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Schule Ich wurde europaweit für meinen Studiengang gesperrt

xoxo
Benutzer30217  Sophisticated Sexaholic
  • #1
Vor zwei Semestern habe ich eines meiner Hauptfächer zu einem Nebenfach heruntergestuft. Im Hauptfach muss man die vier Schwerpunkte A, B, C und D belegen, im Nebenfach drei davon, egal welche. Im Hauptfach habe ich A, B, C bestanden, in D habe ich mich 2x durchfallen lassen, da ich gewusst habe, dass ich runterstufe.

Ich bin dieses Semester zum Prüfungsamt gegangen und habe vor den Augen einer Mitarbeiterin eine mündliche und schriftliche Erklärung abgegeben, dass ich mir die Schwerpunkte A, B, C anrechnen lassen will und habe mir mündlich versichern lassen, dass ich Schwerpunkt D nicht bestehen muss.

Gestern wollte ich mein Zertifikat für die bestandene Zwischenprüfung abholen, da sagt mir eine andere Mitarbeiterin, dass ich die Zwischenprüfung nicht bestanden habe und nun mindestens europaweit für meinen Studiengang gesperrt bin, da ich Schwerpunkt A, B, D angegeben habe und meine mündliche Aussage nicht mit meiner schriftlicher verglichen worden ist. Die schriftliche Erklärung ist in meiner Akte, hat kein Datum und keinen Stempel.

Meine Freunde meinen, ich soll mich an den Dekan wenden und zur Rechtsberatung an meiner Uni gehen.

An wen würdet ihr euch in meiner Situation wenden ?
 
Subway
Benutzer54399  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #2
An den Dekan und zur Rechtsberatung... :zwinker:
 
J
Benutzer80839  Benutzer gesperrt
  • #3
Bzw. Studiendekan wenn ihr sowas habt. Kannst ja auch nochmal bei eurem Fachschaftsrat nachfragen, die helfen dir sicher weiter.
 
brainforce
Benutzer26398  (41) Beiträge füllen Bücher
  • #4
hmm vielleicht war die Mitarbeiterin auch einfach nur inkompetent? Oder du bist wie die Mitarbeiterin meinte "selbst schuld".

Wie dem auch sei, die dir angedrohten Konsequenzen scheinen ja sehr massiv zu sein! Und genau deshalb würde ich schon zum Dekan, Rechtsberatung, Fachschaftsrat o.ä.

Immerhin scheint deine Zukunft auf dem Spiel zu stehen!
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #5
Wenn Du das schriftlich erklärt hast mit A, B und C, hast Du doch sicher eine Kopie Deiner Erklärung? Ggf. zukünftig in solchen Stellen eine Empfangsbestätigung vorbereiten und Dir bestätigen lassen, dass Du eine bestimmte Sache eingereicht hast.

Und auch wenns für diesen Fall zu spät kommt: Dass Du etwas nicht bestehen musst, solltest Du Dir nicht nur mündlich, sondern schriftlich versichern lassen, der Beweisbarkeit wegen.

Ich ginge erst zur Rechtsberatung und dann mit entsprechendem Vorwissen zum Dekan, ggf. fragte ich auch beim Fachschaftsrat an, vielleicht haben andere Studenten ja ähnliche Erfahrungen gemacht.
 
H
Benutzer37284  (39) Benutzer gesperrt
  • #6
Um was geht es denn jetzt konkret? Ist das Problem, dass du durch Baustein D zweimal gefallen bist und diesen angeblich schriftlich (oder mündlich?) angegeben hast? Wäre es ansonsten kein Problem, wenn du A, B, C angegeben hättest?
 
xoxo
Benutzer30217  Sophisticated Sexaholic
  • Themenstarter
  • #7
Das Problem ist, dass ich mündlich A, B, C angegeben habe und die Mitarbeiterin das auch mündlich bestätigt hat, auf der schriftlichen Erklärung habe ich allerdings A, B und D angegeben und diese zählt (wobei Datum und Stempel fehlen). Die Mitarbeiterin hat mündliche und schriftliche Aussage nicht verglichen.

Wenn ich schriftlich ebenfalls A, B und C angegeben hätte, wäre es kein Problem, denn ich habe die drei Schwerpunkte bestanden und somit nicht nur die Vorraussetzungen für die Zwischenprüfung erbracht, sondern diese auch bestanden, wenn denn A, B und C und nicht A, B und D in den Computer eingegeben worden wäre.
 
H
Benutzer37284  (39) Benutzer gesperrt
  • #8
puuuh, das ist natürlich schwierig.
Einerseits denke ich, du hast keine großen Chancen aber andererseits: Wieso solltest du den Schwerpunkt D angeben, wenn du da zweimal durchgefallen bist? Es ist doch klar, dass das so nicht gemeint sein kann....
 
D
Benutzer71062  Meistens hier zu finden
  • #9
Hallo,

also liegt der Fehler zunächst einmal bei dir, da du schriftlich die falschen Prüfungen angegeben hast.
Eine mündliche Aussage ist nicht bindend und auch nicht dokumentiert und eine Abgleich der schriftlichen Angabe mit deiner mündlichen Aussage nicht vorgeschrieben. Das fehlende Datum spielt keine Rolle, da ja keine zweite schriftliche Willensäußerung vorlieg.

Du kannst also nur auf Milde beim Dekan hoffen, vielleicht kann sich die die Bearbeiterin an deine Aussage erinnern und hilft dir mit ihrer Aussage.
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #10
Ach so, das hattest Du oben anders geschrieben ("Ich bin dieses Semester zum Prüfungsamt gegangen und habe vor den Augen einer Mitarbeiterin eine mündliche und schriftliche Erklärung abgegeben, dass ich mir die Schwerpunkte A, B, C anrechnen lassen will"). Somit liegt der Fehler bei Dir, da Du bei der schriftlichen Erklärung geschusselt hast (oder wie auch immer der Fehler zustande kam).

Inwiefern Ermessensspielraum besteht und trotz anderslautender Erklärung Deinerseits ein Entgegenkommen möglich ist, wird man Dir nur vor Ort erklären können.

Wurden die Eingaben im Rechner zu A, B und D in Deinem Beisein gemacht? Oder erst im Nachhinein, wo sich dann vielleicht die Mitarbeiterin Deine Erklärung genommen und den Eintrag gemacht hat?
Eine Bestätigung über den Vermerk zu den Prüfungsbestandteilen in schriftlicher Form gabs wohl nicht? Oder hättest Du - wie in meiner Uni möglich - das online im Prüfungssystem sehen und rechtzeitig Einspruch erheben können?
 
C
Benutzer11345  Meistens hier zu finden
  • #11
Au Backe, das ist übel :frown:
ist die Betreffende Mitarbeiterin noch an der Uni? Rede mit dieser. vielleicht kann sie noch etwas machen.
Ansonsten Dekan und Rechtsberatung.

Ich wünsche dir eine zufriedenstellende Aufklärung der Sache.
 
L
Benutzer28127  Benutzer gesperrt
  • #12
Vielleicht gibt es irgendeinen Dozenten, mit dem du dich gut verstehst, der hilfsbereit ist etc. Dann geh erstmal zu ihm, bitte ihn um Hilfe und frage, wie du am besten weitermachen solltest. Ein Dozent versteht sicher mehr davon...
Ansonsten lässt sich das hoffentlich klären. Sehe da definitiv Möglichkeiten. Musst dich jetzt wohl stark einsetzen. Die Bürokratie hindert häufig bei so etwas!
Viel Erfolg!
 
J
Benutzer80839  Benutzer gesperrt
  • #13
Du hast auf jedenfall das Recht Einspruch zu erheben und angehört zu werden bevor du tatsächlich exmatrikuliert oder "gesperrt" werden solltest. Danach liegt die Entscheidung wahrscheinlich beim Prüfungsausschuss, höchstwahrscheinlich musst du denen eine schriftliche Stellungnahme übergeben. Die sollte von dir sehr wohl formuliert werden. Du solltest wenn möglich vorher zum Justiziar gehen um abzuklären, wie die Situation rechtlich aussieht. Nichtdestotrotz haben Prüfungsaussschüsse oder Fakultätsrat oft einen Ermessensspielraum. Viel Erfolg!
 
Sorceress Apprentice
Benutzer89539  Team-Alumni
  • #14
Oh je... ist es denn ein offensichtlicher Fall? Vielleicht lässt sich der Dekan ja mit sich reden, sollen ja nicht alles Unmenschen sein... ansonsten wird dir die Rechtsberatung sicher weiterhelfen können, als wir. Auf jeden Fall zeitig Einspruch erheben! und viel Glück!!!
 
squarepusher
Benutzer54457  (38) Sehr bekannt hier
  • #15
die frage, wo genau du deine beschwerde platzieren sollst, ist hier irgendwie recht müßig. allgemein wäre wohl logisch, zuerst die regulären wege auszuschöpfen und dann weitere verantwortliche/zuständige/weisungsbefugte zu finden.

ich würde überhaupt erst dann anfangen, threads im kummerkasten aufzumachen, wenn die uni die akte schließt. :frown: bleib dahinter und tret den uni-clerks ordentlich in ihre ärsche. "ladida wir finden es nicht" entgegnet man vielleicht patzig einer studentin am telefon - aber mal schauen, was passiert, wenn du ein bisschen herumtelefonierst. bevor ich mich mit "wir finden es nicht mehr, beharren aber trotzdem auf unserer entscheidung" abfinden würde, mein gott ich würde gott und die welt anrufen. und mir natürlich einen rechtsanwalt nehmen.
 
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xoxo
Benutzer30217  Sophisticated Sexaholic
  • Themenstarter
  • #49
Ich verstehe es dennoch immer noch nicht. Selbst angenommen, die Mitarbeiterin würde sich an den Fall erinnern und würde dies auch noch offen aussprechen. Und dann ? Eine Anwältin hat mir doch bereits gesagt, dass das Schriftliche zählt.

Was hast du zu verlieren?

Mein Gesicht. Oder kurzzeitig auch meinen Verstand durch einen Aussetzer. Ich finde es ja gut, dass ich Ratschläge bekomme, nur wenn ich mir vorstelle, ich gehe zu den ProfessorInnen und schildere meinen Fall und … ja was sag ich danach ? Wenn sie fragen, warum ich gekommen bin, ich wüsste keine Antwort ? Soll ich einfach um Hilfe bitten ? Das erscheint mir irgendwie zu lahm.

Das Prüfungsamt ist auch für meine anderen Fächer zuständig und die haben nicht unendlich viele Mitarbeiter, sodass ich mich nach dem Fall an andere wenden könnte. Nein, ich werde da für weitere 2 bis 3 Jahre hindackeln müssen.


Bitte kein Internet oder andere Laien, hier muß der Spezialist ran, der die Möglichkeit hat, alle juristischen Schritte

Wenn die Rechtsberatung an der Uni nicht weiterhelfen kann - und das kann sie nicht, siehe oben - dann einen guten Anwalt empfehlen lassen, der sich mit der Materie auskennt.

Das solltest du aber mit dem Anwalt absprechen, damit das nicht kontraproduktiv wird.

Bisher haben mich in diesem Fall das Internet und besonders Laien viel weiter gebracht als Spezialisten. Wieso sollte die Rechtsberatung mir nicht weiterhelfen ? Sie geben mir Tipps, aber so dürfen/können ja wohl das Schreiben nicht für mich verfassen.

Ich habe nicht vor, mir einen Anwalt zu leisten.

Die Kontraproduktivität finde ich ein wichtiges Thema. Ich weiß nicht, inwiefern es sich positiv oder negativ auswirkt, wenn ich jetzt zu der Mitarbeiterin gehe und bald Widerspruch einlege.
 
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xoxo
Benutzer30217  Sophisticated Sexaholic
  • Themenstarter
  • #60
Ich habe bereits mehr als einmal gefragt, was es bringen soll, wenn ich die Mitarbeiterin oder ProfessorInnen mit einbeziehe. Und so gut wie alle Antworten lauten „an deiner Stelle würde ich alles versuchen“. Ja super, kann auf meine Frage nicht genauer eingegangen werden. Was erwarten andere denn, wenn sie sich in meine Situation versetzen, was die Mitarbeiterin (ich muss keine Zeugen aufführen) und die ProfessorInnen tun können ?

Mein Studiengang besteht aus mehreren Fächern, wenn eines gesperrt ist, kann ich die anderen weiterstudieren und muss mir ein neues Fach hinzunehmen. Es darf meinem unfreiwillig abgegebenem nicht ähneln. Derzeit kann ich nur noch in zulassungsfreie Fächer und nichts davon interessiert mich.

Inwiefern ist die Aussage der Rechtsberatung zu pauschal ? Während die Anwältin mir sagt, dass das Schriftliche zählt, haben mir drei weitere Juristen geholfen, ein Widerspruchs-Schreiben zu verfassen.

Ich werde nicht gesperrt, ich wurde gesperrt. Schriftlich, nicht bloß durch mündliche Aussage.

Ich verstehe nicht, wieso mich einige wenige reizen und angreifen müssen. Ich habe das Schreiben mehrfach durchgelesen, ich habe es auch sorgfältig durchgelesen. Das ist doch genau wie früher bei einer Deutscharbeit, da hatte man auch Zeit die noch mal durchzulesen und dennoch finden andere mehr Fehler als man selber. Und ich finde nicht, dass das, was ich bisher getan habe, dafür spricht, dass ich mit der Sache abgeschlossen habe.
 
P
Benutzer48031  Verbringt hier viel Zeit
  • #72
@produnicorn

es soll aber auch leute geben, die das zweite mal durch eine Prüfung rasseln. Wie unterscheidet sich Xoxo von denen?

Die Kausalitiät wird mir jetzt einfach nicht wirklich bewusst. Es geht hier nicht um aktiv nicht bestandene Prüfungen. Es geht schlicht darum, dass jeder Student nur drei dieser Fächer benötigt und nicht alle vier und er/sie somit eins "abwählen" darf. Und dabei ist ein Fehler passiert. Der Fehler hätte ebenso passieren können, hätte xoxo die Prüfungen bestanden.

Ich glaube nicht, dass die Unis bei den immer knapper werdenden Budgets im Vorfeld jeden Einzelfall prüfen.

Selbst wenn sie es nicht im Vorfeld prüfen, was meiner Meinung nach schon sinnvoll wäre, dann könnten sie doch wenigstens im NACHHINEIN (xoxo hat ja schon bescheid gesagt) mal genauer hinschauen und spätestens dann wird ihnen auffallen, dass xoxo nicht so blöd sein kann und sich selbst ins Aus zu katapultieren. Das Ganze ist doch auf moralisch/ethischer Ebene eine Einzige Lachnummer! Die stellen sich jetzt quer, warum auch immer. ICH unterstelle da eben das, was ich weiter oben geschrieben habe. Und dabei bleibe ich auch.

Xoxo ist nunmal durch ihren eigenen Fehler in einem Raster drinn und es liegt an ihr, etwas zu unternehmen, um da wieder raus zu kommen.

Da hast du leider völlig recht. Ich habe auch nie etwas anderes behauptet. Ich habe nur versucht zu erklären, warum es so schwierig für sie ist, da wieder raus zu kommen. Und da finde ich einfach, dass man es ihr unnötig schwer macht. Mehr nicht. Dass sie selbst dran Schuld ist, weiß ich natürlich. Xoxo weiß das auch. Nur hilft das wohl keinem, oder?

Im Übrigen hoffe ich stark, dass nicht jeder Mitarbeiter an der Uni die Zensuren sieht.

Das habe ich ebenfalls nicht behauptet. Ich meinte natürlich nur DIE Leute, die damit auch aktiv zu tun haben, das sollte doch wohl klar sein. Natürlich geben die dem Nachtwächter oder irgendeinem Professor nicht die Studentenakten zur Durchsicht. Aber die, die in irgendeiner Weise mit dem Papierkram zu tun haben, müssen das sehen und kontrollieren können.
 
D
Benutzer71062  Meistens hier zu finden
  • #73
@produnicorn

Die Kausalität: Xoxo studiert drei Fächer. In einem davon ist sie das zweite mal durchgefallen, weil sie gar nicht zur Prüfung angetreten ist. Damit ist sie gesperrt. Das ist nicht nur Kausal, sondern auch logisch. Bei einer Datenerfassung, anhand derer dann ausgewertet wird, steht nämlich keine Zeit dabei, anhand der man feststellen könnte, dass xoxo die Auswahl der drei Fächer erst nach der Prüfung gemacht hat.

Die Fakten sind: Richtige Dateneingabe, richtige Auswertung und dass zieht kausal und logisch die Sperre nach sich. Der einzige Unterschied zu 2xdurchgefallenen ist, dass xoxo sich nach der nicht gemachten Prüfung zu dem Fach angemeldet hat, quasi erst nach dem Durchfallen. Das ist natürlich unlogisch, fällt aber nicht auf, weil Zeitangaben eben fehlen. Defacto unterscheidet sich xoxo nicht von Durchgefallenen. Das hat nichts mit Bürokratismus sondern mit System zu tun.

Es steht xoxo frei, Daten (z. B. die Aussage der Uni-Mitarbeiterin) nachzureichen, die zu einer anderen Bewertung führen. Ich sehe da kein Querstellen der Uni. Wer sich hier querstellt ist m. M. xoxo, indem sie sich - aus welchem Grund auch immer - weigert, die Mitarbeiiterin und ihr mündliche Aussage für eine neue Beurteilung anzugeben.

Ohne diese Korrekturangaben ist und bleibt sie eine durchgefallene Studentin. Oder wo siehst du einen Unterschied?
 
P
Benutzer48031  Verbringt hier viel Zeit
  • #74
Die Fakten sind: Richtige Dateneingabe, richtige Auswertung und dass zieht kausal und logisch die Sperre nach sich. Der einzige Unterschied zu 2xdurchgefallenen ist, dass xoxo sich nach der nicht gemachten Prüfung zu dem Fach angemeldet hat, quasi erst nach dem Durchfallen. Das ist natürlich unlogisch, fällt aber nicht auf, weil Zeitangaben eben fehlen. Defacto unterscheidet sich xoxo nicht von Durchgefallenen. Das hat nichts mit Bürokratismus sondern mit System zu tun.

Erstens: Wenn ein System auf Büroktratismus aufbaut, dann hat das sehr wohl was damit zu tun. Das nennt sich dann Abhängigkeit und tritt immer dann auf, wenn sich zwei Faktoren in dieser Art gegenseitig bedingen: Das System baut auf Bürokratie, und die Bürokratie regelt das System. Ohne das Eine funktioniert das Andere nicht und umgekehrt braucht man das Andere ohne das Eine nicht...
Zweitens: Wenn du recht hast, dann ist das "System" eines der schwachsinnigsten, die ich jemals erlebt habe. Und dann muss man es noch mehr kritisieren. Es darf nicht sein, dass man so wichtige Zettel nicht mit Datum versieht und auch sonst nicht erkennen kann, wann er ausgefüllt wurde. Um ehrlich zu sein glaube ich nicht, dass die tatsächlich so dumm sind, zumal das, was xoxo gemacht hat was ziemlich alltägliches ist...

Es steht xoxo frei, Daten (z. B. die Aussage der Uni-Mitarbeiterin) nachzureichen, die zu einer anderen Bewertung führen. Ich sehe da kein Querstellen der Uni. Wer sich hier querstellt ist m. M. xoxo, indem sie sich - aus welchem Grund auch immer - weigert, die Mitarbeiterin und ihr mündliche Aussage für eine neue Beurteilung anzugeben.

Wie gesagt, ich bin ja auch der Meinung, dass xoxo es mit der Mitarbeiterin probieren soll, keine Frage. Man weiß nie, was evtl hilft und im Zweifelsfall natürlich alles probieren. Hab ich vor ein paar Tagen ja auch so geschrieben.

Ohne diese Korrekturangaben ist und bleibt sie eine durchgefallene Studentin. Oder wo siehst du einen Unterschied?

Nein, deine Argumentation ist in sich gesehen schon logisch und auch nachvollziehbar, nur bezweifle ich deine "Fakten" als solche, weil das einfach irrsinnig dumm von den Prüfungsämtern und Unis wäre, wenn sie Formulare ohne erkennbare zeitliche Einordnung ausfüllen lassen würden. Du musst schon zugeben, dass das einfach unsinnig ist.
 
D
Benutzer71062  Meistens hier zu finden
  • #75
@produnicorn

Warum sollte das System unsinnig sein? Ist es sinnvoller sich 2 mal zu einer Prüfung anzumelden, zu der man gar nicht hingeht und folglich durchfällt? Und wenn man das schon so macht, wie groß ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass man auch noch das Kreutzchen an der falschen Stelle setzt. System und Arbeitsablläufe regeln Standardvorgänge. Das ist immer und überall so und hat mit Bürokratismus nichts zu tun, genauso wenig mit Abhängigkeit und bedeutet ja auch nicht, dass auf Spezialfälle nicht eingegangen wird. Wollte man jede Eventualität mit einbeziehen würden die Systeme viel zu komplex werden.

Für ordentliche Ablläufe muss es nunmal bestimmte Regeln geben. Und du kannst noch so sehr über Bürokratismus schimpfen. Der Fehler lieg nicht im System. Du kannst ja auch eine Verkehrsampel nicht für einen Unfall verantwortlich machen, nur weil sie bei deinem Rotlichtverstoß dieses Fehlverhalten nicht mit einkalkuliert hat und alle anderen Straßen auf rot geschaltet hat.
 
P
Benutzer48031  Verbringt hier viel Zeit
  • #76
Ok, tut mir leid, aber jetzt wirds mir wirklich zu dumm. Ich habe es mittlerweile mehrfach versucht zu erklären. Und ich habe auch nicht den Eindruck, als ob du großartig drauf eingehst und generell könntest du das deutlicher machen. Wenn du es einfach nicht verstehen WILLST, weil du aus welchen Gründen auch immer meinst, auf sinnlosen Nichtigkeiten beharren zu müssen, dann brauche ich da mit dir nicht mehr drüber zu diskutieren. Was du mittlerweile von dir gibst, ist wirklich lächerlich und das weißt du auch. Als ob sich jemand nen Zacken aus der Krone brechen würde, wenn man ein Dokument zeitlich einordnebar macht. So ein Schwachsinn! Das kann gar nicht dein Ernst sein! Wenn die das wirklich zeitlich nicht eingrenzen könnten, dann hätten die schlichtweg noch mehr einen an der Waffel, so einfach ist das! Und das hat auch rein gar nichts mit Eventualitäten zu tun! Grade in deiner Argumentation von System&Bürokratie spielen genau solche existenziellen Sachen wie das Datum eine Rießenrolle, bzw sie müssten es, aber du lässt sie vorsichtshalber mal lieber weg, damits nicht noch unglaubwürdiger wird. Und wie du ja selbst siehst, wird eben NICHT auf Spezialfälle eingegangen, sondern es wird einfach gesagt, dass das Schriftliche zählt. Und das ist in diesem Fall einfach absoluter Schwachsinn! Warum verteidigt man sowas auf biegen und brechen? Will mir einfach nicht in den Kopf.

Das war der letzte Beitrag zu dir in diesem Thread. Das heißt jetzt nicht, das ich was gegen dich habe oder so, aber das hier hat einfach null Sinn, ich hoffe du siehst das ähnlich.
 
xoxo
Benutzer30217  Sophisticated Sexaholic
  • Themenstarter
  • #77
Es darf einfach nicht wahr sein.

Am Donnerstag den 20. August habe ich den Widerspruch eingereicht. Diejenige, die ihn bearbeiten sollte war bis Sonntag im Urlaub. Bis zum 31. August musste ich einen Fachwechsel beantragen, falls ich wirklich gesperrt bleibe, damit ich etwas Neues anfangen kann und sich mein Studium nicht ewig verzögert und in die Länge zieht. Der Fachwechsel ging durch. In meinem alten Fach haben mir noch 3 Vorlesungen/Seminare bis zur Beendigung des Studiums gefehlt, in meinem neuen Fach muss ich von vorne anfangen und brauche 19.

Heute habe ich den ganzen Tag lang an meinem Stundenplan herumgebastelt und war regelmäßig den Tränen nahe und am verrückt werden, weil er vollgeklatscht ist bis obenhin, da ich meine Regelstudienzeit einhalten will und so 8 Semester innerhalb von 4 Semestern absolvieren will.

So, eben gehe ich zum Briefkasten, ziehe einen Brief heraus. Seit Montag ist die Mitarbeiterin wieder im Prüfungsamt, sie hat meinen Widerspruch bearbeitet. Und was steht da? Die Sperrung wird aufgehoben. Erstmal ist es so kompliziert geschrieben (oder ich bin zu nah an den Kopfschmerzen), dass ich es mehrmals lesen muss um zu begreifen, aber dann geht mir ein Licht auf und ich renne freudestrahlend die Treppe nach oben um den Brief meinen Mitbewohnern zu zeigen, denn die fieberten mit mir.

Nur, ... wenn ich jetzt so in meinem Zimmer sitzen und darüber nachdenke: Ich weiß nicht, ob ich in mein altes Fach zurückwechseln kann/darf. Es musste alles so schnell gehen, sodass ich keine Zeit hatte mich richtig zu informieren (Internetsuche hat nichts ergeben). Tja und jetzt beginnt so eine Art zweiter Alptraum: Der Brief ist da und ich weiß immer noch nicht, wie es mit meinem Studium weitergehen wird. Falls Studienberatung und Prüfungsamt aufhaben – und vor dem Prüfungsamt graut es mich schon jetzt, die haben wenige Mitarbeiter und 1/3 war an der Sache bzw. meinem Widerspruch mit beteiligt – werde ich da morgen hinrennen müssen um in Erfahrung zu bringen, ob ich überhaupt zurückwechseln kann. :ratlos:
 
N
Benutzer53463  Meistens hier zu finden
  • #78
Das doch schon mal super, dass die Sperrung aufgehoben wurde.

Optimal wäre es jetzt wenn es noch möglich wäre den Wechsel rückgängig zu machen.

Falls das nicht klappt, wäre es dann möglich, dass du dieses Semester eben nur Veranstaltungen aus deinen beiden anderen Fächern belegst und dann eben in dein ursprüngliches drittes Fach erst das nächste Semester wieder einsteigst? Wenn du da nur noch drei Veranstaltungen hast klingt das zumindest von außen als machbar. Du müsstest eben nur in Erfahrung bringen, ob das prinzipiell möglich ist, nicht das du nächstes Semester wieder Probleme hast.
 
C
Benutzer11345  Meistens hier zu finden
  • #79
Das ist doch schonmal gut !
Warum sollte es nicht gehen?
Sag denen "Ich war genötigt einen Wechsel vorzunehmen, da ich auf keinen Fall ohne etwas im neuen Semester dahstehen kann. Dass die Sperrung aufgehoben wird war zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar. Pokern wollte ich ebensowenig."
 
J
Benutzer80839  Benutzer gesperrt
  • #80
Rein vom meinem persönlichen gesunden Rechtsverständnis muss das doch möglich sein. Du hattest keine Wahl, was hättest du auch tun sollen, dich zurücklehnen, warten und deine gesamte Zukunft aufs Spiel setzen und wertvolle Zeit verlieren? Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass die Uni das anders sieht. Zumal sowas eine Einzelfallentscheidung sein dürfte.
 
Sorceress Apprentice
Benutzer89539  Team-Alumni
  • #81
Off-Topic:
Leider scheitert der gesunde Menschenverstand mitunter am Gesetz. Es gibt genug Absurditäten. Und dabei finde ich das deutsche Recht sogar noch verhältnismäßig vernünftig.
 
Drachengirlie
Benutzer62713  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • #82
Hey, ich freu mich, dass es doch so gut ausgegangen ist! :smile:
Jetzt nochmal ein wenig reden und du kannst wieder zurückwechseln.
Ich denke, dass dieser letzte Schritt auch kein Problem darstellen wird, wenn du dich an die richtigen Leuten wendest! :smile:
 
xoxo
Benutzer30217  Sophisticated Sexaholic
  • Themenstarter
  • #83
Ab heute ist es offiziell: Ich darf mein altes Fach wieder studieren :herz: und habe rückwirkend die Zwischenprüfung am 3. Juli 2008 bestanden. :grin:

Ich war gerade im Studierendensekretariat, der Herr hat ganz fix mein neues Fach gegen mein altes eingetauscht und mir ein neues Stammdatenblatt plus Studienbescheinigungen ausgedruckt. :bier:

Jetzt kann ich freudestrahlend an meinem neuen Stundenplan basteln.

Ich habe vor zu den Leuten von der studentischen Rechtsberatung zu gehen und mich zu bedanken, übrigens geht auch ein Dank an alle, dir mitgefiebert und mitgeholfen haben, ein besonderer Dank geht an BrooklynBridge, der mir mit extra viel Aufwand (auch per PN) geholfen hat.

Ich überlege, ob ich zu der Anwältin vom Studentenwerk gehe. Das ist diejenige, die damals sagte, dass man da nichts machen kann. Und/oder ich werde einen Artikel schreiben, um anderen, die sich mit dem System genau so wenig auskennen, wie ich vor dem Fall, aufzuklären, was sie alles für Möglichkeiten haben und die wichtigsten Fakten und Adressen zusammenzustellen.
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #84
Glückwunsch! Wär ja auch zu blöd gewesen, wenn Du den Wechsel, den Du nur wegen der Sperre vorgenommen hast, nach aufgehobener Sperre nicht hättest rückgängig machen können. Dem Wechsel ist ja so quasi die Grundlage entzogen...

Und das mit dem Lektürekreis hat sich jetzt dann ja auch "erledigt", da Du nicht erst überlegen musst, inwiefern Dir der Kreis etwas bringt.
 
C
Benutzer11345  Meistens hier zu finden
  • #85
Glückwunsch ! Das freut mich sehr, dass du von einem verloren geglaubten Kampf aufgestiegen bist zur fast fertig Studentin :smile:

Danken ist oft eine sehr gute Geste - welche man nicht unterschätzen darf. Ich denke, dass es Leute freuen wird wenn du ihnen das mitteilst und dir die Mühe machst diese nochmals aufzusuchen. Das zeigt ihnen, dass ihre Arbeit geschätzt wird.
 
A
Benutzer84021  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • #86
Wie einfach es gehen kann wenn die Leute einfach mal menschlich und kooperativ sind bei der Arbeit...
schade dass es wohl nicht immer so läuft.
Und ja, in einem solchen Fall nicht einsichtig ist ist nunmal ein "Bürokratenarsch", denn, mal ehrlich, mit ein wenig gesundem menschenverstand erkennt man es ob einen jemand verarschen will oder wirklich verzweifelt ist aufgrund eines unbeabsichtigten Fehlers.
Glückwunsch :smile:
 
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