• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Kann mich kaum noch zurückhalten!

N
Benutzer106138  (26) Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hallo,
ich hab immoment ein Porblem, wenn man es so ausdrücken kann.
Meine Freundin und ich sind jetzt seit fast 5 Monaten zusammen. Wenn ich bei ihr schlafe, oder sie bei mir, machen wir eigentlich nichts Großartiges (ab u. zu mal fingern petting und so) aber trotzdem fällt es uns beiden immer sehr sehr schwer nicht miteinander zu schlafen. wir wollten eigentlich noch warten bis wir beide 14 sind, aber wir wissen nicht ob wir das auf die Reihe kriegen. Wir können uns praktisch nicht entscheiden ob wir es direkt machen sollen oder nicht. wir haben doch noch ein paar bedenken.

was meint ihr??? sollen wir es einfach machen wenn wir es nicht mehr auhalten oder sollen wir noch warten. lange halte ich das nicht mehr aus. aber ich will mich definitiv nicht von ihr trennen.

antwortet bitte möglichst schnell.

MFG Nico :herz:
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #2
Was genau ändert euer Alter?

Wenn ihr euch einig seid und das Thema Verhütung geklärt habt, dann seh ich keinen Grund, warum ihr es nicht probieren solltet.
 
N
Benutzer106138  (26) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Thema verhütung und so ist geklärt aber wir trauen uns nicht immer. außerdem sind da ja noch die eltern, die sagen dass wir erst mti 15 dürfen. auch wenn uns das eigentlich nicht interessiert
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #4
Eure Eltern erzählen Müll!
Wenn ihr beide 13 seid, dann dürft ihr rein rechtlich.

Und warum traut ihr euch nicht? Wegen der Eltern oder gibts da noch andere Gründe?
 
N
Benutzer106138  (26) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #5
es gibt noch andere gründe. die kennen wir beide nicht. aber dann ist da noch eine sache. wir sidn beide eim gleichen judo-verein. wenn wir irgentwelche übungen machen, machen wir natürlich ales zusammen. und da der sport sehr körperbetont ist, könenn wir uns selbst da kaum zurückhalten. noch mal scheisse.
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #6
Ich verstehs nicht ganz.
Ihr wollt beide miteinander schlafen, traut euch aber nicht?
Warum nicht? Wovor habt ihr Angst? Davor dass es nicht klappt? Was wäre daran so schlimm?

Und was hat euer Judoverein jetzt damit zu tun?
 
capricorn84
Benutzer56469  (39) Beiträge füllen Bücher
  • #7
ich glaube er meint das so weil sie sich ja beide nicht mehr zurück halten können und der sport recht körperbetont ist und das deßwegen schwer fällt. :grin:

ich versteh jetzt auch nciht warum ihr es nicht macht.... habt ihr denn die möglichkeit dass es in Ruhe passiert oder ist immer wer von den Eltern zuhause der ins Zimmer platzt? Habt ihr mit Verhütung alles vorbereitet? Pille?Kondom?
 
N
Benutzer106138  (26) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #8
ganz genau das was du grade gefragt hast, krava, kann ich nicht beantworten. irgend ein gefühl hält uns davon ab aber wir wissen nicht welches.
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #9
Na wenn ihr es nicht wisst, wie sollen wir es dann wissen? :ratlos:

Ihr müsst ja nicht, aber ich versteh nicht wie ihr einerseits wollen könnt und dann doch wieder nicht. :grin:
 
A
Benutzer95038  Benutzer gesperrt
  • #10
Es muss ja nicht gleich Sex sein, lernt eure Körper erstmal gemeinsam kennen, das ist auch sehr schön und ihr werdet euch der ganzen Sache sicherer.
Off-Topic:
Und was hat euer Judoverein jetzt damit zu tun?
Vielleicht hat er angst, dass sie sich wehrt :grin:
 
N
Benutzer106138  (26) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #11
wehren wird sie sich definitiv nicht. wir haben ja auch schon viel drüber geredet udn kennen tun wir unsere körper auch schon. ich seh ja selbst nich t ein was das problem ist. ich glaub ich rede mal mit ihr darüber. warum, weshalb usw.
 
A
Benutzer95038  Benutzer gesperrt
  • #12
Also wie gesagt, mann kann auch ohne Sex zusammen Spaß haben. Ihr müsst es ja nicht von langer Hand planen, solagne die Verhütung betreffend alles geklärt ist.
Freut euch einfach an einander und der Rest kommt dann von selbst.
 
N
Benutzer106138  (26) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #13
planen kommt gar nicht in frage
 
SchafForPeace
Benutzer12529  Echt Schaf
  • #14
Wie wollt ihr denn verhüten?
Wenn mit Kondomen - hast du schon die passende Marke gefunden?
 
Y
Benutzer46362  (51) Meistens hier zu finden
  • #15
Was genau ändert euer Alter?

Wenn ihr euch einig seid und das Thema Verhütung geklärt habt, dann seh ich keinen Grund, warum ihr es nicht probieren solltet.

Eure Eltern erzählen Müll!
Wenn ihr beide 13 seid, dann dürft ihr rein rechtlich.

Und warum traut ihr euch nicht? Wegen der Eltern oder gibts da noch andere Gründe?

Es gibt einen Unterschied zwischen "erlaubt" und "nicht strafbar".

Rechtlich dürfen die beiden keine sexuelle Handlungen miteinander haben, kein Sex, kein Petting!

Es ist für beide sexueller Mißbrauch von Kindern, § 176 StGB. Die Tat ist objektiv und subjektiv verwirklicht und auch rechtswidrig. Allerdings wird die rechtswidrige Tat nicht bestraft, weil Kinder unter 14 Jahren SCHULDUNFÄHIG sind, § 19 StGB.

Es ist unverantwortlich, 13-jährigen zu erzählen, sie dürften miteinander Sex haben. Genausogut könnte man sagen, 13-jährige dürften Menschen töten. Das ist genau dasselbe: Die Tat (Totschlag) ist verwirklicht und rechtswidrig, allein wegen des geringen Alters liegt Schuldunfähigkeit vor, so dass das Kind nicht bestraft werden kann.

Außerdem: Irgendwann ist der eine dann 14 Jahre alt, der andere noch 13. Und dann? Sollen sie dann aufhören?

Gruß
Yrr.
 
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squarepusher
Benutzer54457  (38) Sehr bekannt hier
  • #27
Außerdem: Irgendwann ist der eine dann 14 Jahre alt, der andere noch 13. Und dann? Sollen sie dann aufhören?

das halte ich für besonders relevant. was macht ihr dann?

im grunde sind wir nicht für euch verantwortlich. dennoch hast du hier deine situation geschildert und willst vermutlich wissen, wie das so ist mit dem alter und dem sex. ein kommentar zu den rechtlichen umständen hat dir Yrr gegeben. obwohl er hoffentlich weiß, dass rechtsberatung hier verboten ist.

wenn ihr sex habt und beide 13 seid, kommt ihr nicht ins gefängnis, werdet nicht bestraft, aber scherereien könnt ihr trotzdem bekommen, nicht zuletzt mit euren eltern, oder mit den eltern des jeweils anderen. es wäre deswegen vielleicht sinnvoll, zumindest zu warten bis ihr beide 14 seid. ohne euch jetzt rechtsberaten zu wollen ist es nämlich problematisch, wenn einer von euch 14, der/die andere 13 ist und ihr miteinander schlaft.

hier findest du informationen darüber, wann ihr rein rechtlich dürft, nicht dürft und wann es dinge zu bedenken gibt. das hängt auch davon ab, in welchem land zu wohnst.

wie hier einige schon gesagt haben ist es aber super, dass ihr euch über euer alter gedanken macht. verantwortungsbewusstsein gehört zur sexualität zentral dazu.
 
J
Benutzer Gast
  • #28
Man hat sich an Gesetze zu halten. Da gibt es keine Ausnahme, keine Grauzone. Das Gesetz schützt 13-jährige vor sich selber, weil sie eben nicht so genau wissen was sie (wirklich) wollen. Viel Emotionales ist noch unsortiert, viel entsteht aus Gruppenzwang. Ich sage nicht, dass jede 13-Jährige zu unreif für Sex ist. Aber darauf kommt es nicht an. Mit 13 Jahren ist man rechtlich zu jung und jeder kann dazu seine Meinung haben, im Ergebnis muss man das aber akzeptieren, oder in ein Land auswandern, das liberaler ist. Willst Du einem 14 jährigen erlauben, Auto zu fahren, wenn er nachweisen kann, dass er ein guter Fahrer ist, verantwortungsbewußt und vorsichtiger als Erwachsene? Das ist Anarchie.

Ich lasse jedem seine Meinung, auch die über den Sinn und Unsinn von Gesetzen. Hier aber geht es um die Beratung von Kindern und da muss ich darauf bestehen, dass auf verbote hingewiesen und nicht relativiert wird.
schön und gut, wenn man darauf hinweisen kann, dass irgendwas irgendwo steht. Aber wie siehts mit der Sinnhaftigkeit der Begründung aus?
Deckt das Gesetz den Bereich ab, wenn ein 14jähriger und eine 13jährige miteinander schlafen wollen, weil sie sich lieben, ganz ohne Gruppenzwang etc? Deckt das Gesetz den Bereich ab, wo eine 14jährige eventuell noch auf dem Stand von vor 2 Jahren mit einem 15jährigen schläft?

Wer das Gesetz hochhält, sollte meiner Meinung nach fähig sein, es auch richtig anwenden zu können. Das meine ich jetzt eher allgemein, nicht auf Yrr bezogen (ich möchte keinem falsche Sachen in den Mund legen). Die meisten, die sowas zur Anzeige bringen, haben sich 0!!! mit der Situation der beiden Partner auseinandergesetzt. Sie schauen nur auf das Gesetz, ohne zu begreifen, was für Folgen eventuell für die 2 und auch für ihr Familienleben selbst dahinterstehen.

Folgen wie:
-> Distanzierung von den Eltern (als Aufsichtsperson wohl der Anfang vom Fehlschlag in der Erziehung)
-> verschärfte Regelungen durch die Eltern als Folge auf die Distanzierung und um die Kontrolle zu wahren
-> höhere Belastung der Psyche des Kindes durch die Umsetzung des Gesetzes, als es der Schutz des Verbotes (Anwendung des Gesetzes) eigentlich bezweckt.
-> schlimmste Fall: unkontrollierte Reaktionen des Kindes (Weglaufen, Freitot) oder der Eltern (körperliche Gewalt)
ganz zu schweigen davon, dass der ältere Vorbestraft ist und sich das natürlich super in der Entwicklung macht...

All das können Folgen sein, um nur ein einziges Gesetz zu wahren, dass eigentlich schützen soll. Man selbst ist als Erwachsener gehalten, inwieweit der Schutz wirklich schützt oder eher schadet. Selten wird hier wirklich weise und ausgewogen im Sinne der Kinder/Jugendlichen gehandelt.
 
Y
Benutzer46362  (51) Meistens hier zu finden
  • #29
Hallo JustASweetDream. Du hast völlig recht, dass das Gesetz im Einzelfall zu ungerechten Ergebnissen führt. Die Kriminalisierung von Jugendlichen im Sexualstrafrecht ist in der Tat zweischneidig. Der Gesetzgeber kann es aber nicht allen recht machen. Das StGB muss vereinheitlichen, denn sonst wüßte niemand mehr, welche Regeln tatsächlich gelten. Wann immer man ein entwicklungsverzögertes Kind schützen will, wird ein frühreifes Kind benachteiligt. So ist das eben. Wir können hier episch über Sinn und Unsinn der gesetzlichen Regelungen diskutieren - es bringt uns hier nicht weiter. Denn dies ist kein kriminalpollitischer Thread, wo man - in der fiktiven Rolles des Gesetzgebers - über Probleme des Sexualstrafrechts spricht. Dies ist ein Thread, bei dem ein Kind fragt, ob es Sex mit einem anderen Kind haben soll. Und da ist die Gesetzelage maßgeblich und sonst gar nichts.

Ich habe schon mal den Vergleich zu Haschkonsum (mit Besitz) gebracht. Die Gesetzeslage ist auch diesbezüglich problemaisch. In einem Thread über den Inhalt der Gesetze könnten wir dann frei sein und Kritik üben und Verbesserungsvorschläge machen. Wenn aber jemand Rat sucht und fragt, ob er Hasch einmal probieren (besitzen) soll, dann darf es keine theoretischen Relativierungen geben, weil das Gesetz eindeutig und allein maßgeblich ist - egal wie man persönlich zu dem Thema steht.

Wer am Gesetz vorbei einen Rat aufgrund seiner subjektiven Meinung zum Gesetz abgibt, handelt schädlich. Ich darf niemanden zum Haschbesitz ermutigen, bloß weil ich persönlich das Verbotsgesetz ablehne. Ich darf auch nicht zum Schwarzfahren ermutigen, bloß weil ich die Reglungen der Bahn spießig finde. Und ich darf auch nicht Kinder zum Sex ermutigen, nur weil ich ein Anhänger regelulngsloser freier Liebe bin.

Bitte also nicht immer die objektive gesetzliche Vorgabe vermischen mit irrelevantern theoretischen Erwägungen - ganz gleich wie berechtigt diese seien mögen.

Gruß
Yrr.
 
J
Benutzer Gast
  • #30
letztendlich sind die Kläger (meist unbeteiligte nicht wirklich sich mit dem Paar und deren Gefühlen auseinandersetzende) die Schuldigen, die eventuell mehr Schaden erzeugen, als dass sie durch Schutz verhindern wollen.
Und das nur, weil jemand 1mm neben dem Gesetz gehandelt hat... Hört man leider meistens: Was mit 13 Sex gehabt? Ist das nicht strafbar?
Anstatt es heißt: Wie fühlst du dich? Wie behandelt er dich? Eben alles, was man in einer normalen Beziehung auch fragt.

Man müsste wirklich bei solchen derben Grauzonen, den Klägern die Gerichtskosten auferlegen, wenn der Fall nicht wirklich eindeutig ist und absolut keine Gefahr von dem älteren Partner ausgeht. Leider triffts da dann auch die falschen Eltern (die des Älteren).

Gerechtigkeit sieht in meinen Augen anders aus.

Man kann den Kindern hier wirklich nur raten: Tut es, haltet die Klappe und erzählt keiner Menschen Seele etwas. Ist eigentlich sehr traurig, aber jeder Erwachsene, ja selbst der eventuell eifersüchtige Klassenkamerad, könnte es weitererzählen und die Sache landet dann vor Gericht.
 
K
Benutzer105719  (39) Meistens hier zu finden
  • #31
Kleine Nebenfrage.
Man kennt ja das geflügelte Wort "Wo kein Kläger, da kein Richter". Handelt es sich bei der rechtlichen Lage um ein Verbrechen, also besteht ein Interesse des Staates es zu ahnden?

Gehen wir also davon aus ein 15jährige rund eine 14jährige haben Sex. Wenn alle Parteien inkl. Eltern einverstanden sind, besteht dann dennoch ein Interesse des Staates die Sache zu ahnden, also ist es ein Verbrechen?
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #32
Gehen wir also davon aus ein 15jährige rund eine 14jährige haben Sex. Wenn alle Parteien inkl. Eltern einverstanden sind, besteht dann dennoch ein Interesse des Staates die Sache zu ahnden, also ist es ein Verbrechen?

15 und 14 ist doch nicht strafbar. Oder meinst du 13?
Woher sollte der Staat das erfahren? Wenn alle einverstanden sind, wird doch niemand Anzeige erstatten.
 
K
Benutzer105719  (39) Meistens hier zu finden
  • #33
Ja ich meinte 13, entschuldigt....

...ich meinte ja nicht, ob ers erfahren kann, sondern ob theoretisch auch ohne Kläger durch den Staat angeklagt werden könnte...
 
NoMrNiceGuy
Benutzer106617  Meistens hier zu finden
  • #34
Kleine Nebenfrage.
Man kennt ja das geflügelte Wort "Wo kein Kläger, da kein Richter". Handelt es sich bei der rechtlichen Lage um ein Verbrechen, also besteht ein Interesse des Staates es zu ahnden?

Gehen wir also davon aus ein 15jährige rund eine 14jährige haben Sex. Wenn alle Parteien inkl. Eltern einverstanden sind, besteht dann dennoch ein Interesse des Staates die Sache zu ahnden, also ist es ein Verbrechen?
ich glaube es gibt auf PL ne art Tabelle, was legal ist und was nicht...
 
K
Benutzer105719  (39) Meistens hier zu finden
  • #35
Darum gehts ja gar nicht. Dass es NICHT legal ist, ist klar.
Es geht darum, ob ein Interesse des Staates besteht, die Tat zu bestrafen, oder ob es einen Kläger aus dem Volke geben muss.
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #36
Also Rechtsberatung ist das hoffentlich nicht.

Bei Straftaten klagt immer der Staat!
Bei Zivilrechtssachen klagst du als Privatmensch.
Was du meinst ist vielleicht "öffentliches Interesse". Also dass eine Straftat verfolgt wird, obwohl keine Anzeige vorliegt bzw. eine zurück gezogen wird.
 
K
Benutzer105719  (39) Meistens hier zu finden
  • #37
Genau das meinte ich, danke. Also liegt hier ein öffentliches Interesse vor?
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #38
Genau das meinte ich, danke. Also liegt hier ein öffentliches Interesse vor?

Wo? Bei den beiden 13jährigen?
Auch bei einem öffentlichen Interesse bzw. einer Strafverfolgung aus diesem Grund muss der Fall ja erstmal dem Staat bekannt sein.
Und bei zwei 13jährigen kann man niemanden verfolgen, weil beide nicht strafmündig sind.

Bei 15 und 13 wäre es theoretisch möglich... Aber mir ist nicht bekannt, dass der Staat so erpicht darauf ist, Teenager zu belangen, die vielleicht ein bisschen zu früh Sex haben.
Öffentliches INteresse bezieht sich eher auf Auswirkungen auf die Allgemeinheit und wenn zwei Teenies Sex haben, juckt das die Allgemeinheit eher wenig.
 
Y
Benutzer46362  (51) Meistens hier zu finden
  • #39
letztendlich sind die Kläger (meist unbeteiligte nicht wirklich sich mit dem Paar und deren Gefühlen auseinandersetzende) die Schuldigen, die eventuell mehr Schaden erzeugen, als dass sie durch Schutz verhindern wollen.
Und das nur, weil jemand 1mm neben dem Gesetz gehandelt hat... Hört man leider meistens: Was mit 13 Sex gehabt? Ist das nicht strafbar?
Anstatt es heißt: Wie fühlst du dich? Wie behandelt er dich? Eben alles, was man in einer normalen Beziehung auch fragt.

Man müsste wirklich bei solchen derben Grauzonen, den Klägern die Gerichtskosten auferlegen, wenn der Fall nicht wirklich eindeutig ist und absolut keine Gefahr von dem älteren Partner ausgeht. Leider triffts da dann auch die falschen Eltern (die des Älteren).

Gerechtigkeit sieht in meinen Augen anders aus.

Man kann den Kindern hier wirklich nur raten: Tut es, haltet die Klappe und erzählt keiner Menschen Seele etwas. Ist eigentlich sehr traurig, aber jeder Erwachsene, ja selbst der eventuell eifersüchtige Klassenkamerad, könnte es weitererzählen und die Sache landet dann vor Gericht.

Schade, eben hattest du so einen guten Beitrag geschrieben und nun kommt dieser Unsinn. Es zeigt sich leider, dass sich deine Kompetenz auf das Bauchgefühl beschränkt und du ansonsten leider keine Ahnung von der Materie hast.

1) Wer ist deiner Meinung nach Kläger? Der Staat klagt im Strafrecht. Wenn etwas strafbar ist, muss der Staatsawalt handeln, oder er begeht Strafvereitelung.

2) Welche Gerichtskosten willst Du wem auferlegen? In Jugendstrafverfahren sieht das Gericht ohnehin meistens davon ab, dem Jugendlichen Kosten aufzugeben.

3) Was bedeutet "1 mm neben dem Gesetz"? Was ist eine "derbe Grauzone"? Wie soll so ein Quark dieses Thema voranbringen.

4) Was qualifiziert Dich ohne den Funken juristischen Sachverstandes dazu, Gesetze zu bewerten und Kindern zu raten, Gesetze zu brechen?
Du schreibst: "Man kann den Kindern nur raten..." Wer ist "man"? Ich nicht, also sprich bitte nur für Dich.

5) Das Privileg der Schuldunfähgkeit der Kinder gilt nicht für Dich. Du bist strafrechtlich voll verantwortlich für Dein Handeln und was Du hier machst ist möglicherwiese Beihilfe zu einer Straftat. Und da hört der Spaß auf!

Yrr.
 
J
Benutzer Gast
  • #40
Schade, eben hattest du so einen guten Beitrag geschrieben und nun kommt dieser Unsinn. Es zeigt sich leider, dass sich deine Kompetenz auf das Bauchgefühl beschränkt und du ansonsten leider keine Ahnung von der Materie hast.
Was du Bauchgefühl nennst, habe ich in meinem Kopf und ja ich glaube auch nicht an die Bibel, nur weils in einem Buch steht und eine ziemlich große Masse daran glaubt :zwinker: Wie sagt man so schön Papier ist geduldig.

1) Wer ist deiner Meinung nach Kläger? Der Staat klagt im Strafrecht. Wenn etwas strafbar ist, muss der Staatsawalt handeln, oder er begeht Strafvereitelung.
ich glaube so ziemlich jeder hat verstanden, wen ich gemeint habe. War klar, dass du nur im begrenzten Wissen des Gesetzesbuchs denken kannst. Natürlich meinte ich die Person, die es zur Anzeige bringt (der quasi den Stein ins Rollen bringt)

2) Welche Gerichtskosten willst Du wem auferlegen? In Jugendstrafverfahren sieht das Gericht ohnehin meistens davon ab, dem Jugendlichen Kosten aufzugeben.
Die Eltern? :rolleyes: Es entstehen Kosten, die entweder dem Steuerzahler auferlegt werden oder dem rechtlich unterlegenen oder beidem (je nach Strafmaß). Wenn der Anzeigende wenigstens halb soviel Verstand hat, mal ein wenig die Situation der beiden Jugendlichen zu verstehen, kann man sich das ganze sparen. Aber natürlich, denken gehört nunmal nicht zum Gesetz, von daher brauch mans auch nicht, steht ja quasi alles drin, man braucht sich nur danach zu richten. :rolleyes:

3) Was bedeutet "1 mm neben dem Gesetz"? Was ist eine "derbe Grauzone"? Wie soll so ein Quark dieses Thema voranbringen.
Du hast doch meinen ersten Post gelesen. Ich habe dir aufgezeigt, dass das Gesetz auch die in dem Sinne Unschuldigen trifft. Du hast es selbst als Kollateralschaden (sinngemäß) bezeichnet. Tu bitte also nicht so, als hättest du es nicht verstanden.

4) Was qualifiziert Dich ohne den Funken juristischen Sachverstandes dazu, Gesetze zu bewerten und Kindern zu raten, Gesetze zu brechen?
Du schreibst: "Man kann den Kindern nur raten..." Wer ist "man"? Ich nicht, also sprich bitte nur für Dich.
Wiedermal eine typisch erwachsene Eigenschaft neben dem Vorurteilehaben. Das Verallgemeinern :rolleyes: Wo habe ich geschrieben, dass ich jedes Gesetz brechen will bzw dazu rate? Bitte versuch nicht den Kontext dabei zu verlieren... Und mit "man" meine ich in dem Moment wirklich nur mich. Schließlich kann ichs niemanden auferlegen.
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #41
Bitte keinen gegenseitigen persönlichen Attacken, das nützt Nico gar nix. Und darüber nun auch keine Diskussion.


Für diese rechtlichen Diskussionen ist unser Forum nicht der richtige Ort.
Bitte beendet das hier an dieser Stelle.


Nico, Ihr wollt einerseits gern, aber Euch hält auch was zurück. Dann wär es aus meiner Sicht die beste Lösung, wenn Ihr eben mit Sex noch wartet, Ihr könnt ja auch andere Zärtlichkeiten austauschen, die weniger "problembehaftet" sind.
 
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