Geld eingezogen ohne Einzugsermächtigung?

Mirella
Benutzer136760  Beiträge füllen Bücher
  • #1
Hallo,
folgende Sachlage:
Ich habe im September etwas online bestellt, habe das Paket aber nie erhalten (Sendungsstatus hing ewig auf "unterwegs").
Nachfragen beim Händler, dann schließlich bei Paypal, die mir letztendlich das Geld zurück überwiesen haben.
Jetzt habe ich aber ernsthaft vom Händler eine Zahlungsaufforderung bekommen für eben diesen Betrag.
Habe denen den Vorgang erklärt, am nächsten Tag haben die mir den Betrag vom Konto abgebucht :unsure:
Die Abbuchung konnte ich rückgängig machen und hoffe, dass es sich nun damit erledigt hat.
Hatte jemand sowas schonmal?
Wie können die bei mir überhaupt Geld abbuchen?
(Ist übrigens alles Inland).
 
krava
Benutzer59943  (44) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #2
Ging die Abbuchung über Paypal?
Weil deine Bankdaten können ja nur von dort stammen oder?

Stand auf der Zahlungsaufforferung eine ausgewählte Zahlungsart?
 
Mirella
Benutzer136760  Beiträge füllen Bücher
  • Themenstarter
  • #3
Ging die Abbuchung über Paypal?
Weil deine Bankdaten können ja nur von dort stammen oder?
Nein, vom Händler selbst.
Die Kontodaten hatten sie wahrscheinlich von einer früheren Bestellung.

PayPal würde doch jetzt nicht mehr abbuchen.

Stand auf der Zahlungsaufforferung eine ausgewählte Zahlungsart?
Nein. Da stand überhaupt sehr wenig, ich habe alles anhand des Betrages rekonstruiert.
 
J
Benutzer186762  (54) Verbringt hier viel Zeit
  • #4
Wie ist denn heute der Sendungsstatus (vom Paketdienst)?
 
D
Benutzer189883  (50) Verbringt hier viel Zeit
  • #7
Mirella
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  • Themenstarter
  • #8
Das kann der Händler dann auch sehen. Ich hätte mich an deiner Stelle genauso verhalten.
Die hätten aber auch schon sehen können, wie die Vorgeschichte war, nämlich, dass ich Geld zurück bekam wegen eines verlorenen Paketes.
Das Datum auf der Zahlungserinnerung ist übrigens nicht das Bestelldatum, sondern das, an dem ich das Geld zurück bekommen habe.

Ich hoffe nur, dass da jetzt keine Mahngebüren fällig werden...
 
D
Benutzer189883  (50) Verbringt hier viel Zeit
  • #10
Habe ich aber nie.
Aber der Händler. Sorry war vermutlich etwas missverständlich formuliert. Also die Person die das Geld einzieht, muss sich beim Verfahren anmelden. Dann wird auch eine ID zugewiesen, die sich dann auch auf den Lastschriftmandaten oder auch bei dem Abbuchungstext findet. So kann auch bei unberechtigten Abbuchen festgestellt werden, wer abgebucht hat.
 
Wildgans
Benutzer161271  Meistens hier zu finden
  • #11
Die hätten aber auch schon sehen können, wie die Vorgeschichte war, nämlich, dass ich Geld zurück bekam wegen eines verlorenen Paketes.
Das Datum auf der Zahlungserinnerung ist übrigens nicht das Bestelldatum, sondern das, an dem ich das Geld zurück bekommen habe.

Ich hoffe nur, dass da jetzt keine Mahngebüren fällig werden...
Der Händler verhält sich unseriös. Deine Rückbuchung bei PayPal hat in der Buchführung das Verfahren ausgelöst, dass Geld anderweitig einzufordern. Sie hätten gut daran getan, deine Angaben zu prüfen. Dass du keine nicht erhaltene Ware bezahlst, sollte denen klar seien.
Schon möglich, dass sie das Mahnverfahren weiter betreiben und auch Gebühren verlangen. Ich würde sie dann genauso unter Verweis auf die nicht erfolgte Lieferung abblitzen lassen. Dokumentiere alles gut und drucke die Sendungsverfolgung aus.
Habe ich aber nie.
Aber der Händler, der kann von jedem Konto Geld abbuchen. Wenn es übermäßig Rückbuchungen, oder andere Anzeichen von missbräuchlicher Nutzung gibt, beendet seine Bank das.
 
Mirella
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  • Themenstarter
  • #12
Aber der Händler. Sorry war vermutlich etwas missverständlich formuliert. Also die Person die das Geld einzieht, muss sich beim Verfahren anmelden. Dann wird auch eine ID zugewiesen, die sich dann auch auf den Lastschriftmandaten oder auch bei dem Abbuchungstext findet. So kann auch bei unberechtigten Abbuchen festgestellt werden, wer abgebucht hat.
OK, aber trotzdem müssen die doch den Kunden fragen, ob er das will.
Ist ja auch überhaupt sinnfrei, mir eine Zahlungserinnerung zu schicken und dann eigenmächtig Geld abzubuchen.
 
Mirella
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  • Themenstarter
  • #13
Wildgans
Benutzer161271  Meistens hier zu finden
  • #14
Ich hoffe, dass da nur irgend ein Azubi am Werk war. Menschen machen nunmal Fehler.

Und dann kassieren ich einen Schufa-Eintrag wegen sowas...
Bleibt zu hoffen, dass sich das beim Händler mal ein Mensch mit Vernunft ansieht.

Strittige Forderungen dürfen nicht bei der Schufa eingetragen werden.
OK, aber trotzdem müssen die doch den Kunden fragen, ob er das will.
Ist ja auch überhaupt sinnfrei, mir eine Zahlungserinnerung zu schicken und dann eigenmächtig Geld abzubuchen.
Der braucht das OK des Kunden (nicht unbedingt schriftlich, soll ja ein einfaches Verfahren seien). Die Bank prüft das nicht weiter, bucht aber dafür problemlos zurück.
 
S
Benutzer188774  Meistens hier zu finden
  • #15
Die Kontodaten hatten sie wahrscheinlich von einer früheren Bestellung.
Ohne es nun genau zu wissen, aber ich vermute, dass man mit dem Hinterlegen der Bankverbindung im Kundenkonto generell seine Einzugsermächtigung dem Unternehmen erteilt. Also grundsätzlich. Natürlich muss auch ein Grund vorliegen, damit man Geld abbuchen darf, aber dieser Grund scheint aus Sicht des Unternehmens offenbar gegeben. Da guckt ja keiner explizit rein, das ist ein automatischer Prozess dahinter (und in dem Fall offenbar fehlerhaft). Es gibt eine Bestellung, die das Unternehmen als zugestellt wertet. Da sie das nicht ist, hast Du aus meiner Sicht das richtige getan und den Betrag zurückbuchen lassen. Ich würde aber schon trotzdem nochmal den Händler kontaktieren, um das aufzuklären.
 
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S
Benutzer188774  Meistens hier zu finden
  • #22
...und Schufa auch nicht, solange die Forderung strittig ist.
Meines Wissens beurteilt die Schufa nichts, was Unternehmen ihnen mitteilen. Sie wissen auch nicht automatisch, ob eine Forderung strittig ist oder nicht. Ein Unternehmen teilt die "Unregelmäßigkeit" mit und das war es dann, wenn man sich nicht wehrt. Hatte es selbst mal, dass eine Forderung dort eingetragen wurde (kein Mahnbescheid, kein Vollstreckungsbescheid). Ich hatte nur eine Teilsumme einer Forderung bezahlt, weil die Restsumme in meinen Augen strittig war. Hatte ich dem Unternehmen auch mitgeteilt und nie eine Antwort erhalten. Das Ganze war dann aber in der Schufa eingetragen worden und später als "Zahlung komplett eingegangen, also erledigt" vermerkt. Also das war dann aus Sicht des Unternehmens quasi dann doch bezahlt, aber man hat der Schufa den Zahlungseingang mitgeteilt und nicht, dass die ganze Eintragung überhaupt nicht rechtens war. Das habe ich alles erst dann erfahren, als ich einen Immobilienkredit aufnehmen wollte und die Bank mich eben wegen dieser einen Eintragung (wie gesagt: kein Mahn-/Vollstreckungsbescheid, "nur" eine Eintragung) angesprochen hat. Ich musste und konnte den Vorfall dann erklären und habe den Kredit erhalten, aber es hätte auch alles platzen können. Seitdem bin ich echt immer hinterher und prüfe regelmäßig meinen "Schufa-Stand".
 
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Mirella
Benutzer136760  Beiträge füllen Bücher
  • Themenstarter
  • #24
Da ich keine Rückmeldung von denen erhalten habe, hätte ich vor, mal nachzufragen, wie der Stand ist.
Habe jedoch nun Post bekommen mit der Aufforderung, eine Einzugsermächtigung anzulegen.
Es ist wohl bei denen angekommen, dass ich das Geld zurück gebucht habe.

Kann ich mich eigentlich noch ein PayPal wenden deswegen, oder ist das für die erledigt, weil ich das Geld ja zurück erhalten habe?

Ich frage mich ernsthaft, wer bei denen arbeitet.
Kann man seine Buchhaltung mittlerweile an eine KI auslagern? :grin: Das würde einiges erklären.
 
Wildgans
Benutzer161271  Meistens hier zu finden
  • #25
Aber eine Mahnung war es nicht?
Haben die eine Telefonnummer, so dass man mal mit einem Menschen reden und den Sachverhalt direkt klären kann? Ansonsten würde ich alle weitere Korrespondenz nur noch schriftlich per Post erledigen, damit das später mal nachvollziehbar ist.
Mit PayPal kenne ich mich nicht im Detail aus. Vermutlich ist für die der Fall mit der Rückbuchung erstmal erledigt, solange nicht der Händler Beschwerde einlegt. Zeigt PayPal nicht den Bearbeitungsstatus des Vorgangs an?
 
Bembelschorsch
Benutzer186758  (53) Öfter im Forum
  • #26
Ich wäre da nicht so freundlich, weil es eine Straftat ist.
Geld zurückbuchen ( was du ja gemacht hast) und Strafanzeige wegen Betrugs stellen.
Warum sollst du deine Lebenszeit mit diesem Unternehmen verschwenden?
 
Mirella
Benutzer136760  Beiträge füllen Bücher
  • Themenstarter
  • #27
Aber eine Mahnung war es nicht?
Nein.
Haben die eine Telefonnummer, so dass man mal mit einem Menschen reden und den Sachverhalt direkt klären kann?
Die haben leider ganz doofe Telefonzeiten und das eine mal, als ich dort versucht habe anzurufen, hing ich ewig in der Warteschleife.
Ansonsten würde ich alle weitere Korrespondenz nur noch schriftlich per Post erledigen, damit das später mal nachvollziehbar ist.
Die bekommen jetzt auf jeden Fall Post von mir mit der bisherigen Email-Korrespondenz.
Mit PayPal kenne ich mich nicht im Detail aus. Vermutlich ist für die der Fall mit der Rückbuchung erstmal erledigt, solange nicht der Händler Beschwerde einlegt. Zeigt PayPal nicht den Bearbeitungsstatus des Vorgangs an?
Doch, den Status sieht man. Wie lange, weiß ich jedoch nicht.
 
Mirella
Benutzer136760  Beiträge füllen Bücher
  • Themenstarter
  • #28
Ich wäre da nicht so freundlich, weil es eine Straftat ist.
Geld zurückbuchen ( was du ja gemacht hast) und Strafanzeige wegen Betrugs stellen.
Betrug wäre ja nun etwas übertrieben. Zumal mir eine Strafanzeige nichts bringen würde.
 
Mr. L*
Benutzer168169  Meistens hier zu finden
  • #29
Strittige Forderungen dürfen nicht bei der Schufa eingetragen werden.
Seit wann ist das so?
Meines Wissens beurteilt die Schufa nichts, was Unternehmen ihnen mitteilen. Sie wissen auch nicht automatisch, ob eine Forderung strittig ist oder nicht. Ein Unternehmen teilt die "Unregelmäßigkeit" mit und das war es dann, wenn man sich nicht wehrt. Hatte es selbst mal, dass eine Forderung dort eingetragen wurde (kein Mahnbescheid, kein Vollstreckungsbescheid). Ich hatte nur eine Teilsumme einer Forderung bezahlt, weil die Restsumme in meinen Augen strittig war. Hatte ich dem Unternehmen auch mitgeteilt und nie eine Antwort erhalten. Das Ganze war dann aber in der Schufa eingetragen worden und später als "Zahlung komplett eingegangen, also erledigt" vermerkt. Also das war dann aus Sicht des Unternehmens quasi dann doch bezahlt, aber man hat der Schufa den Zahlungseingang mitgeteilt und nicht, dass die ganze Eintragung überhaupt nicht rechtens war. Das habe ich alles erst dann erfahren, als ich einen Immobilienkredit aufnehmen wollte und die Bank mich eben wegen dieser einen Eintragung (wie gesagt: kein Mahn-/Vollstreckungsbescheid, "nur" eine Eintragung) angesprochen hat. Ich musste und konnte den Vorfall dann erklären und habe den Kredit erhalten, aber es hätte auch alles platzen können. Seitdem bin ich echt immer hinterher und prüfe regelmäßig meinen "Schufa-Stand".
Da kann ich noch einen drauf setzen:

Vorgeschichte:

Ich hatte zur Jahrtausendwende einen Handyvertrag bei der VIAG Interkom = Vorgänger von O² = Vorgänger von Telefonica... Bei diesem Vertrag war schriftlich vereinbart: vollständige Rufnummernauflistung. Es kamen aber über Monate keine Rechnungen, auf mehrfaches Nachfragen meinerseits hieß es stets EDV-Probleme und ich hatte angeblich bereits 100,- DM Gutschriften für meine Unannehmlichkeiten in meinem Konto stehen.

Irgendwann kamen dann am 31.12. drei zurückdatierte Rechnungen ohne überhaupt eine Rufnummer, die nächsten neun Rechnungen, welche am 02.01. kamen, machte ich dann im Beisein meines Anwaltes auf, der mir erklärte, die Fa VIAG Interkom sei vertragsbrüchig und ohne nachvollziehbarre Rechnungen müsse ich nur die Grundgebühr zahlen (was ich dann auch getan habe), da ich ja telefonisch erreichbar war, die Gespräche jedoch nicht ohne nachvollziehbare Rechnungen, wie zuvor vertraglich vereinbart, berechnet werden dürfen...

Ergebnis:

Irgendwann bekam ich von meiner Bank eine schriftliche Nachricht, ich müsse unmittelbar die volle Restsumme meines noch laufenden Kredites auslösen, da gegen mich ein negativer Schufaeintrag vorläge (von der Schufa selbst kam übrigens keinerlei Info an mich, telefonische Auskunft gab es bei der Schufa aus Datenschutzgründen verständlicherweise nicht und meinem Anwalt gegenüber klärten sie dann auf, wer mich dort gemeldet hatte).

Es stellte sich heraus, daß die VIAG Interkom mich rechtswidrig in die Schufa gemeldet hatte...

Das Gerichtsverfahren habe ich übrigens gewonnen und mußte die nicht prüffähigen Gesprächsverbindungen (mittlerweilen bereits in Euro umgerechnet) auch nachträglich nicht zahlen.

Nach dem gewonnenen Prozeß und einem Anschreiben meines Anwaltes kam von der Schufa dann eine banale Entschuldigung, es handelte sich um einen Fehler ihrer Mandantin, der VIAG Interkom und mein Schufastatus wäre korrigiert worden. - Keinerlei Bedauern der Umstände, die mir dies gemacht hat oder ähnliches.

Fazit:

Zumindest Anfang der 2000er Jahre hat es die Schufa einen Scheiß interessiert, ob Forderungen strittig waren oder nicht, denn durch den Schriftwechsel mittels meines Anwalts und spätestens zu Beginn des Prozesses, hätte der VIAG Interkom und der Schufa klar sein müssen, daß der Betrag strittig war!
 
Wildgans
Benutzer161271  Meistens hier zu finden
  • #30
Seit wann ist das so?
Das weiß ich nicht. Wenn du "Schufa strittige Forderung" im Internet suchst, findest du verschiedene Urteile, die meisten tatsächlich aus neuerer Zeit. Das älteste, das ich auf die Schnelle gesehen habe, war von 2015.
(von der Schufa selbst kam übrigens keinerlei Info an mich, telefonische Auskunft gab es bei der Schufa aus Datenschutzgründen verständlicherweise nicht und meinem Anwalt gegenüber klärten sie dann auf, wer mich dort gemeldet hatte).
Die Aussage der Schufa bzgl. Datenschutz halte ich für großen Unsinn, da es ja personenbezogenen Daten über dich sind. Dass dein Anwalt die Daten für dich abfragt und direkt an dich weitergibt, ist denen auch klar. Es macht keinen Sinn, dem Anwalt Auskunft zu erteilen und dir nicht. Die wollten dich abwimmeln.
Es stellte sich heraus, daß die VIAG Interkom mich rechtswidrig in die Schufa gemeldet hatte...
Eben rechtswidrig, die strittige Forderung hätte nicht an die Schufa gemeldet werden dürfen.
Zumindest Anfang der 2000er Jahre hat es die Schufa einen Scheiß interessiert, ob Forderungen strittig waren oder nicht, denn durch den Schriftwechsel mittels meines Anwalts und spätestens zu Beginn des Prozesses, hätte der VIAG Interkom und der Schufa klar sein müssen, daß der Betrag strittig war!
Das ist das Problem, die Schufa versteckt sich zu oft hinter ihren Mandanten. Die neueren Urteile scheinen aber auch vermehrt die Schufa in die Pflicht zu nehmen.
 
Mr. L*
Benutzer168169  Meistens hier zu finden
  • #31
Die Aussage der Schufa bzgl. Datenschutz halte ich für großen Unsinn, da es ja personenbezogenen Daten über dich sind. Dass dein Anwalt die Daten für dich abfragt und direkt an dich weitergibt, ist denen auch klar. Es macht keinen Sinn, dem Anwalt Auskunft zu erteilen und dir nicht. Die wollten dich abwimmeln.
Dazu muß ich fairerweise nochmal auf das "telefonische Auskunft" hinweisen, was ich aus Datenschutzgründen sogar nachvollziehbar und gut finde, sonst könnte sich ja jeder für einen ausgeben; nur hätte ich mir gewünscht, daß ich in einem solchen Fall durch die Schufa selbst informiert worden wäre, meine Daten hatten sie ja...

Seinerzeit hätte ich für 10,- € eine schriftliche Anfrage stellen können, auf die Frage, ob dies auch über meinen Anwalt (der eh über meine Rechtschutzversicherung abgerechnet wurde) ginge, wurde mir gesagt, daß dies möglich sei, sofern ich ihn bevollmächtige, was ich dann auch getan habe.
 
Fußliebhaber84
Benutzer195524  (41) Verbringt hier viel Zeit
  • #32
Ich würde einen Brief mit dem Sachverhalt an den Geschäftspartner schreiben das nie eine Einzugsermächtigung ereilt wurde und das du es ausdrücklich verbietest über diesen Weg Zahlungen abzuwickeln. Jeder Versuch in Zukunft wird zur Anzeige gebracht.
Das ganze als Einwurfeinschreiben postialisch (nicht mit Rückschein!!) an den Geschäftspartner und es wird Ruhe sein!
So ähnlich habe ich das damals auch gelöst
 
D
Benutzer209496  (49) Sorgt für Gesprächsstoff
  • #33
Strittige Forderungen dürfen tatsächlich nicht bei der Schufa gemeldet werden.
Das praktische Problem ist, dass die Meldung an die Schufa im Regelfall erfolgt, bevor die Forderung überhaupt strittig wird bzw. als strittig erkannt wird.
Firmen haben ja alle eine mehr oder weniger automatisierte Kundenbuchhaltung. Und wenn ein Kunde nicht zahlt, weiß der Computer ja nicht, ob der Kunde nicht zahlen will oder nicht zahlen kann oder einfach nur vergessen hat zu bezahlen. Dann geht die Meldung automatisiert an die Schufa raus. Und wenn dann irgenwann ein echter Mensch erkennt, dass die Rechnung strittig ist, macht sich niemand die Mühe, die Schufa-Meldung zurückzunehmen.
 
Bembelschorsch
Benutzer186758  (53) Öfter im Forum
  • #34
Betrug wäre ja nun etwas übertrieben. Zumal mir eine Strafanzeige nichts bringen würde.
Das sieht das Gesetz anders und ist nach meiner persönlichen Erfahrung ( mit Paypal) durchaus geeignet ,das sich das Unternehmen dann wirklich um den Fall bemüht und zeitnah eine Lösung findet.
 
Mirella
Benutzer136760  Beiträge füllen Bücher
  • Themenstarter
  • #35
Ist eine unbezahlte Rechnung nicht immer strittig?

Bezüglich dieser Angelegenheit hat sich der Azubi (oder die KI) wohl doch endlich an einen denkenden Menschen gewandt:
Ich habe jetzt von DHL die Anfrage bekommen, ob ich das verschollene Paket doch erhalten hätte. Die Auskunft des Sendungsstatus war wohl nicht ausreichend.
Etwas seltsam, aber ich denke, dass es sich damit für mich erledigt hat.
 
Wildgans
Benutzer161271  Meistens hier zu finden
  • #36
Gute Frage, genau weiß ich das nicht. Solange man widerspricht, ist sie strittig, wenn dann die Gegenseite einen vollstreckbaren Titel hat,
wohl kaum mehr.

Dann erscheint in der Angelegenheit doch ein gutes Ende in Aussicht. Der Laden hat vermutlich einen Nachforschungsauftrag bei DHL gestellt und die haben dann bei dir gefragt, nachdem sie gemerkt haben, keine Ahnung zu haben, wie und wo das Paket verloren gegangen ist.
 
Theoderich
Benutzer107327  (40) Planet-Liebe Berühmtheit
  • #37
Ist das inzwischen geklärt für dich?

Ich glaube, telefonieren kann man sich sparen, das wird ewig Zeit kosten und falls man dann mal jemand ans Telefon kriegen sollte, wird es nichts bringen und du kannst nicht beweisen was gesprochen wurde. Auf deren lezten ulkigen Brief wenn überhaupt dann schriftlich reagieren (Einschreiben!): Du gibts ihnen selbstverständlich keine Einzugsermächtigung und weißt darauf hin, dass die Einziehung, die sie ohne Ermächtigung veranlasst haben, natürlich unbefugt war. Sie haben ihren Teil des Vertrags (Ware liefern) nicht erfüllt, also gibt es kein Geld - Ende. Vorsorglich machst du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch und tritts vom Kauf zurück, Bestellung soll storniert werden.

Bonus: So ein Agieren des Shops ist m. E. ein Fall für die Verbraucherzentrale, die können auch eine Abmahnung veranlassen.
Paypal kommt ja nur ins Spiel, wenn über Paypal bezahlt wurde - dann ggf. Konflikt eröffnen und Geld zurückbuchen lassen, ist ja nicht der Fall, wenn ich dich richtig verstanden habe?
Ich würde nach so einem Erlebnis, mein Konto und meine geschäftsbeziehung bei dem Laden beenden und von ihnen verlangen, dass sie deine Daten löschen (Musterbriefe hat die Verbraucherzentrale). Ob du Bewertungen auf einschlägigen Portalen abgeben und das Problem dort kurz zusammenfassen möchtest, würde ich als optional sehen.
 
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