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Benutzer11466
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- #1
Kippt der Rundfunkbeitrag?: Zahlen nur bei Empfang!
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein sensationelles Urteil zum Rundfunkbeitrag gefällt: Eine Hostel-Betreiberin muss nur zahlen, wenn sie Empfangsgeräte hat. Das Bundesverfassungsgericht prüft den Rundfunkbeitrag auch.
Ich bin ja nun - bei aller Kritik - ein Freund des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Man muß ja nur 'ne Viertelstunde RTL 2 versuchen zu schauen, um die Krätze zu kriegen.
Trotzdem fand und finde ich die Art und Weise, wie sich unsere Öffis - unterstützt durch die Ministerpräsidenten der Länder, die auf Hofberichte hofften und hoffen - per Zwangsabgabe bedienen, dreist und unverschämt. Und mindestens ebenso weltfremd und hasenhirnig ist, wie deutsche Richter bislang jede, aber auch jede Klage gegen die Rundfunksteuer abbürsteten. Erstens sollte es doch jedem selbst überlassen sein, über welche Medien er sich informieren und für welche er bezahlen will, zweitens kann man durchaus fragen, ob Fußball, ESC und fünf bis sechs Radiokanäle pro ARD-Anstalt wirklich "Grundversorgung" sind, drittens könnte man fragen, ob Abgaben für Betriebe, Arbeitsstätten etc. gerechtfertigt sind, wenn jede/r als Privatperson schon zahlt.
Hielt bisher kein Richter für nötig.
Bin ja mal gespannt, ob jetzt ein bißchen Bewegung in die Abzocke kommt...
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein sensationelles Urteil zum Rundfunkbeitrag gefällt: Eine Hostel-Betreiberin muss nur zahlen, wenn sie Empfangsgeräte hat. Das Bundesverfassungsgericht prüft den Rundfunkbeitrag auch.
Ich bin ja nun - bei aller Kritik - ein Freund des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Man muß ja nur 'ne Viertelstunde RTL 2 versuchen zu schauen, um die Krätze zu kriegen.
Trotzdem fand und finde ich die Art und Weise, wie sich unsere Öffis - unterstützt durch die Ministerpräsidenten der Länder, die auf Hofberichte hofften und hoffen - per Zwangsabgabe bedienen, dreist und unverschämt. Und mindestens ebenso weltfremd und hasenhirnig ist, wie deutsche Richter bislang jede, aber auch jede Klage gegen die Rundfunksteuer abbürsteten. Erstens sollte es doch jedem selbst überlassen sein, über welche Medien er sich informieren und für welche er bezahlen will, zweitens kann man durchaus fragen, ob Fußball, ESC und fünf bis sechs Radiokanäle pro ARD-Anstalt wirklich "Grundversorgung" sind, drittens könnte man fragen, ob Abgaben für Betriebe, Arbeitsstätten etc. gerechtfertigt sind, wenn jede/r als Privatperson schon zahlt.
Hielt bisher kein Richter für nötig.
Bin ja mal gespannt, ob jetzt ein bißchen Bewegung in die Abzocke kommt...