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mastubieren in umkleide

P
Benutzer122985  (30) Benutzer gesperrt
  • #1
hey,
wollte mal wissen ob man in einer umkleide (z.B. bei C&A, New Yorker, Takko, etc.) sich befriedigen darf. Habe es gemacht und jemand kam rein, hat sich erschrocken und der verkäuferin bescheid gesagt. Kann/Muss sie jetzt die polizei rufen? :-/
 
B
Benutzer113230  (32) Verbringt hier viel Zeit
  • #2
Erregung öffentlichen Ärgernisses, aber wieso kommt jemand in deine Umkleide und wieso Mastu.... öm ja...
 
Dreizehn
Benutzer20579  (39) Planet-Liebe ist Startseite
  • #3
Also ich denke schon, dass sie es tun kann. Ob es sie es getan hat, musst du doch eigentlich wissen, immerhin warst du dabei?

Für die Zukunft würde ich mir sowas sparen. Das ist nur unnötig peinlich und eine Umkleidekabine ist zum Umkleiden gedacht. Ich würde nicht davon ausgehen, dass es "erlaubt" ist, vielmehr würde ich mal nach Erregung öffentlichen Ärgernisses googeln.
 
P
Benutzer122985  (30) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #4
ich hab keine ahnung...bei uns gehen die vorhänge bis zum boden und villeicht waren alle belegt und sie wusste nicht das besetzt ist weil ich schon lange drin war
 
petit_fleur
Benutzer122666  Verbringt hier viel Zeit
  • #5
Ich denke, wenn die Umkleide geschlossen/zugezogen war, ist es nicht Erregung öffentlichen Ärgernisses. Muss ja niemand reinschauen und die, die es trotzdem tun, sind selber schuld.
 
B
Benutzer113230  (32) Verbringt hier viel Zeit
  • #6
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
 
HarleyQuinn
Benutzer121281  (35) Planet-Liebe ist Startseite
  • #7
Ich denke, wenn die Umkleide geschlossen/zugezogen war, ist es nicht Erregung öffentlichen Ärgernisses. Muss ja niemand reinschauen und die, die es trotzdem tun, sind selber schuld.

Die Umkleide eines Kaufhauses ist eben kein Privatraum und die "Isolation" sehr dürftig.
Wer sich dort sexuell vergnügt, kann sich schnell strafbar machen.

Sonst könnte man auch sagen: "Ich kann auf dem Parkplatz vom OBI ficken. Muss ja niemand hingucken. Und wer es dennoch tut, ist selbst Schuld."
 
D
Benutzer Gast
  • #8
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Da kann man nur hoffen, dass man von coolen und verständnisvollen Leuten erwischt wird. Wenn nur Jemand darüber leicht empört ist, dass hat man schon ein "Ärgernis" erregt.
Naja, es gibt bestimmt ne Menge Leute, die so was stören würde...ich würde es gelassen sehen :grin:
 
Dreizehn
Benutzer20579  (39) Planet-Liebe ist Startseite
  • #9
Wer sich dort sexuell vergnügt, kann sich schnell strafbar machen.
Mein Gegoogel sagt, dass es manche Leute bei Umkleiden anders sehen, weil man die ja zuzieht. Wäre mir trotzdem zu heikel, um mich darauf einzustellen.

Ich finde es auch von der Verkäuferin peinlich, den Vorhang aufzureißen. Wäre ich irgendwo und würde was vermuten, würde ich wohl mal in der Nähe irgendwo gegenklopfen und fragen, ob alles in Ordnung ist oder darum bitten, die Kabine frei zu machen. So kann man auch taktvoll jemandem klarmachen, dass er die vermutete sexuelle Handlung bleiben lässt.

Ich finde es peinlicher, Leute durch so eine Aktion bloßzustellen - gerade, wenn es ein Teenie ist. Aber sowas ist natürlich Ansichtssache.

An Stelle des TEs würde ich es einfach in Zukunft lassen, hinterher ruft nochmal jemand die Polizei und man wird mit der "Tat" nach Hause zu den Eltern gebracht - das wäre dann unendlich peinlich.
 
HarleyQuinn
Benutzer121281  (35) Planet-Liebe ist Startseite
  • #10
Man muss ja niemanden blossstellen.

Aber es gibt nun wahrlich geeignetere Orte, um zu wichsen als eine Umkleidekabine. Vor allem, wenn es keine abschliessbaren sind.
 
B
Benutzer113230  (32) Verbringt hier viel Zeit
  • #11
Naja was wäre wenn ein Kind das sieht :zwinker:, also mich würde es weder von nem Mann /Frau/Paar stören , zuziehen und viel Spaß wünschen. auf Berliner Art :zwinker: Aber da ist nicht jeder gleich.und anscheind war die Dame ja sehr "Erregt" :zwinker:
 
C
Benutzer122681  (57) Benutzer gesperrt
  • #12
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Also ich sehe das anders

1. Es war hinter einem Vorhang, also nicht öffentlich. Wäre es nur eine halbhohe Tür wie zb bei Takko , dann könnte man die Erregung im Gesicht sehen, oder die runtergelassene Hose.

2. Du bist 16 ... Also ist es notfalls Unwissenheit und jugendlicher Leichtsinn.

3. Du könntest den anderen Kunden / VerkäuferIn anzeigen, wegen Eingriff in die Privatsphäre. Wenn Du ihr damit kommst, wird sie kkaum die Polizei rufen. Die Männer in Blau machen sich nicht gut in einem Geschäft, wenn dann auch noch Kunde und Verkäufer mitnimmt ....


Tip: Wenn Du mal wieder den Drang hast, such Dir Kabinen mit Schloss .. oder bei McDoof aufm Klo. Da haste auch gleich was zum abwischen und runterspülen:tongue: ... Und Händewaschen :cool: .

:thumbsup: Oder meld Dich bei mir. :grin::grin:



Ich brauchte mal vor einiger Zeit neue Schw**z-Bilder, und wo geht das besser als im Kaufhaus ? Wer hat schon Kabinen, die rundrum verspiegelt sind :ROFLMAO:



Wenn Du allerdings in der Kabine abspritzt, dann ist es Sachbeschädigung. Die ist strafbar !!:ninja:
 
Dreizehn
Benutzer20579  (39) Planet-Liebe ist Startseite
  • #13
Du könntest den anderen Kunden / VerkäuferIn anzeigen, wegen Eingriff in die Privatsphäre. Wenn Du ihr damit kommst, wird sie kkaum die Polizei rufen.
Ich könnte mir vorstellen, dass das für einen 16-Jährigen, der gerade beim Masturbieren erwischt wurde, auch schnell nach hinten losgehen kann.

Ich würde das einfach in Zukunft lassen.
 
C
Benutzer122681  (57) Benutzer gesperrt
  • #14
.und anscheind war die Dame ja sehr "Erregt" :zwinker:

Hehe, sie war nur überrascht, und konnte mit ihren Gefühlen nicht haushalten. Wahrscheinlich waren zu viele Kunden im Laden.

Wenn Du allerdings nächstes mal reingehst und fragst: "Darf ich in einer Kabine wixxen ?" gibts mit Sicherheit Hausverbot :ups:




.......... oder ihre HANDYNUMMER :ROFLMAO: :tongue: :knuddel: :bussi: ... YEAAAAAAHHHHHHHH !!!![DOUBLEPOST=1350672197,1350672101][/DOUBLEPOST]
Ich könnte mir vorstellen, dass das für einen 16-Jährigen, der gerade beim Masturbieren erwischt wurde, auch schnell nach hinten losgehen kann.


Schon möglich. Müssten wir mal einen Rechtsverdreher oder Staatsbeamten fragen, falls eine/r hier ist
 
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C
Benutzer122681  (57) Benutzer gesperrt
  • #16
Dark Angel
Benutzer122857  (49) Verbringt hier viel Zeit
  • #17
Ich frag mich wie man auf so ne Idee kommt? Wäre es zu Hause im "Kinderzimmer" dann würde ichs noch verstehn,das hat ja fast jeder schon durch,ich wurde sogar schon von meiner Mutter erwischt,wie peinlich :ashamed: aber Sie hat nur geschmunzelt und die tür wieder geschlossen :grin: Aber in einer Umkleidekabine? muss doch nen grund haben,z.B. Du hattest optische Reize weil da hübsche Frauen rumliefen die ihre Weiblichkeit sehr stark präsentierten was Dich angeturnt hat,aber so aus blauem Dunst da sich einen runterholen,komisch und wie gesagt gefährlich weil verboten!
 
Demetrius
Benutzer122163  Benutzer gesperrt
  • #18
Ich denke, wenn die Umkleide geschlossen/zugezogen war, ist es nicht Erregung öffentlichen Ärgernisses. Muss ja niemand reinschauen und die, die es trotzdem tun, sind selber schuld.
Da muss man trotz aller Liberalität des Staates vorsichtig sein. Es gab da mal eine Staatssekretärin (oder so), die machte mit ihrem Freund FKK im Garten (nicht mehr!). Sie wurde verurteilt, obwohl der, der sie angezeigt hat, nachweislich vor dem Zaun auf ein Podest steigen musste, um es überhaupt zu sehen.
 
petit_fleur
Benutzer122666  Verbringt hier viel Zeit
  • #19
Ich frag mich, ob sie auch so ein Theater gemacht hätte, wenn es eine Frau gewesen wäre. Habs mir auch schon besorgt in ner Umkleide.^^ Jedoch hatte es kaum Leute und man sah, dass die Kabine besetzt war...
 
P
Benutzer114120  (32) Benutzer gesperrt
  • #20
Da muss man trotz aller Liberalität des Staates vorsichtig sein. Es gab da mal eine Staatssekretärin (oder so), die machte mit ihrem Freund FKK im Garten (nicht mehr!). Sie wurde verurteilt, obwohl der, der sie angezeigt hat, nachweislich vor dem Zaun auf ein Podest steigen musste, um es überhaupt zu sehen.

Wann oder wo war das denn? Und wieso wurde nur die Frau verurteilt?
 
Demetrius
Benutzer122163  Benutzer gesperrt
  • #21
Wann oder wo war das denn? Und wieso wurde nur die Frau verurteilt?
Das war in Bonn, soweit ich mich erinnere. Und es war schon nach der Liberalisierung des BGB durch SPD/FDP. Der Frau gehörte das Grundstück, und der Mann war wohl nicht so genau zu sehen gewesen. Mir ist es auch nur aus der Erinnerung hochgekommen, dass es diese Geschichte mal gegeben hat.

Googeln erbrachte nix. War vor dem Internet ...
 
Zuletzt bearbeitet:
C
Benutzer122681  (57) Benutzer gesperrt
  • #22
Da muss man trotz aller Liberalität des Staates vorsichtig sein. Es gab da mal eine Staatssekretärin (oder so), die machte mit ihrem Freund FKK im Garten (nicht mehr!). Sie wurde verurteilt, obwohl der, der sie angezeigt hat, nachweislich vor dem Zaun auf ein Podest steigen musste, um es überhaupt zu sehen.


Die wollten wohl nur die "Frau Staatssekretärin" los werden, ansonsten ist FKK im Garten und Haus erlaubt. Sinnvoll wäre ein Gespräch mit den Nachbarn, ob die ein Problem damit haben wenn Du aufreizend direkt am Zaun liegst. Auch zb wenn Kinder in der Nähe sind. Oft hilft ein Sichtschutz, diese Holzwände für den Garten, wachsen auch schneller als Hecken :thumbsup:

Wenn ich wieder in Berlin wohne, leg ich mich nackt auf den Balkon. Merke ich, dass die Nachbarn zum Kaffeetrinken rauskommen leg ich mir halt ein schmales Handtuch auf die Hüften. Und ob die Nachbarn von gegenüber sich aufgeilen ist mir egal. Und der Rentner mit Fernglas kann mich mal, dem lauf ich im Winter dann mal in Badehose hinterher ... fg :ROFLMAO:

Und hier wird sich bestimmt kein Nachbar über FKK aufregen, gibt nämlich keine .. Nachbarfreie Zone im Kaufpreis enthalten. http://www.stylepark.com/de/air-lux/fenster-fassadensystem-haus-im-tessin

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P
Benutzer114120  (32) Benutzer gesperrt
  • #23
Das war in Bonn, soweit ich mich erinnere. Und es war schon nach der Liberalisierung des BGB durch SPD/FDP. Der Frau gehörte das Grundstück, und der Mann war wohl nicht so genau zu sehen gewesen. Mir ist es auch nur aus der Erinnerung hochgekommen, dass es diese Geschichte mal gegeben hat.

Googeln erbrachte nix. War vor dem Internet ...

Klingt alles eher nach einer politischer Diskreditierung, als nach einem ordentlichen Urteil. Oder die deutsche Liberalität existierte bis dato nur auf dem Papier. :zwinker: Jedenfalls unter keinen Umständen mit heutigen Maßstäben zu vergleichen.
 
Demetrius
Benutzer122163  Benutzer gesperrt
  • #24
Gerade im Hinblick auf FKK ist die Rechtsprechung sehr diffus, wie ich an verschiedenen Ecken gelesen habe.

Es hat, soweit ich mich erinnere, schon eine Rolle gespielt, wen man da anzeigen wollte. Wie gesagt, der Typ musste erst auf ein Podest klettern. Das müsste er ja dann mitgebracht haben.

Es wäre besser gewesen, wenn das Gericht die Sache abgeschmettert hätte. Hat es aber nicht.
 
C
Benutzer122681  (57) Benutzer gesperrt
  • #25
Wenn es endlich sonnig und heiß wird, haben es die deutschen Richter wieder mit kuriosen, aber typischen Fällen zu tun. Nackt Sonnenbaden ist beispielsweise ein Dauerthema.


So legte sich eine Mieterin unbekleidet zum Sonnen in ihren gemieteten Garten. Ihr Vermieter fand das ungehörig und kündigte. Die Mieterin klagte und bekam Recht: Das Amtsgericht Merzig kam zu dem Ergebnis, dass das Verhalten der Mieterin den Hausfrieden nicht störe (Aktenzeichen: 23 C 1282/04).


Sex stört den Hausfrieden

Zu mehr als nackter Haut sollten sich Mieter allerdings nicht hinreißen lassen: Wer sich auf der einsehbaren Terrasse liebt, riskiert eine Abmahnung vom Vermieter. Laut dem Amtsgericht Bonn ist die Abmahnung rechtens, weil Sex als „Störung des Hausfriedens“ gilt (Aktenzeichen: 8 C 209/05).
 
P
Benutzer114120  (32) Benutzer gesperrt
  • #26
Gerade im Hinblick auf FKK ist die Rechtsprechung sehr diffus, wie ich an verschiedenen Ecken gelesen habe.

Es hat, soweit ich mich erinnere, schon eine Rolle gespielt, wen man da anzeigen wollte. Wie gesagt, der Typ musste erst auf ein Podest klettern. Das müsste er ja dann mitgebracht haben.

Es wäre besser gewesen, wenn das Gericht die Sache abgeschmettert hätte. Hat es aber nicht.

Letztendlich bringst nicht viel ein Urteil zu bereden, wenn einem die Hintergründe fehlen, es nirgendwo nachzulesen ist, die Erinnerungen löchrig sitzen, gerade weil mich eine mögliche Berufung/Revision interessieren würde, die es in so einem Fall bestimmt gegeben hat.
 
B
Benutzer113230  (32) Verbringt hier viel Zeit
  • #27
Ich frag mich, ob sie auch so ein Theater gemacht hätte, wenn es eine Frau gewesen wäre. Habs mir auch schon besorgt in ner Umkleide.^^

*kopfkino* glaub nicht das da jemand was sagt, lustigerweise isn auch nur explezit Männer im Strafgesetzbuch aufgelistet wenns ums "ausziehen#" geht, Frauen sind garnicht erwähnt...^^
 
capricorn84
Benutzer56469  (39) Beiträge füllen Bücher
  • #28
Ich find das ehrlich gesagt eklig für die die dann in die Kabine gehen wollen. Stell dir vor du gehst in eine Kabine und da klebt Sperma am Boden? Na in das Geschäft würd ich dann nicht mehr gehen. Ich finde es geschieht dir Recht dass du erwischt wurdest man kann auch woanders wichsen.
 
BABY_TARZAN_90
Benutzer9517  (33) Benutzer gesperrt
  • #29
hey,
wollte mal wissen ob man in einer umkleide (z.B. bei C&A, New Yorker, Takko, etc.) sich befriedigen darf. Habe es gemacht und jemand kam rein, hat sich erschrocken und der verkäuferin bescheid gesagt. Kann/Muss sie jetzt die polizei rufen? :-/
Off-Topic:
Du Ferkel!

Meinst du man darf, weil es dort keine passende Verbotstafel gibt? z.B. "peter 16, durchstrichen im roten Kreis"?
 
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