht bleiben kann ( weil es bei den beiden rund ging ) sie ist denn zum jugendamt gegangen und von da aus wurde ihr am selben tag noch eine unterkunft klar gemacht.

wie gesagt, es hängt von dem alter deines freundes ab. aber hauptsächlich erstmal ans arbeitsamt wenden wegen versicherungen etc...
 
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