• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Kinderpornographie - Umgang mit Tätern

Mr. Poldi
Benutzer2610  Meistens hier zu finden
  • #1
Würdet ihr (weiterhin) mit jemandem (geschäftlich) zusammenarbeiten der für Beschaffung, Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials rechtskräftig verurteilt wurde und die ihm zur Last gelegten Taten auch nicht bestreitet?

Wäre Art und Umfang des Materials für eure Entscheidung von Bedeutung, d.h. würde es z.B. einen Unterschied machen wenn dieses in (etlichen) anderen Ländern nicht strafbar wäre?
 
C
Benutzer136306  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #2
Der Titel ist etwas irreführend, denn unter dem Titel "Umgang mit Sex" würdest du ja auch nicht die Frage erwarten, ob du mit einem Vergewaltiger zusammenarbeiten würdest.

Meine Antwort wäre übrigens: Das kommt drauf an und es würde für mich einen gewichtigen Unterschied machen, ob es sich um Fiktivpornographie handelt oder nicht.
 
Mr. Poldi
Benutzer2610  Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #3
Ja, der Threadtitel ist vmtl. nicht optimal, aber mir ist auch nach längerem Überlegen leider kein passenderer eingefallen.
Wenn Du da einen bessern Vorschlag hast, nur her damit.
 
C
Benutzer136306  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #4
Ja, der Threadtitel ist vmtl. nicht optimal, aber mir ist auch nach längerem Überlegen leider kein passenderer eingefallen.
Wenn Du da einen bessern Vorschlag hast, nur her damit.

"Kinderpornographie - Umgang mit Tätern?"
 
Kokiri
Benutzer157013  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #5
Thread-Titel geändert
 
blackinmind
Benutzer27300  (47) Meistens hier zu finden
  • #6
Schwierige Frage. Aber unser Rechtssystem ist eigentlich auf dem Grundsatz aufgebaut, dass ein rechtskräftig verurteilter Straftäter, der seine Strafe abbezahlt bzw. verbüsst hat, damit seine Schuldigkeit gegenüber der Gesellschaft abgegolten hat und damit wieder als resozialisert gilt.

Aber gerade bei Sexualdelikten und besonders wenn Kinder involviert sind, steht bei einer solchen Entscheidung die persönliche Moral im Vordergrund. Und da werden viele Menschen sich von einer solchen Person eher abwenden, da die meisten wohl mit einem Pädophilen nichts zu tun haben wollen. Das ist dann ein extremes soziales Stigma.
 
Edelweiss
Benutzer161456  Sehr bekannt hier
  • #7
Tja schwer.
Aber ich könnte mir nicht wirklich vorstellen, dass nach bekannten werden dieses Sachverhaltes ich noch lange Kontakt halten könnte.

... Ausser vielleicht , es ist eine mir extrem nahe Person und ich bin von mildernden Umständen überzeugt .
 
schuichi
Benutzer135918  Sehr bekannt hier
  • #8
Ich verstehe den Hintergrund nicht. Wenn es in Ländern straffrei ist dann kann die Person da ja nicht verurteilt werden?


Oder geht es hier um die Grauzone bei Hentais?
 
Mr. Poldi
Benutzer2610  Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #9
blackinmind
Benutzer27300  (47) Meistens hier zu finden
  • #10
Ein Punkt der mir gerade noch eingefallen ist und nicht ganz ausser Acht gelassen werden sollte: Wenn sich bei anderen Geschäftspartnern herumspricht, dass man Geschäfte mit einem verurteilten Pädophilen macht, ist es durchaus denkbar, dass sich diese abwenden und dadurch der Firma ein unter Umständen nicht unerheblicher finanzieller Schaden durch Kunden- oder Auftragsverlust entstehen könnte.
 
schuichi
Benutzer135918  Sehr bekannt hier
  • #11
Hentai ja (laut eigener Aussage des Betroffenen, definitiv wissen tue ich es nicht), Grauzone ... muss jeder selbst beurteilen.
Gut hier ist definitiv kein Kind geschädigt worden. Es sind (hoffentlich) nur Fantasien usw. Die Figuren sind oft auch von der Art her nicht kindlich. Bzw sehr viel deutlicher körperlich ausgereift aber von der Art her doch kindlich. Dies hat aber oft Gründe die in der Kultur und dem Frauenbild bzw der Etnie und ihren Äußeren Merkmalen zu tun hat.

Deswegen ja auch meine Frage.
[doublepost=1544905936,1544905853][/doublepost]
Ein Punkt der mir gerade noch eingefallen ist und nicht ganz ausser Acht gelassen werden sollte: Wenn sich bei anderen Geschäftspartnern herumspricht, dass man Geschäfte mit einem verurteilten Pädophilen macht, ist es durchaus denkbar, dass sich diese abwenden und dadurch der Firma ein unter Umständen nicht unerheblicher finanzieller Schaden durch Kunden- oder Auftragsverlust entstehen könnte.
Es ist aber Unterschied ob nun verurteilt wegen Phädophilie im eigentlichen Sinn oder Lolli und Shotacon Konsum.
 
blackinmind
Benutzer27300  (47) Meistens hier zu finden
  • #12
Ob es sich hier wirklich "nur" um Hentais handelte ist ja erstmal unklar.

Und verurteilt wird eine Person nicht wegen "Pädophilie". Verurteilt wird eine Person, weil sie sich sexuell an einem Kind vergangen hat oder im Besitz von kinderpornographischen Schriften bzw. Bildern ist oder diese sogar vertrieben hat.

Menschen die soetwas tun, haben wohl in der Regel auch pädophile Neigungen...
 
haarefan
Benutzer38494  Sehr bekannt hier
  • #13
Wenn es in Ländern straffrei ist dann kann die Person da ja nicht verurteilt werden?
naja, soweit ich weiß ist der kauf von cannabis als deutscher auch im ausland nicht erlaubt (konsum ist meines wissens nicht strafbar. also dürfte man im coffeeshop einen angebotenen joint beruhigt rauchen, selbst aber keinen kaufen.). :zwinker:
will sagen: nur weil etwas im einen land erlaubt ist, ist es nicht unbedingt als deutscher staatsbürger erlaubt.

Wäre Art und Umfang des Materials für eure Entscheidung von Bedeutung, d.h. würde es z.B. einen Unterschied machen
ja, allerdings wäre es mir gleichgültig ob das eine oder das andere in fremden ländern erlaubt wäre oder nicht.
ich könnte beispielsweise eher damit umgehen (lernen), wenn ich wüsste, ob sich besagte person sich einen runterholt wenn da auf fotos "nur" nackte kinder beim baden zu sehen sind oder ob sich jemand daran aufgeilt wie ein kind vergewaltigt wird.

schwierig wäre der umgang so oder so mit einer solchen person für mich und viele faktoren würden mein verhalten gegenüber dieser person beeinflussen.
 
Spiralnudel
Benutzer83901  (39) Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #14
Ich würde den Kontakt auf jeden Fall meiden und so schnell wie möglich einstellen. Ich finde das einfach zu gruselig.
 
Starla
Benutzer164664  Verbringt hier viel Zeit
  • #15
Ja, das tue ich ja jetzt bereits.
 
Manche Beiträge sind ausgeblendet. Bitte logge Dich ein, um alle Beiträge in diesem Thema anzuzeigen.
Tahini
Benutzer133456  (52) Beiträge füllen Bücher
  • #30
Es besteht ja die Moeglichkeit, dass der das nicht laenger macht. Das weiss man natuerlich nicht, und da wuerde ich auch nicht nachbohren wollen. Aber wenn er direkt sagt, "hoernsema, ueber mich gibt es folgende Geschichten, und die stimmen, aber ich habe mit dem Kram nichts mehr zu tun," dann waere das fuer mich ok. Leute aendern sich.

Aber wenn irgendwie durchleuchtet, dass das nach wie vor laeuft, hmm... ich glaube, da wuerde ich dann doch ganz galant irgendwie das Kabel kappen.

Das ist natuerlich auch eine komplizierte Sache, wenn man Fan eines Schauspielers oder Saengers mit einschlaegiger Geschichte ist. Geschaeftlich zu tun zu haben ist ja in deren Fall, weiterhin ihre Filme und Songs zu konsumieren. Und ich muss sagen, da tue ich mich schwer, konsequent zu sein. Gary Glitter, Kevin Spacey... ich mag deren Arbeit einfach, auch, wenn sie mittlerweile zwielichtig dastehen.
 
Mr. Poldi
Benutzer2610  Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #35
Rosoideae Fragaria Rosoideae Fragaria
Eigentlich dachte ich, ich hätte das im Urprungsbeitrag auscreichend erläutert:
Der Tatbestand war Beschaffung, Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials, d.h. Bilder und Videos.

Woodstock~81 Woodstock~81
Habe ich, aber ich möchte hier nicht zuviele Details posten sondern das ganze eher abstrakt halten.
Daher nur soviel dass es nicht um Deutschland geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mr. Poldi
Benutzer2610  Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #71
Nun könnte man argumentiern, er hätte ja "nur" Bild/Videomaterial besessen.
Ja, aber das, woran er sich erregt, ist leider wirklich einem Kind passiert.
Im konkreten Fall laut Aussage des betroffenen (die sich nach meinem Kenntnisstand anhand öffentlich verfügbarer Informationen weder bestätigen noch widerlegen lässt): Nein. Das Material zeigte keine realen Menschen.
 
Mrs. Brightside
Benutzer140332  (36) Planet-Liebe ist Startseite
  • #109
Off-Topic:
Ja ,sicherlich. Dafür sorgt der Knast - besonders die Insassen. Solche stehen auf der untersten Leiter. Zurecht.
Da dürftest du dann mitmischen, wenn man dir bei obiger Aussage Glauben schenken mag.

Na, zum Glück ist alles theoretisch und man kann sich in der Fanatasie zusammen spinnen, dass man eines Mordes/Totschlags bereit wäre.

Ich find's immer wieder erstaunlich, wie leichtfertig manche Menschen solche Aussagen tätigen. Komischerweise kommen solche Aussagen meistens von Menschen, die Gewalt per se ablehnen.

Ich kann's echt nicht ernst nehmen.

Da ich nicht selbständig bin, kann ich mir unseren Kunden leider nicht aussuchen, bin also auch nur ein Zahnrad im System.

Und da ich meine Neigungen niemanden auf die Nase binde (was ich bei Pädophilie sicherlich 3x nicht tun würde), würde auch keiner mitkriegen, was ich für (die Mehrheit der Menschen) schreckliche Gedanken hätte.

Und da ich gewisse sexuelle Handlungen erregend finde, bei denen Commitment herrschen muss, kann ich bei meinen Pornos leider nicht genau sagen, ob dies zutrifft. Und das, obwohl ich mich nicht im Darknet bewege. Ich habe als Konsument leider nicht immer die Möglichkeit zu prüfen, ob da alles richtig und dem Gesetz entsprechend gedreht wurde. Ich kann da nur hoffen, dass alles geschauspielert ist.

Wie viele Pädophile, Mörder, Gewalttäter, Vergewaltiger, Sodomisten wohl unter uns weilen, ohne das wir es mitkriegen?
Naja, wir können eben nur meiden und verurteilen, was wir wissen, nicht was wir uns denken oder befürchten. Aber wer glaubt, die obigen Aufgeführten würden das leichtfertig ihren Geschäftspartnern (oder gar Kollegen) erzählen, ist schon fernab jeglicher Realität.

Die meisten sind doch nicht verurteilt worden, sondern haben eben diese Neigung. Damit geht keiner hausieren, es ist ja schon schwer genug sich bei Beratungsstellen zu melden, weil die Scham überwiegt.

Ich weiß auch gar nicht, wer in meinem Umkreis (oder auf Arbeit) ein verurteilter Straftäter ist. Dafür müsste ich erst mal recherchieren. Hab ich persönlich noch nie gemacht.

Geschäftlichen Kontakt würde ich mit einem Verbreiter von Hentais sicherlich nicht die Zusammenarbeit kündigen, selbst wenn ich's könnte. Ich finde das eine gute Alternative zum Ausleben der Neigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mr. Poldi
Benutzer2610  Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #130
Im Sachverhalt des TS ging es darum das ein Mitarbeiter/Besitzer einer anderen Firma, mit der seine Firma zusammenarbeitet, wegen dem Besitz Kinderpornographischer Schriften, konkret Hentai, verurteilt wurde. Besagter Mensch hat es zugegeben, ein Irrtum ist daher unwahrscheinlich. Würdet ihr die Geschäftsbeziehung weiter führen? ( Mr. Poldi Mr. Poldi korrigier mich bitte falls die Zusammenfassung nicht stimmt)
Die Zusammenfassung stimmt fast:
Die betroffene Person wurde für "Beschaffung, Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften" (so wäre wohl die deutsche Übersetzung der Anklage) verurteilt. Ob es dabei (nur) um Hentai ging ist anhand öffentlich zugänglicher Informationen (zumindest für mich) weder zweifelsfrei zu belegen noch zu wiederlegen, denn die Aussage dass es nur um Hentai ging stammt von der betroffenen Person selbst.
Für mich klingt dies anhand verschiedener Faktoren wie z.B. Umfang des Materials (das geht aus den Presseberichten hervor) im Verhältnis zum Strafmaß aber durchaus plausibel.
 
casanis
Benutzer77547  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #154
Off-Topic:
Hm, ich kenne mich mit diesen Hentais überhaupt nicht aus.
Aber dass grafische oder filmische Darstellungen nicht unbedingt "echt" sein müssen, sondern auch gezeichnete oder animierte als "Kinderpornografie" gelten können, hatte ich schon mal gelesen. Wobei ich aber nicht weiß, wie das konkret in D gehandhabt wird. Wo da also die darstellerische "Grenze" liegt. Außerdem ist in D auch noch zu bedenken, dass etwas überhaupt keine Pornographie - also auch keine Kinderpornografie - sein kann, sobald es als "Kunst" klassifiziert wird.

Aber wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich im konkreten vom TS geschilderten Fall um eine Verurteilung im Ausland, also nicht in D.

Kam es denn in D bereits zu Verurteilungen, weil jemand im Besitz von Hentais war oder diese weiterverbreitet hat?

[doublepost=1545222629,1545222329][/doublepost]
Ich als kleiner Freiberufler eben schon. Und daher eher nein.

Die meisten sind aber keine Freiberufler. Da hast Du also Glück gehabt.
Aber nur nochmal, um das richtig zu verstehen: Wenn ich mich recht erinnere, bist Du doch Architekt, oder? Verstehe ich Dich richtig, dass Du z.B. einen Auftrag ablehnen oder zurückgeben würdest, wenn bekannt würde, dass der Auftraggeber wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie vorbestraft ist? Oder dass Du eine Kooperation mit einem Handwerker beenden würdest, wenn Du eine Vorstrafe wg. Kinderpornografie spitz kriegen würdest?

Wäre das bei anderen Vorstrafen auch so? Wenn ja bei welchen? Und warum gerade bei diesen und nicht bei anderen?
 
Manche Beiträge sind ausgeblendet. Bitte logge Dich ein, um alle Beiträge in diesem Thema anzuzeigen.
Mr. Poldi
Benutzer2610  Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #188
Vermutlich kommt es darauf an, wie realistisch die Darstellung der (Comic)-Figur ist. Heute ist es ja technisch möglich, Filme am Computer zu programmieren, denen man das (fast) nicht ansieht.
Und genau deshalb, weil es im Zeifelsfall nicht nachvollziehbar ist ob das dargestellte real oder fiktiv ist, hat der Gesetzgeber auch "wirklichkeitsnahes" realem gleichgestellt; ohne diese Gleichstellung müsste es sonst ggf. vielfach "im Zweifel für den Angeklagten" heißen, weil eben nicht eindeutig nachweisbar ist ob das Material nun real ist oder nicht.
Ist vielleicht ein wenig mit Ego-Shootern vergleichbar: Je stärker das, was da massiv blutverteilend niedergemetzelt wird, nach einem Menschen aussieht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit dass das nicht als USK 16 durchgeht.

So wie jetzt auch. Bei Fiktivkinderpornographie ist der Besitz straffrei, die Verbreitung jedoch strafbar.
Nicht zwangsläufig, siehe § 184b Abs. 3 StGB
 
casanis
Benutzer77547  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #193
Woodstock~81 Woodstock~81 , Riot u.a. so ganz kann ich Eurer sehr heftigen Diskussion nicht folgen. Oder anders ausgedrückt, ich habe den Eindruck, dass ich Euch beide verstehe.
Ich verstehe Woodstock~81 Woodstock~81 , wenn er argumentiert, dass man einen Menschen, der das Pech hat, eine pädophile Neigung zu haben, nicht (vor-)verurteilen oder ausgrenzen darf, wenn er doch - wahrscheinlich unter erheblichem Leiden - seine deviante Sexualität eben genau NICHT auslebt und Kinder schädigt, sondern seine Sexualität nur an grafischen oder animierten Darstellungen "auslebt". Da ist m.E. zweifellos etwas dran.

Ich kann aber auch Riot gut verstehen, die nach meinem Eindruckeine gewisse Grauzone zwischen "nicht strafbar" und trotzdem "nicht akzeptabel" vor Augen hat und wohl auch die Sichweise einer Lehrperson in einer Grundschule . Da würde ich auch einfach zustimmen: Egal ob derjenige eine strafbare Handlung begangen hat oder nicht. An einer Grundschule hat ein Mensch mit einer pädophilen Neigung nichts verloren. Das ist definitiv nicht gut für diesen Menschen selbst und eben evtl auch nicht für die dortigen Kinder. Es ist einfach ein Spiel mit dem Feuer.

So sehr ich prinzipiell @Woodstock~81s Argumentation auf einem "höhren Prinzip" nachvollziehen kann und durchaus schätze: Mir fällt da aber gerade ein tatsächlich erlebtes Beispiel aus meinem eigenen Leben ein, das die Problematik evtl. verdeutlicht.
Es war in den 90er Jahren. Damals war Pädophilie noch nicht so ein gesellschaftlich präsentes und offensiv verhandeltes Thema wie heute, sondern es wurde eher "unter dem Teppich" abgehandelt.
Ich war damals Gruppenleiter in einem Pfadfinderbund. Unser (relativ kleiner) Pfadfinderbund war damals auf einem großen Zeltlager, auf dem viele verschiedene süddeutsche Pfadfinderbünde dabei waren.
Es war damals so, dass wir Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen beobachtet haben, dass ein Typ in mittlerem Alter von einem anderen Pfadfinderbund immer so bei uns "rumschlawenzelt" ist und unsere "kleinen Jungen" (also die ca. 10-12 jährigen) immer fotografiert hat (Porträts und so....). Tja, jetzt könnte man sagen, dass das ja nicht schlimmes ist. Aber die Art WIE er das gemacht hat, hat bei uns damals jedenfalls alle Alarmglocken schrillen lassen. Er hat definitiv NICHTS strafbares getan. Aber es hat uns eben trotzdem alarmiert und es war auch im Abstand von über 20 Jahren betrachtet, einfach so, dass die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Menschen mit pädophilen Neigungen handelte, relativ groß war.

Wie haben wir damals reagiert? Wir haben ihn angesprochen und ihm gesagt, dass wir ihm sowohl die Anwesenheit im Bereich "unserer" Zelte verbieten und ihm auch verbieten ein Kind unseres Pfadfinderbundes anzusprechen. Wir haben ihm auch angedroht, dass wir ihn "vermöbeln", falls er das trotzdem tut. Da waren wir schon recht extrem. Außerdem haben wir versucht die Leiter der anderen Pfadfinderbünde davon zu überzeugen, dieser Person Lagerverbot zu erteilen (was jedoch scheiterte, weil sein eigener Bund ihn in Schutz genommen hat).

Klar, er hat NICHTS strafbares gemacht. Er hat aber in einem risikoreichen Umfeld mit einer Riesenanzahl von Kindern sich unseres Erachtens schon so verhalten, dass wir nicht ausschließen konnten, dass etwas passieren könnte. Und wir - damals ja auch selbst noch mehr oder weniger Jugendliche - hatten ja von den Eltern die Verantwortung für ihre Kinder übertragen bekommen. Da MUSSTEN wir m.E. "auf Nummer sicher" gehen, oder etwa nicht Woodstock~81 Woodstock~81 ?
 
A
Benutzer160853  Sehr bekannt hier
  • #194
Es ist schon aus der Tagespresse unmöglich einen Prozess profund zu verfolgen. Eine Hauptverhandlung ist zu komplex und der Text nur ein Destillat des Tages. Das ist aber hier nicht Thema. Die Fakten liegen klar: Es gibt eine einschlägige Verurteilung.Das lässt sich erstmal nicht wegwischen.

casanis casanis Ich habe ein ähnliches Erlebnis aus meiner Zeit als Jugendwart. Ich war zwar nur Interimistisch, hatte aber dennoch einen Stellvertreter. In der Jungendfeuerwehr werden auch Knoten geübt und im Falle des sog. Rettungsknoten kommt man sich zwangläufig nahe. Als wir für einen Wettkampf übten bemerkte ich, dass mein Stellvertreter bei den jüngeren Mitglieder. Es gab ein Team Ü14 und U14, etwas intensiver am Werk war. Er war nicht übergriffig, aber irgendwo war klar, dass der Griffe und Hilfestellungen irgendwie zu viel des Guten waren.Wir waren dann sehr diskret. Ein "zufälliger Besuch" sorgte dafür, dass die Leitung der Feuerwehr mein ungutes Gefühl teilte. Er war später nur noch für die ältere Gruppe verantwortlich und wir haben uns um ein weiteres Mitglied verstärkt. In der Rückschau ist das keine so lustige Zeit gewesen.
 
Mr. Poldi
Benutzer2610  Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #195
Es war damals so [...] dass ein Typ in mittlerem Alter von einem anderen Pfadfinderbund immer so bei uns "rumschlawenzelt" ist und unsere "kleinen Jungen" (also die ca. 10-12 jährigen) immer fotografiert hat (Porträts und so....). [...] Er hat definitiv NICHTS strafbares getan.
Strafbar wohl nicht, unzulässig ggf. dennoch:
Ein Foto einer Person < 14 Jahren durfte IANAL auch vor DSGVO nur mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten erfolgen, ansonsten ist das eine Persönlichkeitsrechtsverletzung.
 
G
Benutzer Gast
  • #196
Die Frage ist für mich ganz einfach zu beantworten: Nein, ich würde unter keinen Umständen mit einer solchen Person auch nur im Geringsten etwas zu tun haben wollen. Egal auf welcher Ebene.
 
casanis
Benutzer77547  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #197
Off-Topic:
Strafbar wohl nicht, unzulässig ggf. dennoch:
Ein Foto einer Person < 14 Jahren durfte IANAL auch vor DSGVO nur mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten erfolgen, ansonsten ist das eine Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Hm, soweit ich mich erinnere hat Mitte der 1990er Jahre sowas im Alltag definitiv niemanden interessiert. Auf unseren Gruppenleiterschulungen war zwar Aufsichtspflicht und auch Sexualität Thema, aber das Recht am Bild oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen leider nicht.

Die Zeiten haben sich da schon ziemlich stark verändert.

Damals war es auch bei uns in der Pfadfinderszene (bzw. einer "Subszene", der sog. "Bündischen"-Szene, in der ich aktiv war) so, dass wir genau wussten, dass dort Pädophile unterwegs waren. Es gab so richtige Pädophilenbünde.
Damals war das eben einfach noch nicht so, dass es ganz normal war, dass das eben eine Sache für die Polizei und den Staatsanwalt ist, sondern man hat das "unter der Hand" geregelt, in dem man sich und die Kinder des eigenen Bundes eben von diesen Leuten "fernhielt".

Interessanterweise ist es inzwischen (Gott sei Dank!) anders. Ich bin da ja schon lange raus, aber ich habe mitbekommen, dass inzwischen auch in dieser Szene das Thema "Missbrauch" ganz offensiv angegangen wird. Es gab inzwischen einige Fälle, die auch zu Verurteilungen führten. Übrigens auch in dem Pfadfinderbund, aus dem damals der mutmaßliche Pädophile aus meiner Geschichte kam.

 
A
Benutzer160853  Sehr bekannt hier
  • #198
Strafbar wohl nicht, unzulässig ggf. dennoch:
Ein Foto einer Person < 14 Jahren durfte IANAL auch vor DSGVO nur mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten erfolgen, ansonsten ist das eine Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Ja, aber gerade in diesem Bereich werden oft Bilder gemacht und es wäre nicht so komplex, hier bewusst sich bestimmte Menschen rauszupicken.
An Persönlichkeitsrechte denkt dabei erstmal kaum jemand.

Ich will aber auf etwas anderes kurz hinweisen: Serienmörder sind in der Neuzeit oft in Medizinberufen tätig und pädosexuelle Straftäter nicht selten Jugendleiter, Hausmeister, Jugendtrainer oder in anderen Berufen.
So baut sich ein Vertrauensverhältnis auf und es kann wesentlich einfacher zur Tat kommen. Diese kriminale Binsenweisheit wollte ich zumindest mal erwähnt haben.

Wahrscheinlich ist es wirklich so.
Omg. Was für ein sinnloses Unterfangen.

Nicht zwingend. Es reicht auch schon eine "In Augenscheinnahme" im Verfahren, die klar sagt, das ist richtig strafbar, hier ist ein wenig über der Linie und diese Bilder fallen weg.
Vielleicht OT, könnte aber dennoch interessieren: Eine solche Strafe bildet sich nicht durch das Aufsummieren der Einzelstraft, sondern durch eine Gesamtstrafe. Vereinfacht bekommt ein Verbrecher somit Mengenrabatt.
 
LAX
Benutzer171020  Verbringt hier viel Zeit
  • #199
Pädophile haben es im Knast zu recht verdammt schwer und müssen weg von den anderen.
 
Edelweiss
Benutzer161456  Sehr bekannt hier
  • #200
Wie haben wir damals reagiert? Wir haben ihn angesprochen und ihm gesagt, dass wir ihm sowohl die Anwesenheit im Bereich "unserer" Zelte verbieten und ihm auch verbieten ein Kind unseres Pfadfinderbundes anzusprechen. Wir haben ihm auch angedroht, dass wir ihn "vermöbeln", falls er das trotzdem tut. Da waren wir schon recht extrem. Außerdem haben wir versucht die Leiter der anderen Pfadfinderbünde davon zu überzeugen, dieser Person Lagerverbot zu erteilen (was jedoch scheiterte, weil sein eigener Bund ihn in Schutz genommen hat).

Das ist eben die unterschiedliche Sichtweise.
Ist es nun präventiver Opferschutz oder Diskriminierung.
Das gleiche Problem wie beim Thema Sicherheit... vs. individuelle Freiheitsrechte.

Das was casanis casanis berichtet hat in der Tat erst mal was mit Verantwortungsbewustsein und Zivilcourage zu tun. Meine Meinung.
Und es ist keines Wegs Diskriminierung von sexuellen Minderheiten.
Keiner kann in die Seele eines anderen hinein schauen. Deswegen ist hier ein offenes Auge wichtig.

Auch wenn es im Einzelfalle mal einen "Unschuldigen" treffen möge.
Aber dieser "Unschuldige" hat sich selber und versätzlich mit seiner Hentai-Sammelei in dieseprekäre Lage gebracht. Er muss also damit rechnen, dass er hier mit sozialen Konsequenzen zu tun haben wird.
Ich kann hier einfach Woodstock~81 Woodstock~81 nicht folgen.
Auch wenn ich schon weiss, was er meint.
 
Zuletzt bearbeitet:
cr4nberry
Benutzer68557  (33) Sehr bekannt hier
Redakteur
  • #202
Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass ein verurteilter Straftäter nach seiner Strafe seine Schuld beglichen hat. Bei Kinderpornografie kann man das anders sehen, da für die Taten (Bildern, Videos) Kinder leiden mussten. Es gibt eine riesige Kartei auf Bundesebene und Ermittlungsbeamte, die den ganzen Tag nichts anderes tun, als sich Kinderpornos anzusehen und versuchen, mit den anderen Behörden herauszufinden, um welche Kinder und Täter es sich handelt. Ziel ist vor allem, die Kleinen aus dieser furchtbaren Situation zu retten.

Bei Hentais zieht dieser Gedanke irgendwie nicht. Ich habe jetzt nicht noch mal extra gegoogelt, meine mich aber zu erinnern, dass die Protagonisten da immer sehr jung und verniedlicht aussehen.
Pädophilie ist meines Wissens nach doch auch eine diagnostizierbare Erkrankung. Kranke, die nicht straffällig werden, sollte man aus meiner Sicht nicht vorverurteilen. Vernünftige Kranke sollten den Umgang mit Kindern aber von sich aus meiden. Bei einer entsprechenden Diagnose würde ich entsprechende behördliche AUflagen auch für sinnvoll erachten. Epileptiker bekommen ja auch ein Fahrverbot, wenn sie ANfälle haben.
 
schuichi
Benutzer135918  Sehr bekannt hier
  • #203
Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass ein verurteilter Straftäter nach seiner Strafe seine Schuld beglichen hat. Bei Kinderpornografie kann man das anders sehen, da für die Taten (Bildern, Videos) Kinder leiden mussten. Es gibt eine riesige Kartei auf Bundesebene und Ermittlungsbeamte, die den ganzen Tag nichts anderes tun, als sich Kinderpornos anzusehen und versuchen, mit den anderen Behörden herauszufinden, um welche Kinder und Täter es sich handelt. Ziel ist vor allem, die Kleinen aus dieser furchtbaren Situation zu retten.

Bei Hentais zieht dieser Gedanke irgendwie nicht. Ich habe jetzt nicht noch mal extra gegoogelt, meine mich aber zu erinnern, dass die Protagonisten da immer sehr jung und verniedlicht aussehen.
Pädophilie ist meines Wissens nach doch auch eine diagnostizierbare Erkrankung. Kranke, die nicht straffällig werden, sollte man aus meiner Sicht nicht vorverurteilen. Vernünftige Kranke sollten den Umgang mit Kindern aber von sich aus meiden. Bei einer entsprechenden Diagnose würde ich entsprechende behördliche AUflagen auch für sinnvoll erachten. Epileptiker bekommen ja auch ein Fahrverbot, wenn sie ANfälle haben.
Genau so sieht es aus. Um etwas mehr aufzuklären, was im Hentaigenre Strafbar sein könnte. Es gibt die Subgenres Lolli und Shotacon diese sehr Grenzwertig sind und in Deutschland auch Strafrechtlich zumindest wie gesagt teilrelevant sind. Die Protagonisten sind zumeist Minderjährig. Auch Schulmädchendinge sind Grenzwertig. Gibt es aber auch im Realporno da sind die Schauspielerinnen eben Jugendlicher.
 
A
Benutzer160853  Sehr bekannt hier
  • #204
AlMuss Er

Das ist eben die unterschiedliche Sichtweise.
Ist es nun präventiver Opferschutz oder Diskriminierung.
Das gleiche Problem wie beim Thema Sicherheit... vs. individuelle Freiheitsrechte.

Das was casanis casanis berichtet hat in der Tat erst mal was mit Verantwortungsbewustsein und Zivilcourage zu tun. Meine Meinung.
Und es ist keines Wegs Diskriminierung von sexuellen Minderheiten.
Keiner kann in die Seele eines anderen hinein schauen. Deswegen ist hier ein offenes Auge wichtig.

Auch wenn es im Einzelfalle mal einen "Unschuldigen" treffen möge.
Aber dieser "Unschuldige" hat sich selber und versätzlich mit seiner Hentai-Sammelei in dieseprekäre Lage gebracht. Er muss also damit rechnen, dass er hier mit sozialen Konsequenzen zu tun haben wird.
Ich kann hier einfach Woodstock~81 Woodstock~81 folgen.
Auch wenn ich schon weiss, was er meint.

Ich glaube, wenn jemanden Kinder anvertraut werden, ob nun bei den Pfadfindern, der Feuerwehr oder dem Sportverein, hat man die verdammte Verantwortung, dass alle wohlbehalten wieder daheim ankommen. Daher prüfe, wen du dir in die Jugendabteilung holst. Es kann keine Diskriminierung sein, wenn hier proaktiv eingegriffen wird. Das ist der Jugendwart den Kindern und den Eltern schuldig. Lieber einen zuviel in die Schranken weisen als zu wenig, weil es auch signalisiert, dass die Alarmglocken aktiv sind.
Ich will vom Rechtlichen wegkommen und zur Lebenswirklichkeit übergehen.
Nach meinen Google-Suchen war ich angewidert und abgestoßen und ich will von meinem Umfeld, wenn ich es mir aussuchen kann nicht abgestoßen sein. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern mit einem eigenen Kanon, den ich erstmal jeden zubillige.
Wir könnten hier darüber reden, dass es zu wenig Therapieplätze und Zentren gibt und das Projekt "Kein Täter werden" ist sehr segensreich.
Aber bei mir bliebt ein ganz wichtiges Kriterium: Hier hat jemand bewusst entschieden, dass er einen Weg in die Strafbarkeit einschlägt, die zumal noch organisiert ist und somit kein Ladendiebstahl oder sonstige Bagatellen.
Und dann ist es für mich weiterhin mehr als eine Laune der sexuellen Natur.
 
xMioxDa
Benutzer162736  Verbringt hier viel Zeit
  • #205
Ganz einfach: NEIN
Ich bin Erzieherin und wenn ich bewusst mit jemanden zusammenarbeite der Kinderpornografie besessen hat, dann werde ich alles in die Wege leiten um diese Person aus diesem Berufszweig zu verbannen. Jeder mit dieser Sexuellen-Vorliebe sollte sich behandeln lassen um nicht irgend wann zum Täter zu werden.
 
P
Benutzer3277  Beiträge füllen Bücher
  • #206
Ich bin Erzieherin und wenn ich bewusst mit jemanden zusammenarbeite der Kinderpornografie besessen hat, dann werde ich alles in die Wege leiten um diese Person aus diesem Berufszweig zu verbannen.

Eigentlich kann das gar nicht passieren, denn dafür muss er ein erweitetes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, in dem das dann steht - und dann darf er (zu recht) nicht eingestellt werden.
[doublepost=1546459154,1546458821][/doublepost]
Jeder mit dieser Sexuellen-Vorliebe sollte sich behandeln lassen um nicht irgend wann zum Täter zu werden.

Soviel ich gelesen habe gibt es aber viel zu wenige Therapieplätze. Hinzu kommt, dass Pädophile oft Angst haben, dass Bekannte davon erfahren welche Therapie er macht, mit der Folge dass er dann von vielen Menschen gemieden wird. Daher verzichten sie lieber darauf ihre Neigung zu offenbaren.
 
Anila23123
Benutzer167118  (29) Sehr bekannt hier
  • #207
Ich bin noch nicht berufstätig, Strebe aber den Lehrerberuf an. Ich glaube wenn da ein Kollege wegen so etwas verurteilt wird, wird er nie wieder eingestellt. Das ist auch besser so. Strafe angebüßt hin oder her, ich täte mich schwer mit so einer Person.
Da wird mein vorherrschendes Gefühl immer Abscheu sein.
 
Es gibt 170 weitere Beiträge im Thema "Kinderpornographie - Umgang mit Tätern", die aktuell nicht angezeigt werden. Bitte logge Dich ein, um diese ebenfalls anzuzeigen.
Oben
Heartbeat
Neue Beiträge
Anmelden
Registrieren