• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Könntet ihr mit einem Mörder/Totschläger zusammen sein?

T
Benutzer193401  (25) Ist noch neu hier
  • #1
Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht? Wart ihr oder jemand den ihr kennt, sogar mal in einer solchen Situation?

Bzw. von welchen Umständen würde das abhängen? Denn es gibt ja die unterschiedlichsten Schweregrade bei Tötungsdelikten. Z.B. wird man die Tötung um Geldes wegen anders beurteilen müssen als eine Tötung, die nahe an der Notwehr dran ist.

Jemanden in Notwehr töten ist übrigens nicht Gegenstand der Frage, da dies nicht rechtswidrig ist. Ebenso geht es nicht um fahrlässige Tötungen.

Die Frage ist übrigens rein hypothetisch, aber mich interessiert einfach, was ihr so dazu sagt :smile:
 
Zauberschnitte
Benutzer189381  Sehr bekannt hier
  • #2
Nein
 
T
Benutzer179257  (31) Öfter im Forum
  • #3
Ganz einfach: Nein.
Man kann Menschen viele Dinge verzeihen, jedoch nicht die vorsätzliche (rechtswidrige + schuldhafte) Tötung eines anderen Menschen. Sehe ich zumindest so. Allein aus Gründen des Selbstschutzes möchte ich solche Menschen nicht in meiner Nähe haben.
 
G
Benutzer Gast
  • #4
Ich schätze, ich könnte nicht ruhig schlafen, wenn eine Mörderin neben mir liegen würde :zwinker:
 
siebenzeiger
Benutzer193373  (25) Ist noch neu hier
  • #5
Dieser Mensch hat schon einmal getötet, demnach ist die Hemmschwelle, es wieder zu tun geringer.
Sollte er es in einem Zustand verminderter psychischer Gesundheit getan haben - wer sagt, dass er wirklich davon genesen ist?
Sollte die Beziehung scheitern, hätte ich Todesangst.

Klares Nein.
 
Mirella
Benutzer136760  Beiträge füllen Bücher
  • #6
Kann Totschlag nicht auch unbeabsichtigt sein? Oder wie heißt das dann?
Falls so etwas vorliegt, kann man darüber reden.
Absichtliche Tötung ist aber absolut indiskutabel.

In diesem Zusammenhang finde ich es übrigens spannend, dass es doch viele Frauen gibt, die sich mit Insassen austauschen, sich verlieben usw. Scheint also schon ein "Markt" dafür da zu sein.
 
siebenzeiger
Benutzer193373  (25) Ist noch neu hier
  • #7
In diesem Zusammenhang finde ich es übrigens spannend, dass es doch viele Frauen gibt, die sich mit Insassen austauschen, sich verlieben usw. Scheint also schon ein "Markt" dafür da zu sein.
Off-Topic:
Die Frauen mit einer solchen Neigung haben Hybristophilie, ziemlich spannendes Thema
 
Zauberschnitte
Benutzer189381  Sehr bekannt hier
  • #8
.

In diesem Zusammenhang finde ich es übrigens spannend, dass es doch viele Frauen gibt, die sich mit Insassen austauschen, sich verlieben usw. Scheint also schon ein "Markt" dafür da zu sein.
Spiel mit dem Feuer 🔥
 
Zaniah
Benutzer96053  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #9
Nein. Unmöglich. Gegen das Verlieben könnte ich vielleicht nicht einmal was, aber zu einer Beziehung würde es nicht kommen.
Gleiches gilt übrigens auch bei anderen Straftaten wie Vergewaltigung, Missbrauch Minderjähriger, Raub, schwere Körperverletzung.
 
G
Benutzer Gast
  • #10
Ein ganz klares NEIN für jemanden der gemordet hat,AUßER!!!!!!!...... wenn ich mir zum Beispiel vorstelle mein Partner hat jemanden umgebracht,der seinen Hund gequält,Menschen aus seiner Familie gefoltert oder ermordet seine Mutter vergewaltigt oder oder hat. Es muss für mich ein nachvollziehbarer Grund sein. Aber in der Realität weiß ich es ehrlich gesagt nicht. Ich bin absolut gegen Gewalt.
 
T
Benutzer179257  (31) Öfter im Forum
  • #11
Kann Totschlag nicht auch unbeabsichtigt sein? Oder wie heißt das dann?
So wie ich den TS verstehe, geht es ihm um vorsätzliche Tötungsdelikte, also Totschlag & Mord, die der Täter auch rechtswidrig (also ohne Rechtfertigungsgrund wie Notwehr) und schuldhaft / schuldfähig vollendet hat. Fahrlässige Tötungen hat er ja ausdrücklich ausgeschlossen. Wobei ich sagen muss, dass ich auch bei fahrlässigen Tötungsdelikten oder auch bei irgendwelchen Erfolgsqualifikationen (also Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Raub oder Brandstiftung mit Todesfolge) schnell weg wäre. Gleiches gilt für die Erfüllung von irgendwelchen Sexualdelikten.
Im Endeffekt hätte ich wohl bei jeder Straftat, die die Kleinkriminalität überschreitet, das Bedürfnis, mich von dieser Person fernzuhalten. Eine Beziehung käme daher erst recht nicht infrage.
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #12
nein
nein
nein
 
G
Benutzer Gast
  • #13
Nein, auf keinen Fall.
 
Yurriko
Benutzer174969  (31) Sehr bekannt hier
  • #14
Kommt drauf an, aber bei vielen eher Nein.

Wenn es Mord war, dann sowieso Nein.
 
G
Benutzer Gast
  • #15
Nein. Könnte ich nicht und würde ich auch nicht wollen.
 
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Yurriko
Benutzer174969  (31) Sehr bekannt hier
  • #82
caotica caotica Ich würde nicht mit einen Mörder zusammen sein wollen. Mord ist eine im vorraus geplante Tötung, die auch heimtückisch ist.

Ich könnte aber auch mit einem Mann nicht zusammen sein, der bei Gefahr weg rennt und mich stehen lässt. Dies hat mein Ex getan, einer von vielen Trennungegründen.

Sich zu wehren und ggf. beim Wehren jemanden töten, ist einfach etwas ganz anderes als jemanden zu ermorden.
 
A
Benutzer172677  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #89
Falls nein, warum nicht?
Weil da jemand eine Grenze schon einmal überschritten hat. Was nicht heißt, dass ich glaube, dass jeder Täter weitere Taten verübt.
Aber da muss strukturell etwas nicht stimmen, das ich nicht mittragen will.
Und das, obwohl- oder vielleicht gerade weil- ich selbst lange Zeit mit Gedanken an einen Mord gespielt habe.

Hinzu kommt dann noch eine lange Gefängnisstrafe, die hinter so jemandem liegt, was wohl auch Spuren hinterlässt, die ich nicht in meinem Leben möchte.
Wäre für da eine Liebesbeziehung denkbar?
Nein, niemals, unter gar keinen Umständen, noch weniger, als ich es mir für so manchen Mord vorstellen könnte.
 
A
Benutzer172677  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #95
Also findest du einen Mord weniger schlimm als eine Vergewaltigung, verstehe ich dich da richtig?
Nein. Ich schrieb „so manchen Mord“, meint also nicht Mord im allgemeinen.

Mal als Beispiel: eine Frau tötet ihren Mann, der ihr schon lange und immer wieder Gewalt antut, weil sie Angst hat, dass es nicht ausreicht, ihn zu verlassen.
Dafür hätte ich weit mehr Verständnis als für eine Vergewaltigung.
 
Diania
Benutzer186405  (52) Sehr bekannt hier
  • #122
Wenn gerade zuvor mein Kumpel vor meinen Augen halb tot geschlagen wird
Also genauer steht in dem Artikel

"Mergim S. schlägt einen Freund von Sven G. zu Boden."

und nicht halb tot, zumal auf beiden Seiten Alkohol im Spiel war, das heißt, wir wissen nicht wie schnell der Kumpel zu Boden ging.


Wenn gerade zuvor mein Kumpel vor meinen Augen halb tot geschlagen wird und der Rädelsführer der Bande auf mich losgeht, sage ich bestimmt nicht: "Du böser Junge, weiche von mir, ich hab ein Buttermesser bei mir!"
Vom anderen Extrem spricht aber auch niemand. Deshalb gibt es juristisch eben den Unterschied zwischen Notwehr und Notwehrexzess.
Das
und eine falsche Entscheidung im schlimmsten Fall die Beendigung des eigenen Lebens bedeute
ist zwar dabei fraglos eine schwierige Abwägung aber um genau noch einen deutlichen Unterschied wie hier
Zwischen "Der Junge hat meinen Rasen betreten, Feuer frei!!!" und einer härteren Verteidigung gegenüber einer Bande die mich evtl. töten will besteht noch eine gewisse Spannweite...
zu haben, muss der Notwehr eine Grenze gesetzt sein. Zweifelsfrei immer eine Abwägung, aber ein körperlich deutlich überlegener Mann (nicht alleine) und dann ein Messer in den Hals und nicht etwa die Schulter o.ä., da wäre der Richter wahrscheinlich eher in Erklärungsnöte gekommen, wenn er das durchgewunken hätte.
 
Yurriko
Benutzer174969  (31) Sehr bekannt hier
  • #130
Tja, sehe ich halt anders. Wenn gerade zuvor mein Kumpel vor meinen Augen halb tot geschlagen wird und der Rädelsführer der Bande auf mich losgeht, sage ich bestimmt nicht: "Du böser Junge, weiche von mir, ich hab ein Buttermesser bei mir!".
Fiktiv in dem Fall: Ja ich auch nicht. Ich würde aber nicht gezielt den Hals fokussieren und dort zustechen. Ich würde in erster Linie versuchen ihn am Body zu treffen - da dies für einen ungeübten Messer-Stecher einfacher ist. Und dann möglich so, dass er sich nicht mehr bewegen kann z.B. nahe der Schulter.

Sprich: Du kannst davon ausgehen, dass dieser Typ bereit war den anderen Typen zu töten. Der ihn körperlich unterlegen ist. Der betrunken war. Und der vor allem waffenlos war.

In dem Fall: Nein, das war kein Fehlurteil. Er ist zurecht verurteilt worden. Der wollte sich nicht verteidigen, er wollte jemanden töten. Gezielt.
 
Yurriko
Benutzer174969  (31) Sehr bekannt hier
  • #143
Mann wurde wegen Vergewaltigung verurteilt. Er saß unberechtigt im Untersuchungsknast und hat dadurch massiv Angst bekommen (für Jahre eingesperrt zu sein). Er macht einen Deal mit der StA: 2 Jahre auf Bewährung. Er bekennt sich also schuldig, obwohl er aus eigener Sicht nichts falsches gemacht hat (das die Frau in den Vernehmungen lügt wie gedruckt, bestätigt für ihn seine Annahme).
Dann tut es mir für ihn leid, falls er durch sowas betroffen wäre, aber ich würde einfach nicht mit einem potentiellen Vergewaltiger zusammen sein wollen. Defacto kann ich nicht beurteilen, ob er mich anlügt oder nicht.

Da bin ich dann die falsche Person für 🤷‍♀️

Das selbe gilt auch für andere (schwere) Straftaten.
 
Zuletzt bearbeitet:
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A
Benutzer172677  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #146
Wie ist es, wenn die Person in der Armee dient?
Wäre für mich eh von Anfang an abschreckend, das würde nicht passen und so wäre es völlig egal, ob da schon Waffeneinsatz war oder nicht.
Oder wenn die Person bei der Polizei arbeitet und man weiss dass er/sie im Dienst schon mal jemanden erschossen hat.
Wäre für mich kein Ausschlussgrund, sofern das im Dienst unter entsprechenden Umständen passiert ist und derjenige das verarbeitet hat.
Das ist für mich weit entfernt von Mord oder Totschlag.
 
Yurriko
Benutzer174969  (31) Sehr bekannt hier
  • #152
Carignan Carignan Ja ich würde mit einen Soldaten oder Polizisten zusammen kommen, aber natürlich spielen dort auch Dinge rein wie "ist er psychisch stabil".

Ich würde nämlich generell jemanden psychisch instabilen nicht daten wollen. Das würde mir ganz persönlich nicht gut tun.

Es kommt auch drauf an, weswegen er den Beruf ausübt. Wenn er einfach Spaß am Töten hat - nun dann hat das System auf viele Arten versagt.
 
Yurriko
Benutzer174969  (31) Sehr bekannt hier
  • #157
Es gab sogar mal einen Fall, in dem ein in Notwehr abgegebener Schuss in die Brust(!!!) den Täter nicht aufgehalten hat. Ist der Angreifer voller Adrenalin, kann es gut sein, dass er sich von Stichen in die Schulter nicht abhalten lässt.
Sorry, wir reden hier von einem 17 jährigen halbstarken Jungen, der betrunken und körperlich im Nachteil!!!! war. Der Jugendliche war unbewaffnet. Er hat das Messer versteckt gehalten, sodass der Junge keine Chance hatte zu weichen!!!

Er hat danach NICHT geholfen. Er hat NICHT den Krankenwagen gerufen. Ihm war es auf gut deutsch scheiß egal, ob der Jugendliche verreckt.

Sorry, das sagt viel über Sven G. aus. Zumal ich ohnehin mit einem Säufer nicht zusammen sein möchte.

Aber gut, manche sind eben der Meinung, dass übermäßige Gewalt immer okay ist. Zum Glück sehen das Richter anders!
 
Diania
Benutzer186405  (52) Sehr bekannt hier
  • #187
Nein, wäre er tatsächlich nicht. Er war ja gar nicht verpflichtet, einen Krankenwagen zu rufen, da die Freunde des 17-Jährigen ihm helfen konnten.
Dass das zumindest viel dazu beigetragen hätte, dass er freigesprochen worden wäre (es ist ja so schon als minderschwerer Fall geurteilt worden), dafür gibt die Urteilsbegründung schon klare Anhaltspunkte:

"Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wird nicht bestraft, wer "aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken" die Grenze der Notwehr überschreitet (siehe unten). Doch dafür gibt es aus Sicht der Richter keine Anhaltspunkte.

Sven G. habe "zielgerichtet" zugestochen und auch sein überlegtes Verhalten nach der Tat lasse nicht erkennen, dass er in Angst gehandelt habe. Denn Sven G. hatte nicht etwa die Polizei informiert oder Hilfe geholt - was möglicherweise sogar als strafbefreiender Rücktritt von der Tat gewertet worden wäre. G. war vielmehr in seine Wohnung geflüchtet, wo er Messer und einen Baseballschläger bereit gelegt hatte, um gegen einen Angriff der Jugendlichen gewappnet zu sein."



So ganz grundsätzlich halte ich die Tatsache, dass noch andere da waren auch nicht für entbindend. Ähnliches dürfte sehr oft der Fall sein, 'waren noch andere da' hieße in sehr vielen Fällen, dass niemand Hilfe holen müsste.
 
G
Benutzer Gast
  • #194
Und ja, ich wurde wegen Totschlag verurteilt.
 
M
Benutzer186417  (47) dauerhaft gesperrt
  • #195
und das klar von Mord abgrenzen
Ohne Jurist zu sein, fehlen mir hier die Mordmerkmale.
Aber wer sich mit einem Messer für eine Konfrontation rüstet, hat klar den falschen Entscheid getroffen und kann auch nicht auf Notwehr hoffen.
 
metropolis
Benutzer204059  (33) Ist noch neu hier
  • #196
Ich glaube zwar an Reue und Vergebung und weiß auch das starke Liebe über einiges Hinweg sehen kann aber ich würde trotzdem mal sagen, dass ich wohl es nicht könnte
 
G
Benutzer Gast
  • #197
Deswegen habe ich auch mit einer Verurteilung gerechnet. Ich will mich hier auch nicht rechtfertigen, oder das Geschehene bakatellisieren, sondern darauf hinweisen dass man sich nicht zwangsläufig vor Leuten die wegen Ts Verurteilt sind fürchten muss, natürlich gibt es aber auch Leute vor denen die Furcht durchaus angebracht ist. Aber nicht jeder von denen ist gefährlich.
Und ich werfe jetzt mal in den Raum, dass die Mehrheit ihre Tat auch bereut.
 
A
Benutzer172677  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #198
Also ihr seht, es kann wahrlich jedem von euch, denen ihr so sehr abneigend gegenüber steht die wegen Totschlags verurteilt sind geschehen, dass ihr selber in einer solchen Situation seid...
Eher nicht.
Dass man in eine Situation der Notwehr gerät- sicher.
Dass ich mich bewusst im Vorfeld bewaffne für ein Treffen mit dubiosen Leuten- nein, sicher nicht.

Und es ging in der Ausgangsfrage ja sehr speziell darum, ob man eine Partnerschaft eingehen würde, nicht darum, ob man jeden ehemaligen Täter für gefährlich hält und sich fürchtet.

Das erwähnte ich sogar in meinem alten Beitrag hier, dass ich durchaus nicht glaube, dass jeder seine Tat wiederholen würde.
Aber jemanden als Partner wollen ist für mich eine ganz andere Frage, nicht allein wegen der Tat.
 
Sorceress Apprentice
Benutzer89539  Team-Alumni
  • #199
Ein Messer zur "Notwehr" mitzunehmen kann quasi nur daneben gehen. Ein Messer ist keine "Abwehrwaffe", sondern eine die sehr schnell tödlich endet.

Wie viel davon in Kauf genommen, Unwissenheit oder schlicht Kurzschlusshandlung ist, will ich jetzt nicht beurteilen.

Für eine Partnerschaft wäre da bei mir dennoch der Ofen aus. Um eine Beziehung einzugehen muss ich mich mit einem Menschen wirklich gut und sicher fühlen. Wenn es lange her ist, und eine tiefgehende Reflektion damit einher geht, würde ich es vielleicht anders beurteilen. "Das könnte jedem von euch passieren" ist mir da zu einfach gesagt.
 
Mrs. Brightside
Benutzer140332  (36) Planet-Liebe ist Startseite
  • #200
Wenn ich mir vorstelle ich würde meinen Vergewaltiger im Affekt töten, weiß ich nicht, ob das Notwehr wäre.

Ich möchte auch nicht drüber nachdenken, was wäre, sollte man sich an meinem Kind vergehen.

Fällt mir schwer da pauschal zu sagen, könnte ich nicht mit umgehen.
 
U
Benutzer177622  Meistens hier zu finden
  • #201
Ich möchte auch nicht mit jemandem zusammen sein, der auf die Idee kommt, einem Treffen zuzustimmen, bei dem er meint, ein Messer zur Verteidigung brauchen zu können.

Das sind Einstellungen, die ich nicht teile und gesellschaftliche Kreise, mit denen ich keine Berührung haben möchte.

Du wusstest, wie sie drauf sind. Du hattest weiter Umgang mit ihnen. Du hättest andere Mittel wählen können - ganz genau.
Nicht meine Welt, nicht meine Vorstellung von Partner.
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #202
Nein ein Partner, der sich in Kreisen bewegt, in denen man zu einem Treffen ein Messer mitnehmen muss käme für mich nicht in Frage.

Da hängt ein Rattenschwanz dran, mit dem ich nichts zu tun haben möchte.
 
LULU1234
Benutzer107106  Planet-Liebe ist Startseite
Redakteur
  • #203
Allein die Denkweise "das ist gefährlich, da bewaffne ich mich lieber, wer weiß was passieren kann", passt weder zu meinem Umfeld noch zu meiner persönliche Denkweise. Ich möchte mit solchen Kreisen gar nichts zu tun haben und will auch nicht, dass mein Partner in solchen verkehrt.
 
reed
Benutzer116134  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #204
Mit einem Mörder (im Sinne von: ein Mordmerkmal war erfüllt) sicherlich nicht. Sowas wie der “Haustyrannenmord” mal ausgenommen, der moralisch für mich Notwehr wäre.

Mit jemandem, der einen Totschlag begangen hat … das kommt halt darauf an. Besoffen auf dem Fahrrad jemanden über den Haufen zu fahren (flapsig formuliert) ist kein Kavaliersdelikt und man könnte vllt wegen Totschlag verurteilt werden, aber die Situation wäre für mich eine andere als jemanden im Affekt tot zu prügeln.

Grundsätzlich gewalttätiges Verhalten finde ich abstoßend.
 
Bria
Benutzer65313  (36) Toto-Champ 2008 & 2017
  • #205
Off-Topic:


Wurde zu einer höheren Haftstrafe im oberen einstelligen Bereich verurteilt.
Völlig OT, aber ich bin irritiert und es lässt mich nicht los, auch weil ich mich frage, wieso so verklausuliert geschrieben - also 7-9 Tage Haft für Totschlag, und das ist eine "höhere" strafe?! Oder ist es einfach zu spät für mein Hirn? 🙈
 
Diania
Benutzer186405  (52) Sehr bekannt hier
  • #206
Off-Topic:



Völlig OT, aber ich bin irritiert und es lässt mich nicht los, auch weil ich mich frage, wieso so verklausuliert geschrieben - also 7-9 Tage Haft für Totschlag, und das ist eine "höhere" strafe?! Oder ist es einfach zu spät für mein Hirn? 🙈
Warum Tage?
 
Caelyn
Benutzer87573  (36) Sehr bekannt hier
  • #207
Bria Bria ich würde von deiner Zahl in Jahren ausgehen anhand der obigen Aussage.
 
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