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Letzte frage zur Verlobung. Was heißt das Rechtlich (Juristisch)?
Auf diese Frage kann ich dir nicht so genau eine Antwort geben ... alles was ich dazu weiß, ist, dass man durch eine Verlobung vors Gericht kommen kann, weil eine Verlobung rechtlich gesehen ein Eheversprechen ist. Daher kann man so eine Verlobung auch vors Gericht bringen, falls die Hochzeit nicht statt findet.
Wieso fragst du das eigentlich? Hast du leicht Angst, dass du dann mit der Verlobung Probleme kriegen könntest, oder so - das kommt mir nämlich ein bisschen verunsichert vor und verunsichert solltest du nicht grad sein, wenn du dich verloben möchtest! *g*
Übrigens: Du braucht nicht immer ein neues Thema erstellen, es reicht, wenn du auf die postings zu deiner Frage, antwortest *g*
passion_love
------------------ Three seconds, to say "I love you", three hours to explain it and hopefully the whole lifetime to prove it!
[Dieser Beitrag wurde von passion_love am 09.03.2001 editiert.]
ich als angehender jurist kann dir sagen, dass eine verlobung rechtlich gesehen irrelevant ist. eine verlobung wird nicht amtlich vollzogen und kann somit auch keine juristische relevanz besitzen, so kann deine verlobte vor gericht z. B. zur aussage gegen dich gezwungen werden, was man mit deiner hypothetischen frau nicht machen könnte. kurzum: rechtlich gesehen ist deine verlobte das gleiche wie deine freundin.
.... da steht etwas mit "Alles was recht ist" Link wurde entfernt
... da wird ein kleiner Abriss über die Geschichte der Verlobung gemacht.
Das stand auch noch irgendwo:
Der Rechtsstatus von Verlobten!
Nach dem Gesetz ist das sogenannte Verlöbnis ein einvernehmlicher Vertrag, in dem sich die Verlobten gegenseitig versprechen, sich zu heiraten. Dieser Vertrag ist jedoch nicht einklagbar. Die Verlobten können Ihr Versprechen brechen ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Auch muß eine Verlobung nicht öffentlich bekannt gemacht werden, wie dies bis Mitte 1998 bei einer Trauung notwendig war. Verlobte sind bereits berechtigt, Eheverträge miteinander abzuschließen, um Ihre Vermögensrechte festzulegen.
Verlobte sind Verwandte. Dieser rechtliche Status bringt das nur für Verwandte geltende Recht zur Zeugnisverweigerung mit sich. Sie können also bereits nicht mehr vor Gericht gezwungen werden, den Partner im Falle eines Rechtsstreits zu belasten.
Eine Verlobung kann jederzeit wieder aufgelöst werden. Unter Umständen haben die Partner Anspruch auf Begleichung eventuell angefallener finanzieller Schäden. So haben die Verlobungspartner, im Falle der Aufhebung des Verlöbnisses, auch Anspruch auf die Rückgabe von gegenseitig gemachten Geschenken!
Ich hoffe, dass ichhelfen konnte
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I like being a mess - it's who I am. (Ally McBeal)
das mit dem verwandtenstatus von verlobten ist definitiv falsch. da gibts ganz aktuelle urteile dazu. verlobte sind KEINE verwandten im rechtlichen sinne.
Ich habe gerade meinen musterungsbescheid bekommen, worin stand, dass ein Grund für die Befreiung vom Wehrdienst ist, dass man verheiratet oder eingertagener Lebenspartner ist. Gilt das jetzt nur für sog. Homoehen, oder zählt da auch eine Verlobung? Vor Gericht haben Verlobte ja ein Zeugnisverweigerungsrecht (schade, dass das nicht für die Schule gilt).
Oder gibts da irgendeine andere Gesetzeslücke?