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Ist das Sexuelle Nötigung?

C
Benutzer201167  Ist noch neu hier
  • #1
Hey,
Vor fast einen Jahr traf ich mich mit einen Jungen den ich seid der 5. Klasse kenne. Wir machten eine Freundschaft + aus. Als wir uns trafen war aber nur abgemacht ein bisschen zu reden. Ich war Krank und es war spät am Abend. Er wollte mit mir eine Rauchen während ich die Runde mit meinen beiden Hunden ging. Ich stimmt zu und traf mich heimlich mit ihn weil ich es eigentlich nicht durfte. Wir gingen auf die Wiese wo ich mit meinen Hunden immer hingehe. Wir sprachen erst darüber das niemand über die Freundschaft + erfahren soll. Ich stimmte da zu weil wer möchte schon das jeder über sein Sexleben bescheid weiß. Daraufhin fing er an mich zu küssen, was ich auch noch Okay fand. Es war halt nicht das erste mal das wir uns geküsst haben da er mein erster Kuss war. Daraufhin fing er an meine Hand auf seine Erektion zulegen. Ich zog sie weg da ich es nicht wollte. Daraufhin fing er an mich anzufassen und ausziehen zu wollen. Ich zog mein T-shirt wieder herunter. Es war ein klares Anzeichen das ich es nicht wollte. Er versuchte mich zu überreden das ich ihn Oral befriedige. Ich sagte Nein. Er versuchte mich immer weiterhin zu überzeugen das ich es nur so und soviele Sekunden machen soll. Ich sagte immer wieder Nein. Irgendwann fing er an mir zu Drohen. Wenn ich ihn nicht befriedige dann lässt er mich nicht gehen. Ich musste aber nach Hause weil ich ja nur eine kleine Runde mit den Hunden war und meine Mutter von dem Treffen nichts wusste. Ich sagte auch daraufhin Nein. Dann sah er mich mit einen Blick an der mir Angst machte. Ich hatte ihn noch nie zuvor mit so einen Blick gesehen und allgemein noch nie jemanden mit so einen Blick der mir Angst machte. Ich viel in eine Schockstarre und dadurch kann ich mich an weiter Gespräche oder Details nicht erinnern. Ich weiß nur das ich es dann über mich hergehen lassen habe. Ich habe mich in dem Moment geeckelt. Ein paar Minuten darauf fing er an zu meinen das ich nicht weiter machen kann weil wir ja draußen sind. Ich war froh das es endlich vorbei war. Ich rief meine Hunde und ging verstört zur Tür. Er verabschiedete sich mit einem Kuss als ob nie was gewesen wäre. Ich ging hoch direkt auf mein Zimmer. Ich rief meine Beste Freundin an und erzählte ihr von dem ereignis. Ich fing daraufhin an zu weinen weil ich realisierte was passiert ist. Es vergingen 2 Tage und niemand anders erfuhr davon. Ich hatte Geburtstag und saß Abends mit meiner Mutter und freunden von ihr ums Feuer. Meine beste Freundin schrieb mir das ich es meiner Mutter erzählen solle und meine Stimmung wurde immer schlechter. Meine Mutter merkte es und sprach mich darauf an. Ich brach in Tränen aus und erzählte ihr was passiert ist. Wir riefen seine Mutter an und haben ihr alles geschildert. Wir wollten sie Informieren das dies rechtliche Konsiquenzen geben wird. Am nächsten Morgen rief meine Mutter bei der Polizei an und schilderte auch dort was passiert ist und fragte was wir tun sollen. Uns wurden 3 möglichkeiten genannt. Alles auf ein Blanko Zettel schreiben, eine Online Anzeige machen oder dorthin kommen, Zettel ausfüllen und gehen. Wir haben uns für die Online Anzeige entschieden. Ein Monat später hatte ich dann meine Aussage. nebenbei ging ich dann zu einer Psychologin um erstmal damit klarzukommen und das hat auch sehr geholfen. Nur deswegen kann ich jetzt darüber reden ohne in Tränen auszubrechen. Ich habe mir einen Anwalt geholt. Das alles zog sich jetzt fast das Jahr raus. Wir bekamen vor 2 Monaten ein Brief von meiner Anwältin das sie endlich Akteneinsicht bekommen hat. 2 Wochen nach dem Brief hatten wir ein Termin um zu bereden wie es weiter geht. Wir waren dort und sie sagte das es für ihn keine rechtlichen Konseqenzen geben wird weil ein Nein ja nicht reicht. Ich hätte mich wehren müssen und er hätte handgreiflich werden müssen. Ich komme da bis heute nicht drauf klar weil meine Psychologin erzählt hat. Wenn man in so eine Situation kommt dann entscheidet das Unterbewusst sein ob man in eine Starre verfällt oder versucht zu fliehen. Bei mir war es nunmal die Starre und ich konnte nichts machen. Jetzt ist meine Frage ob das alles so gerechtfertigt ist. Ist es gerechtfertigt nur weil ich mich nicht gewehrt habe? Ich würde mich sehr drüber freuen wenn hierzu eine Antwort kommt weil mich diese Frage seid über einen Monat quält und mir keiner klipp und klar sagen kann wie dies ist.

LG Celine
 
Sklaen
Benutzer175418  (42) Verbringt hier viel Zeit
  • #2
Ob das rein nach juristischer Definition eine sexuelle Nötigung war oder nicht wird dir hier niemand sagen können.
Allein schon, weil rechtsberatung hier nicht erlaubt ist.

Nach meiner persönlichen Definition ist es das definitiv. Aber das wird dir ja leider nicht weiter helfen.

Du wirst also leider auf das Rechtssystem und deinen Anwalt vertrauen müssen. Etwas anderes bleibt dir wohl nicht übrig. Aber aus genau solchen Gründen, wie du sie hier beschreibst, trauen sich betroffene Frauen so oft nicht damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Bzw. den Mann zur Rechenschaft zu ziehen.
Traurig ist das. Immer wieder.

Ganz wichtig ist trotzdem das du dich jemandem anvertraut hast und auch in professioneller Behandlung bist. Das wirst du brauchen um das alles für dich aufarbeiten zu können.

Ich wünsche dir viel Glück dabei.
 
M
Benutzer181426  (42) Verbringt hier viel Zeit
  • #3
Wie wäre es, wenn dich an eine Beratungsstelle wie den weißen Ring oder Wildwasser wendest und dir dort eine Einschätzung der Situation und einen Rat zum weiteren Vorgehen holst?

Mein persönliches Rechtsempfinden sagt: Nein heißt doch ganz klar Nein! Das kann doch so nicht sein! Aber ich glaube die Profis könnten da viel besser raten als ich es kann.
 
dark horse
Benutzer188767  Meistens hier zu finden
  • #4
Ich bin kein Anwalt, und kenne die rechtliche Termini nicht, ich würde aber sagen, dass ist mehr als Nötigung. Tut mir leid, was dir widerfahren ist, und wie die Polizei reagiert hat. Das ist nicht in Ordnung.
Hole dir Hilfe beim weißen Ring. Sie können dir rechtlich Beiseite stehen, und dir die richtigen Anwälte empfehlen. Vermutlich hatte dieser Junge auch einen guten Anwalt, der die Sache zu seinen Gunsten gedreht hatte.
 
haarefan
Benutzer38494  Sehr bekannt hier
  • #5
Zunächst: Danke, das du ihn angezeigt hast. :smile:
Solche Menschen müssen wissen, dass ihr tun auch Konsequenzen haben wird.
Selbst wenn er kein Urteil bekäme, so steht das jetzt erstmal im Raum und wenn er das nächste Mal einer Frau sowas antut, dann sieht das schon besser aus, das er verurteilt werden kann.

Soweit mir bekannt ist, braucht sich eine Frau nicht körperlich wehren und das einfache "Nein" ist ausreichend.
Ich würde mich an deiner Stelle da mal genauer informieren. :zwinker:

Edit: 2016 wurde das Sexualstrafrecht reformiert:
Nein heißt Nein
 
Dreizehn
Benutzer20579  (39) Planet-Liebe ist Startseite
  • #6
Es tut mir leid, dass dir das passiert ist! Und ich finde es toll, dass du die Unterstützung deiner Freundin und deiner Mutter hast und dass ihr euch zu einer Anzeige durchgerungen habt. Was sagen denn der Täter und seine Eltern dazu, gibt er es zu oder leugnet er es?

2 Wochen nach dem Brief hatten wir ein Termin um zu bereden wie es weiter geht. Wir waren dort und sie sagte das es für ihn keine rechtlichen Konseqenzen geben wird weil ein Nein ja nicht reicht. Ich hätte mich wehren müssen und er hätte handgreiflich werden müssen.
Das ist hier keine Rechtsberatung, sondern etwas, was man allgemein lesen kann: Was deine Anwältin da erzählt, ist die Rechtslage von bis Ende 2016. Ich weiß nicht, wann dir das passiert ist, aber ich vermute nicht, dass es 6 Jahre her ist? Lesen kannst du hierzu: § 177 StGB - Einzelnorm, da steht was von "gegen den erkennbaren Willen" (= Nein heißt nein!") und auch was von "das Opfer war nicht in der Lage, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern".

Und ja, was dir da passiert ist, nennt man Vergewaltigung und das ist keine Bagatelle. Wenn du die Kraft dazu hast, lass dich von der Anwältin nicht so abspeisen. Frage sie, wie sie auf die Idee kommt, dass er hätte handgreiflich werden müssen, wenn das Gesetz geändert wurde (Das ging durch jede Zeitung, das muss sie wissen!). Ich finde es nicht in Ordnung, dass sie die Tat kleinredet, was er dir da angetan hat, war eine massive Grenzüberschreitung.

Die Idee, sich zusätzlich an den weißen Ring zu wenden, finde ich sehr gut.
 
Art_emis
Benutzer174233  (36) Meistens hier zu finden
  • #7
Wirklich schlimm, dass sowas immer wieder passiert. Ich wünsche dir viel Kraft für den weiteren Verlauf mit dieser unschönen Geschichte.

Mein Rat wäre auch eine 2. Meinung einzuholen.
Denn, ich bin zwar kein Jurist, aber meine Bauchgefühl und mein vermeintliches Wissen darüber, sagen mir auch, an der Aussage der Anwältin stimmt was nicht.

Ob die Tat nun als Missbrauch oder Nötigung eingestuft werden kann/sollte kann ich nicht beurteilen.
Aber du wurdest bedroht, etwas zu tun das du nicht wolltest und hast das mit klaren Worten auch geäußert.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da rechtlich gar nichts zu machen ist, nur weil du nicht kratzend und beißend (übertieben gesagt) auf ihn los bist.

Fest steht doch, dass es eine sexuelle Zuwiderhandlung war. Völlig egal ob du dich nun körperlich oder nur verbal dagegen ausgesprochen hast.

Also nein, die Aussage der Anwältin würde ich erst mal nicht so stehen lassen.
 
R
Benutzer196716  (44) Sorgt für Gesprächsstoff
  • #8
Hier wird wird leider viel "aus dem Bauch heraus" argumentiert.

Das ist leider wenig zielführend: Wenn im Eingangspost von (straf-) rechtlichen Konsequenzen für den jungen Mann (nennen wir ihn einmal "Täter") die Rede ist, geht es ausschliesslich darum, ob Polizei und Staatsanwalt unter den gegebenen Umständen eine Verurteilungswahrscheinlichkeit sehen, ob also eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Täter im Strafprozess verurteilt und nicht etwa freigesprochen wird.

Das wird hier offensichtlich nicht gesehen. Das ist bei der Sachlage aber auch keine Überraschung: Tatort alleine auf einem Feld, keine Zeugen (die Hunde können ja nicht gefragt werden) und keine objektiven Beweismittel. In Betracht kommen zerrissene Kleidung, ärztlich dokumentierte Verletzungen, Spermaspuren etc. Hier alles Fehlanzeige.

Der Täter wird vermutlich alles abstreiten und behaupten, du hättest begeistert mitgemacht.

Und da soll ein Gericht den Typen verurteilen? Das wird nichts. Der braucht nichteinmal einen guten Anwalt, um freigesprochen zu werden. Das Wissen Polizei und Staatsanwaltschaft auch und deshalb wird das eingestellt worden sein.

In der Akte müsste eine entsprechende Verfügung drin sein, da kann man das nachlesen.

Mein Mitgefühl hast Du auch, aber ich vermute, dass Deine Anwältin im Ergebnis richtig liegt. Ob es nun auf Dein "Nein" ankommt oder nicht (das ist übrigens eine schwierige Rechtsfrage und Rechtsberatung ist hier verboten), der Knackpunkt scheint mir eher zu sein, dass nichteinmal das "Nein" nachgewiesen werden kann. Sorry, tut mir wirklich leid.
 
S
Benutzer152906  (46) Beiträge füllen Bücher
  • #9
R Rubaico2

Es wäre aber auch schön, wenn Du die Fakten nicht derart verdrehen / uminterpretieren würdest.

Von „Verfahren wurde eingestellt“ oder „Staatsanwaltschaft sieht das vermutlich so und so“ ist überhaupt keine Rede. Und das die Situation „Aussage gegen Aussage“ so eindeutig ist, ist auch falsch.

Wir haben hier bislang nur „die eigene Anwältin sieht wenig Chancen. Und ob sie „auf der Höhe der Zeit ist“, wird ja auch etwas bezweifelt.

C Celine1705

Ich erwarte in 2023, das eine solche Tat Folgen für den Täter hat und dachte eigentlich, wir wären an diesem Punkt auch schon. Wäre schade, wenn dem nicht so ist und dann hätten wir noch einiges an Weg vor uns.
 
Diania
Benutzer186405  (52) Sehr bekannt hier
  • #10
Und da soll ein Gericht den Typen verurteilen
dass Deine Anwältin im Ergebnis richtig liegt.
Der Täter wird vermutlich alles abstreiten und behaupten, du hättest begeistert mitgemacht.

Das alles (und noch mehr) ist in diesem Schritt nicht ihre Frage. Sie will (zumindest im Moment) gar nicht wissen, ob der Täter verurteilt werden kann, dafür die Beweislage ausreicht usw.
Sie will wissen ob ihre Anwältin recht hat (und zwar nicht im Ergebnis des Verfahrens) und zwar damit:
Wir waren dort und sie sagte das es für ihn keine rechtlichen Konseqenzen geben wird weil ein Nein ja nicht reicht. Ich hätte mich wehren müssen und er hätte handgreiflich werden müssen.

Die erste Frage ist ja nicht: Kann man das beweisen? Die erste Frage ist: war das strafbar, was er tat, wie er sich verhalten hat. Dazu (und nicht etwa zur schwierigen Beweislage) sagt sie nein. Das macht die TE fertig, meine persönliche Vermutung ist, so liest sich das, weil sie sich für ihr Verhalten eine (Mit-)Schuld gibt, was ja nicht selten ist.

Ich verstehe die TE so, dass sie in diesem Schritt erst einmal erfahren möchte ob es wirklich stimmt, dass er hätte handgreiflich werden müssen um sich unrecht im Sinne des Gesetzes zu verhalten.


Der Täter wird vermutlich alles abstreiten und behaupten, du hättest begeistert mitgemacht.
Wissen wir nicht und es gibt schon Situationen, in denen alleine eine unbedarfte Aussage (die muss gar nicht schuldbewusst sein) die Tatsachen ans Licht bringt.
Schade übrigens, dass wir das nicht erfahren, da die Anwältin ja Akteneinsicht hatte, muss ihr die Aussage bekannt gewesen sein.
 
C
Benutzer201167  Ist noch neu hier
  • Themenstarter
  • #11
Hey, ich bin es nochmal.
Ich schreibe hier einen neuen Beitrag weil ich die Seite erst seid gestern habe und nicht weiß wie ich Antworten kann.
Im Vorhinein, ich möchte ihn nichts Böses. Ich möchte nicht wissen ob es reicht um ihn irgendwie zu bestrafen oder irgendwas. Ich möchte ganz allein das etwas in seiner Akte steht damit, falls sowas nochmal passiert, er nicht wieder davon kommt. Ich möchte einfach nur wissen, ob ich hätte wirklich mehr machen müssen als nein sagen. Es sind fast alles die gleich Meinungen. Ich möchte nicht wissen ob ich es beweisen kann. Ich möchte nicht wissen wie es vom strafrechtlichen ist. Ich möchte ganz allein wissen ob meine Anwältin mit ihrer Aussage recht hat. Aber so ganz nebenbei. Ein Beweismittel habe ich. Als meine Mutter seine angerufen hat, wollte sie mit ihm reden. Sie schrieb dann ein paar Minuten später das er es nicht abstreitet und das es ihn leid tut. Davon hatten wir ein Screenshot gemacht und das zu meiner Aussage, ausgedruckt mit hingegeben. Aber das ist alles Nebensache. Ich möchte wie gesagt nur wissen ob ich eine „Mitschuld“ habe weil mein Nein nicht ausreichend war.

LG
 
M
Benutzer181426  (42) Verbringt hier viel Zeit
  • #12
Du musst einfach nur nach unten scrollen bis zu dem Eingabefeld, deine Antwort rein tippen und auf "Antworten" klicken.

Ich denke das hier beantwortet deine Frage recht deutlich:

Zitat daraus: "Nach der Sexualstrafrechtsreform vom Jahr 2016 kommt es für die Strafbarkeit einer sexuellen Handlung nicht mehr darauf an, ob körperliche Gewalt angewendet wurde oder ob eine betroffenen Person sich gewehrt hat."
 
Kokiri
Benutzer157013  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #13
Themen zusammengefügt
 
C
Benutzer201167  Ist noch neu hier
  • Themenstarter
  • #14
Art_emis
Benutzer174233  (36) Meistens hier zu finden
  • #15
Das ist doch mitunter das schlimmste, dass sich ein Opfer fragen muss, ob es eine Mitschuld trägt.
Hier wird wird leider viel "aus dem Bauch heraus" argumentiert.

Das ist leider wenig zielführend: Wenn im Eingangspost von (straf-) rechtlichen Konsequenzen für den jungen Mann (nennen wir ihn einmal "Täter") die Rede ist, geht es ausschliesslich darum, ob Polizei und Staatsanwalt unter den gegebenen Umständen eine Verurteilungswahrscheinlichkeit sehen, ob also eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Täter im Strafprozess verurteilt und nicht etwa freigesprochen wird.

Das wird hier offensichtlich nicht gesehen. Das ist bei der Sachlage aber auch keine Überraschung: Tatort alleine auf einem Feld, keine Zeugen (die Hunde können ja nicht gefragt werden) und keine objektiven Beweismittel. In Betracht kommen zerrissene Kleidung, ärztlich dokumentierte Verletzungen, Spermaspuren etc. Hier alles Fehlanzeige.

Der Täter wird vermutlich alles abstreiten und behaupten, du hättest begeistert mitgemacht.

Und da soll ein Gericht den Typen verurteilen? Das wird nichts. Der braucht nichteinmal einen guten Anwalt, um freigesprochen zu werden. Das Wissen Polizei und Staatsanwaltschaft auch und deshalb wird das eingestellt worden sein.

In der Akte müsste eine entsprechende Verfügung drin sein, da kann man das nachlesen.

Mein Mitgefühl hast Du auch, aber ich vermute, dass Deine Anwältin im Ergebnis richtig liegt. Ob es nun auf Dein "Nein" ankommt oder nicht (das ist übrigens eine schwierige Rechtsfrage und Rechtsberatung ist hier verboten), der Knackpunkt scheint mir eher zu sein, dass nichteinmal das "Nein" nachgewiesen werden kann. Sorry, tut mir wirklich leid.
Ein bisschen mehr Sensibilität bei solchen Themen fände ich angebracht
 
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Dreizehn
Benutzer20579  (39) Planet-Liebe ist Startseite
  • #19
C Celine1705 Die Frage ist ganz objektiv zu beantworten. Er hat dich gegen deinen Willen zum Oralverkehr gezwungen, das nennt man Vergewaltigung. Es ist völlig egal, ob ihr eine Freundschaft + hattet, ob er Gewalt angewendet hat oder wie deutlich dein 'Nein' war. Du wolltest nicht, er wusste es, er hat sich darüber hinweggesetzt. Da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren.

Stell dir vor, du hast nette Freunde. Du hast gerne Besuch. Du lädst gerne auch mal zum Kaffee ein. Eines Tages klingelt ein Freund, schiebt sich an dir vorbei, verwüstet dein Wohnzimmer und klaut Dinge. Was würde man da sagen? Hausfriedensbruch, Dieb, sowas vermutlich. Man würde nicht sagen: "Ach, die hat sonst gerne Besuch! Wie konnte er wissen, dass er heute nicht reinkommen soll?' Der Unterschied zwischen 'Besuch' und 'Hausfriedensbruch' ist eben, ob der, der dort wohnt, das auch möchte. Nie würde jemand das in Frage stellen. Bei Sexualdelikten tut man das- und das finde ich einen Schlag ins Gesicht für jeden Betroffenen.

Wenn du die Kraft hast, stell die Anwältin zur Rede. Falls nicht, bitte deine Mutter oder eine Freundin darum, beim nächsten Gespräch deutlich zu werden. Ich weiß nicht, ob vielleicht auch die Idee mitschwingt, dass man dem jungen Mann nicht 'die Zukunft versauen möchte'. Frage deine Anwältin, für welche Seite sie Geld kassiert. Sie soll die Tat nicht kleinreden.

(Und die Frage, wie es juristisch ausgeht, ist davon unabhängig. Aber für mich (!) klingt es so, als würde niemand die Sache an sich bestreiten. Auch er nicht. Es kann sein, dass das Verfahren eingestellt wird. Aber - je nachdem steht es in seinem erweiterten Führungszeugnis. Er ist aktenkundig - und kein Mensch möchte eine solche Tat in seiner Akte haben. Von daher ist es gut, dass du es angezeigt hast, damit es hinterlegt ist, egal, wie es ausgeht.)
 
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Dreizehn
Benutzer20579  (39) Planet-Liebe ist Startseite
  • #21
NIEMAND redet irgendetwas klein. Die Anwältin hat eine Prognose bezüglich der Chancen auf eine Verurteilung gegeben. Es könnte sein, das diese Einschätzung falsch ist. Es könnte sich aber auch um eine Fachanwältin für Sexualstrafrecht handeln, die sehr genau weiß, was sie da sagt. Man sollte sich als Laie daher mMn mit Kritik etwas mehr zurückhalten.
Doch, indem sie dem Opfer sagt, sie hätte sich mehr wehren müssen und das eindeutige 'nein' reiche nicht aus, redet sie die Tat klein und ist hat außerdem auch eine rechtlich falsche Auskunft gegeben.

Für mich klingt es nach keiner guten Anwältin. Die Reform des Strafrechts war 2016, das müsste sie wissen. Und genau DAS würde ich an Stelle der TE bei der Anwältin ansprechen oder die Mutter bitten, das zu tun. Denn das das Strafrecht geändert wurde, ist ein allgemein zugänglicher Fakt.

Hierzu Lektüre:
Das neue Sexualstrafrecht - "Nein heißt Nein"

Natürlich kann es sein, dass eine Verurteilung nicht erfolgt. Aber nicht aus den Gründen, die die Anwältin laut Eingangspost vorgebracht hat.

Zitat:
Wir waren dort und sie sagte das es für ihn keine rechtlichen Konseqenzen geben wird weil ein Nein ja nicht reicht. Ich hätte mich wehren müssen und er hätte handgreiflich werden müssen.
Und das ist es, wonach die TE fragt - hat die Anwältin Recht? Und das kann man mit nein beantworten. Er wird nicht deshalb freigesprochen, weil ein nein nicht reicht, weil er handgreiflich hätte werden müssen oder weil sie sich mehr hätte wehren müssen. Letzteres ist Victim Blaming und spricht garantiert nicht für eine Anwältin, die sich mit Sexualstrafrecht auskennt.

Deswegen würde ich mich auch zusätzlich an eine Beratungsorgsnisation wie den weißen Ring wenden. Die können da sicher auch unterstützen oder der Threaderstellerin die Verunsicherung nehmen, die eine unbedachte Äußerung, wie 'Sie hätte sich wehren müssen' auslöst.
 
Zuletzt bearbeitet:
F
Benutzer193398  Öfter im Forum
  • #26
C Celine1705 Eigentlich sollte das erneuerte Strafrecht vollkommen auf deiner Seite sein. Ein Nein sollte ausreichen. Siehe Link aus Beitrag #21 von Dreizehn. Ich würde mich auch wie bereits empfohlen an entsprechende Beratungsorganisationen wenden.
Sexualstraftaten | polizei-beratung.de
Hier wird auch der weiße Ring empfohlen, der einem für das Gespräch mit dem Anwalt weiterhelfen kann.
 
EsmeraldaW
Benutzer179634  (46) Öfter im Forum
  • #27
Sondern ganz allein ob ich wirklich eine Mitschuld habe
NEIN, dich trifft KEINE Mitschuld.

Du bist das Opfer. Du hast deutlich gemacht, daß du das ganze nicht wolltest. Du hast keine Schuld daran, das sich dieser Mensch ohne Rücksicht über deine Grenzen hinweggesetzt hat.
 
Dreizehn
Benutzer20579  (39) Planet-Liebe ist Startseite
  • #28
2.) Was deine Anwältin angeht, gehört sie möglicherweise zu denen, die sich spontan nicht so gut auskennen und sich erstmal schlau machen müssen. Das schadet eigentlich nicht und hat auch mit schlecht oder gut nichts zu tun.
Jetzt mal ganz im Ernst, was veranlasst dich, in einem so sensiblen Bereich des Forums, in dem es um Vergewaltigungen geht, so etwas von dir zu geben?

Hier ist eine Rechtsanwältin, die eine seit knapp 7 Jahren geänderte Rechtslage nicht kennt. Das ist nicht "nicht so gut auskennen", dass ist grob fahrlässig. Und dazu nimmt diese Rechtsanwältin hier einen Fall an, in dem sie es mit einer traumatisierten (!) jungen Frau zu tun hat. Sie gibt ihr nicht nur den komplett falschen rechtlichen Rat, nein, sie tritt auch noch nach und sagt, dass C Celine1705 sich hätte wehren müssen. JEDER auch nur halbwegs im Sexualdeliktsbereich bewanderte Mensch, sollte wissen, dass das retraumatisierend wirken kann und die Arbeit der Psychologin - die im Eingangspost beschrieben steht und genau auf Themen wie "Schockstarre" und "sich nicht wehren können" abstellt - völlig zunichte machen kann. Darum ging es doch bei der ganzen Diskussion um die Reform des Strafrechts - dass nicht jedes Opfer wehrhaft ist, dass es eben gut möglich ist, dass jemand bei einem solchen Angriff keinen Widerstand mehr bildet. Weil man Angst hat, weil man befürchtet, dass es noch schlimmer wird, wenn man sich wehrt, weil es ohnehin erfolglos ist, weil man erstarrt. Das muss man wissen, wenn man mit jemandem arbeitet, dem sowas passiert ist. Weil eine unbedachte, unempathische und auch noch - inhaltlich wie rechtlich - falsche Bemerkung da reichen kann, um jemanden psychisch wieder auf Anfang zu setzen. Und so jemand nimmt so ein Mandat an. Das ist der Inbegriff einer schlechten Anwältin und auch menschlich unterste Schublade. Und nun kommst du dazu und nimmst die Anwältin in Schutz, anstatt dem Opfer Rückendeckung zu geben? Warum?

Zum Glück (!) hängt das Strafverfahren hier ja nun nicht an der Rechtsanwältin, sondern an der Staatsanwaltschaft - und die wird hoffentlich die aktuelle Rechtslage kennen und eine Vergewaltigung erkennen, wenn sie eine vor sich hat. Da das Sexualstrafrecht trotzdem nicht ausreichend ist, ist es natürlich trotzdem wahrscheinlicher, dass er nicht verurteilt wird, aber das hat nichts mit dieser völlig falschen anwaltlichen Beratung zu tun.

Ich möchte wie schon öfter gesagt nicht wissen wie es ausgeht, sondern nur ob dies was die Anwältin gesagt hat, der Wahrheit entspricht. Es ist eine normale Anwältin und nicht direkt auf etwas spezialisiert. Ich weiß nd ob das stimmt aber ich glaube, ich habe davon nicht so wirklich die Ahnung. Aber wie gesagt ich möchte nichts darüber wissen ob er bestraft wird oder nicht. Sondern ganz allein ob ich wirklich eine Mitschuld habe weil sie das im Prinzip ja so gesagt hat. Ich möchte wissen ob ein Nein reicht oder ich irgendwie falsch gehandelt habe. Aber ich möchte nicht wissen ob es strafrechtlich gesehen falsch ist sondern nur ob sie mit der Aussage recht hat. „Du hättest dich wehren müssen damit er es wirklich kapiert.", also mein einzige Frage hier bei den Post war. Ob ich eine Mitschuld habe

Helfen dir die Antworten hier denn weiter und konntest du alles lesen?
 
Zuletzt bearbeitet:
L
Benutzer186526  (34) Öfter im Forum
  • #29
Für mich würde es keine Rolle spielen ob ich vor Gericht Gewinne oder verliere da geht es darum das richtige zu machen.
Solange es dich natürlich nicht selbst belastet.
Wenn halt jeder denkt es bringt eh nichts macht er so immer weiter und das nächste mal erwischt es dann eine andere.
Mit etwas in der akte denkt er das nächstes mal vielleicht mehre nach.

Und für dich "Nein" verstehen viele Männer wohl nicht, einen Schlag in die Eier aber schon.
 
R
Benutzer196716  (44) Sorgt für Gesprächsstoff
  • #30
Und nun kommst du dazu und nimmst die Anwältin in Schutz, anstatt dem Opfer Rückendeckung zu geben? Warum?
Ganz einfach: weil alles, was ich schreibe, Satz für Satz und Wort für Wort zutrifft.

Es geht mir nicht um Verständnis für eine vermutlich harmlose Rechtsanwältin, sondern darum, wie man der TS am ehesten behilflich sein kann.

Was hat denn der Chor der Empörten anzubieten? Emotionale Unterstützung vielleicht. Meinetwegen. Darum hatte die TS, die sich hier im Übrigen ganz sachlich äussert, gar nicht gebeten. Die TS hat eine Rechtsfrage gestellt. Sie will wissen, ob sie eine zutreffende Rechtsauskunft erhalten hat. Das scheint nicht der Fall zu sein, und ich habe erläutert, wie es dazu vermutlich gekommen ist, ich Unsensibler.

So, jetzt überlasse ich den Emotionalen das Feld, die können sich dann noch über die schlechteste Anwätin aller Zeiten und die untersten Schubladen der Rechtsberatung ereifern.

Ob damit der TS geholfen ist?

Ich bin jedenfalls raus hier.
 
dark horse
Benutzer188767  Meistens hier zu finden
  • #31
R Rubaico2 Ich versuche herauszufinden, ob du wirklich so wenig Ahnung von der Thematik, von Rechtswissenschaften, und wie es in der Praxis läuft bei Gerichten hast, oder einfach nur provozieren willst. Ich hoffe für dich, dass es das Zweite ist, weil so viel Unwissen mit so viel Arroganz gepaart wahrlich sehr peinlich ist.
Deine Kommentare und Begründungen sprechen für sich. Da braucht es auch keine weiteren Reaktionen und Erklärungen was Punkt für Punkt falsch daran ist. Das ist hier mehrfach beschrieben. Setze dich selbst mit der Materie auseinander, statt uns mit deinen unempathischen als Fakten maskierten Meinungen zuzumüllen. Dieses Thema ist viel zu ernst, und wichtig dazu. Oder wenn du es nicht lassen kannst, dann nimm es halt in Kauf, dass das „Chor der Empörten“ entsprechend auf dein Gefasel reagiert!
 
Zuletzt bearbeitet:
L
Benutzer186526  (34) Öfter im Forum
  • #32
Ganz einfach: weil alles, was ich schreibe, Satz für Satz und Wort für Wort zutrifft.
Bei dir gibt 1+1 =2
Bei mir gibt 1+1=5 einfach weil es mehre ist egal ob es zutrifft oder nicht🤣

Du bist ein Mensch dem es wichtig ist das seine Gedanken immer richtig sind und die Stimme da oben hat immer recht oder?
Denn wie könnte es auch anderst sein deine Erfahrung gibt dir ja immer recht.
Machen wir einfach so weiter weil es bringt ja nichts und die Gesetze sind halt so.
Hätten so Leute wie Gandhi und andere so gedacht wie du wäre die Welt ein Ort an dem ich nicht leben möchte.
 
Kokiri
Benutzer157013  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #33
Nebendiskussion beenden bitte!
 
EsmeraldaW
Benutzer179634  (46) Öfter im Forum
  • #34
Spongella
Benutzer187907  (34) Verbringt hier viel Zeit
  • #35
Dein Anteil an Schuld = 0%
Sein Anteil an Schuld = 100%

Du hast mehrfach Nein gesagt, ihn weggeschoben, du wolltest das nicht und er hat sich trotzdem einfach genommen was er wollte. Er ist der Täter, du das Opfer, du hast nichts dazu beigetragen, dass es soweit kam, nichts!
 
C
Benutzer201167  Ist noch neu hier
  • Themenstarter
  • #36
Helfen dir die Antworten hier denn weiter und konntest du alles lesen?
Ja das hier hilft mir alles sehr und ich bedanke mich bei allen die hier geantwortet haben weil mir das im inneren etwas mit gibt weiter zu machen und nicht aufzugeben
 
Rosoideae Fragaria
Benutzer147358  (30) Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #37
Die TS hat eine Rechtsfrage gestellt.
Rechtsberatung ist hier verboten. Daher kann die TS hier dazu keine Auskunft erhalten.
Bitte beachtet das in euren weiteren Beiträgen, sonst müssen wir leider einschreiten.
 
C
Benutzer201167  Ist noch neu hier
  • Themenstarter
  • #38
Für mich würde es keine Rolle spielen ob ich vor Gericht Gewinne oder verliere da geht es darum das richtige zu machen.
Solange es dich natürlich nicht selbst belastet.
Wenn halt jeder denkt es bringt eh nichts macht er so immer weiter und das nächste mal erwischt es dann eine andere.
Mit etwas in der akte denkt er das nächstes mal vielleicht mehre nach.

Und für dich "Nein" verstehen viele Männer wohl nicht, einen Schlag in die Eier aber schon.
Ja genauso meine ich das. Meine Frage war ja nicht ob man ihn damit bestrafen kann oder so sondern einfach nur ob meine Anwältin recht hat. Weil sozusagen meinte sie ja das ich eine Mitschuld habe und das wollte ich einfach nur wissen. Ich möchte ihn trotz dem ganzen nichts Böses nur das etwas vermerkt ist
 
L
Benutzer186526  (34) Öfter im Forum
  • #39
Ja genauso meine ich das. Meine Frage war ja nicht ob man ihn damit bestrafen kann oder so sondern einfach nur ob meine Anwältin recht hat. Weil sozusagen meinte sie ja das ich eine Mitschuld habe und das wollte ich einfach nur wissen. Ich möchte ihn trotz dem ganzen nichts Böses nur das etwas vermerkt ist
Ob deine Anwältin recht hat ist relativ und wäre für mich nicht mal wichtig.

Wichtig wäre mir das es vermerkt wird und er eben lernt das es falsch war egal wer nachher recht hat.
Wenn halt jeder sagt bringt nichts dann wird es halt auch für immer so sein.
Es geht nicht immer um recht oder Unrecht haben sondern manchmal auch einfach darum das richtige zu machen.

Ich persönlich würde ihn anzeigen, alles ohne Absicht das ich gewinnen muss oder recht bekommen muss. Aber mit der Gewissheit das richtige getan zu haben.

Alles andre musst du wissen
 
Theoderich
Benutzer107327  (39) Planet-Liebe Berühmtheit
  • #40
Es ist eindeutig:
Wenn er gegen deinen erkennbaren Willen sexuelle Handlungen durchsetzt handelt ganz klar er falsch und nicht du! Wie du das schilderst, glaube dass dein Wille ganz eindeutig erkennbar war. Du hast es auch mehrfach ganz eindeutig gesagt!
Es ist überhaupt nicht so, dass es sich nur um klares, nicht hinnehmbares Fehlverhalten von ihm handelt, wenn er dich mit körperlicher Gewalt überwältigt - diese Aussage der Anwältin (wenn sie sie genau so getroffen hat) ist natürlich eindeutig falsch! Und sehr sehr unsensibel und trampelig von ihr. Da hat deine Psychologin völlig Recht. Eine wie auch immer geartete Mitverantwortung bei dir kann ich überhaupt nicht erkennen.

Ob man ihm das gerichtsfest nachweisen kann, ob er verurteilt und bestraft würde (nach Einschätzung deiner Anwältin wohl nicht), ist ja ein ganz anderes Thema, um das es dir gar nicht geht - es ist müßig und auch störend, dass das in solchen Themen leider immer von den selben Wichtigtuern diskutiert wird, die unbedingt mit ihrem ergoogelten Rechtshalbwissen angeben müssen...
Off-Topic:
Ja, ich meine DICH! Wenn du dich angesprochen fühlst, bist du gemeint und herzlich eingeladen, mal für dich zu reflektieren inwiefern deine Selbstdarstellung für die TS hilfreich ist und ob man darauf nicht auch einfach mal verzichten könnte.


Nachdem es dir ja weniger um rechtliche Konsequenzen und Strafe geht, ist die Psychologin wohl auch die bessere Anlaufstelle "Vermerkt" werden könnte so etwas evtl. in dieser Verdächtigendatei der Polizei (weiß nicht genau, was da alles landet und wie lange gespeichert wird). Wenn jetzt eine Anzeige von euch gegen ihn vorliegt, ist das ja aktenkundig und könnte bei einer eventuellen erneuten Anzeige auch erkannt werden.

So oder so: Gut, dass du dich geöffnet und mitgeteilt hast!
 
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