• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Cockring in der Sauna tragen

L
Benutzer186220  (58) Sorgt für Gesprächsstoff
  • #1
Wer von euch hat schon mal einen Mann mit einem Cockring in der Sauna gesehen?
Was habt ihr gedacht als ihr ihn so gesehen habt?
 
A
Benutzer172677  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #2
Bislang glücklicherweise nicht, ich wäre wohl recht abgestoßen.
 
Lollypoppy
Benutzer71335  (56) Planet-Liebe ist Startseite
  • #3
Nein noch nie und ich wüsste auch beim besten Willen und blühender Fantasie nicht, warum ein Mann das tun sollte.

Ich steck mir auch keinen Plug in den Arsch beim Saunieren.

Wenn er aus Metall ist würde ich spätestens beim Aufguss denken:"Auaaaaaa" :grin:
Oder ob ich mal pusten soll?
 
A
Benutzer160853  Sehr bekannt hier
  • #4
Bei solchen Dingen frage ich mich immer, warum man sich mit aller Gewalt dermaßen inzinieren muss. Zumal der Ort dafür maximalst unpassend ist!!!
 
Ishtar
Benutzer158340  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #5
Wenn ich sowas sehen würde, wär das wohl der Moment, in dem das Personal einen ganz dezenten Hinweis bekäme und die Person danach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wohl Hausverbot hätte.
 
G
Benutzer Gast
  • #6
Wer von euch hat schon mal einen Mann mit einem Cockring in der Sauna gesehen?
Was habt ihr gedacht als ihr ihn so gesehen habt?
Bisher nicht gesehen. Aber ich würde mich fragen, ob das chrirurgisch nicht mehr zu entfernen war, ohne den ganzen Schwanz abzuschneiden.
 
Nikki.B
Benutzer174698  (23) Öfter im Forum
  • #7
..verbrennt man sich da nicht sein Teil damit.... Metall...Wärmeleitfähigkeit....?
 
A
Benutzer172677  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #9
verbrennt man sich da nicht sein Teil damit...
Nein, alles, was ständig Kontakt mit der Haut hat, verbrennt einen an sich nicht.
Geht z.B. auch mit Piercings oder Ringen problemlos.
 
Faraka
Benutzer146476  (44) Meistens hier zu finden
  • #10
Nein, alles, was ständig Kontakt mit der Haut hat, verbrennt einen an sich nicht.
Geht z.B. auch mit Piercings oder Ringen problemlos.
Ist das so? Denn die soll man ja auch raus nehmen. Ich dachte, dass alles, was eine gute Wärmeleitfähigkeit hat, eher ungut in der Sauna ist.
 
G
Benutzer Gast
  • #11
Nein, alles, was ständig Kontakt mit der Haut hat, verbrennt einen an sich nicht.
Geht z.B. auch mit Piercings oder Ringen problemlos.
"Problemlos" würde ich jetzt nicht zwingend sagen. Mein Lippenpiercing wurde in der Sauna schon unangenehm heiß, anfassen wollte ich es danach nicht. Aber ja, ging schon.

Zum Thema: Ich würde ihn ebenfalls melden und zwar nicht nur dezent, sondern mit Nachdruck und Ekel.
 
Ryan Kane
Benutzer191519  (49) dauerhaft gesperrt
  • #12
Der Cocki gehört doch nicht in die Sauna. Ich hätte Mitleid mit dem Träger
 
U
Benutzer183259  (52) Verbringt hier viel Zeit
  • #13
Wer von euch hat schon mal einen Mann mit einem Cockring in der Sauna gesehen?
Was habt ihr gedacht als ihr ihn so gesehen habt?

Ich würde mich ebenfalls anders Personal wenden, als Sexspielzeuge in der Sauna nichts verloren haben
 
Faraka
Benutzer146476  (44) Meistens hier zu finden
  • #14
Ich würde mich ebenfalls anders Personal wenden, als Sexspielzeuge in der Sauna nichts verloren haben
Ich habe dazu weder eine Meinung noch einen Cockring, den ich da tragen würde, aber ich habe mal mitbekommen, wie jemand argumentiert hat, dass das Schmuck sei und wie ein Intimpiercing zu tolerieren sei. :grin:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ishtar
Benutzer158340  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #15
Ich habe dazu weder eine Meinung noch einen Cockring, den ich da tragen würde, aber ich habe mal mitbekommen, wie jemand argumentiert hat, dass das Schmuck sei und wie ein Intimpiercing zu tolerieren sei.
Naja, um eine kreative Ausrede sind solche Personen selten verlegen. Zum Glück gestattet es einem das Hausrecht aber, auch Personen mit solchen Ausreden einfach rauszuwerfen :grin: (Und ich bin mir da auch sehr sicher, dass ein Betreiber da lieber die vielen Gäste behält, die sich durch so einen Unfug belästigt fühlen, als den einen komischen Kauz, der meint, das so handhaben zu wollen, weil es ja angeblich "Schmuck" sei)
 
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N
Benutzer197010  (45) Sorgt für Gesprächsstoff
  • #181
Gut zu wissen. Wir vögeln demnächst dann mal auf dem Marktplatz. Wem es nicht passt, kann ja wegschauen.
Meine Fresse...
Als ob das nicht passieren würde. Aber selig sind die Unschuldigen.
 
Gutsel
Benutzer196681  (56) Sorgt für Gesprächsstoff
  • #182
Ich weiß wirklich nicht, wie Du darauf kommst. Wenn sich Leute an nicht gut einsehbaren Orten/unter Wasser etc. vergnügen und man geht dann nahe ran, um mitzubekommen, was denn da abgeht, und beschwert sich danach, den finde ich dieses Verhalten unangemessen und nicht das der sexuell Aktiven...
Aktaion Aktaion hat es etwas drastisch ausgedrückt, es ist aber genau das was ich jetzt auch sagen will. Solche Verhaltensweisen verschieben den Rahmen immer weiter. Prinzipiell ist nichts dabei im Becken etwas an sich rumzufummeln, dann ist nicht daran unter die Wäsche zu gehen, diese auszuziehen usw.
In öffentlichen Bereichen kann man sich doch ein bisschen zurückhalten. Gut manchen gibt es den Kick gesehen zu werden.
Ich schrieb schon von etwas Anstand und verwende vielleicht auch den etwas altmodischen Begriff der "guten Kinderstube", dass Sexualität etwas privates ist. Was nicht heißt, dass man die im Umfeld von Gleichgesinnten in all ihren Schattierungen ausleben kann.

Aber vielleicht ist es auch ein Ausdruck unserer zur Zeit etwas Ich-bezogenen Gesellschaft. Ein kleines bisschen gegenseitige Rücksichtnahme hat noch nie jemandem geschadet.
Und das hat für mich nichts mit Verklemmtheit oder ähnlichem zu tun.
 
A
Benutzer160853  Sehr bekannt hier
  • #183
Ich weiß wirklich nicht, wie Du darauf kommst. Wenn sich Leute an nicht gut einsehbaren Orten/unter Wasser etc. vergnügen und man geht dann nahe ran, um mitzubekommen, was denn da abgeht, und beschwert sich danach, den finde ich dieses Verhalten unangemessen und nicht das der sexuell Aktiven (habe ich übrigens noch nie erlebt, dass sich da wer beschwert). Solltest Du das als sexuelle Belästigung ansehen, werden sich Leute, die wirklich Opfer sexueller Belästigung sind, wahrscheinlich herzlich bedanken.
Ich fühle mich durch die Instagram-Postings vieler deutlich mehr belästigt (und die Lösung ist genau die gleiche wie in der Therme/Sauna: Nicht hingucken.).

§ 184 StGB Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB - Sexuelle Belästigung - dejure.org)
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

Komm warum so kleinlich. Im EDEKA ist zwischen Getränkemarkt und Lebensmittelabteilung ein kleiner Durchgang, der ist recht schlecht einsehbar. Warum sollte man da auch nicht vögeln, wenn einem danach ist.
Bloß keine Rücksicht, keine Umsicht nur ICH,ICH,ICH!
Ist das eigentlich nicht selbst peinlich, wenn man unter Wasser zu Gange ist und nebendran Familien ganz normale Freizeit verleben? Wo ist die Selbstachtung?!
 
N
Benutzer197010  (45) Sorgt für Gesprächsstoff
  • #184
Komm warum so kleinlich. Im EDEKA ist zwischen Getränkemarkt und Lebensmittelabteilung ein kleiner Durchgang, der ist recht schlecht einsehbar. Warum sollte man da auch nicht vögeln, wenn einem danach ist.
Bloß keine Rücksicht, keine Umsicht nur ICH,ICH,ICH!
Ist das eigentlich nicht selbst peinlich, wenn man unter Wasser zu Gange ist und nebendran Familien ganz normale Freizeit verleben? Wo ist die Selbstachtung?!
Ich finde Rücksicht super und will diesem und noch mehr dem vorigen Beitrag da gar nicht widersprechen. Das mit den ach so unschuldigen Familien find ich ein bisschen lustig (viell. ist ja der Sohn der einen mit dem Ehemann der anderen zugange?), aber lassen wir's mal gut sein und danke für den Tipp mit Edeka, ich kenn ja Leute, die dort arbeiten. :zwinker:
 
Ishtar
Benutzer158340  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #185
§ 184 StGB Sexuelle Belästigung
Ah, komm, WENN du schon mit Paragraphen kommst, nimm wenigstens den richtigen:
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung1.
nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2.
nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1
bestraft wird.

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Da das eine Sauna ist, ist das reine Entblößen vermutlich kein Exhibitionismus. Sexuelle Handlungen - wozu übrigens auch das künstliche Anschwellen eines Penisses mittels Cockring zählt - sind aber sehr eindeutig unter Strafe gestellt. Und du schreibst ja sogar vom Vögeln im Wasser, was noch eine Stufe mehr ist. :zwinker:
 
N
Benutzer197010  (45) Sorgt für Gesprächsstoff
  • #186
Ah, komm, WENN du schon mit Paragraphen kommst, nimm wenigstens den richtigen:
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung1.
nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2.
nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1
bestraft wird.

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Da das eine Sauna ist, ist das reine Entblößen vermutlich kein Exhibitionismus. Sexuelle Handlungen - wozu übrigens auch das künstliche Anschwellen eines Penisses mittels Cockring zählt - sind aber sehr eindeutig unter Strafe gestellt. Und du schreibst ja sogar vom Vögeln im Wasser, was noch eine Stufe mehr ist. :zwinker:
Ich schein ja heute einen Clown gefrühstückt zu haben und freue mich schon auf den juristischen Kommentar, dem zufolge das künstliche (wichtig!) Anschwellen eines Penis mittels Cockring sehr eindeutig unter Strafe gestellt ist, da es erregt, und zwar Ärgernis, öffentliches. Da ich mich meines Wissens nicht für das Tragen von Cockringen im öffentlichen Raum ausgesprochen habe, sondern Widersprüche thematisiert, interessiert mich als Casus Knacksus allerdings höchstens die Definition von Öffentlichkeit. So wäre ja denkbar, dass jemand beim Tauchen mit einer entsprechenden Unterwasserbrille sexuelle Handlungen beobachtet.
 
Ishtar
Benutzer158340  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #187
interessiert mich als Casus Knacksus allerdings höchstens die Definition von Öffentlichkeit.

Bitte, gerne. Kurz zusammengefasst: Sobald es eine außenstehende Person mitbekommen kann, ist es öffentlich. Dabei sind exakte Einblicke in die Anatomie nicht erforderlich.

(Aber ich geh eh davon aus, dass du nur provozieren willst)
 
N
Benutzer197010  (45) Sorgt für Gesprächsstoff
  • #188

Bitte, gerne. Kurz zusammengefasst: Sobald es eine außenstehende Person mitbekommen kann, ist es öffentlich. Dabei sind exakte Einblicke in die Anatomie nicht erforderlich.

(Aber ich geh eh davon aus, dass du nur provozieren willst)
Herzlichen Dank! Aber die juristisch hochspannende Frage ist doch, wann genau die Möglichkeit des Mitbekommenkönnens gegeben ist. Da lob ich mir San Francisco, wo die hier in Frage stehenden Probleme in Bild und Wort sowie mit die strittigen Quadratmeter exakt bemessenden Schildern präzise benannt wurden: No blowjob in this area, please.
 
Rosoideae Fragaria
Benutzer147358  (30) Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #189
Rechtliche Fragen können wir hier im Forum als Laien leider nicht abschließend klären. Seht also bitte im weiteren Diskussionsverlauf davon ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
A
Benutzer160853  Sehr bekannt hier
  • #190
Herzlichen Dank! Aber die juristisch hochspannende Frage ist doch, wann genau die Möglichkeit des Mitbekommenkönnens gegeben ist. Da lob ich mir San Francisco, wo die hier in Frage stehenden Probleme in Bild und Wort sowie mit die strittigen Quadratmeter exakt bemessenden Schildern präzise benannt wurden: No blowjob in this area, please.

Das ist weder juristisch noch hochspannend, das ist breitgeschlagener Magerquark. Nur, weil etwas nicht explizit verboten ist, ist es doch nicht gleich gut. Stell dir mal vor, dass du am 23.Dezember noch unbedingt einen Christstollen gebraucht hättest. Im Supermarkt hat Oma Ute den letzten Stollen gerade in den Wagen gelegt. Würdest du jetzt warten, dass sie sich umdreht und du den Stollen aus den Wagen nehmen kannst? Ist doch nichts dabei, ist doch alles völlig legal.

Ich verstehe etwas nicht. Was hat man eigentlich davon? Ist es irgendwie geil, wenn man im Schwimmbad zeigt, dass man so ungemein libidös ist? Oder liegt es vielleicht daran, dass man sich endlich mal beachtet fühlt?
Kann man seinen Sexualtrieb nicht einfach mal zu Hause lassen?
 
Hotrokker
Benutzer190650  (55) Sorgt für Gesprächsstoff
  • #191
Das ist die Logik des Falschfahrers, der beim Verkehrsfunk ruft: "Nicht ein Falschfahrer, ich sehe hunderte." Toleranz meint natürlich auch hier wieder nur, dass das eigene Verhalten schon okay ist, allerdings die böse Gesellschaft so wahnsinnig rückständig zu sein scheint und den Penisring irgendwie gar nicht sehen will. Ich finde diese Art der Argumentation inzwischen einfach nur verdammt langweilig und ziemlich dröge.
Toleranz ist, das auszuhalten, was mir überhaupt nicht passt, aber gesetzlich nicht geregelt bzw. verboten ist. Mir gehen die vollverschleierten Kopftuchträgerinnen auch gehörig auf den Geist, aber ich toleriere das natürlich. Ich toleriere auch Tätowierungen, obwohl ich die allermeisten absolut hässlich finde. Ich toleriere auch Thor Steinar Hoodies obwohl ich diese Typen am liebsten einsperren würde. Freiheit ist immer die Freiheit der anderen. Moralisch und ästhetisch ist kein Argument, wenn's nicht klar geregelt oder verboten ist.
 
Ishtar
Benutzer158340  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #192
U
Benutzer177622  Meistens hier zu finden
  • #193
Ja, und sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind geregelt. Passt doch dann.
 
Hotrokker
Benutzer190650  (55) Sorgt für Gesprächsstoff
  • #194
Und da möchte ich nochmal auf das Strafgesetzbuch und die Erregung öffentlichen Ärgernisses hinweisen :zwinker:

Bitte, gerne.
Und tragen eines Cockrings in der Sauna ist welche Erregung öffentlichen Ärgernisses, insbesondere im Vergleich zu einer übermässig gepiercten Vulva?
Da lass mer doch lieber die Anwälte streiten und den Richter verzweifeln 😆
 
Rosoideae Fragaria
Benutzer147358  (30) Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #195
Da hier bald mehr moderative Beiträge, als normale sind, legen wir mal eine Pause ein :zwinker:
 
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