H
Benutzer28689
Verbringt hier viel Zeit
- #1
Hi auch,
aus meiner Gymasialzeit auf'm WG weiß ich noch, dass ein Angebot eines Händlers an einen anderen für diesen rechtsbindend ist. Geht der andere darauf ein und sagt "ja, will ich" ist das schon ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag. Hält sich der Anbietende dann nichtmehr oder nur teilweise an sein gemachtes Angebot ist das Betrug!
Gilt das so auch bei Supermarkt-Prospekten?
Konkretes Beispiel: Ich habe in meinem hiesigen Supermarkt ein Angebot wahrgenommen, das dieser in seinem Prospekt angepriesen hatte. Das Angebot beinhaltete aber einen sozusagen "Geschenk"-Zusatz, der nicht zum gewöhnlichen Gebrauch des Artikels gehört (würde ich sagen). Es stand aber auch nichts à la "nur solange Vorrat reicht" dabei; nur auf der letzten Seite das obligatorische "Irrtümer und Druckfehler vorbehalten".
Kann ich dem Supermarkt mit einer Anzeige wegen Betruges drohen, wenn er mir das im Angebot versprochene Präsent nicht noch beschafft und welcher Paragraph wäre das?
aus meiner Gymasialzeit auf'm WG weiß ich noch, dass ein Angebot eines Händlers an einen anderen für diesen rechtsbindend ist. Geht der andere darauf ein und sagt "ja, will ich" ist das schon ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag. Hält sich der Anbietende dann nichtmehr oder nur teilweise an sein gemachtes Angebot ist das Betrug!
Gilt das so auch bei Supermarkt-Prospekten?
Konkretes Beispiel: Ich habe in meinem hiesigen Supermarkt ein Angebot wahrgenommen, das dieser in seinem Prospekt angepriesen hatte. Das Angebot beinhaltete aber einen sozusagen "Geschenk"-Zusatz, der nicht zum gewöhnlichen Gebrauch des Artikels gehört (würde ich sagen). Es stand aber auch nichts à la "nur solange Vorrat reicht" dabei; nur auf der letzten Seite das obligatorische "Irrtümer und Druckfehler vorbehalten".
Kann ich dem Supermarkt mit einer Anzeige wegen Betruges drohen, wenn er mir das im Angebot versprochene Präsent nicht noch beschafft und welcher Paragraph wäre das?